Europäische Förderung 2021 bis 2027 (c) Christian Lue@unsplash.com

Europäische Förderung 2021 bis 2027

Am 1. Januar 2021 hat die neue EU-Förderphase 2021-2027 offiziell begonnen. Im Rahmen ihrer Förderpolitik verfolgt die EU das Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensqualität der EU-Bürger in allen 27 Mitgliedstaaten zu unterstützen. Dabei konzentriert sich der Großteil der Fördermittel (EU-Fonds und -Programme) auf weniger entwickelte europäische Länder und Regionen, damit diese aufschließen und so die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Ungleichgewichte verringern, die nach wie vor in der EU vorhanden sind.

Für die Jahre 2021 bis 2027 stehen rund 373 Mrd. Euro aus dem Haushalt der EU für kohäsionspolitische Maßnahmen zur Verfügung. Dies ist fast ein Drittel des gesamten EU-Haushalts für den Zeitraum.

Die Kohäsionspolitik wird auch in Zukunft in alle Regionen Europas investieren und es wird weiterhin drei Kategorien von Regionen geben: weniger entwickelte Regionen, Regionen im Wandel und weiterentwickelte Regionen.

In den weniger entwickelten Regionen können bis zu 85 % der Projektkosten aus EU-Mitteln finanziert werden. In den stärker entwickelten Regionen wurde die Förderquote im Vergleich zur Förderphase 2014-2020 von 50% auf 40% herabgesetzt. Dies betrifft auch Projekte in NRW. Allerdings können EU-Programme durch Mittel aus dem Bundes- oder Landeshaushalt ergänzt werden.

Die folgenden Ziele werden die Kohäsionspolitik der EU in den nächsten sieben Jahren leiten:

  • ein intelligenteres Europa durch Innovation, Digitalisierung, wirtschaftlichen Wandel sowie Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen.
  • ein grüneres, CO2-freies Europa, das das Übereinkommen von Paris umsetzt und in die Energiewende, in erneuerbare Energien und in den Kampf gegen den Klimawandel investiert.
  • ein stärker vernetztes Europa mit strategischen Verkehrs- und Digitalnetzen.
  • ein sozialeres Europa, das die Europäische Säule sozialer Rechte umsetzt und hochwertige Arbeitsplätze, Bildung, Kompetenzen, soziale Inklusion und Gleichheit beim Zugang zu medizinischer Versorgung fördert.
  • ein bürgernäheres Europa durch Unterstützung lokaler Entwicklungsstrategien und nachhaltiger Stadtentwicklung in der gesamten EU.

Aus Sicht der Wohlfahrtspflege ist insbesondere die im Jahr 2017 proklamierte Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) von Bedeutung. Die darin formulierten 20 Grundsätze für ein soziales, gerechtes und inklusives Europa sind Richtschnur für den Einsatz der EU-Fördermittel und sollen im Rahmen eines Aktionsplans auch positive Auswirkungen auf die Lebensbedingungen der EU-Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen. Auf die o. g. Ziele und auf einzelne Grundsätze der Säule kann in einem Projektantrag hingewiesen werden, um die „Europäische Dimension“ zu beschreiben.

Weitere Informationen zur Europäischen Säule sozialer Rechte finden Sie hier.

Folgende Programme sind auf Bundesebene in Planung, die für die Caritas von Interesse sein können.

Ausführliche Informationen und Beschreibungen der einzelnen Programme finden Sie hier.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) wird auch künftig unter dem neuen Titel „Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)“ das wichtigste Instrument der EU zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Integration sein. In Deutschland stehen im Förderzeitraum 2021-2027 rund 6,5 Mrd. Euro für Projekte im ESF+ zur Verfügung (17% weniger als 2014-2020). Davon entfallen rund 2,28 Mrd. Euro auf die Bundesebene und werden von einzelnen Ministerien im Rahmen von Unterprogrammen verausgabt. Die restlichen 4,22 Mrd. Euro werden nach einem Schlüssel auf die Bundesländer verteilt.

Projekte können in den stärker entwickelten Regionen - und dazu gehören auch Projekte, die in NRW durchgeführt werden - nur noch mit maximal 40% der Kosten gefördert werden. Eine ergänzende Förderung aus dem Bundeshaushalt wird allerdings wie in der bisherigen Förderphase für einzelne ESF-Bundesprogramme erwartet zur Verfügung gestellt, um die finanzielle Belastung der Projektträger zu reduzieren. Die Förderprojekt im ESF+ werden in der Regel rein national durchgeführt, Kooperationen mit europäische Partnerorganisationen sind nur in Ausnahmefällen allerdings möglich. 

Weitere Informationen zum ESF+ auf Bundesebene finden Sie hier.

Formal beginnt auch in NRW die ESF-Förderphase 2021-2027 am 1. Januar 2021, der reale Beginn wird sich aber auf die 2. Jahreshälfte 2021 verschieben. Das Operationelle Programm (OP) für NRW soll in 2021 abschließend mit der EU-Kommission verhandelt und genehmigt werden.

Zur Vorbereitung der Förderphase 2021 – 2027 hat die ESF-Verwaltungsbehörde in der Zeit vom 22.01.2020 bis 06.03.2020 eine Online-Konsultation zum Operationellen Programm durchgeführt, an der sich Institutionen, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen beteiligen konnten. Die wesentlichen Aspekte wurden in einem Ergebnispapier zusammengefasst und sind Ausgangspunkt für die Erstellung des OP.

Beim Einsatz der Fördermittel des Europäischen Sozialfonds Plus wird Nordrhein-Westfalen den Fokus auf folgende Themen legen:

  • Investition in Bildung und Digitalisierung;
  • Förderung von Inklusion und Nachhaltigkeit;
  • Förderung von Bildung und Kompetenzen benachteiligter Gruppen.

Das ESF-Gesamtvolumen der Förderung in NRW für den Zeitraum 2021 – 2027 wird 560 Mio. Euro betragen liegen und damit erheblich unter dem Gesamtbudget der bisherigen Förderphase von 620 Mio. Euro.

Ausführliche Informationen und Beschreibungen der einzelnen Programme finden Sie hier.

Weitere Informationen zum ESF+ in NRW sowie die aktuellen Aufrufe finden Sie hier.

Der Europäischer Hilfsfonds (EHAP) war bisher ein eigenständiger Fonds. In der Förderphase 2021-2027 ist der EHAP+ nun Teil des Europäischen Sozialfonds Plus mit einem eigenen Budget, das von bisher rund 80 Mio. Euro auf nun 212 Mio. Euro (198 Mio. Euro EU, 14 Mio. Euro Bundesmittel) erhöht wurde. Gefördert werden Netzwerke von öffentlichen und freien Trägern. Beide sind antragsberechtigt, müssen aber eine Zusammenarbeit im Rahmen der Vorhaben vereinbaren. Gefördert werden Projekte für obdachlosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen sowie für EU-Zuwanderer/innen und Drittstaatsangehörige (ohne geflüchtete Personen und Asylbewerber/innen) und ihre Kinder bis zum Alter von 18 Jahren. Die Hinführung zum Arbeitsmarkt durch Verweisberatung an die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit wird zukünftig möglich sein, Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung werden allerdings nicht förderfähig sein.

Maximal 95% der Projektkosten sind förderfähig, 5% sind durch Eigenmittel aufzubringen. Eigenmittel können u.a. durch Personalgestellung eingebracht werden. Die Projektlaufzeit beträgt vier Jahre. Das maximale Gesamtbudget eines Vorhabens darf 2 Mio. Euro nicht überschreiten. Die Programmverwaltung liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

  • 25.04.2022 Veröffentlichung der Richtlinie und Projektaufruf
  • 1.10.22: frühester Start der Projekte

Weitere Informationen zum bisherigen Programm sowie Übersichten der bisher geförderten Projekte finden Sie hier.

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung Ihrer Asyl- und Migrationspolitik und ist europaweit mit einem Volumen von rund 10 Mrd. Euro ausgestattet. 

Der Fonds fördert im Zeitraum 2021 bis 2027 Projekte in den Bereichen:

  • Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems;
  • Legale Migration und Förderung der wirksamen Integration von Nicht-EU-Bürgern;
  • Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr und Rückübernahme;
  • Solidarität durch Stärkung der Zusammenarbeit und Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten.

In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als AMIF-Verwaltungsbehörde für die Durchführung des Fonds und die Bewilligung der Fördermittel zuständig. Für Deutschland werden voraussichtlich insgesamt ca. 1,5 Mrd. Euro für entsprechende Projekte sowie 500 Mio. Euro für Maßnahmen der thematischen Fazilität (Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen, Umsiedlung von schutzbedürftigen Personen von einem Mitgliedstaat in einen anderen) zur Verfügung stehen. Dies stellt eine erhebliche Erhöhung der Fördermittel gegenüber der bisherigen Förderperiode dar. Somit ist zu erwarten, dass auch die Förderchancen für qualifizierte Projektanträge steigen. Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre, die Förderhöhe bis zu 90% der Kosten. Für die gesamte Förderperiode 2021-2027 wird es nur einen Förderaufruf zur Einreichung von Projektanträgen geben, der voraussichtlich ab Mai 2022 auf der Homepage des BAMF veröffentlicht wird. Antragstellungen sind nach Veröffentlichung dann jederzeit ohne Beachtung von Einreichfristen möglich.

Weitere Informationen zum AMIF 2021 – 2027 finden Sie hier und auf der Homepage des BAMF.

Das EU-Programm Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport zielt auf die europaweite Zusammenarbeit in allen Bildungsbereichen. Zwischen 2021 und 2027 steht dazu ein Gesamtbudget in Höhe von 26,2 Mrd. Euro zur Verfügung. Das Budget ist gegenüber der bisherigen Förderperiode 2014-2020 verdoppelt worden.

Erasmus+ unterstützt das lebenslange Lernen, um die universitäre, schulische, berufliche und persönliche Entwicklung von Menschen in Europa zu fördern. Mehr Bürgerinnen und Bürger in Europa sollen die Chance erhalten, im Ausland zu lernen, zu studieren, sich weiterzubilden, Berufserfahrung zu sammeln oder einen Freiwilligendienst zu leisten. Erasmus+ setzt hier einen besonderen Schwerpunkt auf Inklusion.

Teilnahmeberechtigt sind Bildungseinrichtungen aus den 33 Programmstaaten, welche die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Staaten Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei umfassen.

Vier Nationale Agenturen (NA) sind in Deutschland für die verschiedenen Schwerpunkte des Programms und die Information sowie Beratung von Trägern und Einrichtungen zuständig:

Für den Bereich Sport gibt es keine Nationale Agentur. Anträge sind direkt über das Portal der EU-Kommission einzureichen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Den umfangreichen Programmleitfaden finden Sie hier.

Für die Arbeit der caritativen Verbände und Einrichtungen sind insbesondere die Bereiche Schulbildung (einschließlich Kita), berufliche Bildung, Erwachsenenbildung (einschließlich Sozialberatung) und Jugend von Interesse, wenn es um die Förderung transnationaler Projekte und Austauschmaßnahmen geht.

Ausführliche Informationen und Beschreibungen der einzelnen Schwerpunkte finden Sie hier.

Neben den weiter oben genannten Fonds und Programmen gibt es eine Anzahl weiterer Programme, um Projekte mit europäischen Mitteln zu finanzieren. 

Diese werden von der EU-Kommission administriert und setzen zumeist die Zusammenarbeit mit europäischen Partnerorganisationen im Rahmen gemeinsamer Projektvorhaben voraus. Es können mehrjährige Projekte gefördert werden.

Ausführliche Informationen und Beschreibungen der einzelnen Programme finden Sie hier

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