Europäische Förderung 2021 bis 2027 (c) Christian Lue@unsplash.com

Erasmus+

Das EU-Programm Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport zielt auf die europaweite Zusammenarbeit in allen Bildungsbereichen.

Teilnahmeberechtigt sind Bildungseinrichtungen aus den 33 Programmstaaten, welche die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Staaten Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei umfassen. Die Schweiz und Großbritannien zählen nicht zu den Programmstaaten. Die EU-Mitgliedstaaten sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Die Förderung erfolgt zumeist über Kostenpauschalen, die von der jeweiligen Projektaktivität abhängig sind. Neu in der Förderphase 2021-2027 ist die Möglichkeit der Akkreditierung. Einmal akkreditiert, können Träger bis 2027 regelmäßig sogenannte „Mobilitäten“ finanzieren – also beispielsweise Austausch von Auszubildenden und Schülern, Fortbildungen und Hospitationen von Fachkräften im Ausland oder Begegnungen mit Partnerorganisationen durchführen. Hat ein Träger die Akkreditierung erlangt, kann er im weiteren Verlauf des Programms jährlich in einem vereinfachten Verfahren Mittel für europäische Begegnungen beantragen.

Im Zentrum der Akkreditierung steht ein Erasmus+-Plan, in dem der Träger die Entwicklungsziele in Bezug auf die Ziele des Erasmus+ Programms formuliert. Darüber hinaus verpflichtet sich der Träger, die Qualitätsstandards des Erasmus+ Programms einzuhalten.

Die Antragstellung für eine Akkreditierung ist an Fristen gebunden. Die Nationalen Agenturen unterstützen interessierte Träger intensiv bei der Akkreditierung. Hinweise zur Antragstellung finden Interessierte auf den Homepages der Nationalen Agenturen.

Für Träger, die (noch) nicht akkreditiert sind, ist eine Antragstellung in Erasmus+ allerdings auch weiterhin möglich.

Für die Arbeit der caritativen Verbände und Einrichtungen sind insbesondere die Bereiche Schulbildung (einschließlich Kita), berufliche Bildung, Erwachsenenbildung (einschließlich Sozialberatung) und Jugend von Interesse, wenn es um die Förderung transnationaler Projekte und Austauschmaßnahmen geht.

Erasmus+ fördert Schulen, Kitas und Kindergärten sowie andere Einrichtungen, die im Bereich der Schulbildung tätig sind und Auslandsaufenthalte für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler bzw. Erzieherinnen und Erzieher durchführen wollen. Sie können dabei aus einer breiten Palette von Aktivitäten frei wählen: von Fortbildungen für Lehrkräften und Erzieher*innen im Ausland, Hospitationen an Partnerschulen und Kitas über Schüleraustausche für Gruppen oder einzelne Schülerinnen und Schüler bis zu Auslandspraktika.

Für Schulen, Kindergärten und Kitas hat die Nationale Agentur Erasmus+ Schuldbildung einen Kurzleitfaden zur Verfügung gestellt, der alle relevanten Informationen aus dem Programmleitfaden zusammenstellt. Den Kurzleitfaden finden Sie hier.

Auslandsaufenthalte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung stellen eine hervorragende Möglichkeit dar, internationale Berufskompetenzen zu erwerben. Erasmus+ fördert den Erwerb internationale Berufserfahrungen, da sie immer häufiger zum beruflichen Anforderungsprofils der Unternehmen gehören. Dies gilt beispielsweise auch für Berufe in der Caritas - zum Beispiel in der Pflege, Hauswirtschaft und in den pädagogischen oder kaufmännischen Berufen. Drei zentrale Ziele verfolgt das Programm:

  • Lernende und Ausbildende bzw. Lehrende verbessern ihre individuellen Kompetenzen;
  • Berufsbildungsinstitutionen stärken ihr europäisches und internationales Profil und steigern die Qualität ihrer Bildungsangebote;
  • Der entstehende europäische Bildungsraum wird in seiner Entwicklung gefördert.

Zu den Zielgruppen des Programms gehören sowohl Lernende als auch Bildungspersonal, insbesondere

  • Auszubildende;
  • Berufsschüler und -schülerinnen;
  • Berufsfachschüler und -schülerinnen;
  • Personen in formal geordneten Weiterbildungsgängen nach Landes- oder Bundesrecht (z.B. zum Meister/zur Meisterin, Staatlich Geprüften Techniker/Staatlich Geprüften Technikerin);
  • Absolventinnen und Absolventen der genannten Bildungsgänge bis zwölf Monate nach Abschluss;
  • Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung, wenn der Bildungsgang auf eine sich anschließende Berufsausbildung angerechnet werden kann;
  • Ausbilderinnen und Ausbilder;
  • Lehrkräfte;
  • Berufsberaterinnen und -berater;
  • Leiterinnen und Leiter von Ausbildungseinrichtungen;
  • Personen, die für die Ausbildungsplanung, Personalentwicklung und die berufliche Orientierung zuständig sind.

Gefördert werden individuelle Lern- und Lehraufenthalte (Leitaktion 1), die Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen in Europa (Leitaktion 2) und die Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit (Leitaktion 3).

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der Nationalen Agentur beim BIBB.

Die EU-Kommission geht von einem erweiterten Bildungsbegriff aus, der im Rahmen der Erwachsenenbildung auch sozialarbeiterische und sozialpädagogische Beratung und Hilfe umfasst, da sie auf die Stärkung und Entwicklung der Persönlichkeit abzielt. Daher können Träger der Caritas im Schwerpunkt Erwachsenenbildung Projekte durchführen und am europäischen Austausch teilnehmen. Beim Begriff Erwachsenenbildung ist deshalb die pädagogische und soziale Arbeit mit erwachsenen Personen immer mitzudenken.

Im Bereich der Erwachsenenbildung zielt das Erasmus+ Programm (2021-2027) darauf ab, durch den Austausch von Personal in der Erwachsenenbildung

  • die Qualität der Erwachsenenbildung in Europa zu steigern, unter anderem durch Professionalisierung des Personals und den Aufbau von Kapazitäten bei Erwachsenenbildungsanbietern, um qualitativ hochwertige Lernprogramme umzusetzen;
  • einen Beitrag zur Schaffung des Europäischen Bildungsraums zu leisten, indem es den Aufbau von Kapazität bei Erwachsenenbildungsanbietern unterstützt, um qualitativ hochwertige Mobilitätsprojekte durchzuführen.

Das Programm zielt darauf ab, die Teilnahme von Erwachsenen aller Altersgruppen und aller sozioökonomischen Hintergründe an Erwachsenenbildung zu erhöhen. Dazu sollen sich insbesondere kleine Anbieter von Erwachsenenbildung am Programm beteiligen sowie Organisationen, die mit benachteiligten Lernenden arbeiten oder Neueinsteiger in das Erasmus+ Programm.

Zielgruppe der Aktivitäten sind Mitarbeitende in der Erwachsenenbildung wie z. B. Trainerinnen und Trainer, Lehrkräfte, Expertinnen und Experten oder Freiwillige. Wie im Bereich der Beruflichen Bildung werden auch in der Erwachsenenbildung individuelle Lern- und Lehraufenthalte (Leitaktion 1), die Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen in Europa (Leitaktion 2) und die Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit (Leitaktion 3) gefördert.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der Nationalen Agentur beim BIBB.

Im Förderschwerpunkt Jugend spricht Erasmus+ alle jungen Menschen und Fachkräfte im Bereich der nicht formalen und informellen Bildung an. Junge Menschen sollen über das Programm wichtige Schlüsselkompetenzen für ihre persönliche und berufliche Entwicklung erlangen. Junge Europäerinnen und Europäer sollen Lust bekommen, die Zukunft der EU mit zu gestalten. Solidarität und Toleranz über Grenzen hinweg will das Programm wecken und jungen Menschen somit das Gefühl einer aktiven europäischen Bürgerschaft vermitteln

Der größere Teil der Fördermittel wird weiterhin für bi-, tri- und multilaterale Jugendbegegnungen (Leitaktion 1) verausgabt. Erhalten bleiben zudem der Europäische Freiwilligendienst und Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte der Jugendarbeit. Darüber hinaus werden strategische Partnerschaften (Leitaktion 2) unterstützt, die auf Innovationen in der Kinder- und Jugendhilfe abzielen. Im Rahmen der Strategischen Partnerschaften werden außerdem transnationale Jugendinitiativen gefördert. Der strukturierte Dialog mit jungen Menschen (Leitaktion 3) wird im Rahmen der Umsetzung der EU-Jugendstrategie ebenfalls aus Erasmus+-Mitteln gefördert.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der Nationalen Agentur Erasmus+ Jugend.

Im Rahmen von Erasmus+ Sport sollen Projekte die folgenden Ziele verfolgen:

  • Grenzübergreifenden Bedrohungen gegen die Integrität des Sports begegnen;
  • Eine gute Governance bei Sport und paralleler Berufsausbildung von Leistungssportlern unterstützen und fördern;
  • Freiwillige Aktivitäten, soziale Inklusion und Chancengleichheit im Sport fördern;
  • Ein Bewusstsein für den gesundheitlichen Nutzen körperlicher Betätigung schaffen;
  • Eine höhere Beteiligung an sportlichen Aktivitäten erreichen.

Die Durchführung der Projekte erfolgt im Rahmen von Kooperationspartnerschaften, kleineren Partnerschaften für weniger erfahrene Organisationen und gemeinnützigen europäischen Sportveranstaltungen. Diese Veranstaltungen dienen der Förderung der Beteiligung an Sport und körperlicher Betätigung in Europa, der Förderung von ehrenamtlichem Engagement im Sport, der Umsetzung von EU-Strategien für soziale Eingliederung durch Sport sowie der Bekämpfung von Diskriminierung.

Für den Bereich Sport gibt es keine Nationale Agentur. Anträge sind direkt über das Portal der EU-Kommission einzureichen. Weitere Informationen finden Sie hier.

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