Kinderrechte im Erzbistum Köln

Kinder haben ein Recht auf eine positive Entwicklung und ein gewaltfreies Aufwachsen. Sie haben ein Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und das Recht, dass man ihre Interessen berücksichtigt und individuelle Talente gefördert werden. Aber vor allem haben sie haben ein Recht auf Bildung!

Auf diese Forderungen zielt die UN-Kinderrechtskonvention ab. Doch: Mit dem Anerkennen von Kinderrechten ist es nicht getan! Gemeinsam mit den Akteuren vor Ort fördert und unterstützt das Erzbistum Köln und die  Caritas Konzepte und Ressourcen, damit die unantastbare Würde des Kindes in allen Bereichen geachtet wird.

  • Bereits Anfang der 1920er Jahre pochte der polnische Kinderarzt und Pädagoge Janusz Korczak in seiner „Magna Charta Libertatis“ auf die uneingeschränkte Achtung der Persönlichkeit als Grundlage sämtlicher Kinderrechte und forderte umfassende Beteiligungsrechte für alle Kinder.
  • Im Jahr 1989 haben die Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Mittlerweile wurde dieses Dokument von fast allen Staaten der Erde unterzeichnet.
  • Die UN-Kinderrechtskonvention ist seit 1992 in Deutschland geltendes Recht, wenn auch als Ratifikationsgesetz mit Vorbehaltserklärungen, die 2010 zurückgenommen wurden.
  • 2005-2010 fand durch den „Nationalen Aktionsplan für ein Kindegerechtes Deutschland“ die Beteiligung von Kindern hierzulande zunehmend Bedeutung.
  • Zuletzt wurde im Bundeskinderschutzgesetz von 2012 das Beteiligungs- und Beschwerderecht von Kindern konkretisiert und es entstanden flächendeckend Netzwerke im Kontext der Frühen Hilfen.
  • Die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz steht weiterhin aus. Das Aktionsbündnis Kinderrechte schlägt einen neu zu schaffenden Artikel 2a vor, um die Rechte der Kinder in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen.

Träger von Jugendhilfeeinrichtungen bringen Kinderrechte in der Öffentlichkeit wirksam zur Geltung.

Kinderrechte umzusetzen bedeutet, diese immer wieder zu benennen und sie in die Öffentlichkeit zu tragen.

So hat die Caritas im Erzbistum Köln seit 2009 mehrfach den Kinderrechte-Preis ausgeschrieben und vergeben.

Weitere Initiativen, wie der WDR Kinderrechtepreis, der Niedersächsische Kinder-haben-Rechte-Preis 2018 oder der Ulrich-Wickert-Preis für Kinderrechte, der seit 2015 als Journalistenpreis vergeben wird, folgten.

Weitere Aktionen Projekte und Bündnisse (z.B. der Weltkindertag, das Projekt „bestimmt bunt“, das Aktionsbündnis Kinderrechte uvm.), fühlen sich des Weiteren den Rechten der Kinder verpflichtet.

So wacht eine National Coalition, ein Bündnis aus mehreren Kinderrechtsorganisationen, über die Einhaltung der staatlichen Verpflichtungen.

Träger von Jugendhilfeeinrichtungen verankern die Kinderrechte in ihrem Leitbild, den Einrichtungskonzeptionen und Qualitätsmanagementsystemen und konkretisieren sie in der praktischen Arbeit.

Kinder müssen erfahren, dass sie Rechte haben und ihre Rechte kennen.

Kinder müssen erfahren, wie sie Recht bekommen, und lernen, Recht zu tun.

Hierzu stellt der u.a. der Deutsche Caritasverband ein breites Spektrum gebündelter Informationen und Materialien zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin

Britta Hagemann (c) DiCV / Karski

Birgitta Hagemann

Fachberaterin Stadt Mettmann, Heiligenhaus, Wülfrath, Velbert, Monheim, Langenfeld, Hilden, Haan, Erkrath, Ratingen, Essen, Siegburg, Sankt Augustin