Europäischer Sozialfonds Plus - Bund (c) Christian Lue@unsplash.com

Europäischer Sozialfonds Plus - Bund

Folgende Unterprogramme des ESF+ sind auf Bundesebene in Planung, die für die Caritas vor allem in den Themenfeldern Arbeit, soziale Teilhabe und Armutsbekämpfung für Projektentwicklungen von Interesse sein können:

Das Programm Akti(F) wurde bereits in einer Pilotphase von 2020 bis 2022 durchgeführt und wird auch in der neuen Förderphase ab 2021 weitergeführt werden.

Bisher wurden rund 40 Projekte auf Bundesebene gefördert. Es richtet sich an Familien und ihre Kinder (unter 18 Jahren), die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind und will deren Lebenssituation verbessern. Sie sollen Unterstützung zur Aufnahme einer auskömmlichen Beschäftigung und zur Annahme von lokal und regional vorhandenen Hilfeangeboten, einschließlich Sozialleistungen erhalten.

Die Unterstützung im Integrationsprozess erfolgt durch individuelle, ggf. aufsuchende, Beratungs- und Coachingangebote (Familiencoaches / Lotsen / Navigatoren / Mentoren), die zusätzlich zu den Leistungen nach dem SGB III und SGB II erbracht werden.

  • 31. Januar 2022: Veröffentlichung der Richtlinie und Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen
  • Mitte 2023: voraussichtlicher Start der Projekte

Weitere Informationen zum bisherigen Programm sowie eine Projektliste finden Sie hier.

Das bisherige ESF-Förderprogramm „Jugend stärken im Quartier“ wird mit modifiziertem Titel weitergeführt. Es richtet sich an junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren und wird zukünftig den fachlichen Schwerpunkt auf die Vermeidung von Obdachlosigkeit legen. Individuelle Übergangshilfen für junge Menschen, vor allem solche, die die stationäre Jugendhilfe verlassen (sogenannte „Care Leaver“) und entkoppelte junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren, sollen an eine eigenständige Lebensführung herangeführt werden. Methodisch erfolgt dies durch aufsuchende Jugendsozialarbeit, niedrigschwellige Beratung, Clearing, Case Management und die Erprobung neuer Wohnformen. Es stehen ESF+-Mittel in Höhe von 116 Mio. Euro zur Verfügung.

  • 1.12. 2021: Veröffentlichung der Richtlinien und Projektaufruf
  • 14.5.22: Programmstart

Weitere Informationen zum Programm  finden Sie hier.

Das Programm WIR tritt die Nachfolge des IvaF-Programms zur Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen an und zielte weiterhin auf die berufliche Integration geflüchteter Menschen sowie die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Es nimmt dabei einzelne Personen sowie ihre Familien unabhängig von deren Aufenthaltsstatus mit ihren spezifischen Problemlagen in den Blick.

Eine an den Lebenslagen orientierte Beratung, angelehnt an die Methode des Case Managements, sowie eine bedarfsgerechte, langfristige Begleitung auch nach Aufnahme eines Ausbildungs-bzw. Beschäftigungsverhältnisses wird durch das Programm unterstützt.

Ziel ist darüber hinaus die Etablierung von Netzwerken mit heterogenen Partnern (Kommunen, Arbeitsverwaltung, Organisationen der Flüchtlingshilfe, Bildungsträger, Wohlfahrtsverbände, Betriebe, Kammern etc.) zur Bündelung von Fachkompetenzen mit dem Ziel der nachhaltigen Arbeitsmarktintegration.

Durch Onlineangebote als Ergänzung zu den aufgeführten Maßnahmen sollen insbesondere die Teilnehmenden unterstützt bzw. effektiv verwiesen werden, die von einer Förderung vor Ort bisher nicht erreicht werden konnten.

  • 19.04.22: Veröffentlichung der Richtlinie und Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen
  • ab 1.10. 2022:  Start der Projekte

Weitere Informationen zum bisherigen Programm, das Teil der „ESF-Integrationsrichtlinie Bund“ ist, sowie die Möglichkeit zur Recherche bisher geförderter Projekte finden Sie hier.

Das neue Programm Win-Win zielt auf die passgenaue Integration junger Männer mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zur Bildung, Ausbildung und Beschäftigung im Alter von 18 bis 35 Jahren, darunter insbesondere junge Männer mit Migrationshintergrund.

Zur Zielgruppe gehören auch neuzugewanderte Unionsbürger und Drittstaatsangehörige sowie Nichterwerbstätige, die keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II haben oder diese nicht kennen. Vorhandene lokale und regionale Angebote des regulären Hilfesystems sollen in Anspruch genommen werden. 

Zur Zielerreichung sollen neue Kooperationen von öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und/oder privaten Partnern entwickelt oder gestärkt werden. Partner können u. a. Städte, Gemeinden, Landkreise, Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Stiftungen, Migrantenorganisationen, Unternehmen und Wirtschaftsverbände sein.

Mögliche Projektbausteine sind u. a. Aufsuchende Sozialarbeit, Heranführung an Hilfesysteme, Coaching und Mentoring, Schaffung von Verdienstmöglichkeiten, Vermittlung in Praktika, Ausbildung oder Beschäftigung.

Synergien mit dem Europäischen Hilfsfonds Plus (EHAP+) und dem ESF Plus-Bundesprogramm WIR werden erwartet.

Die Förderhöhe beträgt voraussichtlich 95% der Projektkosten, die Dauer der Projekte voraussichtlich vier Jahre.

  • Februar 2023: Veröffentlichung der Richtlinie und Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen
  • 1. Januar 2024: voraussichtlicher Start der Projekte

Informationen zum Programm finden Interessierte hier.

My Turn ist die Fortsetzung des bisherigen ESF-Förderprogramms „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“. Das neue Programm fördert die Teilnahme an Bildungsangeboten und beruflicher Qualifizierung für Frauen mit geringer sprachlicher und beruflicher Qualifikation. Im Fokus stehen dabei neuzugewanderte Frauen, EU-Bürgerinnen und Drittstaatsangehörige mit besonderem Unterstützungsbedarf, die formal geringqualifiziert sind und bereits an einem Integrationskurs, Berufssprachkurs oder sonstigen Deutschsprachkurs teilgenommen haben. Ziel ist es, dass mehr Migrantinnen als bislang an Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen und im Anschluss eine dauerhafte und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt gelingt.

  • Veröffentlichung der Richtlinie: 02.05.2022
  • Start der Projekte: ab Oktober 2022

Weitere Informationen zum bisherigen Programm finden Sie hier.

Die Standorte der bisher geförderten Projekte finden Sie hier auf der Seite des BMFSFJ.

Das ESF-Bundesmodellprogramm „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – Gegen Einsamkeit und soziale Isolation“ wird auch in der nächsten EU-Förderphase weitergeführt. Mit EU-Mitteln wird die soziale Teilhabe älterer Menschen ab 60 Jahren nach Eintritt in das Rentenalter sowie deren finanzielle Absicherung im Alter unterstützt. Insgesamt erhielten in der bisherigen Pilotphase 29 Projekte eine Förderung.

Teilnehmende erhalten eine begleitende Unterstützung beim Übergang aus dem Erwerbsleben in die Rente. Die soziale Teilhabe soll durch die Inanspruchnahme von Beratungs-, Begleitungs-sowie anderen bedarfsspezifischen Hilfsangeboten verbessert werden. Zudem soll die kommunale Altenhilfe durch das Programm gestärkt werden.

Rund 50 Mio. Euro sind für das Programm vorgesehen. Antragsberechtigt sind kommunale Träger und Träger der freien Wohlfahrtspflege. Allerdings müssen sich diese immer zu Kooperationsverbünden zusammenschließen. Vorhaben in diesem Programm können mit bis zu 70% bzw. 90% der Projektkosten gefördert werden. Die Dauer der Projekte beträgt 5 Jahre.

Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

  • Februar 2022: Aufruf zur Interessenbekundung
  • 10/2022: voraussichtlicher Programmstart

Weitere Informationen zum Programm sowie eine Karte der bisher geförderten Standorte finden Sie hier.

BIWAQ ist ein ESF-Programm des Bundesinnenministeriums und wird auch in der EU-Förderphase 2021-2027 fortgeführt. Es handelt sich um ein Partnerprogramm des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“, vormals „Soziale Stadt“. Das Programm fördert Projekte zur Integration in Ausbildung und Arbeit sowie Maßnahmen zur Erhöhung des individuellen Qualifikationsniveaus benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Darüber hinaus zielt das Programm darauf ab, die lokale Ökonomie zu stärken durch die Unterstützung und Stabilisierung lokaler Klein- und Kleinstunternehmen. Zielgruppen in BIWAQ sind vorrangig arbeitslose Menschen, Personen mit Migrationshintergrund (einschließlich Drittstaatsangehörige und Unionsbürger*innen) sowie Frauen. Mit Blick auf die lokale Ökonomie zählen auch Klein- und Kleinstunternehmen sowie Soloselbstständige in den benachteiligten Quartieren des Städtebauförderprogramms zu den Zielgruppen.

Bisher waren ausschließlich kommunale Träger antragsberechtigt. Träger der Wohlfahrtspflege konnten als Kooperationspartner und Teilprojektpartner in den Antrag aufgenommen werden.

  • 01.2023: voraussichtlicher Programmstart:

Weitere Informationen zum bisherigen Programm sowie die Möglichkeit zur Recherche der bisher geförderten 119 Projekte finden Sie hier.

Zielgruppen sind Familien in benachteiligten Lebenslagen, insbesondere Familien in Armut oder mit kleinen Einkommen, Familien mit Flucht- oder Migrationshintergrund sowie bildungsbenachteiligte Familien.

An bis zu 70 Standorten bundesweit zielt das Programm darauf ab, förderliche Angebote unter Einbezug von qualifizierten Elternbegleiter*innen aufzubauen und passgenaue kommunale Vernetzungsstrukturen dauerhaft zu implementieren. Dadurch soll Eltern und Kindern aus Haushalten mit kleinem Erwerbseinkommen eine Teilhabe an der Gesellschaft und der Bildungs-sowie Arbeitswelt ermöglicht werden.

Geplant sind bundesweit 65-70 Standorte. Die Laufzeit der Projekte beträgt drei Jahre (04/2022-03/2025 und 04/2025-03/2028). Die jährliche Förderung ist auf maximal 110.000 € begrenzt. 90 % der Projektkosten werden durch ESF+ und nationale Mittel getragen, 10 % sind vom Antragsteller aus Eigenmitteln aufzubringen. Der Programmumfang wird ca. 42 Mio. Euro betragen, davon 24 Mio. Euro aus nationalen Mitteln und 18 Mio. Euro aus Mitteln des ESF+. Antragsteller und damit Zuwendungsempfänger können Kommunen oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sein. Die Projekte werden durch die Servicestelle SPI in Berlin beraten, die Bewilligung der Projekte erfolgt durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

 

Interessenbekundung: 10.11. bis 15.12.2021  

Weitere Informationen zum bisherigen Programm sowie eine Standortkarte der bisher geförderten Projekte finden Sie hier.

Mit dem ESF-Bundesprogramm "Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag" sollen in einer ersten Modellphase in den Jahren 2022 bis 2024 Impulse zu einer notwendigen Weiterentwicklung der Ganztagsangebote im Grundschulalter gesetzt werden und die damit verbundenen Qualitätsansprüche sowie Bildungs- und Teilhabechancen für alle Kinder gesichert werden. Daran schließt sich eine Implementierungsphase bis 2027 an. Zielgruppe des Programms ist das pädagogische Fachpersonal der schulischen Betreuung sowie Lehrpersonen von bundesweit 150 Grundschulen. Diese sollen im Rahmen des Projekts durch eine zu konzipierende bundesweite Weiterbildungsmaßnahme bei der Weiterentwicklung und Umsetzung eines partizipativen Ganztagsschulkonzepts unterstützt und begleitet werden. Im Fokus steht die Förderung von Beteiligungsstrukturen für Kinder im gesamten Schulalltag, d.h. die Stärkung eines demokratischen Miteinanders in der schulischen Betreuung und Bildung.

Für die Koordinierung, Steuerung und Dokumentation der Prozesse ist über die gesamte Projektlaufzeit eine Fachstelle vorgesehen.

  • 12/2021 - 7/2022: Antragsverfahren
  • 3/2022: frühestmöglicher Projektstart

Weitere Informationen finden Sie hier.

Seit 2009 wird das Partnerschaftsprogramm „Rückenwind“ von BAGFW und BMAS erfolgreich durchgeführt. Auch in der kommenden Förderphase wird das Programm zur Personal- und Organisationsentwicklung in der Sozialwirtschaft weitergeführt werden. Das Programm hat ein Volumen von 74 Mio. Euro an ESF-Mitteln. Die Antragsteller werden weiterhin durch die Regiestelle des Programms bei der BAGFW beraten und unterstützt. Die Förderhöhe ist anhängig von der Größe der Organisation und beträgt 50% (groß), 60% (mittel) oder 70% (klein).

Mögliche Handlungsfelder des Programms sind:

  • Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle;
  • Aufbau und Erprobung innovativer, analoger und/oder digitaler Weiterbildungs- und Qualifizierungsformate zur Sicherstellung der Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden sowie zur Stärkung der Inklusionsfähigkeit von Unternehmen in der Sozialwirtschaft;
  • Konzeption, Erprobung und Evaluierung von Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien in sozialen Berufsfeldern;
  • Entwicklung und Erprobung von Konzepten zur Personalgewinnung und -bindung in sozialen Arbeitsfeldern auch mit Hilfe moderner Angebote und Kommunikationsstrategien; Fachkräftesicherung, Demographiefestigkeit;
  • Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Unternehmenskultur im Hinblick auf Digital Readiness bzw. Future Readiness in gemeinnützigen Einrichtungen, Diensten und Unternehmen der Sozialwirtschaft.

Projekte werden eine Dauer von bis zu drei Jahren haben.

  • 4.07.2022: 1. Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen
  • ab Januar 2023: voraussichtlicher Projektstart
  • Mitte Januar 2023: 2. Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen
  • Ab III. Quartal 2023: voraussichtlicher Projektstart

Weitere Informationen zum bisherigen Programm, Projektbeschreibungen sowie eine Standortkarte der bisher geförderten Projekte finden Sie hier.

JUVENTUS förderte die Integration benachteiligter junger Menschen in den Arbeitsmarkt durch betriebliche Praktika und Lernerfahrungen im EU-Ausland. Zielgruppe des Programms sind arbeitslose bzw. arbeitsuchende junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren. Entsendungen der Teilnehmenden müssen im Rahmen einer Gruppe mit einer Mindestgröße von acht Personen stattfinden und werden pädagogisch begleitet. Die Dauer des Aufenthalts beträgt zwei bis sechs Monate. Der Aufenthalt wird im Rahmen des Projektes intensiv vor- und nachbereitet. Wenn der Projektträger noch nicht über europäische Kooperationspartner verfügt, so können diese transnationalen Partnerschaften im Rahmen einer Vorbereitungsphase aufgebaut werden.

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Fördervoraussetzung ist die Zusammenarbeit mit mindestens einem Jobcenter oder einer Agentur für Arbeit im Rahmen eines Kooperationsverbundes.

Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel vier Jahre, die Förderhöchstsumme ist auf 2 Mio. Euro begrenzt. Die Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, 10 Prozent sind durch Eigenmittel oder Drittmittel einzubringen. Indirekte Kosten werden mit einer Pauschale von 16 Prozent der förderfähigen Projektkosten (Personal, Honorare, Sachkosten) anerkannt. 

  • 18. November 2022 (14 Uhr): Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen 

Ein weiterer Förderaufruf ist für 2023 geplant.

Die Förderrichtlinie, den Leitfaden zur Einreichung einer Interessensbekundung und weitere Informationen zum Programm finden Interessierte hier

 

Ihr Ansprechpartner

Ulrich Förster

Ulrich Förster

EU-Fördermittelberatung