Europäische Förderung 2021 bis 2027 (c) Christian Lue@unsplash.com

Europäischer Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Träger. Projekte können durch Antragsteller allein oder in Kooperationspartnerschaften durchgeführt werden. Kooperationspartnerschaften sind seitens der AMIF-Verwaltungsbehörde ausdrücklich erwünscht, insbesondere dann, wenn dadurch landesweite sowie länderübergreifende Projektmaßnahmen durchgeführt werden. 

Das BAMF hat fünf dezentrale Bewilligungszentren (BZ) geschaffen, um interessierte Träger zu beraten, Zuwendungsempfänger intensiver zu unterstützen und Anträge zu prüfen. Das für Antragsteller aus NRW zuständige BZ hat seinen Sitz in Düsseldorf. Das Zentrum begleitet die Träger von der Antragstellung bis zur Prüfung der Schlussnachweise („Begleitung aus einer Hand“) und initiiert den fachlichen Austausch der Projekte.

Zukünftig sollen insbesondere die Bundesländer stärker in die Programmdurchführung und Auswahl der Projekte einbezogen werden. Sie haben dadurch voraussichtlich einen größeren Einfluss auf das Votum des BAMF als bisher.

Das Antragsverfahrung für den AMIF soll transparenter und einfacher für Antragsteller werden. Förderregelungen sollen klar und eindeutig vom BAMF kommuniziert werden. Bürokratische Hemmnisse werden abgebaut. Im Interesse der Träger und Zielgruppen soll dadurch eine höhere Wirkung der Projekte erreicht werden.

Die Antragstellung, Projektbegleitung und Kommunikation erfolgt ausschließlich über das neu entwickelte, internetgestützte System ITSI. Potenzielle Antragsteller müssen sich vorab im System registrieren und Dokumente (u. a. VR-Auszug, Satzung) hochladen.

Die maximale Projektdauer beträgt 3 Jahre. Bis zu 90% der Projektkosten können gefördert werden. Die Förderhöhe muss mindestens 100.000 Euro p. a. betragen. Anträge sollen mindestens sechs Monate jedoch nicht früher als zwölf Monate vor Projektbeginn im zuständigen Bewilligungszentrum eingereicht werden.

Die Bewertung der Anträge wird anhand eines transparenten Punktesystem (max. 100 Punkte) erfolgen. Arbeitnehmer-Bruttopersonalausgaben und Ausgaben für Honorarkräfte werden „spitz“ abgerechnet und sind in voller Höhe förderfähig. Dies umfasst u. a. auch die Personalkosten bei Urlaub, Krankheit oder Weiterbildung. Sachkosten werden voraussichtlich in Höhe von 40% der Personal- und Honorarkosten pauschal bewilligt und ohne Nachweis von Belegen auf der Basis der tatsächlich angefallenen Personal- und Honorarkosten erstattet. Diese Regelung wird angewendet, wenn die Personal- und Honorarkosten mehr als 65% der Gesamtkosten betragen, und damit voraussichtlich bei der Mehrzahl der Förderanträge. Soweit die Personal- und Honorarkosten weniger als 65% betragen, besteht für den Antragsteller eine Wahlmöglichkeit zwischen der 40%-igen Pauschale oder der Erstattung tatsächlicher Ausgaben zzgl. 7% für indirekte Kosten.

Ein vorzeitiger Projektbeginn kann nur in Ausnahmefällen genehmigt werden.

Beim Bundesministerium wird ein AMIF-Begleitausschuss eingerichtet. Die einzelnen Wohlfahrtsverbände, u. a. die Caritas, werden dort mit einer Person vertreten sein.

Das Bewilligungszentrum Düsseldorf ist unter folgender E-Mail zu erreichen: BZ-DUS.Posteingang@bamf.bund.de

Informationen zum AMIF 2021 – 2027 und einen Flyer zum Fonds finden Sie auf der Homepage des BAMF.

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