1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.
Georgstraße 7
50676 Köln

Gründungsjahr: 1916

2. Satzung


3. Freistellungsbescheid

Der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. ist wegen der Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO) sowie mildtätiger Zwecke nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid 2018 des Finanzamtes Köln-Altstadt (Steuernummer 214/5853/0102) vom 21.08.2020 von der Körperschaftssteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG).

4. Name und Funktion von Entscheidungsträgern

Caritasrat

Mitgliedergruppe Caritasverbände

Jean-Pierre Schneider (Vorsitzender), Vorstand des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e. V.

Peter Rothausen, Vorstand des Caritasverbandes für den Oberbergischen Kreis e. V.  

Dr. Christoph Humburg, Vorstand des Caritasverbandes Wuppertal/Solingen e. V.    

Harald Klippel, Vorstand des Caritasverbandes Rhein-Sieg e. V.

 

Mitgliedergruppe Fachverbände

Monika Kleine, Vorstandsvorsitzende, Sozialdienst katholischer Frauen e.V., Köln

Annelie Hammes, Vorsitzende des Diözesan-Vorstands Sozialdienst katholischer Frauen e. V. 

Prof. Dr. Joachim Windolph, geistlicher Beirat IN VIA, Professor für Theologie, Anthropologie, Ethik an der Katholischen Hochschule NRW

Markus Peters, Sprecher des Vorstandes, Sozialdienst katholischer Männer e. V., Köln

 

Mitgliedergruppe Sonstige Träger bzw. Mitglieder

Andrea Rose, Katholischer Pflegeverband e. V.

 

Mitgliedergruppe Orden

Ingo Morell, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

 

Beratende Mitglieder (ohne Stimmrecht)

Ansgar Puff (Vorsitzender), Weihbischof 

Roswitha Müller-Piepenkötter (stellvertretendende Vorsitzende), ehemalige Justizministerin für das Land Nordrhein-Westfalen, von 2010 bis zum September 2018 war sie Bundesvorsitzende des Weißen Rings  

Prof. Dr. Stefan Muckel, Leiter Institut für Religionsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln

Dr. Frank Johannes Hensel, Diözesan-Caritasdirektor   

n.n. 

 

Vorstand

Ansgar Puff (Vorsitzender), Weihbischof 

Roswitha Müller-Piepenkötter (stellvertretendende Vorsitzende), ehemalige Justizministerin für das Land Nordrhein-Westfalen, von 2010 bis zum September 2018 war sie Bundesvorsitzende des Weißen Rings  

Prof. Dr. Stefan Muckel, Leiter Institut für Religionsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln

Dr. Frank Johannes Hensel, Diözesan-Caritasdirektor   

Dr. Herbert Woopen


Geschäftsführung

Dr. Frank Johannes Hensel, Diözesan-Caritasdirektor 

Matthias Schmitt (Stellvertreter)


5. Jahresbericht


6. Personalstruktur Diözesan-Caritasverband

Die hier angegebenen Zahlen gelten für die Geschäftsstelle des Diözesan-Caritasverbandes in Köln (Stand: Oktober 2023)

  • 164 Mitarbeitende, 88 in Vollzeit, 76 in Teilzeit; das entspricht einem Vollzeitäquivalent von 129,48
  • 2 im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis 
  • 5 in passiver Altersteilzeit
  • 7 in der Ausbildung als Kauffrau/-mann für Büromanagement
  • 47 Männer (28,66 %)
  • 117 Frauen (71,34 %) 

7. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung

 

 
8. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Gesellschaften mit Beteilung des Diözesan-Caritasverbandes:

Übersicht der Beteiligung des Diözesan-Caritasverbandes in Prozent

 

9. Namen von juristischen Personen, deren Zuwendung mehr als zehn Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen ausmachen

Beim Diözesan-Caritasverband wird die Zehn-Prozent-Grenze nur bei den Zuwendungen des Erzbistums Köln (kirchliche Mittel) erreicht bzw. überschritten. (12.343.822,71 EUR in 2021, das sind 53,8 % der Gesamteinnahmen)

 

10. Selbstverpflichtung

Darüber hinaus verpflichten sich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW zu nachfolgenden Standards von Leitungs-, Aufsichts- und Geschäftsführungsstrukturen sowie Entlohnung der Beschäftigten:

  • Es gibt angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Das Aufsichtsorgan verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und ist bei seiner Arbeit zu unterstützen.

  • Es gibt Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Akquise / Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel werden ausschließlich für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.

  • Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und der branchenübliche regionale Rahmen im Sinne der Vergütung in Höhe eines Tarifvertrages oder kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen berücksichtigt.