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Qualitätsmanagement

Seit Jahren befassen sich die Träger der caritativen Beschäftigungsförderung im Erzbistum Köln mit der Qualität ihrer Arbeit und verbessern diese kontinuierlich.

Seit dem sogenannten „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“, das am 01.04.2012 in Kraft trat, sind sie wie alle Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung verpflichtet, ihre Eignung durch eine Zertifizierung nachzuweisen.

Die Grundlage dieser Zulassungen ist die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

Nachgewiesen werden müssen unter anderem die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, die verfolgten Ziele, systematische Überprüfungen der laufenden Arbeit, der Einsatz von qualifiziertem Personal und ein System zur Sicherung der Qualität. Eine Zulassung als Träger ist grundsätzlich für fünf Jahre gültig, die Einhaltung aller Kriterien wird jedoch jährlich vor Ort in sogenannten Überwachungsaudits überprüft.

 

Um bestimmte Maßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen durchführen zu dürfen, sind diese zusätzlich auch noch einzeln zu zertifizieren. Da können ebenso gezielte Bewerbungstrainings und Orientierungsmaßnahmen sein, sie konkrete Qualifizierungen in verschiedenen beruflichen Feldern, zum Beispiel Handel, Pflege oder in verschiedenen handwerklichen Bereichen. Manche Träger der Beschäftigungsförderung sind freiwillig nach einer internationalen Qualitätsmanagement-Norm zusätzlich zertifiziert.

Beratung und Unterstützung

Die Abteilung Europa und Arbeitsmarktpolitik berät die caritativen Träger im Erzbistum Köln in allen Fragen rund ums Qualitätsmanagement und organisiert ein regelmäßiges Arbeitstreffen zum Thema. Bei Bedarf werden auch Audits zur Vorbereitung der jährlich zu erneuernden Träger- bzw. Maßnahmezertifizierung durchgeführt.

Ihre Ansprechpartnerin

Claudia Elschenbroich

Claudia Elschenbroich

Arbeit und Qualitätsmanagement