Kinder- und Jugendschutz

Ohne die Mithilfe der gesamten Gesellschaft können weder Verbände noch einzelne Berufsgruppen einen wirksamen und umfassenden Kinder- und Jugendschutz gewährleisten. Neben den Menschen, die sich täglich im Beruf für den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen stark machen, brauchen die Jüngsten vor allem in ihrer unmittelbaren Umgebung verlässliche Partner, die hin- und nicht wegschauen.

Kinder- und Jugendschutz geht uns alle an!

Das Erzbistum Köln und seine Caritas haben vor allem seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Jahr 2010 ihre Maßnahmen zur Prävention (sexualisierter) Gewalt intensiviert.

Unter dieses Motto hat das Erzbistum Köln seine Bestrebungen und Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen vor sexualisierter Gewalt gestellt. Bereits das verstärkte Hinsehen, also das Nicht-Weg-Schauen, stellt einen aktiven Schutz vor sexualisierter Gewalt dar!

Wir als Kirche im Erzbistum Köln sind uns unserer besonderen Verantwortung für den Schutz der Minderjährigen sowie der schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in unseren Gemeinden, Einrichtungen und Diensten bewusst. Um dieser Verantwortung nachzukommen, sind unterschiedliche Maßnahmen zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt eingeführt worden, die in der „Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch“ (Präventionsordnung) dokumentiert sind. Diese bilden die Grundlage unserer Anstrengungen in der Präventionsarbeit.

Präventive Arbeit wird als eine Grundhaltung verstanden, die die Rechte von Kindern, Jugendlichen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen aktiv fördert und durchsetzt. Dazu wird ein sensibilisiertes Umfeld benötigt, das Aufmerksamkeit und Unterstützung bei sexualisierter Gewalt und Grenzverletzung bietet. Es liegt in unser aller Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass die Prävention von sexualisierter Gewalt grundsätzlich und selbstverständlich in die tägliche (Erziehungs-)Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen integriert wird. Sie ist ein kontinuierliches pädagogisches Prinzip!

Prävention hat in unserem Erzbistum eine besonders hohe Priorität erlangt. Menschen, die sich unserer Kirche anvertrauen, müssen weiterhin spüren, dass der Kirche das Wohl und der Schutz der ihr anvertrauten Menschen wichtig sind. Die Kirche soll auch weiterhin ein sicherer Ort für unsere Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen bleiben.

  • P rävention von sexueller Gewalt
  • R echt auf körperliche und seelische Unversehrtheit
  • A chtsamer Umgang miteinander
  • E igensinn der Kinder fördern
  • V erantwortung tragen für den Schutz der uns anvertrauten Menschen
  • E mpathie
  • N ähe und Distanzverhältnis
  • T äter handeln zielgerichtet und planvoll
  • I ch bin nicht schuld, wenn mir Gewalt angetan wird
  • O pferschutz und Opferhilfe
  • N ein zu sagen ist das Recht der Kinder

2013 wurden seitens der Katholischen Kirche die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch überarbeitet und deutschlandweit einheitliche Grundlagen geschaffen. Prävention von sexualisierter Gewalt ist zum integralen Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen geworden.

Durch institutionelle Maßnahmen wie

  • Aus- und Fortbildungen,
  • Verhaltensregeln,
  • Vernetzung mit Beratungsstellen,
  • Einrichtung von Beschwerdewegen,
  • Interventionsregeln und Erarbeitung von Schutzkonzepten

entsteht ein respektvolles Miteinander. In dieser Kultur der Achtsamkeit werden Grenzverletzungen wahrgenommen und geahndet und die Rechte von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen geachtet und gefördert.

Der Deutsche Caritasverband verfolgt mit diesen im Januar 2014 novellierten Empfehlungen das Ziel, sexuellem Missbrauch in den Diensten und Einrichtungen vorzubeugen. Die Empfehlungen greifen Ideen und schon länger praktizierte Initiativen zur Missbrauchsprävention aus dem Bereich der Caritas auf und bündeln sie.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) will die Medizinische Kinderschutzhotline (0800/1921000) über 2019 hinaus für weitere drei Jahre finanziell fördern. „Die Hotline ist seit mehr als einem Jahr am Start und ist gut angenommen worden: Rund 97 Prozent der Anrufer erleben die Auskünfte der Hotline-Mitarbeiter als hilfreich. Das wollen wir weiter unterstützen“, sagte Bun­des­fa­mi­lien­mi­nis­terin Franziska Giffey beim Fachtag „Beratung und fachlicher Austausch im Kinderschutz“.

Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Pflegekräfte oder Rettungskräfte aus ganz Deutschland können sich seit Juli 2017 rund um die Uhr bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung, auch in Not- und Akutsituationen, telefonisch beraten lassen. Am Telefon der Hotline sitzen neben in Kinderschutzfragen ausgebildeten Beratern auch Assistenzärzte aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Pädiatrie und der Rechtsmedizin. Betrieben wird die Medizinische Kinderschutzhotline vom Universitätsklinikum Ulm zusammen mit dem DRK-Klinikum Berlin-Westend und dem Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg.

Partizipation ist in den letzten Jahren zu einem zentralen Begriff in der Diskussion um frühkindliche Bildung und Erziehung geworden. In der UN-Kinderrechtskonvention werden Partizipationsrechte als ein Grundprinzip der Konvention hervorgehoben und auch in verschiedenen nationalen Gesetzen verankert. Dazu gehören das Recht auf Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung, Mitbestimmung, Einbeziehung, aber auch Beschwerde.

Mit vorliegender Arbeitshilfe will das LVR-Landesjugendamt Rheinland Träger und Fachkräfte dabei unterstützen, an Qualitätsstandards orientierte Verfahren der Beteiligung, Mitbestimmung und Beschwerde zu entwickeln und in der pädagogischen Konzeption strukturell zu verankern.

Qualitätsentwicklung für Kindertageseinrichtungen: Gemeinsame Empfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände, Freien Wohlfahrtspflege und Landesjugendämter in NRW

Ihre Ansprechpersonen

Ulrich_Barbara (c) Karski  / DiCV

Barbara Ulrich

Referentin Koordinierungsstelle Kinderschutz

Dominik Duballa

Dominik Duballa

Referent für
stationäre und teilstationäre Erziehungshilfe und Jugendsozialarbeit