Klimaschutz in der Caritas (c) Caritas

Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Diözesan-Caritasverband

Der Klimawandel erfordert ambitionierte Klimaschutzanstrengungen. Die Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes hat Ende 2020 beschlossen, dass die Caritas sich auf den Weg macht, bis 2030 klimaneutral zu werden. Ein Ziel, das Anstrengungen aller Verbände und Einrichtungen erfordert und zu dem der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln einen Beitrag leisten wird. 

Mit der Einrichtung der Stelle einer Klimaschutzbeauftragten und der Einberufung einer arbeitsfeldübergreifenden „Koordinierungsgruppe Klimaschutz" hat sich der Verband Anfang 2022 auf den Weg gemacht, Klimaschutz und Nachhaltigkeit im eigenen Haus systematisch voranzutreiben und seine Mitglieder durch Vernetzung und Beratung bei eigenen Klimaschutzaktivitäten zu unterstützen. Die fundierte Beratung der Mitglieder zu allen Facetten des Klimaschutzes verstärken seit 2024 ein Referent für Photovoltaik und seit Frühjahr 2025 zwei Klimaschutzkoordinatorinnen im Klimaschutz-Team des Diözesan-Caritasverbandes. 

Im Projekt „Klimaschutzkoordination in der Caritas Erzbistum Köln“ verstärken zwei Klimaschutzkoordinatorinnen das Klima-Team des DiCV, gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative. Sie unterstützen teilnehmende Mitgliedsorganisationen gezielt bei der Treibhausgasbilanzierung und in ihrem Engagement für den Klimaschutz. Der Projekteinstieg weiterer DiCV-Mitglieder ist noch möglich.

 

Zum NKI-Projekt Klimaschutzkoordination.

Urkunde Treibhausgasbilanz

Neuer Inhalts-Abschnitt

Die Erfassung des Status quo der Klimawirkung in Treibhausgasbilanzen schafft eine solide Grundlage dafür, effektive und kosteneffiziente Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen und den Verband nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen. Der Diözesan-Caritasverband hat in 2024 eine erste umfassende Datenerfassung für das Basisjahr 2023 Treibhausgasbilanz nach dem Standard des Greenhouse Gas Protocol erhoben und im Jahr 2025 seine erste Treibhausgasbilanz nach dem Standard des Greenhouse Gas Protocol vorgelegt.

 

Auf Basis dieser Daten wird ein Klimaschutzkonzept mit konkreten Maßnahmen und Reduktionszielen entwickelt (2025/26).
Zugleich sind die Daten Basis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Diözesan-Caritasverbandes.
Seine Mitgliedsorganisationen unterstützt der DiCV im NKI-Projekt Klimaschutzkoordination kostenfrei bei der Treibhausgasbilanzierung.

 

Hier geht es zur Urkunde als PDF. 

Urkunde Treibhausgasbilanz

Neuer Inhalts-Abschnitt

Die Erfassung des Status quo der Klimawirkung in Treibhausgasbilanzen schafft eine solide Grundlage dafür, effektive und kosteneffiziente Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen und den Verband nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen. Der Diözesan-Caritasverband hat in 2024 eine erste umfassende Datenerfassung für das Basisjahr 2023 Treibhausgasbilanz nach dem Standard des Greenhouse Gas Protocol erhoben und im Jahr 2025 seine erste Treibhausgasbilanz nach dem Standard des Greenhouse Gas Protocol vorgelegt.

 

Auf Basis dieser Daten wird ein Klimaschutzkonzept mit konkreten Maßnahmen und Reduktionszielen entwickelt (2025/26).
Zugleich sind die Daten Basis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Diözesan-Caritasverbandes.
Seine Mitgliedsorganisationen unterstützt der DiCV im NKI-Projekt Klimaschutzkoordination kostenfrei bei der Treibhausgasbilanzierung.

 

Hier geht es zur Urkunde als PDF. 

Der Fokus des Klimateams  liegt mit dem Klimaschutz auf der ökologischen Nachhaltigkeit, die als Teilmenge eines umfassenden Nachhaltigkeitsbegriffs zu verstehen ist. Der Diözesan-Caritasverband hat einen ersten Nachhaltigkeitsbericht nach dem Konzept des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes (DNK) erstellt, der in Kürze veröffentlicht wird.

Der DNK ist ein kostenfreies, standardisiertes Instrument, das die Bundesregierung Unternehmen zur Verfügung stellt, um damit dokumentieren zu können, wie nachhaltig sie arbeiten: im Themenfeld Klimaschutz unter Einbeziehung der Treibhausgasbilanz, aber auch zu den weiteren Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Ein alternatives Berichtskonzept ist die Gemeinwohlbilanzierung (GWÖ).

Als Mitglied im CSR-Kompetenzzentrum des Deutschen Caritasverbandes (eingestellt zum Jahreswechsel 2025/26) war der Diözesan-Caritasverband an der Erstellung des Praxisleitfadens für die Sozialwirtschaft zur Anwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex  (DNK) beteiligt.  Der Leitfaden macht den ursprünglich für die Wirtschaft konzipierten DNK für Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege leichter anwendbar. Er wurde erarbeitet unter Mitwirkung von Anwender_innen in Caritas und Diakonie, den Malteser Werken, der Wissenschaft sowie des Rates für Nachhaltige Entwicklung und Vertreter_innen der Finanzbranche.

Der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. unterliegt aktuell keiner Nachhaltigkeitsberichtspflicht, die Berichterstattung erfolgt auf freiwilliger Basis. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU wird die Nachhaltigkeitsberichtspflicht über kapitalmarktorientierte Unternehmen hinaus ausgeweitet. Das Europäische Parlament hat einen Aufschub der CSRD-Berichtspflicht um zwei Jahre beschlossen: statt 2026 für das Geschäftsjahr 2025 ist eine Ausweitung nun im Jahr 2028 für das Geschäftsjahr 2027 geplant. Über die Größenkriterien für die Berichtspflicht ist noch nicht entschieden. Nach Vorschlag der EU-Kommission greift die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD künftig erst ab

  •  1000 Mitarbeitenden und
  • Umsatzerlösen von mindestens 50 Mio. Euro oder
  • einer Bilanzsumme von mindestens 25 Mio. Euro,

also bei Erfüllung von zwei der genannten drei Größenkriterien. Insbesondere die Höhe der Mitarbeitendenzahl (nicht Vollzeitäquivalente) ist noch in der Diskussion.

Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission zu den geplanten Anpassungen.

 

Nachhaltigkeitsmanagement und die darauf aufbauende Berichterstattung ist jedoch nicht nur eine potenzielle Verpflichtung, sondern auch eine Chance. Rechtsträger, die sich hier systematisch aufstellen, profitieren von besseren Finanzierungsbedingungen (z.B. bei der Kreditvergabe von Banken für die Modernisierung von Sozialimmobilien), von erhöhter Attraktivität für Mitarbeitende und stellen sich insgesamt zukunftsfähig auf. Auch nicht berichtspflichtige Unternehmen können somit von einer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung (etwa gemäß dem VSME-Standard der Europäischen Union) profitieren.

Zudem sind Verbände und Einrichtungen schon jetzt zunehmend mit Anforderungen von Banken und anderen Stakeholdern konfrontiert, die Nachhaltigkeitskennzahlen einfordern, um ihre eigene Berichtspflicht zu erfüllen. Banken sind verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte bei der Kreditgewährung und bei der Konditionengestaltung zu berücksichtigen, und zwar Nachhaltigkeitsaspekte des finanzierten Objekts (z.B. Energieeffizienz), des Kreditnehmers (nachhaltige Ausrichtung) und bei der gestellten Sicherheit. So beeinflusst die eigene Nachhaltigkeit und deren Dokumentation perspektivisch die Gewährung von Krediten und den Zins.

Der DiCV Köln teilt daher die Empfehlung des Deutschen Caritasverbandes vom 14.3.2025:

„Der Deutsche Caritasverband empfiehlt seinen Mitgliedern unabhängig von der ggfs. wirksamen verpflichtenden Berichterstattung eine angemessene freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung und weist auf die verschiedenen bestehenden Standards hin (VSME der EU, Deutscher Nachhaltigkeitskodex, Gemeinwohlmatrix der Gemeinwohlökonomie, We Impact und andere).“

 

10 Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart

Gemeinsam mit 39 weiteren Verbänden und Organisationen hat die Caritas „10 Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart“ unterzeichnet. Das breite Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden, Umweltverbänden, Kirchen, Nationaler Armutskonferenz und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren sagt: So kann es nicht mehr weitergehen! Klimawandel, Naturzerstörung und Verlust der Biodiversität sind Existenzkrisen für die Menschheit. Soziale und ökologische Fragen gehören zusammen und brauchen gemeinsame Antworten. Das Bündnis fordert unter anderem eine naturverträgliche und sozial gerechte Energiewende, Maßnahmen gegen Naturzerstörung und für den Erhalt der Biodiversität, eine Teilhabe aller an umweltschonender Mobilität, eine klimaschonende Landwirtschaft und nachhaltige Arbeitsformen. 

 

Photovoltaikanlage Maternushaus_Erzbistum Köln (c) Markus Lehr

Die Energiewende ist ein wichtiger Hebel auf dem Weg zur Klimaneutralität und unverzichtbarer Teil der ökologischen Transformation der Caritas. Der Energiebedarf in den Diensten und Einrichtungen der Caritas ist ebenso immens wie das Potenzial zur Erzeugung von Sonnenstrom zu seiner Deckung. Vorteilhafterweise wird ein Großteil des Strombedarfs in den Caritaseinrichtungen tagsüber verbraucht und damit gleichzeitig zur Solarstromproduktion einer Photovoltaik-Anlage. Dies führt zu einer sehr schnellen Refinanzierung der PV-Anlage.

Der Diözesan-Caritasverband berät und unterstützt seine Mitglieder bei der Umsetzung von Photovoltaik-Projekten und arbeitet dabei eng mit dem Photovoltaik-Team des Fachbereichs Schöpfungsverantwortung des Erzbischöflichen Generalvikariats Köln zusammen. Ansprechperson im DiCV Köln ist Stefan Wiemer, Referent für Photovoltaik, der auf Bistumsebene ein Netzwerk zum Erfahrungsaustausch der Träger aufbaut. . Er bringt Fragestellungen und Erfahrungen der Caritas auf Bistumsebene in den Kooperationskreis Photovoltaik der Caritas NRW ein. Diese fließen auch in die Lobbyarbeit zum Abbau bürokratischer Hürden und zur Anpassung der Refinanzierungsstrukturen unterschiedlicher Fachbereiche ein. ,. Vielfach gibt es bereits Möglichkeiten zu ihrer Überwindung.

Grundsätzliche steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Fragestellungen rund um Photovoltaik in der Sozialwirtschaft greift die Handreichung der Caritas NRW zu einer Machbarkeitsstudie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner auf.

Erste Fragestellungen zum Einstieg in die Photovoltaik greift die Informationsbroschüre der Caritas Dienstleistungsgenossenschaft Paderborn (cdg) [BDV4] auf. Weitergehende Informationen finden Sie in den aufgeführten Verlinkungen.

 Gerade in einer Zeit, in der der PV-Markt signifikant wächst, ist es wichtig, die richtigen Partner zum Bau einer PV-Anlage zu finden. Sprechen Sie uns hierzu bitte gerne an.

 

Sowohl ökologische als auch finanzielle Aspekte sprechen für eine PV- Anlage. Gehen Sie das Thema an – wir unterstützen Sie!

 

  • TECHNISCHE INFOS 

Was ist Photovoltaik? Was ist bei der Planung einer PV-Anlage zu beachten? Wie sieht die Wirtschaftlichkeit aus?

https://www.pv-wissen.de/ 

Was ist eine Balkon-Solaranlage? Wie funktioniert diese? Lohnt sich eine Balkon-Solaranlage?

Balkon-Solar 

 

  • FÖRDERPROGRAMME

PV-Förderprogramme aus dem Förder Navi der NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate

Förderprogramm der Stadt Köln für Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbeimmobilien (Nichtwohngebäuden)

Förderprogramm der Stadt Bonn für  Photovoltaik-Anlagen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie auf Freiflächen

Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" 

  • FINANZEN - STEUER 

Diese Handreichung gibt einen Überblick über für den Kontext Photovoltaik in der Sozialwirtschaft
relevante wirtschaftliche, steuerrechtliche und vertragsrechtliche Zusammenhänge.

Machbarkeitsstudie Caritas 

Programmübersicht des Land NRW zur Förderung alternativer Strom- und Wäremerzeugung

 

  • SONSTIGE INFOS

 https://www.sfv.de/solaranlagenberatung/solar-wiki  - Diese Solar-Wiki des Solarenergie Fördervereins erklärt viele Grundbegriffe, Fakten und Zusammenhänge sortiert nach Schlagwörtern. 

Der Energieatlas Nordrhein-Westfalen (NRW) stellt Ihnen umfangreiche Informationen zur Energiewende, u.a. zur Strahlungsenergie und Ausrichtung Ihres Gebäudes in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.

Informationen zur Verschattung Ihres Gebäudes auf Basis von 3d-Modellen (nur Köln!)

Detaillierter Solarkataster für Köln mit Informationen zur Eignung Ihres Gebäudedachs und möglicher Fördermittel durch die Stadt Köln.

Ihr Ansprechpartner

Im Projekt „Klimaschutzkoordination in der Caritas Erzbistum Köln“ verstärken zwei Klimaschutzkoordinatorinnen das Klima-Team des DiCV, gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative. Sie unterstützen teilnehmende Mitgliedsorganisationen gezielt bei der Treibhausgasbilanzierung und in ihrem Engagement für den Klimaschutz. Der Projekteinstieg weiterer DiCV-Mitglieder ist noch möglich.

 

Zum NKI-Projekt Klimaschutzkoordination.

Förderprogramme für Klimaschutz und Klimaanpassungen in der Sozialwirtschaft

Die SozialGestaltung, Beratungssparte der SozialBank (Bank für Sozialwirtschaft), hat ihre Übersicht zu wesentlichen Förderprogrammen von Bund und Ländern für Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft überarbeitet und ein Update veröffentlicht. Sie finden es hier 

 

Kommunalrichtlinie

Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“, kurz Kommunalrichtlinie, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), können seit 2022 (Antragstellung bis 2027) auch Caritasverbände auf Orts und Diözesanebene sowie Fachverbände und ihre Dienste und Einrichtungen Fördergelder vom BMU beantragen, die dabei helfen, Klimaschutzkonzepte zu starten. Sowohl Personalstellen im Klimaschutzmanagement, als auch Beratung und Investitionen sind förderfähig, z.B. der Austausch von Leuchtmitteln. Die Projektbeschreibung finden Sie hier, spezifische Informationen für Wohlfahrtsverbände in dieser Broschüre.

Bitte beachten Sie, dass die Förderrichtlinie seit Veröffentlichung der Broschüre novelliert wurde.

Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unterstützt bei der Antragstellung, u.a. durch ein Mentoring-Programm für Erstantragstellende. Weitere Informationen gibt es hier-

 

Ergänzungsförderung Klimaschutz der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW

Der Stiftungsrat der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW hat eine Förderung von Klimaschutz- und Hitzeschutzmaßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe beschlossen, die die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ergänzen soll. Das Fördervolumen liegt bei einer Gesamtsumme von 25 Millionen Euro. Eine Förderung durch die BEG EM ist Voraussetzung – und wird durch die Stiftung auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aufgestockt. 

Förderfähig sind 

•  Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,

•  Anlagentechnik (außer Heizung),

•  Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik),

•  Heizungsoptimierung sowie

•  Fachplanung und Baubegleitung.

Die Förderung richtet sich ausdrücklich nicht nur an besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe (die früher so genannten „stationären Einrichtungen“), sondern soll auch ambulanten Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie beispielsweise Appartement-Häusern zugutekommen. Es muss sich jedoch um eine Wohnform der Eingliederungshilfe handeln. Zum Eckpunktepapier 

 

EFRE-Förderungen energieeffizienter Sanierungen 

Mit dem EFRE-Förderprogramm Energieeffiziente öffentliche Gebäude fördert das Land NRW 

- kofinanziert von der Europäischen Union – die Planung und Umsetzung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und mit denen der Primärenergieverbrauch um mindestens die Hälfte gesenkt werden kann. Die gesamten förderfähigen Kosten der Sanierungsmaßnahme dürfen 8 Mio. Euro nicht überschreiten. Die Gebäude müssen ohne Berücksichtigung der 1. Wärmeschutzverordnung gebaut worden sein (1.11.1977; der Bau kann später erfolgt sein, wenn Bauantrag ohne Berücksichtigung der Verordnung gestellt worden ist). Die Mittel werden nach dem Windhundverfahren vergeben. Die Richtlinie, FAQs und Präsentationen des MWIKE NRW und der Bezirksregierungen  zum Programm sind hier veröffentlicht.

Die Kommunalagentur bietet Sprechstunden für Rückfragen zum Förderprogramm an, teils in Kooperation mit den Bezirksregierungen, die die jeweiligen Anträge bewilligen. Die Übersicht über alle Termine ist hier hinterlegt. Auch eine telefonische Beratung durch die Bezirksregierungen zu dem Förderprogramm ist möglich (Ausnahme: BR Köln/Bonn). Die Ansprechpersonen sind hier aufgeführt. 

Zum Förderprogramm

 

Im EFRE-Förderprogramm „Wohnviertel im Wandel“ sind zwar nur Kommunen antragsberechtigt, sie können die Fördermittel jedoch an Wohlfahrtsverbände wie die Caritas weiterleiten. Die Förderquote liegt bei rund 80 Prozent. Für caritative Träger ist insbesondere die „Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern“ von Interesse. Förderfähig sind Maßnahmen in benachteiligten Stadtquartieren, die in einem integrierten Handlungskonzept (INSEK) benannt sind. Interessierte Träger sollten auf ihre Kommune zugehen und ihren Bedarf anmelden (z.B. bei der Leitung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik). 

Zum Förderprogramm

 

BAFA-Förderung von Energieberatung und Energieaudits

Energie- oder Gebäudehüllenaudits durch BAFA-zertifizierte Energieberater_innen geben einen Überblick über Verbrauchsdaten in einem Gebäude und Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs. Sie sind daher geeignete Grundlage zur Identifizierung lohnender Klimaschutzmaßnahmen und zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten. Die öffentliche Förderung ist mit 50 % der Kosten erheblich.

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247: Gefördert werden bis zu 50 % der Kosten für Energieaudits, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599: Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten für Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. 

Zertifizierte Energieberater fassen u.a. die Datenbank der Energie-Effizienz-Experten, die Datenbank des Deutschen Energieberater-Netzwerkes und die Datenbank der gemeinnützigen Agentur co2online zusammen.

 

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen 

In der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) wird vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 das dritte Förderfenster geöffnet.

Gefördert werden Konzepte und Maßnahmen zur Anpassung sozialer Einrichtungen an die Folgen der Klimaerhitzung, insbesondere innovative Modellvorhaben, die Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor systematisch und ganzheitlich umsetzen, insbesondere in Regionen, die besonders von den negativen Auswirkungen der Klimaerhitzung betroffen sind (sog. klimatische Hotspots), und insbesondere naturbasierte Lösungen wie Gründächer, Bepflanzungen, Entsiegelungen oder Wasserflächen, die auch dem Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser oder der Verbesserung der Luftqualität dienen.

  • Förderschwerpunkt (FSP) 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise.
  • Förderschwerpunkt (FSP) 2.1: Umsetzung von Maßnahmen auf der Grundlage von Konzepten, die den Anforderungen aus FSP 1 entsprechen.
  • Förderschwerpunkt (FSP) 2.2: Umsetzung als Fortführungsmaßnahme auf der Grundlage einer Förderung im Rahmen des FSP 1 „Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel“ der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen vom 20.10.2020.

Ausführliche Informationen sowie Unterlagen zur Förderung und zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des Projektträgers Z.U.G..

 

PV-Förderprogramme für KMU in Bonn, Düsseldorf und Köln

Die Kommunen Bonn, Düsseldorf und Köln haben Förderprogramme für die Umsetzung von Photovoltaik-Projekten aufgelegt. Die Programme richten sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen; somit können GmbHs im caritativen Bereich Anträge stellen. In Düsseldorf sind gemeinnützige Organisationsformen explizit antragsberechtigt, in Köln ist eine Förderfähigkeit mündlich in Aussicht gestellt.

Weitere Informationen zu 

Solares Bonn

Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf

Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten in Köln

 

Fördermittel für Schnelladeinfrastruktur

Im Rahmen der Förderinitiative „Förderung von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) können wieder gestellt werden. Förderfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation nicht öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte mit einer Nennladeleistung von mindestens 50kW inklusive des dafür notwendigen Netzanschlusses. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung; somit können GmbHs im caritativen Bereich Anträge stellen.

Weitere Informationen.

 

BMUV: Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Das Bundesumweltministerium fördert herausragende Konzepte und innovative Projektideen zum Schutz der nachhaltigen Nutzung und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt. Für die Freie Wohlfahrtspflege sind insbesondere die Förderschwerpunkte 4 und 5 interessant:

4. Stadtnatur: Ziel der Erhöhung des Anteils an naturnahen, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich durch ein ökologisches Grünflächenmanagement und Verbesserung der biodiversitätsfördernden Durchgrünung; Förderung naturnaher Gestaltung und fachgerechter Pflege von Grün- und Freiflächen, Verwendung von heimischem oder gebietseigenem Saat- und Pflanzgut, Erhaltung von Alt- und Biotopbäumen, Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und chemische Dünger. 

5. Weitere Maßnahmen von besonders repräsentativer Bedeutung für die Strategie: Übergreifende oder themenspezifische Kommunikations-, Bildungs- und Akzeptanzprojekte; Projekte zur natur- und klimaschutzkonformen Entwicklung urbaner Räume.

Die Anteilfinanzierung liegt bei 75 %, bei gemeinnützigen Organisationen sind bis zu 90 % möglich. Weitere Informationen hier.

 

BMUV: Natürlicher Klimaschutz in Kommunen 

Das Programm fördert A. Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement: Pflege und Neuanlage; B. Pflanzung von Bäumen; C. Schaffung von Naturoasen: lokalklimatisch wirksame Parkanlagen (Pikoparks), Naturerfahrungsräume und urbane Waldgärten mit bis zu 80% Zuschuss für die förderfähigen Kosten (90% für finanzschwache Kommunen). Antragsberechtigt sind die Kommunen, die die Mittel an Stadtwerke, Kirchen, kommunale Wohnungsunternehmen oder Vereine weiterleiten können. Antragstellung bei der KfW; ausführliche Präsentation aus einem KfW-Webinar (24.4.2024) hier.

 

PROGRES.NRW – Klimaschutztechnik: Umstieg auf alternative Wärmequellen und Geothermie

Förderfähig sind unter anderem thermische Solaranlagen, die warmes Wasser für die Heizung oder die Trinkwasserversorgung erzeugen sowie oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Weitere Infos hier.

 

BMDV: Initialförderung Betriebliches Mobilitätsmanagement

Im aktuell laufenden zweiten Förderaufruf ist der Schwerpunkt die Initialförderung: Es werden standardisierte Beratungsleistungen zur Erstellung eines standortspezifischen Konzeptes für Betriebliches Mobilitätsmanagements gefördert (Beratung zu Ermittlung der Ist-Situation, Definition der Soll-Situation und Formulierung geeigneter Maßnahmen zur Umsetzung). Dabei sind realisierbare CO²-Einsparungen und Zeit- sowie Kostenrahmen zur Umsetzung anzugeben. Antragsberechtigt sind KMU mit keiner oder geringer Vorerfahrung im Betrieblichen Mobilitätsmanagement. Merkblatt und ergänzende Antragsunterlagen finden Sie hier zum Download.

 

ESF Plus-Bundesprogramm „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“

Das ESF Plus-Programm rückenwind3 hat die Weiterentwicklung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft zum Ziel, im 5. Aufruf besonders zu ökologischer Nachhaltigkeit. Förderfähig sind Hierarchieübergreifende Sensibilisierung und Schulung ökologischer Nachhaltigkeit und grünen Kompetenzen der Mitarbeitenden und notwendigen Veränderungen von Arbeits- und Organisationsprozessen, Konzeption und Erprobung von Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität z. B. durch: „Gesundes“ Unternehmen; Ökologischer Fußabdruck; „Klima-Know-How“, Qualifizierungsmaßnahmen; Weiterentwicklung der Unternehmenskultur zur klimaneutralen, ökologischen, nachhaltigen Organisation unter Partizipation der Mitarbeitenden. Die BAGFW bietet eine Informationsveranstaltung an, die einen Überblick über Inhalte und Förderbedingungen gibt und in die Nutzung des Online-Förderportals Z-EU-S einführt: Am 04.07.2024, 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr, online, Anmeldung hier.

 

ESF+ (BMWK): Nachhaltig wirken – Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums

Für August 2024 ist ein Förderaufruf Nachhaltig wirken des BMWK angekündigt. Zielgruppe sind gemeinwohlorientierte KMU. Vorgesehen sind ein Individual-Modul für Maßnahmen zur vertieften, individuellen Beratung, Unterstützung sowie Vernetzung für gemeinwohlorientierte KMU und ein Multiplikator-Modul für Maßnahmen zur Bereitstellung von Informationen- und Vernetzungsangeboten zum gemeinwohlorientierten Unternehmertum, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen; zur Entwicklung von Transferkonzepten für Beratungs- und Unterstützungsleistungen und Peer-to-peer-Learning. Der Förderumfang soll 90% der Gesamtausgaben betragen (100% in Klima-Modulen, die besonders im Fokus stehen); max. EUR 600.000 / Jahr je Antragsteller.


Bundesförderung für effiziente Gebäude – Neuerungen 2024

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll Anreize für Investitionen in Einzelmaßnahmen schaffen, die Energieeffizienz & Anteil erneuerbarer Energien erhöhen und Emissionen senken. Für Pflegeheime treffen darin folgende Punkte für Wohngebäude zu (Gebäude nach § 3 Absatz 1 Nummer 33 GEG, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen.

 

Hierzu gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime u.ä.: 

- einheitliche Grundförderung von 30 %; zusätzlich ggf. ein Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen oder ein pauschaler Zuschlag von 2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen.
- Anpassung der max. förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch auf 30.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. 

Gefördert werden in Bestandsgebäuden:

- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (15 %; z.B. Dämmung von Außenwänden und Dachflächen, Erneuerung von Fenstern, außenliegender Sonnenschutz), 
- Einbau von Anlagentechnik zur Erhöhung der Energieeffizienz (15 %; z.B. raumlufttechnische Anlagen, energetische Verbrauchsoptimierung „Efficiency Smart Home“), 
- Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungstechnik (Erhöhung der Effizienz 15%, zur Verminderung der Emissionen 50%), 
- sowie Fachplanung und Baubegleitung.

Weitere Informationen: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ?0 

 

Förderdatenbanken zur Gebäudesanierung

Datenbank der gemeinnützigen Klimaschutz-Beratungsagentur co2online: FördermittelCheck: interaktive Fördermittel-Beratung | co2online

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html

Der Förder-Navi der NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz umfasst Förderprogramme des Landes und des Bundes und bietet einen Filter „Gemeinnützige Organisation“: energy4climate.nrw 

Die in Kooperation mit der Abteilung Schöpfungsverantwortung des Erzbischöflichen Generalvikariats erstellten Checklisten zum Einsparen von Strom- und Heizenergie geben einen Überblick über mögliche fachspezifische Ansatzpunkte für einzelne Fachbereiche der Caritas und enthalten darüber hinaus eine Liste zum Abhaken und gegebenenfalls zur Wiedervorlage.

Sprechstunden zum EFRE-Förderprogramm Energieeffiziente öffentliche Gebäude 

Die Kommunalagentur bietet regelmäßig Sprechstunden für Rückfragen zu den EFRE-Förderprogrammen an, u.a. zum neu gestarteten teils in Kooperation mit den Bezirksregierungen, die die jeweiligen Anträge bewilligen. Die Übersicht über alle Termine ist hier hinterlegt. Die Bezirksregierungen beraten auch telefonisch (Ausnahme: BR Köln/Bonn). Die Ansprechpersonen sind – ebenso wie Richtlinie, FAQs und Präsentationen des MWIKE NRW und der Bezirksregierungen  - hier veröffentlicht.

 

1. Oktober 2025: 3. Klima-Forum für Wohlfahrt und Kirche
"Zukunft bauen - Gebäude managen, sanieren & entwickeln" - Willkommen zum fachlichen Austauschforum für klimagerechtes, sozial innovatives und nachhaltiges Handeln in Kirche, Wohlfahrt und Gesellschaft. Wie schaffen wir Perspektiven für zukunftsfähige Sozialimmobilien, die gleichzeitig Klimaschutz fördern, dem Klimawandel gewachsen und Modernisierungspotenzial erschließen? Das Klima-Forum zeigt Entwicklungen auf, eröffnet Handlungsalternativen und bietet innovative, praxisnahe Umsetzungsmöglichkeiten für Mietende und Eigentümer. Mehr Infos hier

 

Sprechstunden zum EFRE-Förderprogramm Energieeffiziente öffentliche Gebäude 

Die Kommunalagentur bietet regelmäßig Sprechstunden für Rückfragen zu den EFRE-Förderprogrammen an, u.a. zum neu gestarteten teils in Kooperation mit den Bezirksregierungen, die die jeweiligen Anträge bewilligen. Die Übersicht über alle Termine ist hier hinterlegt. Die Bezirksregierungen beraten auch telefonisch (Ausnahme: BR Köln/Bonn). Die Ansprechpersonen sind – ebenso wie Richtlinie, FAQs und Präsentationen des MWIKE NRW und der Bezirksregierungen  - hier veröffentlicht.

 

1. August 2024: Webinar der SozialGestaltung zur Wesentlichkeitsanalyse

Um die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erfüllen, müssen Unternehmen eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen. Diese definiert den Umfang und den Inhalt ihrer ESG-Datenerhebung und Berichterstattung. Das Webinar „Das Fundament – Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse“ der Beratungssparte der SozialBank (Bank für Sozialwirtschaft) klärt Fragen zur Relevanz der Wesentlichkeitsanalyse, dem richtigen Vorgehen und der erfolgreichen Umsetzung und soll dabei helfen, von Anfang an die richtigen Ziele und Maßnahmen zu setzen, um die wesentlichen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

1. August 2024, 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr, online, 125,00 €, Anmeldung und weitere Informationen hier

 

22. August 24: Webinar Nachhaltige Geschäftsreisen - Tipps für Ihre Reiserichtlinie von B.A.U.M. consult

rfahren Sie, wie eine nachhaltige Reiserichtlinie Ihrem Unternehmen langfristig hilft, CO2-Emissionen von Geschäftsreisen zu reduzieren und so klimafreundlicher unterwegs zu sein. Infos und Anmeldung unter https://app.baumev.de/events/UembXlAKdD (Registrierung erforderlich).

 

5. September 2024: 2. KLIMA-FORUM für Wohlfahrt und Kirche – Nachhaltigkeit auf dem Teller!

Wie klappen nachhaltige Ernährung, sozial-ökologische Lebensmittelproduktion und finanzierbarer Einkauf? Was macht die Kita-Küche und die Kantine der Zukunft aus, was vermeidet wirksam Lebensmittelverschwendung und was können Wohlfahrt und Kirche gegen Ernährungsarmut tun? Das Klima-Forum zeigt Entwicklungen auf, eröffnet Handlungsalternativen und erarbeitet in elf praxisnahen Workshops innovative Umsetzungsmöglichkeiten für Wohlfahrt und Kirche in NRW und bundesweit, 9 bis 16:30 im Maternushaus Köln. Weitere Infos unter www.koelner-klimaforum.de 

 

1. Oktober 2024: Seminar Das papierlose Büro – so schaffen Sie den Umstieg!

Digitalisieren, Platz schaffen, Ausmisten, Aufräumen, die eigene Arbeitsorganisation verbessern: Auf Papier verzichten ist so aktuell wie nie. Da müssen Alternativen her zu Papierkalender, Briefpapier oder Collegeblock! In diesem Seminar erfahren Sie, wie die Umstellung auf Papierlos gelingen kann. Gemeinsam erarbeiten wir Lösungen für ein schlank organisiertes Büro und ein nachvollziehbares Informationsmanagement.

1. Oktober 2024, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Köln, 190 €, Anmeldung hier.

 

29. Oktober 2024: Webinar Energiewende im Büro – Potenziale entdecken und Gewohnheiten ändern

Was sind typische Energieverbräuche im Berufsalltag – und wo verbergen sich unnötige Energiefresser rund um Schreibtisch und Büroküche? Warum fällt uns das Vermeiden so schwer, wie ändere ich Gewohnheiten – und welche Effekte hat das? Wie spreche ich darüber mit meinen Kolleg_innen?

29. Oktober 2024, 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr, online, für Mitglieder übernimmt der DiCV Köln die Kursgebühr, Anmeldung hier.

 

5. November 2024 von 9.30 – 13.30 in Köln: Ihr Umgang mit Strom, Wärme, Trinkwasser und Abfall in stationären Einrichtungen der Alten-, Jugend- und Behindertenhilfe. Kurzfristig umsetzbare Anregungen, die Ressourcen und Kosten sparen können!

Auf Basis vorab eingereichter Verbrauchszahlen werden Anhaltspunkte für eine individuelle Schwachstellenanalyse im Bereich Strom und Wärme, Trinkwasser und Abfall in stationären Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe vermittelt. Mit Johannes Nowak, Berater mit eigener Leitungserfahrung in der Altenhilfe der Caritas.

Termin, weitere Infos und Anmeldung hier.

 

Unsere Klimatipps

Zahlreiche best practice Beispiele

Diese und viele weitere Tipps finden Sie auch auf der Website des Projekts Stromspar-Check. 

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