Offene Ganztagsschulen (OGS) (c) depositphotos

Vormundschaftswesen

Vormünder übernehmen die rechtliche Verantwortung für eine Person, die sich nicht selbst vertreten kann – insbesondere für minderjährige Kinder. Seit der Gesetzesrefom im Jahr 2023 liegt in Deutschland ein besonderer Fokus darauf, dass Vormundschaft nicht nur eine formale Vertretung ist.

Die Reform von 2023 hat den Schwerpunkt bewusst auf die Stärkung der Rechte des Kindes gelegt. Das Kind soll nicht nur rechtlich vertreten werden, sondern entsprechend seinem Alter und seiner Reife beteiligt werden.

Sein Wille und seine persönliche Entwicklung stehen heute deutlich stärker im Mittelpunkt als früher. 

Der Vormund soll das Kind persönlich kennen, regelmäßig Kontakt zu ihm haben und seine Lebenssituation verstehen, um Entscheidungen an seinen individuellen Bedürfnissen auszurichten. Hierfür engagieren sich unter dem Dach des Caritasverbandes für das Erzbistum Köln 13 Vereine und Einrichtungen.

Als Spitzenverband vertreten wir sozialpolitisch die Anliegen der uns angeschlossenen Dienste und Einrichtungen in den Gremien der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW NRW) und in der Landespolitik. 

Wir ermöglichen Austausch und Vernetzung untereinander zum Thema Vormundschaften und planen Fortbildungen.

Ihre Ansprechperson

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Anke Oskamp

Referentin für Offene Ganztagsbildung / Inklusion und Vormundschaftswesen