Offene Ganztagsschulen (OGS)

Offene Ganztagsschulen an Primar- und Sekundarschulen (OGS)

Die Offene Ganztagsbildung (OGS) an Primar- und Sekundarschulen hat sich seit Beginn ihres Aufbaus im Jahr 2003 zu einem wichtigen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot für Grundschülerinnen und -schüler in ganz Nordrhein-Westfalen entwickelt.

An etwa 94 Prozent aller Grundschulen in NRW ist sind jeweils Angebote der Offenen Ganztagsbildung vorhanden; Aufnahmeplätze bestehen allerdings nur für 48 Prozent aller Grundschülerinnen und -schüler in NRW (Stand: Oktober 2020).

Ergänzend zum Unterricht tragen Angebote der Offenen Ganztagsbildung dazu bei, außerschulische Bildung und außerschulisches Lernen der Kinder entlang ihrer Interessen und Bedürfnisse anzubieten. Damit wird gleichzeitig auch die Betreuung der Kinder gesichert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt. 

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ist im September 2021 beschlossen worden. 

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz sollen ab dem Schuljahr 2026/2027 alle Kinder im Grundschulalter bis zum Jahr 2030 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung erhalten. 

In Trägerschaft der Mitgliedsverbände der Caritas im Erzbistum Köln befinden sich derzeit rund 120 Offene Ganztagsbildungsangebote. Hier werden über 12.000 Kinder begleitet, gefördert und betreut.

Die Lernangebote der Offenen Ganztagsbildung an den Primarschulen werden in der Regel mit Partnern zum Beispiel der Jugendverbandsarbeit, der ökologischen Jugendbildung, Sport- und Musikvereinen und Partnern der kulturellen Bildung umgesetzt.

Sie finden hauptsächlich am Nachmittag statt. Die Kinder lernen und bilden sich den gesamten Tag über – und das teilweise auch wie „nebenbei“, im Spiel, in Gesprächen, beim Essen, in der sozialen Interaktion. All dies wahrzunehmen, zu fördern und zu begleiten ist die Aufgabe der Offenen Ganztagsbildung an Primarschulen.

Offene Ganztagsbildung (OGS) hat damit einen vielseitigen Wert für die Kinder, die Familien und die Jugendhilfe selbst.

Was bietet die Offene Ganztagsschule? 

  • einen strukturierten, rhythmisierten Tagesablauf mit Mittagessen
  • Förderkonzepte und -angebote bei besonderem Förderbedarf
  • Förderung der Interessen und Begabungen der Kinder
  • sozialpädagogische Angebote (z.B. interkulturelle, geschlechtsspezifische, ökologische, partizipative, freizeitorientierte und offene Angebote)
  • Möglichkeiten zur Vertiefung und Erprobung des Gelernten sowie zur Entwicklung der Fähigkeit zum selbstständigen Lernen und Gestalten
  • Möglichkeiten und Freiräume für soziales Lernen, für Selbstbildungsprozesse und für selbstbestimmte Aktivitäten
  • angemessenes Gleichgewicht von Anspannung und Entspannung
  • Angebote zur gesunden Lebensgestaltung
  • vielfältige Bewegungsanreize und -angebote
  • Einbindung der Eltern und Kinder an Konzeption und Durchführung der Angebote 
  • Unterstützungsangebote für Eltern

Wenn Sie einen Platz der Offene Ganztagsbildung (OGS) an Primar- und Sekundarschulen in Ihrer Stadt oder in Ihrem Kreis suchen, wenden Sie sich an die jeweiligen Träger. 

Nordrhein-Westfalen hat im Jahre 2003 die damaligen Horte für die Betreuung von Kindern im Grundschulalter durch die Offene Ganztagsbildung an Grundschulen (OGS) abgelöst. Für dieses NRW-spezifische Modell wurde die Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Bereich des Offenen Ganztags forciert: In der Regel setzen anerkannte Träger der Freien Jugendhilfe das Angebot zur Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder im Primarschulalter in Kooperation mit der Schule und zahlreichen weiteren Netzwerkpartnern in den Räumlichkeiten der Schule um.

In der OGS fließen Angebote der Spiel- und Freizeitpädagogik, Musik, Kunst- und Bewegungsangebote, Soziales und Interkulturelles Lernen, Lernen an außerschulischen Lernorten usw. zusammen. Die OGS ist der Ort, an dem sich die Kinder den gesamten Tag aufhalten – Ziel ist es, diesen Tag kindgerecht zu gestalten und die Kinder an dieser Gestaltung partizipativ zu beteiligen.

Rechtliche Grundlage Offener Ganztagsbildung an Grundschulen sind Erlasse des MKFFI, die auf Landesebene die Umsetzung, die Fachlichkeit und die Finanzierung der OGS regeln. Eine umfassende gesetzliche Regelung der Offenen Ganztagsschule steht bis heute aus. Dafür streitet die Caritas als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege gemeinsam mit den Partnern in der LAG Freie Wohlfahrtspflege auf Landesebene.

Dr. Frank Johannes Hensel

Diözesan-Caritasdirektor Dr. Frank Johannes Hensel bezieht deutlich Stellung für die OGS:

„Es gibt nur eines, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung.“ Diese Worte des ehemaligen US-Präsidenten John F. Kennedy bringen es auf den Punkt. Unter fehlender Bildung leidet nicht nur der Mensch selbst. Auch eine Gesellschaft trägt schwer an den Konsequenzen und Folgekosten unzureichender Bildung.

Immer wichtiger in der Bildungskette junger Menschen ist die im Jahr 2003 eingeführte Offene Ganztagsschule. Sie ist weder als reine Übermittagsbetreuung gedacht, noch als Fortsetzung des Unterrichts am Nachmittag. Für uns als Caritas ist sie ein ganzheitliches Begleiten junger Menschen in einer Lebensphase, in der sie besonders intensiv nach Orientierung suchen. 

Allein im Erzbistum Köln legen mehr als 250 Grundschulen mit Angeboten Offener Ganztagsbildung in katholischer Trägerschaft ein deutliches Zeugnis dieses Engagements ab. Durch den voranschreitenden Ausbau der Ganztagsangebote verbringen Kinder mittlerweile einen Großteil ihres Tages in der Schule. Schule entwickelt sich zunehmend zur zentralen, die Kinder prägenden Lernwelt.

Hier machen sie abseits ihrer Rolle als Schülerinnen und Schüler Selbst- und Gemeinschaftserfahrungen, die sie für das Miteinander in der Gesellschaft stärken. Der Offene Ganztag dient nicht nur der reinen Betreuung. Er ist ein Ort des Lebens und des Lernens, somit ein Ort der ganzheitlichen Bildung. Dafür braucht es eine pädagogische Kultur, die die Kinder in ihren Lebensfragen nicht allein lässt – und die gibt es nicht zu Dumping-Preisen.

Die Qualität der Ganztagsschulen hängt aktuell maßgeblich von den freiwilligen Leistungen der einzelnen Städte und Kommunen ab. Große regionale Ungleichheiten mit Blick auf die Finanzierung, Standards und Strukturen sind die Folge. Das lässt sich auch durch die pauschale Erhöhung der kommunalen Pflichtanteile nicht ausgleichen. Das Land NRW ist gefordert, eine angemessene Finanzierungsgrundlage für Ganztagsschulen zu gewährleisten – unabhängig vom Finanzstatus der Kommunen und Städte. Nur so ist auch die Qualität landesweit vergleichbar, sodass alle Kinder eine ähnliche Förderung erhalten.

Eine ausreichende Grundfinanzierung ist jedoch nur die Basis. Für eine gute Offene Ganztagsschule ist es wichtig, dass die Ausstattung sach- und kindgemäß ist und dass die Räumlichkeiten an die Bedürfnisse der Offenen Ganztagsschule angepasst sind. Es bedarf dringend eines verbindlichen Raumkonzeptes, das alle in der Schule zur Verfügung stehenden Räume einbezieht und die Barrierefreiheit im Blick hat.

Aktuell baut die OGS kräftig am deutschen Armutszeugnis mit, wonach der Bildungserfolg der Kinder an ihre soziale Herkunft gekoppelt ist. Die Abschaffung der Elternbeiträge sollte also kein Tabu mehr sein; denn die Beiträge erweisen sich für immer mehr Kinder als Hürde auf dem Weg zur Chancengleichheit.

Nur wer angemessen zahlt – beispielsweise innerhalb der kirchlichen Tarifstruktur – bekommt auch qualifiziertes pädagogisches Personal. In der Offenen Ganztagsschule sollten multiprofessionelle Teams von Schule und Jugendhilfe auf Augenhöhe zusammenarbeiten; mit Lehrkräften und ausgebildeten pädagogischen Fachkräften.

Offene Ganztagsschulen orientieren sich überwiegend an der klassischen Unterrichtsstruktur der Halbtagsschule und bieten nach dem Mittagessen ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittags-Programm an. Jeweils zu Beginn des Schuljahres entscheiden die Eltern, ob ihre Kinder das Ganztagsangebot wahrnehmen. In gebundenen Ganztagsschulen findet der Unterricht auf den Tag verteilt statt, die klassische Einteilung in 45-Minuten-Einheiten kann aufgelöst werden. Das gesamte Tagesprogramm - auch rhythmisierter Tagesablauf genannt - ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

Hier finden Sie den Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010: Gebundene und offene Ganztagsschulen

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für alle Schulkinder ist beschlossen! Das parlamentarische Verfahren ist abgeschlossen: 

Der Bundestag hat, nachdem der Vermittlungsausschuss zu diesem Thema einberufen wurde und einen Einigungsvorschlag erarbeitet hat, am 7. September 2021 das Gesetz zum Rechtsanspruch bestätigt. 

Daraufhin hat der Bundesrat dem Gesetz am 10. September 2021 zugestimmt. 

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz sollen ab dem Schuljahr 2026/2027 - beginnend mit der Klassenstufe 1 - alle Kinder im Grundschulalter bis zum Jahr 2030 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung erhalten

Die letzten Änderungen am Gesetzentwurf, die vom Vermittlungsausschuss empfohlen wurden, betreffen insbesondere die Finanzierungsfragen. 

Finanzhilfen des Bundes sollen nun auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt 

werden. 

Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer höheren Quote als ursprünglich vorgesehen am Finanzierungsanteil der Investitionskosten. 

Die Beteiligung des Bundes an den laufenden Kosten wurde ebenfalls aufgestockt. 

Mit dem Rechtsanspruch sind neben den finanziellen, personellen und baulichen Herausforderungen auch noch eine Reihe konzeptioneller und rechtlicher Fragen und Hürden verbunden, die vor der Einführung des Rechtsanspruchs geklärt werden müssen. 

So stellen sich zum Beispiel Fragen 

  • nach einem gelingenden Zusammenspiel von Schulaufsicht und Aufsicht der Kinder- und Jugendhilfe,
  • nach Pflicht (Schulrecht) und Freiwilligkeit (SGB VIII),
  • zu gemeinsamen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsverständnissen
  • und nicht zuletzt auch die eines gemeinsamen Qualitätsverständnisses. 

Dringend erforderlich ist schließlich eine Fachkräfte- und Qualitätsoffensive, die von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden gemeinsam getragen werden muss.

 

 

OGS: „Wut und Frustration bei den Beschäftigten“
Caritas in NRW kritisiert „chronische Unterfinanzierung“ und fehlende Standards bei Angeboten des Offenen Ganztags 

Die Fachberatung im Landesjugendamt Rheinland begleitet den Prozess der Offenen Ganztagsbildung im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörde in enger Abstimmung mit dem Schulministerium NRW.

In dieser Arbeitshilfe hat die Fachberatung einige Aufsätze, Vorträge und Empfehlungen aus den letzten Jahren ihrer Tätigkeit zusammengestellt. Sie möchte Erfolge der OGS verdeutlichen und damit das große Engagement und die Qualitätsarbeit würdigen, die in den Kommunen und den Schulen vor Ort – stets in enger Kooperation mit der öffentlichen und freien Jugendhilfe – geleistet wurde.

Sie möchte darüber hinaus die Handlungs- und Entwicklungsbedarfe benennen und mögliche Wege aufzeigen, sie zu meistern. Sie will ein Beitrag zur strukturellen Verankerung und qualitativ guten Weiterentwicklung der OGS sein, die wiederum als ein wesentlicher Eckpfeiler in den wachsenden kommunalen Bildungslandschaften und Bildungsnetzwerken anzusehen ist und in diesem Sinne gestärkt werden muss.

Ihre Ansprechperson

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Christiane Richter-Heininger

Offene Ganztagsbildung und Vormundschaftswesen