Förderdatenbanken
Förderprogramme für Klimaschutz und Klimaanpassungen in der Sozialwirtschaft
Die SozialGestaltung, Beratungssparte der SozialBank (Bank für Sozialwirtschaft), stellt eine Übersicht zu wesentlichen Förderprogrammen von Bund und Ländern für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft zur Verfügung. Sie finden sie hier.
 
Förderdatenbanken zur Gebäudesanierung
Datenbank der gemeinnützigen Klimaschutz-Beratungsagentur co2online: FördermittelCheck: interaktive Fördermittel-Beratung | co2online
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
Der Förder-Navi der NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz umfasst Förderprogramme des Landes und des Bundes und bietet einen Filter „Gemeinnützige Organisation“.
 
Förderdatenbank des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI)
Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) hat eine Datenbankmit Förder-, Informations- und Beratungsmöglichkeiten zum Klimaschutz erstellt. Hier können Sie die „Förderdatenbank“ als Excel-Datei herunterladen. Über Filter- und Suchfunktionen können Sie die gewünschten Informationen in der Übersicht einsehen.
 
Förderprogramme für verschiedene Handlungsfelder
 
Kommunalrichtlinie
Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“, kurz Kommunalrichtlinie, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), können seit 2022 (Antragstellung bis 2027) Caritasverbände auf Orts- und Diözesanebene sowie Fachverbände und ihre Dienste und Einrichtungen Fördergelder vom BMWE beantragen. Sowohl Personalstellen im Klimaschutzmanagement, als auch Beratung und Investitionen sind förderfähig, z.B. der Austausch von Leuchtmitteln. Die Projektbeschreibung finden Sie hier, spezifische Informationen für Wohlfahrtsverbände in dieser Broschüre.
Bitte beachten Sie, dass die Förderrichtlinie seit Veröffentlichung der Broschüre novelliert wurde. Die verlinkte Broschüre wurde 2022 veröffentlicht; sie verschafft einen guten Überblick, für die einzelnen Förderungen ist jedoch die Verifizierung anhand der aktuellen Projektbeschreibung erforderlich.
Die Vorlaufzeit bis zur Antragsbewilligung ist insbesondere für Personalstellen erheblich.
Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unterstützt bei der Antragstellung, u.a. durch ein Mentoring-Programm für Erstantragstellende. Weitere Informationen gibt es hier
 
Förderprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft – vergünstigte Kredite 
Das Förderprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft ermöglicht vergünstigte Darlehens-Konditionen für Vorhaben aus den Bereichen Klimaschutz(technologien) und Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Kreislaufwirtschaft und Energie- und Ressourceneffizienz (einen gegenüber dem Marktzins um 2 % niedrigeren Zinssatz und Tilgungsnachlässe von bis zu 20 %). Weitere Informationen hier.
Entgegen anderslautenden Hinweisen einzelner Hausbanken sind im Förderprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft Unternehmen mit sozialer Zielsetzung unabhängig von ihrer Rechtsform und unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht förderfähig. Für die Wertung als Sozialunternehmen reicht eine auf Kostendeckung angelegte Kalkulation der Dienstleistungen aus. Auch Gewerbesteuerpflicht ist ein hinreichendes Indiz dafür, aber kein notwendiges Kriterium. Bitte melden Sie uns anderslautende Auskünfte zur besseren Interessenvertretung.
 
Gebäude & Sanierung
BAFA-Förderung von Energieberatung und Energieaudits
Energie- oder Gebäudehüllenaudits durch BAFA-zertifizierte Energieberater_innen geben einen Überblick über Verbrauchsdaten in einem Gebäude und Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs. Sie sind daher geeignete Grundlage zur Identifizierung lohnender Klimaschutzmaßnahmen und zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten. Die öffentliche Förderung ist mit 50 % der Kosten erheblich.
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247: Gefördert werden bis zu 50 % der Kosten für Energieaudits, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599: Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten für Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. 
Zertifizierte Energieberater fassen u.a. die Datenbank der Energie-Effizienz-Experten, die Datenbank des Deutschen Energieberater-Netzwerkes und die Datenbank der gemeinnützigen Agentur co2online zusammen.
 
EFRE-Förderungen energieeffizienter Sanierungen 
Mit dem EFRE-Förderprogramm Energieeffiziente öffentliche Gebäude fördert das Land NRW kofinanziert von der Europäischen Union – die Planung und Umsetzung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und mit denen der Primärenergieverbrauch um mindestens die Hälfte gesenkt werden kann. Die gesamten förderfähigen Kosten der Sanierungsmaßnahme dürfen 8 Mio. Euro nicht überschreiten. Die Gebäude müssen ohne Berücksichtigung der 1. Wärmeschutzverordnung gebaut worden sein (1.11.1977; der Bau kann später erfolgt sein, wenn Bauantrag ohne Berücksichtigung der Verordnung gestellt worden ist). Die Richtlinie, FAQs und Präsentationen des MWIKE NRW und der Bezirksregierungen zum Programm sind hier veröffentlicht. Eine telefonische Beratung durch die Bezirksregierungen zu dem Förderprogramm ist möglich (Ausnahme: BR Köln/Bonn). Die Ansprechpersonen sind hier aufgeführt. Hier kommen Sie zum Förderprogramm.
 
Im EFRE-Förderprogramm „Wohnviertel im Wandel“ sind zwar nur Kommunen antragsberechtigt, sie können die Fördermittel jedoch an Wohlfahrtsverbände weiterleiten. Die Förderquote liegt bei rund 80 Prozent. Für caritative Träger ist insbesondere die „Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern“ von Interesse. Förderfähig sind Maßnahmen in benachteiligten Stadtquartieren, die in einem integrierten Handlungskonzept (INSEK) benannt sind. Interessierte Träger sollten auf ihre Kommune zugehen und ihren Bedarf anmelden (z.B. bei der Leitung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik). Hier kommen Sie zum Förderprogramm.
 
PROGRES.NRW – Förderprogramme im Bereich „Energie“
 
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von 2024 soll Anreize für Investitionen in Einzelmaßnahmen schaffen, die Energieeffizienz & Anteil erneuerbarer Energien erhöhen und Emissionen senken. Für Pflegeheime treffen darin folgende Punkte für Wohngebäude zu (Gebäude nach § 3 Absatz 1 Nummer 33 GEG, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen). Weitere Informationen finden Sie hier.
Hierzu gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime u.ä.: 
- einheitliche Grundförderung von 30 %; zusätzlich ggf. ein Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen oder ein pauschaler Zuschlag von 2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen.
- Anpassung der max. förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch auf 30.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. 
Gefördert werden in Bestandsgebäuden:
 
Ergänzungsförderung Klimaschutz der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
Der Stiftungsrat der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW hat eine Förderung von Klimaschutz- und Hitzeschutzmaßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe beschlossen, die die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ergänzen soll. Eine Förderung durch die BEG EM ist Voraussetzung – und wird durch die Stiftung auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aufgestockt. 
Förderfähig sind 
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik),
- Anlagentechnik (außer Heizung),
- Heizungsoptimierung sowie
- Fachplanung und Baubegleitung.
Die Förderung richtet sich an Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Hier kommen Sie zum Eckpunktepapier.
 
PV-Förderprogramme für KMU in Bonn, Düsseldorf und Köln
Die Kommunen Bonn, Düsseldorf und Köln haben Förderprogramme für die Umsetzung von Photovoltaik-Projekten aufgelegt. Die Programme richten sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen; somit können GmbHs im caritativen Bereich Anträge stellen. In Düsseldorf sind gemeinnützige Organisationsformen explizit antragsberechtigt, in Köln ist eine Förderfähigkeit mündlich in Aussicht gestellt.
Weitere Informationen zu 
Solares Bonn
Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf
Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten in Köln
 
Mobilität
BALM: Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM)
Informationen zum Verfahren der Schwerpunkte finden Sie hier.
Schwerpunkt Initialförderung
Im Rahmen der Initialförderung werden standardisierte Beratungsleistungen zur Erstellung eines standortspezifischen Konzeptes für Betriebliches Mobilitätsmanagements gefördert (Beratung zu Ermittlung der Ist-Situation, Definition der Soll-Situation und Formulierung geeigneter Maßnahmen zur Umsetzung). Dabei sind realisierbare CO2-Einsparungen und Zeit- sowie Kostenrahmen zur Umsetzung anzugeben. Antragsberechtigt sind KMU mit keiner oder geringer Vorerfahrung im Betrieblichen Mobilitätsmanagement. Hier finden Sie das Merkblatt zum Schwerpunkt Initialförderung.
Schwerpunkt Breitenförderung
Im Rahmen der Breitenförderung sind Antragsberechtigt KMU, die mit dem Antrag bereits ein Mobilitätskonzept vorlegen bzw. anderweitige konzeptionelle Überlegungen zum BMM nachweisen können. Die Förderquote beträgt 50 Prozent für mittlere und 60 Prozent für kleine Unternehmen. Gefördert werden unter anderem:
- Beschaffung von Fahrrädern, Pedelecs und Lastenfahrrädern für den Einsatz im betrieblichen Verkehr
- Beschaffung und Aufbau von diebstahlgesicherten und witterungsgeschützten Abstellmöglichkeiten sowie Beschaffung und Aufbau von Lademöglichkeiten für Pedelecs pro Platz
- Bauliche Veränderungen zur Attraktivierung des Radverkehrs (z. B. Duschen, Umkleideräume inkl. Gebäudeausstattung)
- Beschaffung von batterieelektrischen Fahrzeugen
- Beschaffung und Aufbau von Ladeinfrastruktur
Hier finden Sie das Merkblatt zum Schwerpunkt Breitenförderung.
 
PROGRES.NRW – Förderung von Elektromobilität
Das Land NRW unterstützt den Umstieg auf Elektromobilität in Form von:
- Umsetzungskonzepte Elektromobilität
 Die Konzepte müssen mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:
- Beschaffung von mindestens fünf rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen der Fahrzeugklassen M1 und N1
- Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten oder vier Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt an einem Standort
- Beschaffung mindestens eines rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Nutzfahrzeugs der Klassen N2 und N3, Busses der Klasse M3 oder Sonderfahrzeugs
Weitere Informationen finde Sie hier.
- Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge
 Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.
- Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
 Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.
 
Klimaanpassung
Förderprogramme für Begrünung
Im Förderprogramm „Begrünung“ der Stadt Bonn werden bis zu 10.000 Euro pro Grundstück bezuschusst. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Das Programm umfasst folgende Module:
Im Förderprogramm „GRÜN hoch 3“ der Stadt Köln werden bis zu 20.000 Euro pro Jahr bezuschusst. Je nach Art der Maßnahme liegt die Förderung bei bis zu 60 Prozent. Vor Bewilligung des Zuschusses darf nicht mit den Begrünungsarbeiten begonnen werden. Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung in gepflegtem Zustand gehalten werden. Gefördert werden:
- Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung
- Entsiegelung und der Rückbau von Schottergärten
- Regenwasserspeicherung
Das Förderprogramm „Blau-Grüne Infrastruktur“ der Stadt Pulheim hat zum Ziel das Stadtklima zu verbessern, Starkregenfolgen abzumildern und die Artenvielfalt zu stärken. Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen und Eigentümergemeinschaften. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.000 Euro pro Maßnahme und 5.000 Euro pro Objekt. Das Programm umfasst folgende Bereiche:
- Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung
- Entsiegelung
- Regenwasserspeicher
- Mulden und Rigolen
 
Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen 
In der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) werden Konzepte und Maßnahmen zur Anpassung sozialer Einrichtungen an die Folgen der Klimaerhitzung gefördert, insbesondere innovative Modellvorhaben, die Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor systematisch und ganzheitlich umsetzen, insbesondere in Regionen, die besonders von den negativen Auswirkungen der Klimaerhitzung betroffen sind (sog. klimatische Hotspots), und insbesondere naturbasierte Lösungen wie Gründächer, Bepflanzungen, Entsiegelungen oder Wasserflächen, die auch dem Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser oder der Verbesserung der Luftqualität dienen.
 Aktuell ist kein Förderfenster geöffnet, eine erneute Förderung ist jedoch in Aussicht gestellt. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Projektträgers ZUG. Hier können Sie sich eintragen, um über die Öffnung neuer Förderfenster informiert zu werden.
 
Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (BbK NRW)
Gefördert wird die Beratung von Unternehmen zur betrieblichen Klimaanpassung, welche mit weiteren Betrieben an einem Beratungsprozess teilnehmen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen, die die teilnehmenden Betriebe akquirieren und koordinieren sollen. Die Zuschussquote beträgt bis zu 80%. Interessenten sollten – ggf. im Verbund – auf ihre Kommune zugehen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es auf der Website "Klimaanpassung in NRW" des MNUV NRW, wo weiterführend die Richtlinie vom 10.06.2025, ein Merkblatt und ein Antragsformular zur Anerkennung eines Beratungsprozesses verlinkt sind.
 
Natürlicher Klimaschutz 
BMUKN: Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Das Bundesumweltministerium fördert herausragende Konzepte und innovative Projektideen zum Schutz der nachhaltigen Nutzung und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt. Für die Freie Wohlfahrtspflege sind insbesondere die Förderschwerpunkte 4 und 5 interessant:
4. Stadtnatur: Ziel der Erhöhung des Anteils an naturnahen, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich durch ein ökologisches Grünflächenmanagement und Verbesserung der biodiversitätsfördernden Durchgrünung; u.a. Förderung naturnaher Gestaltung und fachgerechter Pflege von Grün- und Freiflächen. 
5. Weitere Maßnahmen von besonders repräsentativer Bedeutung für die Strategie: Übergreifende oder themenspezifische Kommunikations-, Bildungs- und Akzeptanzprojekte; Projekte zur natur- und klimaschutzkonformen Entwicklung urbaner Räume.
Die Anteilfinanzierung liegt für gemeinnützige Organisationen bei bis zu 90 %. Weitere Informationen hier.
 
NKK –  Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
Das Programm fördert A. Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement: Pflege und Neuanlage; B. Pflanzung von Bäumen; C. Schaffung von Naturoasen: lokalklimatisch wirksame Parkanlagen (Pikoparks), Naturerfahrungsräume und urbane Waldgärten mit bis zu 80% Zuschuss für die förderfähigen Kosten (90% für finanzschwache Kommunen). Antragsberechtigt sind die Kommunen, die die Mittel an Stadtwerke, Kirchen, kommunale Wohnungsunternehmen oder Vereine weiterleiten können. Antragstellung bei der KfW; Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
 
Young Impact Fund
Mit dem „Young Impact Fund” wollen Naturfreundejugend, NAJU und Bund-Jugend als Umwelt-Jugendverbände Handeln möglich machen. Projektideen zum Klimaschutz werden zunächst mit 300 bis 500 €, künftig mit bis zu 1000 Euro gefördert. Menschen unter 27 Jahren können Vorschläge machen – somit auch junge Menschen, die in Maßnahmen oder Einrichtungen der Jugendsozialarbeit sind. Komplexe Konzepte werden nicht erwartet. Ein Bezug zu biologischer Vielfalt, Klimaschutz, Klimagerechtigkeit oder Umweltthemen sollte erkennbar sein. Bei Auswahl des Vorschlags (Rückmeldung innerhalb von vier Wochen ), bleiben sechs Wochen zur Umsetzung. Als Beleg für das Umsetzen genügen Fotos oder Videos der Aktion .
 
Programme für Innovation und gesellschaftlichen Mehrwert 
ESF Plus-Bundesprogramm „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“
Das ESF Plus-Programm rückenwind3 hat die Weiterentwicklung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft zum Ziel, im 5. Aufruf besonders zu ökologischer Nachhaltigkeit. Förderfähig sind Hierarchieübergreifende Sensibilisierung und Schulung ökologischer Nachhaltigkeit und grünen Kompetenzen der Mitarbeitenden und notwendigen Veränderungen von Arbeits- und Organisationsprozessen, Konzeption und Erprobung von Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und zur partizipativen Weiterentwicklung der Unternehmenskultur zur klimaneutralen, ökologischen, nachhaltigen Organisation . Weitere Informationen finden Sie hier.  
 
ESF+ (BMWE): Nachhaltig wirken – Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums
Das BMWE unterstützt gemeinwohlorientierte KMUs im Rahmen des ESF+ mit dem  Ziel, soziale und ökologische Innovationen zu stärken, Beratung und Vernetzung zu fördern sowie neue Gründungen zu unterstützen. Gefördert werden:
- Modul I: Individuelle Beratungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote für KMU.
- Modul II: Informations- und Transferangebote für viele Unternehmen gleichzeitig.
Die Förderquote beträgt bis zu 85 %, mit Klimabonus bis 95 %, maximal 600.000 € pro Jahr. Der Förderzeitraum läuft bis Ende 2028. Aktuell ist es nicht möglich einen Antrag zu stellen. Die Durchführung einer dritten Antragsrunde ist voraussichtlich ab Ende 2025 geplant. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
transform_D – Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert Klimaneutralität und Ressourceneffizienz
Das Programm transform_D fördert Innovative Projekte des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts und die Verbreitung wirksamer Projekte an weiteren Standorten oder für andere Zielgruppen. KLIMAWANDEL – Klimaneutralität und Ressourceneffizienz ist einer von drei Themenschwerpunkten (neben Digitalisierung und Gesellschaftlichem Zusammenhalt). Die Bewerbungsfrist ist der 11. November 2025. Weitere Informationen finden Sie hier.