Förderprogramme für Klimaschutz und Klimaanpassungen in der Sozialwirtschaft
Die SozialGestaltung, Beratungssparte der SozialBank (Bank für Sozialwirtschaft), hat ihre Übersicht zu wesentlichen Förderprogrammen von Bund und Ländern für Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft überarbeitet und ein Update veröffentlicht. Sie finden es hier
Kommunalrichtlinie
Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“, kurz Kommunalrichtlinie, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), können seit 2022 (Antragstellung bis 2027) auch Caritasverbände auf Orts und Diözesanebene sowie Fachverbände und ihre Dienste und Einrichtungen Fördergelder vom BMU beantragen, die dabei helfen, Klimaschutzkonzepte zu starten. Sowohl Personalstellen im Klimaschutzmanagement, als auch Beratung und Investitionen sind förderfähig, z.B. der Austausch von Leuchtmitteln. Die Projektbeschreibung finden Sie hier, spezifische Informationen für Wohlfahrtsverbände in dieser Broschüre.
Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unterstützt bei der Antragstellung, u.a. durch ein Mentoring-Programm für Erstantragstellende. Weitere Informationen gibt es hier-
Ergänzungsförderung Klimaschutz der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
Der Stiftungsrat der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW hat eine Förderung von Klimaschutz- und Hitzeschutzmaßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe beschlossen, die die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ergänzen soll. Das Fördervolumen liegt bei einer Gesamtsumme von 25 Millionen Euro. Eine Förderung durch die BEG EM ist Voraussetzung – und wird durch die Stiftung auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aufgestockt.
Förderfähig sind
• Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,
• Anlagentechnik (außer Heizung),
• Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik),
• Heizungsoptimierung sowie
• Fachplanung und Baubegleitung.
Die Förderung richtet sich ausdrücklich nicht nur an besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe (die früher so genannten „stationären Einrichtungen“), sondern soll auch ambulanten Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie beispielsweise Appartement-Häusern zugutekommen. Es muss sich jedoch um eine Wohnform der Eingliederungshilfe handeln. Zum Eckpunktepapier
EFRE-Förderungen energieeffizienter Sanierungen
Mit dem EFRE-Förderprogramm Energieeffiziente öffentliche Gebäude fördert das Land NRW
- kofinanziert von der Europäischen Union – die Planung und Umsetzung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und mit denen der Primärenergieverbrauch um mindestens die Hälfte gesenkt werden kann. Die gesamten förderfähigen Kosten der Sanierungsmaßnahme dürfen 8 Mio. Euro nicht überschreiten. Die Gebäude müssen ohne Berücksichtigung der 1. Wärmeschutzverordnung gebaut worden sein (1.11.1977; der Bau kann später erfolgt sein, wenn Bauantrag ohne Berücksichtigung der Verordnung gestellt worden ist). Die Mittel werden nach dem Windhundverfahren vergeben. Die Richtlinie, FAQs und Präsentationen des MWIKE NRW und der Bezirksregierungen zum Programm sind hier veröffentlicht.
Die Kommunalagentur bietet Sprechstunden für Rückfragen zum Förderprogramm an, teils in Kooperation mit den Bezirksregierungen, die die jeweiligen Anträge bewilligen. Die Übersicht über alle Termine ist hier hinterlegt. Auch eine telefonische Beratung durch die Bezirksregierungen zu dem Förderprogramm ist möglich (Ausnahme: BR Köln/Bonn). Die Ansprechpersonen sind hier aufgeführt.
Zum Förderprogramm
Im EFRE-Förderprogramm „Wohnviertel im Wandel“ sind zwar nur Kommunen antragsberechtigt, sie können die Fördermittel jedoch an Wohlfahrtsverbände wie die Caritas weiterleiten. Die Förderquote liegt bei rund 80 Prozent. Für caritative Träger ist insbesondere die „Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern“ von Interesse. Förderfähig sind Maßnahmen in benachteiligten Stadtquartieren, die in einem integrierten Handlungskonzept (INSEK) benannt sind. Interessierte Träger sollten auf ihre Kommune zugehen und ihren Bedarf anmelden (z.B. bei der Leitung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik).
Zum Förderprogramm
BAFA-Förderung von Energieberatung und Energieaudits
Energie- oder Gebäudehüllenaudits durch BAFA-zertifizierte Energieberater_innen geben einen Überblick über Verbrauchsdaten in einem Gebäude und Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs. Sie sind daher geeignete Grundlage zur Identifizierung lohnender Klimaschutzmaßnahmen und zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten. Die öffentliche Förderung ist mit 80 % der Kosten erheblich – könnte aber mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes im Jahr 2024 wegfallen, so dass es sich lohnen kann, kurzfristig aktiv zu werden.
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247: Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten für Energieaudits, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599: Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten für Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Zertifizierte Energieberater fassen u.a. die Datenbank der Energie-Effizienz-Experten, die Datenbank des Deutschen Energieberater-Netzwerkes und die Datenbank der gemeinnützigen Agentur co2online zusammen.
Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
In der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) wird vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 das dritte Förderfenster geöffnet.
Gefördert werden Konzepte und Maßnahmen zur Anpassung sozialer Einrichtungen an die Folgen der Klimaerhitzung, insbesondere innovative Modellvorhaben, die Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor systematisch und ganzheitlich umsetzen, insbesondere in Regionen, die besonders von den negativen Auswirkungen der Klimaerhitzung betroffen sind (sog. klimatische Hotspots), und insbesondere naturbasierte Lösungen wie Gründächer, Bepflanzungen, Entsiegelungen oder Wasserflächen, die auch dem Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser oder der Verbesserung der Luftqualität dienen.
- Förderschwerpunkt (FSP) 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise.
- Förderschwerpunkt (FSP) 2.1: Umsetzung von Maßnahmen auf der Grundlage von Konzepten, die den Anforderungen aus FSP 1 entsprechen.
- Förderschwerpunkt (FSP) 2.2: Umsetzung als Fortführungsmaßnahme auf der Grundlage einer Förderung im Rahmen des FSP 1 „Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel“ der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen vom 20.10.2020.
Ausführliche Informationen sowie Unterlagen zur Förderung und zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des Projektträgers Z.U.G..
„Circular Economy – CircularCities.NRW"
Schwerpunkte des Förderaufrufs „Circular Economy – CircularCities.NRW sind Wieder- und Weiterverwendung von Produkten und Materialien, Reparatur sowie zirkuläre beziehungsweise ressourcenschonende Geschäftsmodelle. Land und EU stellen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021 – 2027 27 Millionen € zur Verfügung. Gefördert werden Innovationen, Investitionen, Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen; antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine und Stiftungen. Projektskizzen können bis zum 17. Mai 2024 bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden.
Weitere Informationen, die Förderrichtlinie, Fristen und Ansprechpersonen finden Sie hier.
PV-Förderprogramme für KMU in Bonn, Düsseldorf und Köln
Die Kommunen Bonn, Düsseldorf und Köln haben Förderprogramme für die Umsetzung von Photovoltaik-Projekten aufgelegt. Die Programme richten sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen; somit können GmbHs im caritativen Bereich Anträge stellen. In Düsseldorf sind gemeinnützige Organisationsformen explizit antragsberechtigt, in Köln ist eine Förderfähigkeit mündlich in Aussicht gestellt.
Weitere Informationen zu
Solares Bonn
Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf
Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten in Köln
Fördermittel für Schnelladeinfrastruktur
Im Rahmen der Förderinitiative „Förderung von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) können wieder gestellt werden. Förderfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation nicht öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte mit einer Nennladeleistung von mindestens 50kW inklusive des dafür notwendigen Netzanschlusses. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung; somit können GmbHs im caritativen Bereich Anträge stellen.
Weitere Informationen.
Klimaanpassung und Risikoprävention
Mit dem Förderprogramm „Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sowie zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen“ fördert die NRW-Bank investive und nicht-investive Investitionen mit Gesamtausgaben von mindestens 200.000 Euro. Förderanträge sollen als Maßnahmepakete mit einem räumlich strukturellen Zusammenhang konzipiert werden (mehrere Maßnahmen in einer Einrichtung als Paket, z.B. Entsiegelung, Baumpflanzung, Sonnenschutz, Brunnenbau etc.). Über die Förderquote entscheidet die Bezirksregierung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Europäischen Beihilferechts, ausgeschrieben sind bis zu 100 Prozent. Aktuell läuft das zweite Förderfenster, geöffnet bis 31.7.24.
Weitere Informationen hier oder bei Peter Funken vom Projektträger FZ Jülich, Tel.: 02461 61-84027,
E-Mail: klima.in.nrw@fz-juelich.de
BMUV: Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Das Bundesumweltministerium fördert herausragende Konzepte und innovative Projektideen zum Schutz der nachhaltigen Nutzung und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt. Für die Freie Wohlfahrtspflege sind insbesondere die Förderschwerpunkte 4 und 5 interessant:
4. Stadtnatur: Ziel der Erhöhung des Anteils an naturnahen, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich durch ein ökologisches Grünflächenmanagement und Verbesserung der biodiversitätsfördernden Durchgrünung; Förderung naturnaher Gestaltung und fachgerechter Pflege von Grün- und Freiflächen, Verwendung von heimischem oder gebietseigenem Saat- und Pflanzgut, Erhaltung von Alt- und Biotopbäumen, Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und chemische Dünger.
5. Weitere Maßnahmen von besonders repräsentativer Bedeutung für die Strategie: Übergreifende oder themenspezifische Kommunikations-, Bildungs- und Akzeptanzprojekte; Projekte zur natur- und klimaschutzkonformen Entwicklung urbaner Räume.
Die Anteilfinanzierung liegt bei 75 %, bei gemeinnützigen Organisationen sind bis zu 90 % möglich. Weitere Informationen hier.
BMUV: Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
Das Programm fördert A. Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement: Pflege und Neuanlage; B. Pflanzung von Bäumen; C. Schaffung von Naturoasen: lokalklimatisch wirksame Parkanlagen (Pikoparks), Naturerfahrungsräume und urbane Waldgärten mit bis zu 80% Zuschuss für die förderfähigen Kosten (90% für finanzschwache Kommunen). Antragsberechtigt sind die Kommunen, die die Mittel an Stadtwerke, Kirchen, kommunale Wohnungsunternehmen oder Vereine weiterleiten können. Antragstellung bei der KfW; ausführliche Präsentation aus einem KfW-Webinar (24.4.2024) hier.
PROGRES.NRW – Klimaschutztechnik: Umstieg auf alternative Wärmequellen und Geothermie
Förderfähig sind unter anderem thermische Solaranlagen, die warmes Wasser für die Heizung oder die Trinkwasserversorgung erzeugen sowie oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Weitere Infos hier.
BMDV: Initialförderung Betriebliches Mobilitätsmanagement
Im aktuell laufenden zweiten Förderaufruf ist der Schwerpunkt die Initialförderung: Es werden standardisierte Beratungsleistungen zur Erstellung eines standortspezifischen Konzeptes für Betriebliches Mobilitätsmanagements gefördert (Beratung zu Ermittlung der Ist-Situation, Definition der Soll-Situation und Formulierung geeigneter Maßnahmen zur Umsetzung). Dabei sind realisierbare CO²-Einsparungen und Zeit- sowie Kostenrahmen zur Umsetzung anzugeben. Antragsberechtigt sind KMU mit keiner oder geringer Vorerfahrung im Betrieblichen Mobilitätsmanagement. Merkblatt und ergänzende Antragsunterlagen finden Sie hier zum Download.
ESF Plus-Bundesprogramm „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“
Das ESF Plus-Programm rückenwind3 hat die Weiterentwicklung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft zum Ziel, im 5. Aufruf besonders zu ökologischer Nachhaltigkeit. Förderfähig sind Hierarchieübergreifende Sensibilisierung und Schulung ökologischer Nachhaltigkeit und grünen Kompetenzen der Mitarbeitenden und notwendigen Veränderungen von Arbeits- und Organisationsprozessen, Konzeption und Erprobung von Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität z. B. durch: „Gesundes“ Unternehmen; Ökologischer Fußabdruck; „Klima-Know-How“, Qualifizierungsmaßnahmen; Weiterentwicklung der Unternehmenskultur zur klimaneutralen, ökologischen, nachhaltigen Organisation unter Partizipation der Mitarbeitenden. Die BAGFW bietet eine Informationsveranstaltung an, die einen Überblick über Inhalte und Förderbedingungen gibt und in die Nutzung des Online-Förderportals Z-EU-S einführt: Am 04.07.2024, 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr, online, Anmeldung hier.
Überblick zu Förderprogrammen für Klimaschutz und Klimaanpassungen in der Sozialwirtschaft
Die SozialGestaltung, Beratungssparte der SozialBank (Bank für Sozialwirtschaft), hat ihre Übersicht zu wesentlichen Förderprogrammen von Bund und Ländern für Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft überarbeitet und ein Update veröffentlicht.
Zur Übersicht der Förderprogramme
ESF+ (BMWK): Nachhaltig wirken – Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums
Für August 2024 ist ein Förderaufruf Nachhaltig wirken des BMWK angekündigt. Zielgruppe sind gemeinwohlorientierte KMU. Vorgesehen sind ein Individual-Modul für Maßnahmen zur vertieften, individuellen Beratung, Unterstützung sowie Vernetzung für gemeinwohlorientierte KMU und ein Multiplikator-Modul für Maßnahmen zur Bereitstellung von Informationen- und Vernetzungsangeboten zum gemeinwohlorientierten Unternehmertum, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen; zur Entwicklung von Transferkonzepten für Beratungs- und Unterstützungsleistungen und Peer-to-peer-Learning. Der Förderumfang soll 90% der Gesamtausgaben betragen (100% in Klima-Modulen, die besonders im Fokus stehen); max. EUR 600.000 / Jahr je Antragsteller.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Neuerungen 2024
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll Anreize für Investitionen in Einzelmaßnahmen schaffen, die Energieeffizienz & Anteil erneuerbarer Energien erhöhen und Emissionen senken. Für Pflegeheime treffen darin folgende Punkte für Wohngebäude zu (Gebäude nach § 3 Absatz 1 Nummer 33 GEG, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen.
Hierzu gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime u.ä.:
- einheitliche Grundförderung von 30 %; zusätzlich ggf. ein Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen oder ein pauschaler Zuschlag von 2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen.
- Anpassung der max. förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch auf 30.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus.
Gefördert werden in Bestandsgebäuden:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (15 %; z.B. Dämmung von Außenwänden und Dachflächen, Erneuerung von Fenstern, außenliegender Sonnenschutz),
- Einbau von Anlagentechnik zur Erhöhung der Energieeffizienz (15 %; z.B. raumlufttechnische Anlagen, energetische Verbrauchsoptimierung „Efficiency Smart Home“),
- Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungstechnik (Erhöhung der Effizienz 15%, zur Verminderung der Emissionen 50%),
- sowie Fachplanung und Baubegleitung.
Weitere Informationen: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ?0
Förderdatenbanken zur Gebäudesanierung
Datenbank der gemeinnützigen Klimaschutz-Beratungsagentur co2online: FördermittelCheck: interaktive Fördermittel-Beratung | co2online
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html
Der Förder-Navi der NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz umfasst Förderprogramme des Landes und des Bundes und bietet einen Filter „Gemeinnützige Organisation“: energy4climate.nrw