Klimaschutz in der Caritas (c) Caritas

Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Diözesan-Caritasverband

Der Klimawandel erfordert ambitionierte Klimaschutzanstrengungen. Die Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes hat Ende 2020 beschlossen, dass die Caritas sich auf den Weg macht, bis 2030 klimaneutral zu werden. Ein Ziel, das Anstrengungen aller Verbände und Einrichtungen erfordert und zu dem der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln einen Beitrag leisten wird. 

Mit der Einrichtung der Stelle einer Klimaschutzbeauftragten und der Einberufung einer arbeitsfeldübergreifenden „Koordinierungsgruppe Klimaschutz" hat sich der Verband Anfang 2022 auf den Weg gemacht, Klimaschutz und Nachhaltigkeit im eigenen Haus systematisch voranzutreiben und seine Mitglieder durch Vernetzung und Beratung bei eigenen Klimaschutzaktivitäten zu unterstützen. Die fundierte Beratung der Mitglieder zu allen Facetten des Klimaschutzes verstärken seit 2024 ein Referent für Photovoltaik und seit Frühjahr 2025 zwei Klimaschutzkoordinatorinnen im Klimaschutz-Team des Diözesan-Caritasverbandes. 

Zur operativen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im eigenen Verband fokussiert  der Diözesan-Caritasverband insbesondere die Bereiche

  • Einkauf/Beschaffung (Mobilität, Büromaterial, IT, Textilien, Energie)
  • Baubegleitung und energieeffiziente Gebäudesanierung
  • Ressourceneinsparung im Geschäftsbetrieb (Mobilität, Müll, Energie, Wasser, Verpflegung, Büromaterial)
  • Finanzanlagen.


Als erste Meilensteine sind die energetische Sanierung der Geschäftsstelle (2025), die Inbetriebnahme einer ersten Photovoltaikanlage auf dem Dach der Geschäftsstelle (2025) und die Selbstverpflichtung auf nachhaltige Verpflegung im Verbund mit den weiteren Diözesan-Caritasverbänden Nordrhein-Westfalens (2024) zu nennen.

Relevante Klimaschutzaspekte werden künftig in allen Fach- und Beratungsbereichen des Diözesan-Caritasverbandes in die Arbeit integriert. Dazu gehört auch die Organisation von Klimaschutz-Fortbildungen auf dem Caritas Campus des Diözesan-Caritasverbandes sowie das jährlich stattfindende Klima-Forum für Wohlfahrt und Kirche. Die genannten Bereiche sind auch Gegenstand der Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen und diözesanen Akteuren.

Als Dachverband zeigt der Diözesan-Caritasverband in seiner Lobbyarbeit Hürden auf, die einer Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in der Sozialwirtschaft entgegenstehen und wirkt an Refinanzierungslösungen mit. Dabei kooperiert der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln mit den weiteren Diözesan-Caritasverbänden in Nordrhein-Westfalen und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW und handelt auf Bundesebene vernetzt im Deutschen Caritasverband 

 

Der Vorstand des DiCV hat eine Selbstverpflichtung zur strategischen Verankerung von Klimaschutz beschlossen. Angesichts der strategischen Bedeutung dieser Weichenstellung ist auch die Zustimmung des Diözesan-Caritasrates eingeholt worden. In der Erklärung verpflichtet sich der DiCV, 

  • ein Klimaschutzkonzept für den Verband zu entwickeln und unter Einbeziehung des Engagements der Mitarbeitenden umzusetzen.
  • innerbetriebliche Treibhausgasemissionen auf Basis bewährter Verfahren jährlich zu ermitteln und ein signifikantes Ziel für die jährliche CO2-Emissionsminderung nach Handlungsfeldern zu formulieren.
  • über die Klimaschutzziele und den Umsetzungsstand auf der Internetseite kontinuierlich und transparent zu berichten.
  • sich im Rahmen der Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit sowie in der Arbeit mit den Mitgliedsorganisationen für die Belange des Klimaschutzes einzusetzen.

 

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Die Erfassung des Status quo der Klimawirkung in Treibhausgasbilanzen schafft eine solide Grundlage dafür, effektive und kosteneffiziente Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen und den Verband nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen. Der Diözesan-Caritasverband hat in 2024 eine erste umfassende Datenerfassung für das Basisjahr 2023 vorgenommen und im Jahr 2025 seine erste Treibhausgasbilanz nach dem Standard des Greenhouse Gas Protocol vorgelegt. Die Erfassung wird fortgeführt und jährlich als Treibhausgasbilanz veröffentlicht.

Auf Basis dieser Daten wird ein Klimaschutzkonzept mit konkreten Maßnahmen und Reduktionszielen entwickelt (2025/26).

Zugleich sind die Daten Basis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Diözesan-Caritasverbandes.

Seine Mitgliedsorganisationen unterstützt der DiCV im NKI-Projekt Klimaschutzkoordination kostenfrei bei der Treibhausgasbilanzierung.

Zum NKI-Projekt Klimaschutzkoordination

Zur Treibhausgasbilanz des DiCV 

Der Fokus des Klimateams  liegt mit dem Klimaschutz auf der ökologischen Nachhaltigkeit, die als Teilmenge eines umfassenden Nachhaltigkeitsbegriffs zu verstehen ist. Der Diözesan-Caritasverband hat einen ersten Nachhaltigkeitsbericht nach dem Konzept des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes (DNK) erstellt, der in Kürze veröffentlicht wird. Perspektivisch wird der DiCV über die DNK-Plattform nach dem europäischen Standard für das freiwillige Nachhaltigkeits-Reporting (VSME) berichten. 

Der DNK ist ein kostenfreies, standardisiertes Instrument, das die Bundesregierung Unternehmen zur Verfügung stellt, um damit dokumentieren zu können, wie nachhaltig sie arbeiten: im Themenfeld Klimaschutz unter Einbeziehung der Treibhausgasbilanz, aber auch zu den weiteren Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Ein alternatives Berichtskonzept ist die Gemeinwohlbilanzierung (GWÖ).

Als Mitglied im CSR-Kompetenzzentrum des Deutschen Caritasverbandes (eingestellt zum Jahreswechsel 2024/25) war der Diözesan-Caritasverband an der Erstellung des Praxisleitfadens für die Sozialwirtschaft zur Anwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex  (DNK) beteiligt.  Der Leitfaden macht den ursprünglich für die Wirtschaft konzipierten DNK für Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege leichter anwendbar. Er wurde erarbeitet unter Mitwirkung von Anwender_innen in Caritas und Diakonie, den Malteser Werken, der Wissenschaft sowie des Rates für Nachhaltige Entwicklung und Vertreter_innen der Finanzbranche.

Der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. unterliegt aktuell keiner Nachhaltigkeitsberichtspflicht, die Berichterstattung erfolgt auf freiwilliger Basis. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU wird die Nachhaltigkeitsberichtspflicht über kapitalmarktorientierte Unternehmen hinaus ausgeweitet. Das Europäische Parlament hat einen Aufschub der CSRD-Berichtspflicht um zwei Jahre beschlossen: statt 2026 für das Geschäftsjahr 2025 ist eine Ausweitung nun im Jahr 2028 für das Geschäftsjahr 2027 geplant. Über die Größenkriterien für die Berichtspflicht ist noch nicht entschieden. Nach Vorschlag der EU-Kommission greift die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD künftig erst ab

  • 1000 Mitarbeitenden und
  • Umsatzerlösen von mindestens 50 Mio. Euro oder
  • einer Bilanzsumme von mindestens 25 Mio. Euro,

also bei Erfüllung von zwei der genannten drei Größenkriterien. Insbesondere die Höhe der Mitarbeitendenzahl (nicht Vollzeitäquivalente) ist noch in der Diskussion.

Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission zu den geplanten Anpassungen.

 

Nachhaltigkeitsmanagement und die darauf aufbauende Berichterstattung ist jedoch nicht nur eine potenzielle Verpflichtung, sondern auch eine Chance. Rechtsträger, die sich hier systematisch aufstellen, profitieren von besseren Finanzierungsbedingungen (z.B. bei der Kreditvergabe von Banken für die Modernisierung von Sozialimmobilien), von erhöhter Attraktivität für Mitarbeitende und stellen sich insgesamt zukunftsfähig auf. Auch nicht berichtspflichtige Unternehmen können somit von einer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung (etwa gemäß dem VSME-Standard der Europäischen Union) profitieren.

Zudem sind Verbände und Einrichtungen schon jetzt zunehmend mit Anforderungen von Banken und anderen Stakeholdern konfrontiert, die Nachhaltigkeitskennzahlen einfordern, um ihre eigene Berichtspflicht zu erfüllen. Banken sind verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte bei der Kreditgewährung und bei der Konditionengestaltung zu berücksichtigen, und zwar Nachhaltigkeitsaspekte des finanzierten Objekts (z.B. Energieeffizienz), des Kreditnehmers (nachhaltige Ausrichtung) und bei der gestellten Sicherheit. So beeinflusst die eigene Nachhaltigkeit und deren Dokumentation perspektivisch die Gewährung von Krediten und den Zins.

Der DiCV Köln teilt daher die Empfehlung des Deutschen Caritasverbandes vom 14.3.2025:

„Der Deutsche Caritasverband empfiehlt seinen Mitgliedern unabhängig von der ggfs. wirksamen verpflichtenden Berichterstattung eine angemessene freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung und weist auf die verschiedenen bestehenden Standards hin (VSME der EU, Deutscher Nachhaltigkeitskodex, Gemeinwohlmatrix der Gemeinwohlökonomie, We Impact und andere).“

 

10 Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart

Gemeinsam mit 39 weiteren Verbänden und Organisationen hat die Caritas „10 Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart“ unterzeichnet. Das breite Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden, Umweltverbänden, Kirchen, Nationaler Armutskonferenz und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren sagt: So kann es nicht mehr weitergehen! Klimawandel, Naturzerstörung und Verlust der Biodiversität sind Existenzkrisen für die Menschheit. Soziale und ökologische Fragen gehören zusammen und brauchen gemeinsame Antworten. Das Bündnis fordert unter anderem eine naturverträgliche und sozial gerechte Energiewende, Maßnahmen gegen Naturzerstörung und für den Erhalt der Biodiversität, eine Teilhabe aller an umweltschonender Mobilität, eine klimaschonende Landwirtschaft und nachhaltige Arbeitsformen. 

 

Photovoltaikanlage Maternushaus_Erzbistum Köln (c) Markus Lehr

Die Energiewende ist ein wichtiger Hebel auf dem Weg zur Klimaneutralität und unverzichtbarer Teil der ökologischen Transformation der Caritas. Der Energiebedarf in den Diensten und Einrichtungen der Caritas ist ebenso immens wie das Potenzial zur Erzeugung von Sonnenstrom zu seiner Deckung. Vorteilhafterweise wird ein Großteil des Strombedarfs in den Caritaseinrichtungen tagsüber verbraucht und damit gleichzeitig zur Solarstromproduktion einer Photovoltaik-Anlage. Dies führt zu einer sehr schnellen Refinanzierung der PV-Anlage.

Der Diözesan-Caritasverband berät und unterstützt seine Mitglieder bei der Umsetzung von Photovoltaik-Projekten und arbeitet dabei eng mit dem Photovoltaik-Team des Fachbereichs Schöpfungsverantwortung des Erzbischöflichen Generalvikariats Köln zusammen. Ansprechperson im DiCV Köln ist Stefan Wiemer, Referent für Photovoltaik, der auf Bistumsebene ein Netzwerk zum Erfahrungsaustausch der Träger aufbaut. Er bringt Fragestellungen und Erfahrungen der Caritas auf Bistumsebene in den Kooperationskreis Photovoltaik der Caritas NRW ein. Diese fließen auch in die Lobbyarbeit zum Abbau bürokratischer Hürden und zur Anpassung der Refinanzierungsstrukturen unterschiedlicher Fachbereiche ein. Vielfach gibt es bereits Möglichkeiten zu ihrer Überwindung.

Grundsätzliche steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Fragestellungen rund um Photovoltaik in der Sozialwirtschaft greift die Handreichung der Caritas NRW zu einer Machbarkeitsstudie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner auf.

Erste Fragestellungen zum Einstieg in die Photovoltaik greift die Informationsbroschüre der Caritas Dienstleistungsgenossenschaft Paderborn auf. Weitergehende Informationen finden Sie in den aufgeführten Verlinkungen.

Gerade in einer Zeit, in der der PV-Markt signifikant wächst, ist es wichtig, die richtigen Partner zum Bau einer PV-Anlage zu finden. Sprechen Sie uns hierzu bitte gerne an.

 

Sowohl ökologische als auch finanzielle Aspekte sprechen für eine PV- Anlage. Gehen Sie das Thema an – wir unterstützen Sie!

 

  • TECHNISCHE INFOS 

Was ist Photovoltaik? Was ist bei der Planung einer PV-Anlage zu beachten? Wie sieht die Wirtschaftlichkeit aus?

https://www.pv-wissen.de/ 

Was ist eine Balkon-Solaranlage? Wie funktioniert diese? Lohnt sich eine Balkon-Solaranlage?

Balkon-Solar 

 

  • FÖRDERPROGRAMME

PV-Förderprogramme aus dem Förder Navi der NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate

Förderprogramm der Stadt Köln für Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbeimmobilien (Nichtwohngebäuden)

Förderprogramm der Stadt Bonn für  Photovoltaik-Anlagen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie auf Freiflächen

Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" 

  • FINANZEN - STEUER 

Diese Handreichung gibt einen Überblick über für den Kontext Photovoltaik in der Sozialwirtschaft
relevante wirtschaftliche, steuerrechtliche und vertragsrechtliche Zusammenhänge.

Machbarkeitsstudie Caritas 

Programmübersicht des Land NRW zur Förderung alternativer Strom- und Wäremerzeugung

 

  • SONSTIGE INFOS

https://www.sfv.de/solaranlagenberatung/solar-wiki  - Diese Solar-Wiki des Solarenergie Fördervereins erklärt viele Grundbegriffe, Fakten und Zusammenhänge sortiert nach Schlagwörtern. 

Der Energieatlas Nordrhein-Westfalen (NRW) stellt Ihnen umfangreiche Informationen zur Energiewende, u.a. zur Strahlungsenergie und Ausrichtung Ihres Gebäudes in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.

Informationen zur Verschattung Ihres Gebäudes auf Basis von 3d-Modellen (nur Köln!)

Detailliertes Solarkataster für Köln mit Informationen zur Eignung Ihres Gebäudedachs und möglicher Fördermittel durch die Stadt Köln.

Ihr Ansprechpartner

Klimaschutzkoordination im DiCV Köln - Unsere Angebote

Im Projekt „Klimaschutzkoordination in der Caritas Erzbistum Köln“ verstärken zwei Klimaschutzkoordinatorinnen das Klima-Team des DiCV, gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative. Sie unterstützen teilnehmende Mitgliedsorganisationen gezielt bei der Treibhausgasbilanzierung und in ihrem Engagement für den Klimaschutz. Der Projekteinstieg weiterer DiCV-Mitglieder ist noch möglich.

Zum NKI-Projekt Klimaschutzkoordination 

Förderdatenbanken


Förderprogramme für Klimaschutz und Klimaanpassungen in der Sozialwirtschaft

Die SozialGestaltung, Beratungssparte der SozialBank (Bank für Sozialwirtschaft), stellt eine Übersicht zu wesentlichen Förderprogrammen von Bund und Ländern für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft zur Verfügung. Sie finden sie hier.

 

Förderdatenbanken zur Gebäudesanierung

Datenbank der gemeinnützigen Klimaschutz-Beratungsagentur co2online: FördermittelCheck: interaktive Fördermittel-Beratung | co2online

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Der Förder-Navi der NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz umfasst Förderprogramme des Landes und des Bundes und bietet einen Filter „Gemeinnützige Organisation“.

 

Förderdatenbank des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI)

Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) hat eine Datenbankmit Förder-, Informations- und Beratungsmöglichkeiten zum Klimaschutz erstellt. Hier können Sie die „Förderdatenbank“ als Excel-Datei herunterladen. Über Filter- und Suchfunktionen können Sie die gewünschten Informationen in der Übersicht einsehen.

 

Förderprogramme für verschiedene Handlungsfelder

 

Kommunalrichtlinie

Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“, kurz Kommunalrichtlinie, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), können seit 2022 (Antragstellung bis 2027) Caritasverbände auf Orts- und Diözesanebene sowie Fachverbände und ihre Dienste und Einrichtungen Fördergelder vom BMWE beantragen. Sowohl Personalstellen im Klimaschutzmanagement, als auch Beratung und Investitionen sind förderfähig, z.B. der Austausch von Leuchtmitteln. Die Projektbeschreibung finden Sie hier, spezifische Informationen für Wohlfahrtsverbände in dieser Broschüre.

Bitte beachten Sie, dass die Förderrichtlinie seit Veröffentlichung der Broschüre novelliert wurde. Die verlinkte Broschüre wurde 2022 veröffentlicht; sie verschafft einen guten Überblick, für die einzelnen Förderungen ist jedoch die Verifizierung anhand der aktuellen Projektbeschreibung erforderlich.

Die Vorlaufzeit bis zur Antragsbewilligung ist insbesondere für Personalstellen erheblich.

Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unterstützt bei der Antragstellung, u.a. durch ein Mentoring-Programm für Erstantragstellende. Weitere Informationen gibt es hier

 

Förderprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft – vergünstigte Kredite 

Das Förderprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft ermöglicht vergünstigte Darlehens-Konditionen für Vorhaben aus den Bereichen Klimaschutz(technologien) und Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Kreislaufwirtschaft und Energie- und Ressourceneffizienz (einen gegenüber dem Marktzins um 2 % niedrigeren Zinssatz und Tilgungsnachlässe von bis zu 20 %). Weitere Informationen hier.

Entgegen anderslautenden Hinweisen einzelner Hausbanken sind im Förderprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft Unternehmen mit sozialer Zielsetzung unabhängig von ihrer Rechtsform und unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht förderfähig. Für die Wertung als Sozialunternehmen reicht eine auf Kostendeckung angelegte Kalkulation der Dienstleistungen aus. Auch Gewerbesteuerpflicht ist ein hinreichendes Indiz dafür, aber kein notwendiges Kriterium. Bitte melden Sie uns anderslautende Auskünfte zur besseren Interessenvertretung.

 

Gebäude & Sanierung


BAFA-Förderung von Energieberatung und Energieaudits

Energie- oder Gebäudehüllenaudits durch BAFA-zertifizierte Energieberater_innen geben einen Überblick über Verbrauchsdaten in einem Gebäude und Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs. Sie sind daher geeignete Grundlage zur Identifizierung lohnender Klimaschutzmaßnahmen und zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten. Die öffentliche Förderung ist mit 50 % der Kosten erheblich.

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247: Gefördert werden bis zu 50 % der Kosten für Energieaudits, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599: Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten für Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. 

Zertifizierte Energieberater fassen u.a. die Datenbank der Energie-Effizienz-Experten, die Datenbank des Deutschen Energieberater-Netzwerkes und die Datenbank der gemeinnützigen Agentur co2online zusammen.

 

EFRE-Förderungen energieeffizienter Sanierungen 

Mit dem EFRE-Förderprogramm Energieeffiziente öffentliche Gebäude fördert das Land NRW kofinanziert von der Europäischen Union – die Planung und Umsetzung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und mit denen der Primärenergieverbrauch um mindestens die Hälfte gesenkt werden kann. Die gesamten förderfähigen Kosten der Sanierungsmaßnahme dürfen 8 Mio. Euro nicht überschreiten. Die Gebäude müssen ohne Berücksichtigung der 1. Wärmeschutzverordnung gebaut worden sein (1.11.1977; der Bau kann später erfolgt sein, wenn Bauantrag ohne Berücksichtigung der Verordnung gestellt worden ist). Die Richtlinie, FAQs und Präsentationen des MWIKE NRW und der Bezirksregierungen zum Programm sind hier veröffentlicht. Eine telefonische Beratung durch die Bezirksregierungen zu dem Förderprogramm ist möglich (Ausnahme: BR Köln/Bonn). Die Ansprechpersonen sind hier aufgeführt. Hier kommen Sie zum Förderprogramm.

 

Im EFRE-Förderprogramm „Wohnviertel im Wandel“ sind zwar nur Kommunen antragsberechtigt, sie können die Fördermittel jedoch an Wohlfahrtsverbände weiterleiten. Die Förderquote liegt bei rund 80 Prozent. Für caritative Träger ist insbesondere die „Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern“ von Interesse. Förderfähig sind Maßnahmen in benachteiligten Stadtquartieren, die in einem integrierten Handlungskonzept (INSEK) benannt sind. Interessierte Träger sollten auf ihre Kommune zugehen und ihren Bedarf anmelden (z.B. bei der Leitung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik). Hier kommen Sie zum Förderprogramm.

 

PROGRES.NRW – Förderprogramme im Bereich „Energie“

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von 2024 soll Anreize für Investitionen in Einzelmaßnahmen schaffen, die Energieeffizienz & Anteil erneuerbarer Energien erhöhen und Emissionen senken. Für Pflegeheime treffen darin folgende Punkte für Wohngebäude zu (Gebäude nach § 3 Absatz 1 Nummer 33 GEG, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen). Weitere Informationen finden Sie hier.

Hierzu gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime u.ä.: 

  • einheitliche Grundförderung von 30 %; zusätzlich ggf. ein Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen oder ein pauschaler Zuschlag von 2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen.
  • Anpassung der max. förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch auf 30.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. 

Gefördert werden in Bestandsgebäuden:

 

Ergänzungsförderung Klimaschutz der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW

Der Stiftungsrat der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW hat eine Förderung von Klimaschutz- und Hitzeschutzmaßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe beschlossen, die die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ergänzen soll. Eine Förderung durch die BEG EM ist Voraussetzung – und wird durch die Stiftung auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aufgestockt. 

Förderfähig sind 

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik),
  • Anlagentechnik (außer Heizung),
  • Heizungsoptimierung sowie
  • Fachplanung und Baubegleitung.

Die Förderung richtet sich an Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Hier kommen Sie zum Eckpunktepapier.

 

PV-Förderprogramme für KMU in Bonn, Düsseldorf und Köln

Die Kommunen Bonn, Düsseldorf und Köln haben Förderprogramme für die Umsetzung von Photovoltaik-Projekten aufgelegt. Die Programme richten sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen; somit können GmbHs im caritativen Bereich Anträge stellen. In Düsseldorf sind gemeinnützige Organisationsformen explizit antragsberechtigt, in Köln ist eine Förderfähigkeit mündlich in Aussicht gestellt.

Weitere Informationen zu 

Solares Bonn

Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf

Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten in Köln

 

Mobilität


BALM: Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM)
Informationen zum Verfahren der Schwerpunkte finden Sie hier.

Schwerpunkt Initialförderung

Im Rahmen der Initialförderung werden standardisierte Beratungsleistungen zur Erstellung eines standortspezifischen Konzeptes für Betriebliches Mobilitätsmanagements gefördert (Beratung zu Ermittlung der Ist-Situation, Definition der Soll-Situation und Formulierung geeigneter Maßnahmen zur Umsetzung). Dabei sind realisierbare CO2-Einsparungen und Zeit- sowie Kostenrahmen zur Umsetzung anzugeben. Antragsberechtigt sind KMU mit keiner oder geringer Vorerfahrung im Betrieblichen Mobilitätsmanagement. Hier finden Sie das Merkblatt zum Schwerpunkt Initialförderung.

Schwerpunkt Breitenförderung

Im Rahmen der Breitenförderung sind Antragsberechtigt KMU, die mit dem Antrag bereits ein Mobilitätskonzept vorlegen bzw. anderweitige konzeptionelle Überlegungen zum BMM nachweisen können. Die Förderquote beträgt 50 Prozent für mittlere und 60 Prozent für kleine Unternehmen. Gefördert werden unter anderem:

  • Beschaffung von Fahrrädern, Pedelecs und Lastenfahrrädern für den Einsatz im betrieblichen Verkehr
  • Beschaffung und Aufbau von diebstahlgesicherten und witterungsgeschützten Abstellmöglichkeiten sowie Beschaffung und Aufbau von Lademöglichkeiten für Pedelecs pro Platz
  • Bauliche Veränderungen zur Attraktivierung des Radverkehrs (z. B. Duschen, Umkleideräume inkl. Gebäudeausstattung)
  • Beschaffung von batterieelektrischen Fahrzeugen
  • Beschaffung und Aufbau von Ladeinfrastruktur

Hier finden Sie das Merkblatt zum Schwerpunkt Breitenförderung.

 

PROGRES.NRW – Förderung von Elektromobilität
Das Land NRW unterstützt den Umstieg auf Elektromobilität in Form von:

  • Umsetzungskonzepte Elektromobilität
    Die Konzepte müssen mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:
  • Beschaffung von mindestens fünf rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen der Fahrzeugklassen M1 und N1
  • Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten oder vier Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt an einem Standort
  • Beschaffung mindestens eines rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Nutzfahrzeugs der Klassen N2 und N3, Busses der Klasse M3 oder Sonderfahrzeugs

Weitere Informationen finde Sie hier.

  • Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge
    Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.
  • Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
    Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.

 

Klimaanpassung


Förderprogramme für Begrünung

Im Förderprogramm „Begrünung“ der Stadt Bonn werden bis zu 10.000 Euro pro Grundstück bezuschusst. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Das Programm umfasst folgende Module:

Im Förderprogramm „GRÜN hoch 3“ der Stadt Köln werden bis zu 20.000 Euro pro Jahr bezuschusst. Je nach Art der Maßnahme liegt die Förderung bei bis zu 60 Prozent. Vor Bewilligung des Zuschusses darf nicht mit den Begrünungsarbeiten begonnen werden. Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung in gepflegtem Zustand gehalten werden. Gefördert werden:

  • Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung
  • Entsiegelung und der Rückbau von Schottergärten
  • Regenwasserspeicherung

Das Förderprogramm „Blau-Grüne Infrastruktur“ der Stadt Pulheim hat zum Ziel das Stadtklima zu verbessern, Starkregenfolgen abzumildern und die Artenvielfalt zu stärken. Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen und Eigentümergemeinschaften. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.000 Euro pro Maßnahme und 5.000 Euro pro Objekt. Das Programm umfasst folgende Bereiche:

  • Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung
  • Entsiegelung
  • Regenwasserspeicher
  • Mulden und Rigolen

 

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen 

In der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) werden Konzepte und Maßnahmen zur Anpassung sozialer Einrichtungen an die Folgen der Klimaerhitzung gefördert, insbesondere innovative Modellvorhaben, die Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor systematisch und ganzheitlich umsetzen, insbesondere in Regionen, die besonders von den negativen Auswirkungen der Klimaerhitzung betroffen sind (sog. klimatische Hotspots), und insbesondere naturbasierte Lösungen wie Gründächer, Bepflanzungen, Entsiegelungen oder Wasserflächen, die auch dem Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser oder der Verbesserung der Luftqualität dienen.

 Aktuell ist kein Förderfenster geöffnet, eine erneute Förderung ist jedoch in Aussicht gestellt. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Projektträgers ZUG. Hier können Sie sich eintragen, um über die Öffnung neuer Förderfenster informiert zu werden.

 

Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (BbK NRW)

Gefördert wird die Beratung von Unternehmen zur betrieblichen Klimaanpassung, welche mit weiteren Betrieben an einem Beratungsprozess teilnehmen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen, die die teilnehmenden Betriebe akquirieren und koordinieren sollen. Die Zuschussquote beträgt bis zu 80%. Interessenten sollten – ggf. im Verbund – auf ihre Kommune zugehen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es auf der Website "Klimaanpassung in NRW" des MNUV NRW, wo weiterführend die Richtlinie vom 10.06.2025, ein Merkblatt und ein Antragsformular zur Anerkennung eines Beratungsprozesses verlinkt sind.

 

Natürlicher Klimaschutz 


BMUKN: Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Das Bundesumweltministerium fördert herausragende Konzepte und innovative Projektideen zum Schutz der nachhaltigen Nutzung und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt. Für die Freie Wohlfahrtspflege sind insbesondere die Förderschwerpunkte 4 und 5 interessant:

4. Stadtnatur: Ziel der Erhöhung des Anteils an naturnahen, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich durch ein ökologisches Grünflächenmanagement und Verbesserung der biodiversitätsfördernden Durchgrünung; u.a. Förderung naturnaher Gestaltung und fachgerechter Pflege von Grün- und Freiflächen. 

5. Weitere Maßnahmen von besonders repräsentativer Bedeutung für die Strategie: Übergreifende oder themenspezifische Kommunikations-, Bildungs- und Akzeptanzprojekte; Projekte zur natur- und klimaschutzkonformen Entwicklung urbaner Räume.

Die Anteilfinanzierung liegt für gemeinnützige Organisationen bei bis zu 90 %. Weitere Informationen hier.

 

NKK –  Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Das Programm fördert A. Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement: Pflege und Neuanlage; B. Pflanzung von Bäumen; C. Schaffung von Naturoasen: lokalklimatisch wirksame Parkanlagen (Pikoparks), Naturerfahrungsräume und urbane Waldgärten mit bis zu 80% Zuschuss für die förderfähigen Kosten (90% für finanzschwache Kommunen). Antragsberechtigt sind die Kommunen, die die Mittel an Stadtwerke, Kirchen, kommunale Wohnungsunternehmen oder Vereine weiterleiten können. Antragstellung bei der KfW; Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

 

Young Impact Fund

Mit dem „Young Impact Fund” wollen Naturfreundejugend, NAJU und Bund-Jugend als Umwelt-Jugendverbände Handeln möglich machen. Projektideen zum Klimaschutz werden zunächst mit 300 bis 500 €, künftig mit bis zu 1000 Euro gefördert. Menschen unter 27 Jahren können Vorschläge machen – somit auch junge Menschen, die in Maßnahmen oder Einrichtungen der Jugendsozialarbeit sind. Komplexe Konzepte werden nicht erwartet. Ein Bezug zu biologischer Vielfalt, Klimaschutz, Klimagerechtigkeit oder Umweltthemen sollte erkennbar sein. Bei Auswahl des Vorschlags (Rückmeldung innerhalb von vier Wochen ), bleiben sechs Wochen zur Umsetzung. Als Beleg für das Umsetzen genügen Fotos oder Videos der Aktion .

 

Programme für Innovation und gesellschaftlichen Mehrwert 

ESF Plus-Bundesprogramm „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“

Das ESF Plus-Programm rückenwind3 hat die Weiterentwicklung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft zum Ziel, im 5. Aufruf besonders zu ökologischer Nachhaltigkeit. Förderfähig sind Hierarchieübergreifende Sensibilisierung und Schulung ökologischer Nachhaltigkeit und grünen Kompetenzen der Mitarbeitenden und notwendigen Veränderungen von Arbeits- und Organisationsprozessen, Konzeption und Erprobung von Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und zur partizipativen Weiterentwicklung der Unternehmenskultur zur klimaneutralen, ökologischen, nachhaltigen Organisation . Weitere Informationen finden Sie hier.  

 

ESF+ (BMWE): Nachhaltig wirken – Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums

Das BMWE unterstützt gemeinwohlorientierte KMUs im Rahmen des ESF+ mit dem  Ziel, soziale und ökologische Innovationen zu stärken, Beratung und Vernetzung zu fördern sowie neue Gründungen zu unterstützen. Gefördert werden:

  • Modul I: Individuelle Beratungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote für KMU.
  • Modul II: Informations- und Transferangebote für viele Unternehmen gleichzeitig.

Die Förderquote beträgt bis zu 85 %, mit Klimabonus bis 95 %, maximal 600.000 € pro Jahr. Der Förderzeitraum läuft bis Ende 2028. Aktuell ist es nicht möglich einen Antrag zu stellen. Die Durchführung einer dritten Antragsrunde ist voraussichtlich ab Ende 2025 geplant. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

transform_D – Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert Klimaneutralität und Ressourceneffizienz

Das Programm transform_D fördert Innovative Projekte des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts und die Verbreitung wirksamer Projekte an weiteren Standorten oder für andere Zielgruppen. KLIMAWANDEL – Klimaneutralität und Ressourceneffizienz ist einer von drei Themenschwerpunkten (neben Digitalisierung und Gesellschaftlichem Zusammenhalt). Die Bewerbungsfrist ist der 11. November 2025. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die in Kooperation mit der Abteilung Schöpfungsverantwortung des Erzbischöflichen Generalvikariats erstellten Checklisten zum Einsparen von Strom- und Heizenergie geben einen Überblick über mögliche fachspezifische Ansatzpunkte für einzelne Fachbereiche der Caritas und enthalten darüber hinaus eine Liste zum Abhaken und gegebenenfalls zur Wiedervorlage.

4. November 2025: Kommunikation ist alles – auch beim Essen. Für klimafreundliche und zukunftsfähige Gerichte begeistern

Wie gelingt es, Tischgäste für klimagesunde Mahlzeiten zu begeistern – und das ganz ohne erhobenen Zeigefinger? Einblicke in die pflanzenbasierte Küche und praxisnahe Tipps und Tricks, wie Sie mit einer attraktiven Speiseplanung, kreativer Kommunikation und Präsentation der Speisen sowie durchdachten Rezepturen Lust auf klimagesundes Essen machen.

4. November 2025 von 14.00 bis 15.30 Uhr. Anmeldung und weitere Infos hier.

 

5. und 19. November 2025: Vernetzungsworkshops zur Klimaanpassung in Sozialen Einrichtungen des Paritätischen

Soziale Einrichtungen stehen angesichts der fortschreitenden Klimakrise vor wachsenden Herausforderungen. Steigende Temperaturen, häufigere Extremwetterereignisse sowie neue gesetzliche Anforderungen erfordern gezielte Strategien und konkrete Schutzmaßnahmen. Um Einrichtungen bei der Entwicklung und Umsetzung zu unterstützen, finden vier regionale Vernetzungsworkshops statt.

  • Frankfurt – 05. November 2025 – Anmeldung
  • Gelsenkirchen – 19. November 2025 – Anmeldung. Weitere Informationen finden Sie hier.

19. November 2025: Einkauf mit Verantwortung – Nachhaltige Beschaffung in der freien Wohlfahrtspflege

Netzwerktreffen Nachhaltigkeit der vier kirchlichen Wohlfahrtsverbände in Baden Württemberg – offen für alle. Wie gelingt ein verantwortungsvoller Einkauf, der soziale und ökologische Aspekte gleichermaßen berücksichtigt? Diskussion praxisnaher Wege nachhaltiger Beschaffung und zukunftsweisende Impulse für einen „Einkauf mit Weitblick“. 

19. November 2025, 9.00 bis 11.00 Uhr, Anmeldung hier, Programmdetails folgen.

 

20. November 2025: Gesunde Erde – gesunde Kinder: Nachhaltigkeit in der Kinderverpflegung 
Erfahren Sie, wie klimafreundliche und gesunde Ernährung miteinander verknüpft sind und wie Sie mehr Nachhaltigkeit in Verpflegung Kinderverpflegung in Kitas und Jugendhilfeeinrichtungen bringen können: Bei den Mahlzeiten und in der Ernährungsbildung. Angebot in Kooperation mit der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW der Verbraucherzentrale NRW.

20. November 2025, 14.00 bis 16.30 Uhr via Zoom (kostenfrei für Mitglieder; Anmeldung und weitere Infos hier).

 

24. November 2025: Webinar Curacon x KLUG: Mythen-Check Nachhaltigkeit - Maßnahmen, Irrtümer & Praxistipps

Können Kliniken wirklich keine klimaneutralen Reinigungsmittel nutzen? Ist Desfluran alternativlos? In diesem Webinar werden gängigen Mythen aufgeräumt und praxiserprobte, kostengünstige Maßnahmen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vorgestellt – von Best Practices über Ableitungen aus der Berichterstattung bis hin zum Einsatz des ESG-Radars 3.0.

24. November 2025, 11:00 bis 12:30 Uhr, Teilnahmegebühr 60 € (zzgl. gesetzl. USt.), hier geht es zur Anmeldung.

5. Februar 2026: Web-Seminar: Leitungswasser statt Flaschenwasser? So gelingt ein Umstieg - in Geschäftsstellen, stationären Einrichtungen, Kitas

Leitungswasser statt Mineralwasser – das spart CO₂, Kosten und Aufwand. Im Seminar erfahren Sie, wie der Umstieg auf Tafelwasser in Kitas, Einrichtungen und Geschäftsstellen gelingt. Der Verein a tip: tap teilt Praxiserfahrungen, Tipps zu Hygiene, Kommunikation und passenden Gerätelösungen.

05. Februar 2026, 14:30 bis 16:00 Uhr via Zoom, 30,- € intern, 40,- € extern, Anmeldung und weitere Infos hier

 

21. April 2026: Web-Seminar: Klimaschutz und Klimaanpassung in der Kita

Im Webinar erhalten Sie praxisnahe Ideen, wie Sie mit Kindern und Familien Klimaschutz lebendig machen und Ihre Kita fit für den Klimawandel gestalten. Von Experimenten bis Anpassungsmaßnahmen – gemeinsam Strategien für heute und morgen entwickeln.

21. April 2026, 09:00 - 12:00 Uhr via Zoom, 75,- € intern, 90,- € extern, Anmeldung und weitere Infos hier

 

23. April 2026: Praxistag von Koch zu Koch: Alltagstaugliche Alternativen ausprobieren

Praxisnah, kreativ und alltagstauglich: Entdecken Sie, wie pflanzenbasierte Küche in der Gemeinschaftsverpflegung überzeugt – mit einfachen Zutaten, starkem Geschmack und frischen Ideen. Gemeinsam kochen, voneinander lernen und neue Impulse für eine moderne Küche gewinnen.

23. April 2026, 10:00 - 16:00 Uhr, Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft (Kirchstraße 1b, 50126 Bergheim), 75,- € intern, 90,- € extern, Anmeldung und weitere Infos hier

 

5. Mai 2026: Web-Seminar: Gesunde Erde – gesunde Kinder

Nachhaltige Kinderverpflegung stärkt Gesundheit und Klimaschutz zugleich. Im Seminar erfahren Sie, wie regionale, saisonale und biologische Lebensmittel in den Kita-Alltag integriert werden können. Sie lernen, wie ein klimagesunder Speiseplan entsteht, Lebensmittelabfälle vermieden werden und wie Ernährung als Teil frühkindlicher Bildung wirkt. Dieses Angebot findet in Kooperation mit der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW der Verbraucherzentrale NRW statt.

05. Mai 2026, 14.00 bis 16.30 Uhr via Zoom, 25,- € intern, 40,- € extern, Anmeldung und weitere Infos hier

 

10. Juni 2026: Web-Seminar: Kommunikation ist alles – auch beim Essen!

Wie lassen sich Tischgäste für klimagesunde Mahlzeiten begeistern? Das Seminar vermittelt Wissen zur pflanzenbasierten Küche und zeigt, wie ansprechende Speiseplanung, kreative Kommunikation und kleine Impulse große Wirkung entfalten – für mehr Genuss, Gesundheit und Klimaschutz.

10. Juni 2026, 14.00 bis 15.30 Uhr via Zoom, 35,- € intern, 42,- € extern, Anmeldung und weitere Infos hier

 

3. November 2026: Web-Seminar: Energiebewusstes Verhalten am (Büro-)Arbeitsplatz

Die Veranstaltung vermittelt praxisnahes Wissen zu Energieverbrauch und -einsparung im Büro, zeigt versteckte Energiefresser und gibt Tipps zur Änderung klimaschädlicher Gewohnheiten. Teilnehmende entwickeln alltagstaugliche Lösungen und Strategien, um Kolleg_innen fürs Mitmachen zu gewinnen.

03. November 2026, 13.00 bis 15.30 Uhr via Zoom, 55,- € intern, 66,- € extern, Anmeldung und weitere Infos hier

 

4. November 2026: Web-Seminar: Kleine Schritte, große Wirkung: Gemeinsam Energie in der Kita sparen

Wie lässt sich im Kita-Alltag Energie sparen und Kinder zugleich für Nachhaltigkeit begeistern? Im Webinar erhalten Sie praxisnahe Ideen, Hintergrundwissen und Projektbeispiele, um Kosten zu senken, Ressourcen zu schonen und Ihre Kita als Lernort für Klimaschutz zu stärken.

04. November 2026, 09:00 - 12:00 Uhr via Zoom, 75,- € intern, 90,- € extern, Anmeldung und weitere Infos hier

 

10. November 2026: Praxistag von Koch zu Koch: Alltagstaugliche Alternativen ausprobieren

Praxisnah, kreativ und alltagstauglich: Entdecken Sie, wie pflanzenbasierte Küche in der Gemeinschaftsverpflegung überzeugt – mit einfachen Zutaten, starkem Geschmack und frischen Ideen. Gemeinsam kochen, voneinander lernen und neue Impulse für eine moderne Küche gewinnen.

10. November 2026, 10:00 - 16:00 Uhr, Kath. Familienbildungsstätte Wuppertal (Bernhard-Letterhaus-Str. 8, 42275 Wuppertal), 75,- € intern, 90,- € extern, Anmeldung und weitere Infos hier

 

Weiteres:

Kita-Team-Fortbildungen rund ums Kochen und Essen

Egal, ob in der Kita vor Ort gekocht wird oder ein Caterer das Essen liefert: Um Kinder beim Essen(lernen) zu unterstützen, können alle im Team etwas beitragen. Kita-Teams können die Ernährungsinitiative „Ich kann kochen!“ zur Team-Fortbildung in ihre Einrichtung. Die Kita-Teams bekommen ein Grundverständnis, wie Kinder Essen lernen und wie sie dabei begleitet werden können. Neben der kostenfreien Fortbildung werden die die Kitas mit praxisnahen Bildungsmaterialien, Rezepten und digitalen Lernangeboten sowie einer Lebensmittelförderung von bis zu 500 Euro durch die BARMER unterstützt. Anmeldung für 2026 hier. Kostenfreie Elternwebinare rund um das Thema Essen in der Familie gibt es in der Familienküche.

 

Sprechstunden zum EFRE-Förderprogramm Energieeffiziente öffentliche Gebäude 

Die Kommunalagentur bietet regelmäßig Sprechstunden für Rückfragen zu den EFRE-Förderprogrammen an, u.a. zum neu gestarteten teils in Kooperation mit den Bezirksregierungen, die die jeweiligen Anträge bewilligen. Die Übersicht über alle Termine ist hier hinterlegt. Die Bezirksregierungen beraten auch telefonisch (Ausnahme: BR Köln/Bonn). Die Ansprechpersonen sind – ebenso wie Richtlinie, FAQs und Präsentationen des MWIKE NRW und der Bezirksregierungen  - hier veröffentlicht.

 

 

 

Unsere Klimatipps

Zahlreiche best practice Beispiele

Diese und viele weitere Tipps finden Sie auch auf der Website des Projekts Stromspar-Check. 

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