Klimaschutz in der Caritas (c) Caritas

Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Diözesan-Caritasverband

Der Klimawandel erfordert ambitionierte Klimaschutzanstrengungen. Die Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes hat Ende 2020 beschlossen, dass die Caritas sich auf den Weg macht, bis 2030 klimaneutral zu werden. Ein Ziel, das Anstrengungen aller Verbände und Einrichtungen erfordert und zu dem der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln einen Beitrag leisten wird. 

Mit der Einrichtung der Stelle einer Klimaschutzbeauftragten und der Einberufung einer „Koordinierungsgruppe Klimaschutz" hat sich der Verband auf den Weg gemacht, Klimaschutz und Nachhaltigkeit im eigenen Haus systematisch voranzutreiben und seine Mitglieder durch Vernetzung und Beratung bei eigenen Klimaschutzaktivitäten zu unterstützen. Die Gruppe wird ein Konzept zum Klimaschutz im Diözesan-Caritasverband erarbeiten. Mit den Mitgliedern werden Ideen zur Unterstützung und Vernetzung in diesem Themenfeld entwickelt. 

Die Koordinierungsgruppe

Im Bild von links nach rechtsCaritasprofil/Unternehmenskultur: Bruno Schrage / Verbandskoordination: Friederike Lepper / Qualitätsmanagement: Claudia Elschenbroich / Verwaltung: Ansgar Schönfelder (nicht im Bild) / Klimaschutzbeauftragte: Dr. Vera Bünnagel / youngcaritas: Elena Klein / Stationäre Einrichtungen: Oliver Gondolatsch/  Mitarbeitendenvertretung: Dominik Duballa 

Beratende Mitglieder (nicht im Bild):
Fort- und Weiterbildung: Heike Lammertz-Böhm / Fördermittelberatung: Abt. Stiftungen/Fundraising / Soziale Integration: Michaela Hofmann / Öffentlichkeitsarbeit: Pia Klinkhammer

Zur operativen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im eigenen Verband wird der Diözesan-Caritasverband Konzepte und Ziele formulieren für die Bereiche

  • Einkauf/Beschaffung (Mobilität, Büromaterial, Textilien, Energie)
  • Baubegleitung und energieeffiziente Gebäudesanierung
  • Ressourceneinsparung im Geschäftsbetrieb (Mobilität, Müll, Energie, Wasser, Verpflegung, Büromaterial)
  • Finanzanlagen

Relevante Klimaschutzaspekte werden künftig in allen Fach- und Beratungsbereichen des Diözesan-Caritasverbandes in die Arbeit integriert. Die genannten Bereiche sind auch Gegenstand der Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen und diözesanen Akteuren.

Als Dachverband zeigt der Diözesan-Caritasverband in seiner Lobbyarbeit Hürden auf, die einer Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in der Sozialwirtschaft entgegenstehen und wirkt an Refinanzierungslösungen mit. Dabei kooperiert der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln mit den weiteren Diözesan-Caritasverbänden in Nordrhein-Westfalen und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW und handelt auf Bundesebene vernetzt im Deutschen Caritasverband und im CSR-Kompetenzzentrum des Deutschen Caritasverbandes.

Der Vorstand des DiCV hat eine Selbstverpflichtung zur strategischen Verankerung von Klimaschutz beschlossen. Angesichts der strategischen Bedeutung dieser Weichenstellung ist auch die Zustimmung des Diözesan-Caritasrates eingeholt worden. In der Erklärung verpflichtet sich der DiCV, 

  • ein Klimaschutzkonzept für den Verband zu entwickeln und unter Einbeziehung des Engagements der Mitarbeitenden umzusetzen.
  • innerbetriebliche Treibhausgasemissionen auf Basis bewährter Verfahren jährlich zu ermitteln und ein signifikantes Ziel für die jährliche CO2-Emissionsminderung nach Handlungsfeldern zu formulieren.
  • über die Klimaschutzziele und den Umsetzungsstand auf der Internetseite kontinuierlich und transparent zu berichten.
  • sich im Rahmen der Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit sowie in der Arbeit mit den Mitgliedsorganisationen für die Belange des Klimaschutzes einzusetzen.

Der Diözesan-Caritasverband wird Pilotstandort im Projekt „Klimaschutz in Caritas und Diakonie”. 50 Standorte der Caritas und 50 Standorte der Diakonie werden im Rahmen des Projekts bei der Einführung eines Klimamanagements in ihrem Verband unterstützt. Die finale Bewilligung des Projektträgers, die Nationale Klimaschutzinitiative, soll im vierten Quartal 2022 erfolgen; der Auftakt des auf drei Jahre angelegten Projekts ist für den Jahresbeginn 2023 geplant. 

Kommunalrichtlinie

Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“, kurz Kommunalrichtlinie, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), können seit 2022 (Antragstellung bis 2027) auch Caritasverbände auf Orts und Diözesanebene sowie Fachverbände und ihre Dienste und Einrichtungen Fördergelder vom BMU beantragen, die dabei helfen, Klimaschutzkonzepte zu starten. Sowohl Personalstellen im Klimaschutzmanagement, als auch Beratung und Investitionen sind förderfähig, z.B. der Austausch von Leuchtmitteln. Die Projektbeschreibung finden Sie hier, spezifische Informationen für Wohlfahrtsverbände in dieser Broschüre.

Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unterstützt bei der Antragstellung, u.a. durch ein Mentoring-Programm für Erstantragstellende. Weitere Informationen gibt es hier-

 

Ergänzungsförderung Klimaschutz der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW

Der Stiftungsrat der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW hat eine Förderung von Klimaschutz- und Hitzeschutzmaßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe beschlossen, die die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ergänzen soll. Das Fördervolumen liegt bei einer Gesamtsumme von 25 Millionen Euro. Eine Förderung durch die BEG EM ist Voraussetzung – und wird durch die Stiftung auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aufgestockt. 

Förderfähig sind 

•  Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,

•  Anlagentechnik (außer Heizung),

•  Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik),

•  Heizungsoptimierung sowie

•  Fachplanung und Baubegleitung.

Die Förderung richtet sich ausdrücklich nicht nur an besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe (die früher so genannten „stationären Einrichtungen“), sondern soll auch ambulanten Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie beispielsweise Appartement-Häusern zugutekommen. Es muss sich jedoch um eine Wohnform der Eingliederungshilfe handeln. Zum Eckpunktepapier 

EFRE-Förderungen energieeffizienter Sanierungen 

Die Mittel aus dem EFRE-Förderprogramm „Energieeffizienz – Senkung von Treibhausgasemissionen“ des NRW-Landesministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sollen nach den Sommerferien im Windhundverfahren vergeben werden. Die Richtlinie ist wegen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der neuen AGVO noch nicht online. Nach der neuen AGVO ist je nach Unternehmensgröße eine Förderung von 60%, 70% oder 80% ohne Beihilfeprobleme möglich. Das Programm fördert  - kofinanziert von der Europäischen Union - die Planung und Umsetzung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und mit denen der Primärenergieverbrauch um mindestens die Hälfte gesenkt werden kann. Neubauten werden nicht gefördert. Antragsberechtigt sind auch Träger der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Mittel werden nach dem Windhund-Verfahren vergeben. 

Zum Förderprogramm

Im EFRE-Förderprogramm „Wohnviertel im Wandel“ sind zwar nur Kommunen antragsberechtigt, sie können die Fördermittel jedoch an Wohlfahrtsverbände wie die Caritas weiterleiten. Die Förderquote liegt bei rund 80 Prozent. Für caritative Träger ist insbesondere die „Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern“ von Interesse. Förderfähig sind Maßnahmen in benachteiligten Stadtquartieren, die in einem integrierten Handlungskonzept (INSEK) benannt sind. Interessierte Träger sollten auf ihre Kommune zugehen und ihren Bedarf anmelden (z.B. bei der Leitung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik). 

Zum Förderprogramm

BAFA-Förderung von Energieberatung und Energieaudits

Energie- oder Gebäudehüllenaudits durch BAFA-zertifizierte Energieberater_innen geben einen Überblick über Verbrauchsdaten in einem Gebäude und Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs. Sie sind daher geeignete Grundlage zur Identifizierung lohnender Klimaschutzmaßnahmen und zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten. Die öffentliche Förderung ist mit 80 % der Kosten erheblich – könnte aber mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes im Jahr 2024 wegfallen, so dass es sich lohnen kann, kurzfristig aktiv zu werden.  

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247: Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten für Energieaudits, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599: Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten für Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. 

Zertifizierte Energieberater fassen u.a. die Datenbank der Energie-Effizienz-Experten, die Datenbank des Deutschen Energieberater-Netzwerkes und die Datenbank der gemeinnützigen Agentur co2online zusammen.

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen 

Das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich gegen die Folgen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen oder Hochwasser zu wappnen. Das Programm hat eine Laufzeit von 2020 bis 2023 und ein Volumen von 150 Millionen Euro. Das zweite Förderfenster wird vom 15. Mai bis zum 15. August geöffnet. Ende April wurde dazu eine gegenüber dem ersten Förderfenster novellierte Förderrichtlinie veröffentlicht. Für den 15. Mai ist eine Infoveranstaltung angekündigt. Weitere Infos zum Programm gibt es hier.

Sozial &Mobil 

Die Bundesregierung setzt die Unterstützung der Umstellung von Fahrzeugflotten im Gesundheits- und Sozialwesen auf Elektrofahrzeuge fort. Umgesetzt wird dies mit dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Basis des BMWK-Förderprogramms „Erneuerbar Mobil“. Anträge auf Zuschüsse zum Kauf von Elektrofahrzeugen können unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit bis zum 30.06.2023 über das Förderportal easy-online gestellt werden. Beschaffung und Zulassung müssen bis zum 30.09.2024 erfolgt sein. Bei Kumulierung mit dem BAFA-Umweltbonus müssen die Elektrofahrzeuge aufgrund der aktuellen Förderbedingungen zum Umweltbonus bis zum 01.09.2023 beschafft werden.

Förderung von Elektromobilität über die THG-Quote

Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, ist ein staatliches Förderinstrument, das die Bundesregierung im Jahr 2015 eingeführt hat, um die Treibhausgasemissionen im Verkehr zu senken. Da Halter eines vollelektrischen Elektroautos aktiv dabei helfen, ist jede_r Elektroauto-Halter_in ein potentieller „Inverkehrbringer“ von Ladestrom, was belohnt wird. Diese CO2-Einsparungen können beim Umweltbundesamt (UBA) als Quote beantragt werden, der darauf ausgestellte behördliche Bescheid an quotenpflichtige Unternehmen verkauft werden. Zahlreiche Unternehmen bieten dies als Dienstleistung an. Unter anderem die Caritas Dienstleistungs- und Einkaufsgenossenschaft im Erzbistum Paderborn cdg

rbeitet die Caritas Dienstleistungs- und Einkaufsgenossenschaft im Erzbistum Paderborn eg – cdg an einem entsprechenden Angebot

Die Förderung beträgt 200 bis 300 Euro pro Jahr und E-Auto. Weitere Informationen gibt es hier 

Förderdatenbanken zur Gebäudesanierung

Datenbank der gemeinnützigen Klimaschutz-Beratungsagentur co2online: FördermittelCheck: interaktive Fördermittel-Beratung | co2online

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html

Der Förder-Navi der NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz umfasst Förderprogramme des Landes und des Bundes und bietet einen Filter „Gemeinnützige Organisation“: energy4climate.nrw 

Der Fokus der Koordinierungsgruppe liegt mit dem Klimaschutz auf der ökologischen Nachhaltigkeit, die als Teilmenge eines umfassenden Nachhaltigkeitsbegriffs zu verstehen ist. Der Diözesan-Caritasverband prüft Optionen einer Zertifizierung nicht nur für den Klimaschutz, sondern mittelfristig auch als umfassenderes Konzept durch den Deutschen Nachhaltigkeitskodex oder die Gemeinwohlbilanzierung.

Der Diözesan-Caritasverband ist Mitglied im CSR-Kompetenzzentrum des Deutschen Caritasverbandes, das einen Praxisleitfaden für die Sozialwirtschaft zur Anwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex  (DNK) erarbeitet hat. Der DNK ist ein kostenfreies, standardisiertes Instrument, das die Bundesregierung Unternehmen zur Verfügung stellt, um damit dokumentieren zu können, wie nachhaltig sie arbeiten: im Themenfeld Klimaschutz, aber auch den weiteren Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen.

In Treibhausgasbilanzen erhobene Daten können als Teilmenge umfassender Nachhaltigkeitsberichterstattung dort einfließen. Der Leitfaden macht den ursprünglich für die Wirtschaft konzipierten DNK für Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege leichter anwendbar. Er wurde erarbeitet unter Mitwirkung von Anwender_innen in Caritas und Diakonie, den Malteser Werken, der Wissenschaft sowie des Rates für Nachhaltige Entwicklung und Vertretern der Finanzbranche.

Das CSR-Kompetenzzentrum plant in Kooperation mit der BAGFW  Anwenderschulungen dazu, die Sie in der Rubrik Termine auf dieser Website finden. 

Mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU wird die Nachhaltigkeitsberichtspflicht über kapitalmarktorientierte Unternehmen hinaus ausgeweitet. Berichtspflichtig werden alle Unternehmen, die zwei der drei Kriterien 

  • 20 Mio. Euro Bilanzsumme
  • 40 Mio. Euro Umsatz
  • 250 Arbeitnehmer_innen

erfüllen, aber auch alle Körperschaften, die gemäß Satzung oder Gesellschaftervertrag Lageberichte nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufstellen müssen. Aktuell ist ein Inkrafttreten für das Geschäftsjahr 2025 geplant, so dass Anfang 2026 erstmals zu den Nachhaltigkeitskriterien berichtet werden muss.

 

10 Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart

Gemeinsam mit 39 weiteren Verbänden und Organisationen hat die Caritas „10 Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart“ unterzeichnet. Das breite Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden, Umweltverbänden, Kirchen, Nationaler Armutskonferenz und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren sagt: So kann es nicht mehr weitergehen! Klimawandel, Naturzerstörung und Verlust der Biodiversität sind Existenzkrisen für die Menschheit. Soziale und ökologische Fragen gehören zusammen und brauchen gemeinsame Antworten. Das Bündnis fordert unter anderem eine naturverträgliche und sozial gerechte Energiewende, Maßnahmen gegen Naturzerstörung und für den Erhalt der Biodiversität, eine Teilhabe aller an umweltschonender Mobilität, eine klimaschonende Landwirtschaft und nachhaltige Arbeitsformen. 

 

Die in Kooperation mit der Abteilung Schöpfungsverantwortung des Erzbischöflichen Generalvikariats erstellten Checklisten zum Einsparen von Strom- und Heizenergie geben einen Überblick über mögliche fachspezifische Ansatzpunkte für einzelne Fachbereiche der Caritas und enthalten darüber hinaus eine Liste zum Abhaken und gegebenenfalls zur Wiedervorlage.

29. August 23: Sozial - ökologisch - mobil – 1. KLIMA-FORUM für Wohlfahrt und Kirche

Fachliches Austauschforum für klimagerechtes, sozial innovatives, nachhaltiges Handeln in Kirche, Wohlfahrt und Gesellschaft in NRW und bundesweit, 9 bis 17 im Maternushaus Köln.

Mit Keynotes von Prof. Dr. Eckart v. Hirschhausen, Stiftung Gesunde Erde – Gesunde Menschen gGmbH, und Prof. Dr. Andreas Knie - Innovationszentrum für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel, InnoZ, sowie 12 praxisnahen Workshops zu den Zukunftsthemen der Mobilität für Wohlfahrt und Kirche.

Anmeldung unter www.koelner-klimaforum.de   

Fortbildungsreihe "Energiesparen" des CaritasCampus

Themenfeld: KITAS

Ressourcen einsparen – Kinder für Energie und Einsparung begeistern (Webseminar)
Nutzen Sie Ihre Chance zum Klimaschutz und zum Energie sparen in Ihrer Kindertagesstätte! Lernen Sie einfache Tricks kennen, die ohne lange Planung und große Investitionen Ressourcen einsparen helfen! Legen Sie Gewohnheiten im Kita-Alltag ab, die den Energieverbrauch unnötig in die Höhe treiben!
Mehr Infos und Anmeldung: Wiederholung im Herbst - Termin folgt  

Themenfeld: BÜRO-ARBEITSPLATZ 

Lernen Sie Energiespar-Potenziale und klimafreundliche Gewohnheiten für den beruflichen Alltag kennen!  (Webseminar)

25.Oktober 2023: Webinar über Zoom


Themenfeld: ALTENHILFE

10. November 2023 Präsenz-Seminar in Köln: Ihr Umgang mit Energie in Einrichtungen der stationären Altenhilfe. Kurzfristig umsetzbare Anregungen, die Ressourcen und Kosten sparen können!
Dieses Seminar vermittelt Ihnen auf Basis Ihrer Verbrauchszahlen Anhaltspunkte für eine individuelle Schwachstellenanalyse im Bereich Strom und Wärme. Nutzen Sie Ihre Chance zum Klimaschutz und zum Energie sparen in Ihrer Einrichtung der Altenhilfe. 
Anmeldung 

Themenfelder:  JUGENDHILFE/BEHINDERTENHILFE

16. November 2023: Ihr Umgang mit Strom, Wärme, Trinkwasser und Abfall in stationären Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe
Kurzfristig umsetzbare Anregungen, die Ressourcen und Kosten sparen können!

Auf Basis vorab eingereichter Verbrauchszahlen werden Anhaltspunkte für eine individuelle Schwachstellenanalyse im Bereich Strom und Wärme, Trinkwasser und Abfall in stationären Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe vermittelt. Mit Johannes Nowak, Berater mit eigener Leitungserfahrung in der Altenhilfe der Caritas.

16. November 23 von 9.30 – 13.30 in Köln

Weitere Infos und Anmeldung hier

 

Themenfeld: KLIMASCHUTZ IN KÜCHE/KANTINE/CATERING

7. September 2023: Wege zu mehr Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung
Webseminar des CaritasCampus mit Xenia Romadina von der IN VIA Akademie, 
13 bis 15 Uhr über Zoom

Weitere Infos und Anmeldung hier

Fortbildung Nachhaltige Hauswirtschaft

Die IN VIA-Akademie bietet vom 26. September bis 28. September 23 wieder den berufsbegleitenden Lehrgang Nachhaltigkeitsmanager_in in den hauswirtschaftlichen Arbeitsfeldern an. Zum Weiterbildungsangebot

 

Infoveranstaltungen zum Förderprogramm Klimaanpassung in Sozialen Einrichtungen

Kostenfreie Infoveranstaltungen zum aktuellen Förderfenster zum Förderprogramm Klimaanpassung in Sozialen Einrichtungen (geöffnet bis 15. August 23): 

Z.U.G.: 25. Juli 2023, 14. bis 15.30 Uhr

Zentrum für Klimaanpassung: 26. Juni 2023, von 15:30 – 17 Uhr, 30. Juni 2023, von 09:30 – 11 Uhr

Kurzwebinar Photovoltaik der cdg Paderborn

Die Caritas Dienstleistungsgenossenschaft (cdg) bietet ein Kurzwebinar zum Einstieg in Photovoltaik für Träger der Caritas an und stellt ihre Rahmenvertragspartner vor: am 27. Juni 2023 von 11 bis 11.30 Uhr (Teilnahmegebühr: 29 Euro).

Anmeldung zum Webinar

 

KLIMAMANAGEMENT

Webinar-Reihe „Climate Action von B.A.U.M. e.V.
Praxisorientierte sechsteilige Online-Reihe, kostenfrei, auch einzeln buchbar.

13.  September:  Bilanzierung von Scope 3-Emissionen

11.  Oktober: Zielpfade: 1,5-Grad-Ziel nach SBTi und Klimaneutralität

8.  November: Klimastrategie mit fundierten Zielen und Kennzahlen

13.  Dezember: Klimafolgen und Klimafolgenanpassung

Unsere Klimatipps

Zahlreiche best practice Beispiele

Diese und viele weitere Tipps finden Sie auch auf der Website des Projekts Stromspar-Check. 

Ihre Ansprechpartnerin