Europäische Fördermittel (c) Tom Grimbert

Europäische Fördermittel

Ein großer Teil des EU-Budgets fließt in Form von Fördergeldern in die Mitgliedstaaten und verteilt sich auf verschiedene Förderbereiche wie beispielsweise die Arbeitsmarktpolitik, die Bildungspolitik, die Stadt- und Regionalentwicklung oder die Forschungspolitik.

So unterstützt der Europäische Sozialfonds (ESF) die berufliche Integration arbeitsloser Menschen oder bildet Personen fort, die nur über eine geringe berufliche Qualifikation verfügen. Mit Mitteln des Europäischen Regionalfonds (EFRE) können Maßnahmen zur Sanierung benachteiligter Stadtteile finanziert werden.

Eines der zentralen Aktionsprogramme der EU ist das Bildungsprogramm Erasmus+.

In diesem Programm werden Projekte und Einzelpersonen im Bereich Hochschule, Schule, Kita, Berufsbildung, Erwachsenen-bildung, Jugend oder Sport gefördert. Darüber hinaus gibt es mit HORIZON 2020 ein großes Forschungsprogramm der EU. 

Viele der Förderprogramme haben eine europäische Ausrichtung, das heißt sie werden gemeinsam mit Partnerorganisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten durchgeführt.

Der Diözesan-Caritasverband möchte seine Mitglieder darin unterstützen, ihre wichtige Arbeit auch mit Hilfe europäischer Mittel weiterzuentwickeln und berät sie deshalb umfassend von der Projektentwicklung bis zur Antragstellung.

Am 1. Januar 2014 hat die neue EU-Förderperiode 2014–2020 begonnen. Inhaltlich steht die Förderperiode im Zeichen der europäischen Wachstums- und Beschäftigungsstrategie Europa 2020. Alle mit EU-Mitteln geförderten Projekte und Aktivitäten sollen darauf ausgerichtet werden, die europäische Strategie zu unterstützen. Kern der Strategie sind die folgenden fünf zentralen Ziele:

 

  1. Beschäftigung 
    - 75 % der 20- bis 64-Jährigen sollen in Arbeit stehen.
    - 3 % des BIP der EU sollen für Forschung und Entwicklung aufgewendet werden.
  2. Forschung und Entwicklung (FuE)
    - Klimawandel und nachhaltige Energiewirtschaft
    - Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 % (oder sogar um 30 %, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind) gegenüber 1990
    - Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 %
    - Steigerung der Energieeffizienz um 20 %.
  3. Bildung
    - Verringerung der Quote vorzeitiger Schulabgänger auf unter 10 %; 
    - Steigerung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener Hochschulbildung auf mindestens 40 %.
  4. Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 
    - Die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen soll um mindestens 20 Millionen gesenkt werden.

Für die Arbeit caritativer Träger und Einrichtungen sind insbesondere die Ziel 1, 4 und 5 von Relevanz. Förderanträge sollten wenn möglich einen Bezug zu mindestens einem der oben genannten Ziele aufweisen.

Die Förderung einzelner Projekte und Maßnahmen erfolgt im Wesentlichen im Rahmen der EU-Strukturfonds und der EU-Aktionsprogramme. Es handelt sich dabei im Regelfall um eine anteilige Förderung, die durch nationale oder Eigenmittel zu ergänzen ist. Europäische Förderungen können von caritativen Träger zum einen zur Verbesserung der Hilfe für benachteiligter Personen genutzt werden. Zum anderen können europäische Fördermittel ggf. aber auch zur Entwicklung des Unternehmens bzw. Trägers oder zur Qualifizierung der Belegschaft genutzt werden.
 
zum Weiterlesen

Sehr detaillierte Informationen zu den einzelnen europäischen Förderprogrammen, den jeweiligen Richtlinien, Fördermodalitäten, Terminen und Aufrufen finden Sie kostenlos auf der Seite der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

 

Der Europäische Sozialfonds (ESF) unterstützt seit 1957 Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt sowie zur Verringerung der Arbeitslosigkeit in Europa bei. Möglichst alle Menschen sollen eine berufliche Perspektive erhalten. Dazu entwickelt jeder Mitgliedstaat und jede Region im Rahmen eines Operationellen Programms eine eigene Strategie. 
Die Mittel, die der ESF für Deutschland zur Verfügung stellt, werden vom Bund und den Ländern verwaltet. Der Bund und jedes Bundesland legen eigene Förderprogramme auf. Europäische Partner sind für eine Förderung im Rahmen des ESF nicht erforderlich.

ESF-Programme auf Bundesebene
Für ESF-Programme des Bundes stehen im Förderzeitraum 2014 bis 2020 rund 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Informationen zum ESF in Deutschland und zur Strategie der Bundesregierung finden Sie hier.

Hier finden Sie auch die die mit ESF-Mitteln finanzierten Programme des Bundes. Einige der Programme wurden bereits in der Förderphase von 2007 bis 2013 durchgeführt oder werden in modifizierter Form fortgesetzt. Folgende ESF-Förderprogramme werden in unterschiedlichen Bundesministerien umgesetzt:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung nach §49 SGB II (Eingliederung junger Menschen in eine Berufsausbildung)
  • ESF-Qualifizierung im Kontext Anerkennungsgesetz (Förderprogramm IQ) (Qualifizierung zur vollen Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen)
  • Berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund – ESF-BAMF-Programm (Berufsbezogener Deutschunterricht inkl. Berufspraktikum im Betrieb)
  • Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit (Betriebsakquise, Beschäftigung von SGB II-Leistungsempfängern und Coaching)
  • unternehmensWert: Mensch (uWM) (Gestaltung einer mitarbeiterorientieren und zukunftsgerechten Personalpolitik in KMU)
  • rückenwind – Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft (Organisations- und Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft)
  • ESF-Integrationsrichtlinie Bund (Zugang zu Arbeit und Ausbildung für Personen unter 35 Jahren mit besonderen Schwierigkeiten)
  • ESF-Bundesprogramm Zukunftszentren
  • ESF-Bundesprogramm Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder
  • ESF-Sozialpartnerrichtlinie – Fachkräfte sichern

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

  • Passgenaue Besetzung (Unterstützung von KMU bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften)

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

  • Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) (Investitionen in Arbeit und Ausbildung in Gebieten der „Sozialen Stadt“)

Bundesministerium für Bildung und Forschung

  • Bildung integriert (Etablierung von lokalen Verantwortungsgemeinschaften für Bildung)
  • Bildungsprämie (Zuschuss zur Weiterbildung für Geringverdienende)
  • Digitale Medien in der beruflichen Bildung (Weiterentwicklung und Verbreitung digitaler Bildungstechnologien)
  • Zukunft der Arbeit (Förderung von Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt)
  • JOBSTARTER plus

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

  • Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas (Erhöhung des Anteils männlicher Erzieher in Kitas)
  • Perspektive Wiedereinstieg – Potenziale erschließen (Beruflicher Wiedereinstieg nach Familienphase)
  • Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten – Familienfreundliche Arbeitswelt und Zeitsouveränität
  • Elternchance II (Familien früh für Bildung gewinnen)
  • JUGEND STÄRKEN im Quartier (Stabilisierung junger Menschen in benachteiligten Stadtquartieren)
  • Stärkung der Teilhabe Älterer – Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmen und den Möglichkeiten der Antragstellung finden Sie hier:

ESF-Programme des Landes Nordrhein-Westfalen

Insgesamt stehen dem Land NRW im Förderzeitraum 2014 bis 2020 rund 620 Millionen Euro zur Verfügung. Informationen zum ESF in Nordrhein-Westfalen und zur Strategie auf Landesebene finden Sie hier. Die Förderberatung interessierter Träger erfolgt durch die jeweils zuständigen Regionalagenturen. Die für Sie zuständige Regionalagentur finden Sie hier.

Folgende Förderprogramme werden u. a. in NRW mit ESF-Mitteln umgesetzt, die im Wesentlichen bereits in der Phase 2007 bis 2013 durchgeführt worden sind und fortgesetzt werden:

  • Ausbildungsprogramm NRW (zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen in Regionen, in denen eine ungünstige Bewerbermarktlage herrscht)
  • Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren (Einzelfallbezogene Beratung für arbeitssuchende Personen)
  • Werkstattjahr (Berufliche Qualifizierung und betriebliche Praxis für nicht ausbildungsreife Jugendliche)
  • Fachkräfte NRW (Entwicklung von Fachkräften und Fachkräftesicherung)
  • Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsschecks (Förderung der Teilnahme an höherwertigen beruflichen Weiterbildungsangeboten)
  • Potenzialberatung (Beratungsangebote für kleinere und mittlere Betriebe)
  • ESF-kofinanzierte Einzelprojekte    

Informationen für Antragstellende finden Sie hier.

Die aktuellen Aufrufe des Landes zur Einreichung von Förderprojekten finden Sie hier.

 

 

 

Aufgabe des Europäischen Regionalfonds (EFRE) ist es, zum Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Union beizutragen und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken. Mit dem Einsatz der EFRE-Mittelin Nordrhein-Westfalen wird es insbesondere darum gehen, die mittelständische Wirtschaft voranzubringen, Innovationen in wichtigen Leitmärkten zu unterstützen sowie den Klimaschutz und benachteiligte Stadtteile zu fördern.

Förderschwerpunkte sind darüber hinaus

  • die nachhaltige und hochwertige Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte;
  • die soziale Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung;
  • Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen;
  • lebenslanges Lernen durch die Entwicklung der Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur und
    die Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung.
  • Insgesamt stehen EFRE-Mittel im Umfang von rund 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Informationen zum EFRE in NRW finden Sie hier.

Horizont 2020 ist das Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation. Als Förderprogramm zielt es darauf ab, EU-weit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Um gezielt in die Gesellschaft wirken zu können, setzt das Programm Schwerpunkte und enthält einen umfassenden Maßnahmenkatalog. Teil 3 des Forschungsprogramms befasst sich mit den gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft. Forschungsthemen sind unter anderem Gesundheit, demographischer Wandel, Wohlergehen der Bürger oder die Gestaltung einer integrativen Gesellschaft.

Das Programmbudget beträgt rund 70 Milliarden Euro.

Weitere Informationen zum Forschungsprogramm finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner

Ulrich Förster

Ulrich Förster

EU-Fördermittelberatung