„Suizidbeihilfe darf nie zu einer ärztlichen Dienstleistung werden“

25.02.20, 11:11
Markus Harmann

Köln. Der Kölner Diözesan-Caritasverband spricht sich gegen assistierten Suizid und Tötung auf Verlangen aus. „Suizidbeihilfe darf nie zu einer ärztlichen Dienstleistung werden. Wir stehen mit palliativer, hospizlicher und seelsorglicher Zuwendung an der Seite vieler Menschen in der letzten Lebensphase“, sagt Dr. Frank Johannes Hensel, Kölner Diözesan-Caritasdirektor. Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil zur geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe für den 26. Februar angekündigt.

„Ein würdevolles Sterben ist möglich, wenn Sterbende nicht allein gelassen werden und sich ihren Schmerzen und Ängsten nicht ausgeliefert fühlen“, so Hensel. Wenn die organisierte Selbsttötung per Rechtsprechung geduldet wird – in welcher Form auch immer – führe dies dazu, dass der Druck auf die Betroffenen zunimmt, von solchen Optionen Gebrauch zu machen.

Vielmehr braucht es auf der Zielgerade des Lebens verlässliche Weggefährten mit Haltung, Kompetenz und Zuwendung. Dafür stehen im Erzbistum Köln die Angebote von christlicher Hospizarbeit, palliativer Versorgung und seelsorglicher Begleitung. Diese richten sich an der Würde und dem individuellen Leid jedes einzelnen Menschen sowie der Unverfügbarkeit des Lebens aus. 

Darüber hinaus gehe es auch um berufsethische Fragen: Sollen Ärztinnen und Ärzte künftig neben dem würdigen Leben auch das gezielte, vermeintlich zeitgerechte Sterben ihrer Patienten sichern helfen? „Das ist ein fürchterlicher Anspruch an diese Berufsgruppe und wird über kurz oder lang das Arzt-Patienten-Verhältnis deutlich verändern“, sagt Hensel.

Gegen das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe geklagt haben schwer kranke Menschen, Ärzte und professionelle Suizidhelfer. Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen den § 217 des Strafgesetzbuchs, der die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe stellt. Der Begriff „geschäftsmäßig“ umfasst dabei nicht nur kommerzielle Leistungen, sondern auch die wiederholte, unentgeltliche Unterstützung des Suizids.

 

Foto: DiCV Köln / Etges