Köln. Kinder oder Enkel, die ihre Eltern bzw. Großeltern gepflegt haben, können mehr erben als andere Verwandte. Das gilt auch dann, wenn sie neben ihrem Job gepflegt haben.
Viele pflegebedürftige Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben. Ihre Pflege wird oftmals von ihren Angehörigen übernommen. Über Geld wird dabei meist nicht geredet, obwohl das sinnvoll wäre. Denn die Pflege ist anstrengend und kostet viel Zeit. Sie verdient deshalb auch finanzielle Anerkennung.
Möglich ist, dass sich pflegende Angehörige ihre Pflegetätigkeit in Form einer Ausgleichszahlung auf das Erbe anrechnen lassen. Hat ein Pflegebedürftiger mehrere Abkömmlinge, wird aber nur von einem dieser Erbberechtigten zu Hause gepflegt, so hat dieser pflegende Erbe Anspruch auf einen höheren Erbanteil. Es besteht eine sogenannte Ausgleichungspflicht. Kurz gesagt heißt das: Wer pflegt, bekommt im Erbfall mehr! Vorausgesetzt, er beachtet gewisse Regeln.
Matthias Weber, Rechtsanwalt, Testamentsvollstrecker und zertifizierter Mediator informiert in seinem Vortrag zum Thema und stellt sich Ihren Fragen.
Anrechnung von Pflegeleistungen im Erbfall: Mittwoch, 7. September 2022 von 16 bis 17.30 Uhr.
Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet in Präsenz im Haus des Diözesan-Caritasverbandes statt: CaritasStiftung im Erzbistum Köln, Georgstraße 7, 50676 Köln.
Die Veranstaltung wendet sich an alle, die sich für das Thema interessieren und sich fachkundig informieren möchten.
Eine Teilnahme ist nur nach Anmeldung bis spätestens 31. August 2022 möglich! Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt, es zählt die Reihenfolge der Anmeldung.
Informationen zur Anmeldung bei Barbara Lindfeld, Telefon 0221 2010-319 oder unter www.caritasstiftung.de