„Frühkindliche Bildung ist nicht für billig zu haben“

06.04.21, 11:00
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Marco Eschenbach

Kölner Diözesan-Caritasverband: Unsichere Kita-Finanzierung führt mittelfristig zur Neuordnung der Trägerstrukturen

DF (c) Marco Eschenbach

Köln/Düsseldorf. Über 3,2 Millionen Kinder werden bundesweit in 57.000 Kindertageseinrichtungen (Kitas) betreut. In kirchlicher Trägerschaft befindet sich rund die Hälfte – darunter immer mehr Einrichtungen, die zusätzlich öffentlich bezuschusst werden müssen. „Beim Trägeranteil wird man mittelfristig auf Gleichbehandlung aller freien Träger drängen“, sagt Kita-Experte Reinhold Gesing vom Kölner Diözesan-Caritasverband in der neuen Ausgabe der Zeitschrift „Caritas in NRW“ (2/2021). 

Der Rückgang der Kirchensteuereinnahmen – sie springen ein für alle anfallenden Kita-Kosten wie Trägeranteil, Instandhaltungen und Investitionen – werde in Zukunft die finanziellen Spielräume deutlich verengen. Gefragt sei deshalb „eine strategische Antwort, eine Neuordnung von Trägerstrukturen, um Kostenreduzierungen unterschiedlich zu realisieren“, sagt Gesing. 

Vor allem kleine caritative Rechtsträger kämpfen heute zunehmend mit Schwierigkeiten, den Trägeranteil aufzubringen – „zum Beispiel Stiftungen, deren Erträge aus dem Stiftungskapital seit Jahren angesichts der Niedrigzinsphase stark schrumpfen“, so Gesing. 

Auch darüber hinaus macht sich das Kirchensteuereinnahmen-Minus vielerorts bemerkbar. Denn der Trägeranteil sei nur die gesetzlich definierte Marke. Tatsächlich zahlen viele Träger aus Kirchensteuermitteln mehr – z.B. Defizite, wenn die Betriebskosten höher sind als das Kindpauschalen-Budget. „Die Finanzierung der Kitas wird nun mal immer teurer. Man hat verstanden, dass frühkindliche Bildung nicht für billig zu haben ist“, sagt Gesing. 

Der aktuelle Trägeranteil für die katholische und evangelische Kirche beträgt in der Regel jeweils 10,3 Prozent (Anteil nicht-kirchliche freie Träger: 7,8 Prozent) des Kindpauschalen-Budgets – Kommunen und Land steuern 49,4 und 40,3 Prozent bei. Ob dieses Verhältnis Zukunft hat, bleibt umstritten: „Es gibt zur bestehenden Praxis nach wie vor verfassungsmäßige Bedenken“, so Gesing.


www.caritas-nrw.de