Klimaschutz in der Caritas (c) Caritas

Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Diözesan-Caritasverband

Der Klimawandel erfordert ambitionierte Klimaschutzanstrengungen. Die Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes hat Ende 2020 beschlossen, dass die Caritas sich auf den Weg macht, bis 2030 klimaneutral zu werden. Ein Ziel, das Anstrengungen aller Verbände und Einrichtungen erfordert und zu dem der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln einen Beitrag leisten wird. 

Mit der Einrichtung der Stelle einer Klimaschutzbeauftragten und der Einberufung einer „Koordinierungsgruppe Klimaschutz" hat sich der Verband auf den Weg gemacht, Klimaschutz und Nachhaltigkeit im eigenen Haus systematisch voranzutreiben und seine Mitglieder durch Vernetzung und Beratung bei eigenen Klimaschutzaktivitäten zu unterstützen. Die Gruppe wird ein Konzept zum Klimaschutz im Diözesan-Caritasverband erarbeiten. Mit den Mitgliedern werden Ideen zur Unterstützung und Vernetzung in diesem Themenfeld entwickelt. 

Die Koordinierungsgruppe

Im Bild von links nach rechtsCaritasprofil/Unternehmenskultur: Bruno Schrage / Verbandskoordination: Friederike Lepper / Qualitätsmanagement: Claudia Elschenbroich / Verwaltung: Ansgar Schönfelder (nicht im Bild) / Klimaschutzbeauftragte: Dr. Vera Bünnagel / youngcaritas: Elena Klein / Stationäre Einrichtungen: Oliver Gondolatsch/  Mitarbeitendenvertretung: Dominik Duballa 

Beratende Mitglieder (nicht im Bild):
Fort- und Weiterbildung: Heike Lammertz-Böhm / Fördermittelberatung: Abt. Stiftungen/Fundraising / Soziale Integration: Michaela Hofmann / Öffentlichkeitsarbeit: Pia Klinkhammer

Zur operativen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im eigenen Verband wird der Diözesan-Caritasverband Konzepte und Ziele formulieren für die Bereiche

  • Einkauf/Beschaffung (Mobilität, Büromaterial, Textilien, Energie)
  • Baubegleitung und energieeffiziente Gebäudesanierung
  • Ressourceneinsparung im Geschäftsbetrieb (Mobilität, Müll, Energie, Wasser, Verpflegung, Büromaterial)
  • Finanzanlagen

Relevante Klimaschutzaspekte werden künftig in allen Fach- und Beratungsbereichen des Diözesan-Caritasverbandes in die Arbeit integriert. Die genannten Bereiche sind auch Gegenstand der Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen und diözesanen Akteuren.

Als Dachverband zeigt der Diözesan-Caritasverband in seiner Lobbyarbeit Hürden auf, die einer Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in der Sozialwirtschaft entgegenstehen und wirkt an Refinanzierungslösungen mit. Dabei kooperiert der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln mit den weiteren Diözesan-Caritasverbänden in Nordrhein-Westfalen und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW und handelt auf Bundesebene vernetzt im Deutschen Caritasverband und im CSR-Kompetenzzentrum des Deutschen Caritasverbandes.

Der Vorstand des DiCV hat eine Selbstverpflichtung zur strategischen Verankerung von Klimaschutz beschlossen. Angesichts der strategischen Bedeutung dieser Weichenstellung ist auch die Zustimmung des Diözesan-Caritasrates eingeholt worden. In der Erklärung verpflichtet sich der DiCV, 

  • ein Klimaschutzkonzept für den Verband zu entwickeln und unter Einbeziehung des Engagements der Mitarbeitenden umzusetzen.
  • innerbetriebliche Treibhausgasemissionen auf Basis bewährter Verfahren jährlich zu ermitteln und ein signifikantes Ziel für die jährliche CO2-Emissionsminderung nach Handlungsfeldern zu formulieren.
  • über die Klimaschutzziele und den Umsetzungsstand auf der Internetseite kontinuierlich und transparent zu berichten.
  • sich im Rahmen der Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit sowie in der Arbeit mit den Mitgliedsorganisationen für die Belange des Klimaschutzes einzusetzen.

Kommunalrichtlinie

Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“, kurz Kommunalrichtlinie, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), können seit 2022 (Antragstellung bis 2027) auch Caritasverbände auf Orts und Diözesanebene sowie Fachverbände und ihre Dienste und Einrichtungen Fördergelder vom BMU beantragen, die dabei helfen, Klimaschutzkonzepte zu starten. Sowohl Personalstellen im Klimaschutzmanagement, als auch Beratung und Investitionen sind förderfähig, z.B. der Austausch von Leuchtmitteln. Die Projektbeschreibung finden Sie hier, spezifische Informationen für Wohlfahrtsverbände in dieser Broschüre.

Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unterstützt bei der Antragstellung, u.a. durch ein Mentoring-Programm für Erstantragstellende. Weitere Informationen gibt es hier-

 

Ergänzungsförderung Klimaschutz der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW

Der Stiftungsrat der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW hat eine Förderung von Klimaschutz- und Hitzeschutzmaßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe beschlossen, die die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ergänzen soll. Das Fördervolumen liegt bei einer Gesamtsumme von 25 Millionen Euro. Eine Förderung durch die BEG EM ist Voraussetzung – und wird durch die Stiftung auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aufgestockt. 

Förderfähig sind 

•  Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,

•  Anlagentechnik (außer Heizung),

•  Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik),

•  Heizungsoptimierung sowie

•  Fachplanung und Baubegleitung.

Die Förderung richtet sich ausdrücklich nicht nur an besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe (die früher so genannten „stationären Einrichtungen“), sondern soll auch ambulanten Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie beispielsweise Appartement-Häusern zugutekommen. Es muss sich jedoch um eine Wohnform der Eingliederungshilfe handeln. Zum Eckpunktepapier 

 

EFRE-Förderungen energieeffizienter Sanierungen 

Mit dem EFRE-Förderprogramm Energieeffiziente öffentliche Gebäude fördert das Land NRW 

- kofinanziert von der Europäischen Union – die Planung und Umsetzung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und mit denen der Primärenergieverbrauch um mindestens die Hälfte gesenkt werden kann. Die gesamten förderfähigen Kosten der Sanierungsmaßnahme dürfen 8 Mio. Euro nicht überschreiten. Die Gebäude müssen ohne Berücksichtigung der 1. Wärmeschutzverordnung gebaut worden sein (1.11.1977; der Bau kann später erfolgt sein, wenn Bauantrag ohne Berücksichtigung der Verordnung gestellt worden ist). Die Mittel werden nach dem Windhundverfahren vergeben. Die Richtlinie, FAQs und Präsentationen des MWIKE NRW und der Bezirksregierungen  zum Programm sind hier veröffentlicht.

Die Kommunalagentur bietet Sprechstunden für Rückfragen zum Förderprogramm an, teils in Kooperation mit den Bezirksregierungen, die die jeweiligen Anträge bewilligen. Die Übersicht über alle Termine ist hier hinterlegt. Auch eine telefonische Beratung durch die Bezirksregierungen zu dem Förderprogramm ist möglich (Ausnahme: BR Köln/Bonn). Die Ansprechpersonen sind hier aufgeführt. 

Zum Förderprogramm

Im EFRE-Förderprogramm „Wohnviertel im Wandel“ sind zwar nur Kommunen antragsberechtigt, sie können die Fördermittel jedoch an Wohlfahrtsverbände wie die Caritas weiterleiten. Die Förderquote liegt bei rund 80 Prozent. Für caritative Träger ist insbesondere die „Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern“ von Interesse. Förderfähig sind Maßnahmen in benachteiligten Stadtquartieren, die in einem integrierten Handlungskonzept (INSEK) benannt sind. Interessierte Träger sollten auf ihre Kommune zugehen und ihren Bedarf anmelden (z.B. bei der Leitung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik). 

Zum Förderprogramm

BAFA-Förderung von Energieberatung und Energieaudits

Energie- oder Gebäudehüllenaudits durch BAFA-zertifizierte Energieberater_innen geben einen Überblick über Verbrauchsdaten in einem Gebäude und Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs. Sie sind daher geeignete Grundlage zur Identifizierung lohnender Klimaschutzmaßnahmen und zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten. Die öffentliche Förderung ist mit 80 % der Kosten erheblich – könnte aber mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes im Jahr 2024 wegfallen, so dass es sich lohnen kann, kurzfristig aktiv zu werden.  

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247: Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten für Energieaudits, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599: Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten für Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. 

Zertifizierte Energieberater fassen u.a. die Datenbank der Energie-Effizienz-Experten, die Datenbank des Deutschen Energieberater-Netzwerkes und die Datenbank der gemeinnützigen Agentur co2online zusammen.

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen 

Das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich gegen die Folgen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen oder Hochwasser zu wappnen. 

Aktuell ist keine Antragstellung möglich. Im Rahmen des Sofortprogramms Klimaanpassung hat das BMUV jedoch festgelegt, dass die Förderung über die ursprüngliche Laufzeit (2020 bis 2023) und das bisherige Volumen (150 Millionen €) hinaus auch nach 2023 fortgesetzt und verstetigt wird. Weitere Infos zum Programm gibt es hier

„Circular Economy – CircularCities.NRW"

Schwerpunkte des Förderaufrufs „Circular Economy – CircularCities.NRW sind Wieder- und Weiterverwendung von Produkten und Materialien, Reparatur sowie zirkuläre beziehungsweise ressourcenschonende Geschäftsmodelle. Land und EU stellen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021 – 2027 27 Millionen € zur Verfügung. Gefördert werden Innovationen, Investitionen, Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen; antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine und Stiftungen. Projektskizzen können bis zum 17. Mai 2024 bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden.

Weitere Informationen, die Förderrichtlinie, Fristen und Ansprechpersonen:
https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/circular-economy-circularcitiesnrw/ 
www.in.nrw/massnahmen/circular-cities-nrw 

Förderung für Kleinmaßnahmen zur CO2-Reduktion

Bis zu 10.000 € gibt es als Zuschuss für 900 KMU, die Maßnahmen zum Energieverbrauch umsetzen möchten, die ihren CO2-Fußabdruck um mindestens fünf Prozent verringern. Das Gesamtvolumen von neun Mio. € soll Unternehmen dabei helfen, den Auswirkungen von Klimawandel und Energiekrise zu begegnen. Konzepte und Anträge dafür werden mit den regionalen Enterprise €pe Network-Partnern erarbeitet, für NRW ist dies das NRW.€pa-Team. Die EU-Förderung kann sowohl für Beratung, Dienstleistung, Training und Bildung, aber auch für Investitionen genutzt werden. Die EU-Kommission zählt Kleinunternehmen der Sozialwirtschaft bis 249 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) als KMU, wenn sie einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaften oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweisen.

Weitere Infos und Ansprechpersonen: https://www.zenit.de/erster-call-eenergy-10-000-eur-fuer-energieeinsparung-in-kmu/ 


Bundesförderung für effiziente Gebäude – Neuerungen 2024

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll Anreize für Investitionen in Einzelmaßnahmen schaffen, die Energieeffizienz & Anteil erneuerbarer Energien erhöhen und Emissionen senken. Für Pflegeheime treffen darin folgende Punkte für Wohngebäude zu (Gebäude nach § 3 Absatz 1 Nummer 33 GEG, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen.

Hierzu gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime u.ä.: 

- einheitliche Grundförderung von 30 %; zusätzlich ggf. ein Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen oder ein pauschaler Zuschlag von 2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen.
- Anpassung der max. förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch auf 30.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. 

Gefördert werden in Bestandsgebäuden:

- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (15 %; z.B. Dämmung von Außenwänden und Dachflächen, Erneuerung von Fenstern, außenliegender Sonnenschutz), 
- Einbau von Anlagentechnik zur Erhöhung der Energieeffizienz (15 %; z.B. raumlufttechnische Anlagen, energetische Verbrauchsoptimierung „Efficiency Smart Home“), 
- Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungstechnik (Erhöhung der Effizienz 15%, zur Verminderung der Emissionen 50%), 
- sowie Fachplanung und Baubegleitung.

Weitere Informationen: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ?0 

 

Förderdatenbanken zur Gebäudesanierung

Datenbank der gemeinnützigen Klimaschutz-Beratungsagentur co2online: FördermittelCheck: interaktive Fördermittel-Beratung | co2online

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html

Der Förder-Navi der NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz umfasst Förderprogramme des Landes und des Bundes und bietet einen Filter „Gemeinnützige Organisation“: energy4climate.nrw 

Der Fokus der Koordinierungsgruppe liegt mit dem Klimaschutz auf der ökologischen Nachhaltigkeit, die als Teilmenge eines umfassenden Nachhaltigkeitsbegriffs zu verstehen ist. Der Diözesan-Caritasverband plant eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Konzept des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes. Ein alternatives Berichtskonzept ist die Gemeinwohlbilanzierung.

Der Diözesan-Caritasverband ist Mitglied im CSR-Kompetenzzentrum des Deutschen Caritasverbandes, das einen Praxisleitfaden für die Sozialwirtschaft zur Anwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex  (DNK) erarbeitet hat. Der DNK ist ein kostenfreies, standardisiertes Instrument, das die Bundesregierung Unternehmen zur Verfügung stellt, um damit dokumentieren zu können, wie nachhaltig sie arbeiten: im Themenfeld Klimaschutz, aber auch den weiteren Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen.

In Treibhausgasbilanzen erhobene Daten können als Teilmenge umfassender Nachhaltigkeitsberichterstattung dort einfließen. Der Leitfaden macht den ursprünglich für die Wirtschaft konzipierten DNK für Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege leichter anwendbar. Er wurde erarbeitet unter Mitwirkung von Anwender_innen in Caritas und Diakonie, den Malteser Werken, der Wissenschaft sowie des Rates für Nachhaltige Entwicklung und Vertretern der Finanzbranche.

Das CSR-Kompetenzzentrum bietet in Kooperation mit der B.A.U.M. e.V. und weiteren Partnern Konvoi- Anwenderschulungen dazu an (aktuelle Termine auf Anfrage). 

Mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU wird die Nachhaltigkeitsberichtspflicht über kapitalmarktorientierte Unternehmen hinaus ausgeweitet. Berichtspflichtig werden alle Unternehmen, die zwei der drei Kriterien 

  • 25 Mio. Euro Bilanzsumme
  • 540 Mio. Euro Umsatz
  • 250 Arbeitnehmer_innen

erfüllen, aber auch alle Körperschaften, die gemäß Satzung oder Gesellschaftervertrag Lageberichte nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufstellen müssen. Die CSRD tritt zum Geschäftsjahr 2025 in Kraft, so dass in 2026 erstmals zu den Nachhaltigkeitskriterien berichtet werden muss.

 

10 Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart

Gemeinsam mit 39 weiteren Verbänden und Organisationen hat die Caritas „10 Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart“ unterzeichnet. Das breite Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden, Umweltverbänden, Kirchen, Nationaler Armutskonferenz und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren sagt: So kann es nicht mehr weitergehen! Klimawandel, Naturzerstörung und Verlust der Biodiversität sind Existenzkrisen für die Menschheit. Soziale und ökologische Fragen gehören zusammen und brauchen gemeinsame Antworten. Das Bündnis fordert unter anderem eine naturverträgliche und sozial gerechte Energiewende, Maßnahmen gegen Naturzerstörung und für den Erhalt der Biodiversität, eine Teilhabe aller an umweltschonender Mobilität, eine klimaschonende Landwirtschaft und nachhaltige Arbeitsformen. 

 

Die in Kooperation mit der Abteilung Schöpfungsverantwortung des Erzbischöflichen Generalvikariats erstellten Checklisten zum Einsparen von Strom- und Heizenergie geben einen Überblick über mögliche fachspezifische Ansatzpunkte für einzelne Fachbereiche der Caritas und enthalten darüber hinaus eine Liste zum Abhaken und gegebenenfalls zur Wiedervorlage.

Sprechstunden zum EFRE-Förderprogramm Energieeffiziente öffentliche Gebäude 

Die Kommunalagentur bietet regelmäßig Sprechstunden für Rückfragen zu den EFRE-Förderprogrammen an, u.a. zum neu gestarteten teils in Kooperation mit den Bezirksregierungen, die die jeweiligen Anträge bewilligen. Die Übersicht über alle Termine ist hier hinterlegt. Die Bezirksregierungen beraten auch telefonisch (Ausnahme: BR Köln/Bonn). Die Ansprechpersonen sind – ebenso wie Richtlinie, FAQs und Präsentationen des MWIKE NRW und der Bezirksregierungen  - hier veröffentlicht.

 

18. April 2024, 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr: Webinar zu Fördermitteln für Klimaschutz und Klimaanpassung

Im Webinar nimmt das Zentrum für Klimaanpassung am Deutschen Institut für Urbanistik (difu) die Sozial- und Wohlfahrtsverbände als Antragstellergruppe in den Fokus, zeigt anschaulich und praxisnah Möglichkeiten zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen auf und gibt einen Überblick zu relevanten Schwerpunkten der Kommunalrichtlinie, die strategische und investive Maßnahmen im Klimaschutz fördert. Inklusive Tipps und Tricks zur Antragstellung und Austauschrunden zur Klärung von Fragen.

Online Anmeldung unter Agentur-Online: Wohlfahrtsverbände im Fokus | Deutsches Institut für Urbanistik

 

Fachtag „Nachhaltige (Sozial)Immobilien“ der Diakonie Deutschland mit den Schwerpunkten: 

- Innovative Ideen und Konzepte für Sozialimmobilien der Zukunft
- Große Immobilienportfolios nachhaltig managen
- Neue Gebäudeklasse E und neue DIN-Norm zur Klimaneutralität
- Abriss vs. Neubau unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten
- Praxisbeispiel: Sozial-ökologisches Modellquartier
- Praxisbeispiele für nachhaltige Wärme- und Stromerzeugung
- Wärmepumpen, Contracting, integrierte Energielösungen, Energiegesellschaften
- Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen, Versorgungssicherheit
- Status quo – Sozialgesetzliche Refinanzierung von Nachhaltigkeitsinvestitionen

18.-19. April 2024 in Berlin; Anmeldung und weitere Informationen: anmeldung@v3d.de 

 

23.–24. Mai 2024: Los geht’s! – Auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht: CSR und Nachhaltigkeit in Caritas und Diakonie

Zielgruppe sind CSR- und Nachhaltigkeitsverantwortliche in der Freien Wohlfahrtspflege. Die Veranstaltung ist sowohl für Rechtsträger geeignet, die am Anfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen als auch für diejenigen, die sich bereits im Prozess befinden. Weitere Infos und Anmeldung finden Sie hier

 

10. Juni 2024: Fachtagung Klimaschutz ist Kinderschutz

Der Fachtag der Caritas Nürnberg thematisiert Herausforderungen und Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe in der Klimakrise. Kinder und Jugendliche sind von der Klimakrise besonders betroffen, da sie die weitreichenden Auswirkungen erleben werden. Schon heute führt die Auseinandersetzung mit den Folgen des Klimawandels zu einer deutlichen Zunahme psychischer Belastungen bei jungen Menschen. Schon heute erleben Heranwachsende extreme Wetterereignisse. Und wo stehen wir, wo steht die Kinder- und Jugendhilfe, wenn es um die Klimakrise und ihre Folgen geht? 

Nürnberg, von 12:30 bis 17:30 Uhr.  Anmeldung und weitere Infos: https://www.caritas-nuernberg.de/fachtagung#programm 

 

5. September 2024: 2. KLIMA-FORUM für Wohlfahrt und Kirche – Save-the Date!

Wie klappen nachhaltige Ernährung, sozial-ökologische Lebensmittelproduktion und finanzierbarer Einkauf? Was macht die Kita-Küche und die Kantine der Zukunft aus, was vermeidet wirksam Lebensmittelverschwendung und was können Wohlfahrt und Kirche gegen Ernährungsarmut tun? Das Klima-Forum zeigt Entwicklungen auf, eröffnet Handlungsalternativen und erarbeitet in elf praxisnahen Workshops innovative Umsetzungsmöglichkeiten für Wohlfahrt und Kirche in NRW und bundesweit, 9 bis 16:30 im Maternushaus Köln. Weitere Infos unter www.koelner-klimaforum.de , Anmeldung ab 15. April 2024.

 

5. November 2024 von 9.30 – 13.30 in Köln: Ihr Umgang mit Strom, Wärme, Trinkwasser und Abfall in stationären Einrichtungen der Alten-, Jugend- und Behindertenhilfe. Kurzfristig umsetzbare Anregungen, die Ressourcen und Kosten sparen können!

Auf Basis vorab eingereichter Verbrauchszahlen werden Anhaltspunkte für eine individuelle Schwachstellenanalyse im Bereich Strom und Wärme, Trinkwasser und Abfall in stationären Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe vermittelt. Mit Johannes Nowak, Berater mit eigener Leitungserfahrung in der Altenhilfe der Caritas.

Termin, weitere Infos und Anmeldung in Kürze hier.

 

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Zahlreiche best practice Beispiele

Diese und viele weitere Tipps finden Sie auch auf der Website des Projekts Stromspar-Check. 

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