Klimaschutz in der Caritas (c) Caritas

Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Diözesan-Caritasverband

Der Klimawandel erfordert ambitionierte Klimaschutzanstrengungen. Die Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes hat Ende 2020 beschlossen, dass die Caritas sich auf den Weg macht, bis 2030 klimaneutral zu werden. Ein Ziel, das Anstrengungen aller Verbände und Einrichtungen erfordert und zu dem der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln einen Beitrag leisten wird. 

Mit der Einrichtung der Stelle einer Klimaschutzbeauftragten und der Einberufung einer „Koordinierungsgruppe Klimaschutz" hat sich der Verband auf den Weg gemacht, Klimaschutz und Nachhaltigkeit im eigenen Haus systematisch voranzutreiben und seine Mitglieder durch Vernetzung und Beratung bei eigenen Klimaschutzaktivitäten zu unterstützen. Die Gruppe wird ein Konzept zum Klimaschutz im Diözesan-Caritasverband erarbeiten. Mit den Mitgliedern werden Ideen zur Unterstützung und Vernetzung in diesem Themenfeld entwickelt. 

Die Koordinierungsgruppe

Im Bild von links nach rechtsCaritasprofil/Unternehmenskultur: Bruno Schrage / Verbandskoordination: Friederike Lepper / Qualitätsmanagement: Claudia Elschenbroich / Verwaltung: Ansgar Schönfelder (nicht im Bild) / Klimaschutzbeauftragte: Dr. Vera Bünnagel / youngcaritas: Elena Klein / Stationäre Einrichtungen: Oliver Gondolatsch/  Mitarbeitendenvertretung: Dominik Duballa 

Beratende Mitglieder (nicht im Bild):
Fort- und Weiterbildung: Heike Lammertz-Böhm / Fördermittelberatung: Abt. Stiftungen/Fundraising / Soziale Integration: Michaela Hofmann / Öffentlichkeitsarbeit: Pia Klinkhammer

Zur operativen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im eigenen Verband wird der Diözesan-Caritasverband Konzepte und Ziele formulieren für die Bereiche

  • Einkauf/Beschaffung (Mobilität, Büromaterial, Textilien, Energie)
  • Baubegleitung und energieeffiziente Gebäudesanierung
  • Ressourceneinsparung im Geschäftsbetrieb (Mobilität, Müll, Energie, Wasser, Verpflegung, Büromaterial)
  • Finanzanlagen

Relevante Klimaschutzaspekte werden künftig in allen Fach- und Beratungsbereichen des Diözesan-Caritasverbandes in die Arbeit integriert. Die genannten Bereiche sind auch Gegenstand der Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen und diözesanen Akteuren.

Als Dachverband zeigt der Diözesan-Caritasverband in seiner Lobbyarbeit Hürden auf, die einer Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in der Sozialwirtschaft entgegenstehen und wirkt an Refinanzierungslösungen mit. Dabei kooperiert der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln mit den weiteren Diözesan-Caritasverbänden in Nordrhein-Westfalen und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW und handelt auf Bundesebene vernetzt im Deutschen Caritasverband und im CSR-Kompetenzzentrum des Deutschen Caritasverbandes.

Der Vorstand des DiCV hat eine Selbstverpflichtung zur strategischen Verankerung von Klimaschutz beschlossen. Angesichts der strategischen Bedeutung dieser Weichenstellung ist auch die Zustimmung des Diözesan-Caritasrates eingeholt worden. In der Erklärung verpflichtet sich der DiCV, 

  • ein Klimaschutzkonzept für den Verband zu entwickeln und unter Einbeziehung des Engagements der Mitarbeitenden umzusetzen.
  • innerbetriebliche Treibhausgasemissionen auf Basis bewährter Verfahren jährlich zu ermitteln und ein signifikantes Ziel für die jährliche CO2-Emissionsminderung nach Handlungsfeldern zu formulieren.
  • über die Klimaschutzziele und den Umsetzungsstand auf der Internetseite kontinuierlich und transparent zu berichten.
  • sich im Rahmen der Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit sowie in der Arbeit mit den Mitgliedsorganisationen für die Belange des Klimaschutzes einzusetzen.

Der Diözesan-Caritasverband wird Pilotstandort im Projekt „Klimaschutz in Caritas und Diakonie”. 50 Standorte der Caritas und 50 Standorte der Diakonie werden im Rahmen des Projekts bei der Einführung eines Klimamanagements in ihrem Verband unterstützt. Die finale Bewilligung des Projektträgers, die Nationale Klimaschutzinitiative, soll im vierten Quartal 2022 erfolgen; der Auftakt des auf drei Jahre angelegten Projekts ist für den Jahresbeginn 2023 geplant. 

Kommunalrichtlinie

Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“, kurz Kommunalrichtlinie, des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), können seit 2022 (Antragstellung bis 2027) auch Caritasverbände auf Orts und Diözesanebene sowie Fachverbände und ihre Dienste und Einrichtungen Fördergelder vom BMU beantragen, die dabei helfen, Klimaschutzkonzepte zu starten. Sowohl Personalstellen im Klimaschutzmanagement, als auch Beratung und Investitionen sind förderfähig.  Die Projektbeschreibung finden Sie hier, spezifische Informationen für Wohlfahrtsverbände in dieser Broschüre.

Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unterstützt bei der Antragstellung, u.a. durch ein Mentoring-Programm für Erstantragstellende. Weitere Informationen gibt es hier-

 

EFRE-Förderung energieeffizienter Sanierungen 

Das EFRE-Förderprogramm „Energieeffizienz – Senkung von Treibhausgasemissionen“ des NRW-Landesministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie fördert  - kofinanziert von der Europäischen Union - die Planung und Umsetzung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und mit denen der Primärenergieverbrauch um mindestens die Hälfte gesenkt werden kann. Neubauten werden nicht gefördert. Antragsberechtigt sind auch Träger der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Mittel werden nach dem Windhund-Verfahren vergeben. 

Zum Förderprogramm

Im EFRE-Förderprogramm „Wohnviertel im Wandel“ sind zwar nur Kommunen antragsberechtigt, sie können die Fördermittel jedoch an Wohlfahrtsverbände wie die Caritas weiterleiten. Die Förderquote liegt bei rund 80 Prozent. Für caritative Träger ist insbesondere die „Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern“ von Interesse. Förderfähig sind Maßnahmen in benachteiligten Stadtquartieren, die in einem integrierten Handlungskonzept (INSEK) benannt sind. Interessierte Träger sollten auf ihre Kommune zugehen und ihren Bedarf anmelden (z.B. bei der Leitung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik). 

Zum Förderprogramm

 

BAFA-Förderung von Energieberatung und Energieaudits

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247: Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten für Energieaudits, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599: Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten für Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. 

Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes im Jahr 2024 könnte diese Förderung wegfallen, so dass es sich lohnt, kurzfristig aktiv zu werden. Zertifizierte Energieberater fasst u.a. die Datenbank der gemeinnützigen Agentur co2online zusammen.


Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen 

Das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich gegen die Folgen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen oder Hochwasser zu wappnen. Das Programm hat eine Laufzeit von 2020 bis 2023 und ein Volumen von 150 Millionen Euro. Aktuell können keine Anträge eingereicht werden, das zweite Förderfenster ist für Frühjahr 2023 angekündigt. Dafür wird im ersten Quartal eine novellierte Förderlinie veröffentlicht, zwischen Veröffentlichung und Öffnung des Förderfensters soll eine „angemessene Frist“ gewahrt werden. Bei Interesse können Sie sich auf der Internetseite der Projektträgerin ZUG gGmbH registrieren, um rechtzeitig informiert zu werden. Weitere Infos zum Programm gibt es hier.

Eine Förderberatung zu möglichen Alternativen bietet das Zentrum für Klimaanpassung 

 

Sozial &Mobil 

Die Bundesregierung setzt die Unterstützung der Umstellung von Fahrzeugflotten im Gesundheits- und Sozialwesen auf Elektrofahrzeuge fort. Umgesetzt wird dies mit dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Basis des BMWK-Förderprogramms „Erneuerbar Mobil“. Anträge auf Zuschüsse zum Kauf von Elektrofahrzeugen können unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit bis zum 30.06.2023 über das Förderportal easy-online gestellt werden. Beschaffung und Zulassung müssen bis zum 30.09.2024 erfolgt sein. Bei Kumulierung mit dem BAFA-Umweltbonus müssen die Elektrofahrzeuge aufgrund der aktuellen Förderbedingungen zum Umweltbonus bis zum 01.09.2023 beschafft werden.

 

Förderung von Elektromobilität über die THG-Quote

Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, ist ein staatliches Förderinstrument, das die Bundesregierung im Jahr 2015 eingeführt hat, um die Treibhausgasemissionen im Verkehr zu senken. Da Halter eines vollelektrischen Elektroautos aktiv dabei helfen, ist jede_r Elektroauto-Halter_in ein potentieller „Inverkehrbringer“ von Ladestrom, was belohnt wird. Diese CO2-Einsparungen können beim Umweltbundesamt (UBA) als Quote beantragt werden, der darauf ausgestellte behördliche Bescheid an quotenpflichtige Unternehmen verkauft werden. Zahlreiche Unternehmen bieten dies als Dienstleistung an. Unter anderem arbeitet die Caritas Dienstleistungs- und Einkaufsgenossenschaft im Erzbistum Paderborn eg – cdg an einem entsprechenden Angebot

Die Förderung beträgt 200 bis 300 Euro pro Jahr und E-Auto. Weitere Informationen gibt es hier 

 

Förderdatenbanken zur Gebäudesanierung

Datenbank der gemeinnützigen Klimaschutz-Beratungsagentur co2online:

FördermittelCheck: interaktive Fördermittel-Beratung | co2online

 

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union:

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html

Förder-Navi

Energy4Climate: Der Förder-Navi der NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz (energy4climate.nrw) umfasst Förderprogramme des Landes und des Bundes umfasst und bietet einen Filter „Gemeinnützige Organisation“.

Datenbank der gemeinnützigen Klimaschutz-Beratungsagentur co2online:FördermittelCheck: interaktive Fördermittel-Beratung | co2online

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union

 

Der Fokus der Koordinierungsgruppe liegt mit dem Klimaschutz auf der ökologischen Nachhaltigkeit, die als Teilmenge eines umfassenden Nachhaltigkeitsbegriffs zu verstehen ist. Der Diözesan-Caritasverband prüft Optionen einer Zertifizierung nicht nur für den Klimaschutz, sondern mittelfristig auch als umfassenderes Konzept durch den Deutschen Nachhaltigkeitskodex oder die Gemeinwohlbilanzierung.

Der Diözesan-Caritasverband ist Mitglied im CSR-Kompetenzzentrum des Deutschen Caritasverbandes, das einen Praxisleitfaden für die Sozialwirtschaft zur Anwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex  (DNK) erarbeitet hat. Der DNK ist ein kostenfreies, standardisiertes Instrument, das die Bundesregierung Unternehmen zur Verfügung stellt, um damit dokumentieren zu können, wie nachhaltig sie arbeiten: im Themenfeld Klimaschutz, aber auch den weiteren Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen.

In Treibhausgasbilanzen erhobene Daten können als Teilmenge umfassender Nachhaltigkeitsberichterstattung dort einfließen. Der Leitfaden macht den ursprünglich für die Wirtschaft konzipierten DNK für Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege leichter anwendbar. Er wurde erarbeitet unter Mitwirkung von Anwender_innen in Caritas und Diakonie, den Malteser Werken, der Wissenschaft sowie des Rates für Nachhaltige Entwicklung und Vertretern der Finanzbranche.

Das CSR-Kompetenzzentrum plant Anwenderschulungen dazu, die Sie in der Rubrik Termine auf dieser Website finden, sobald eine Anmeldung möglich ist. 

Mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU wird die Nachhaltigkeitsberichtspflicht über kapitalmarktorientierte Unternehmen hinaus ausgeweitet. Berichtspflichtig werden alle Unternehmen, die zwei der drei Kriterien 

  • 20 Mio. Euro Bilanzsumme
  • 40 Mio. Euro Umsatz
  • 250 Arbeitnehmer_innen

erfüllen, aber auch alle Körperschaften, die gemäß Satzung oder Gesellschaftervertrag Lageberichte nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufstellen müssen. Aktuell ist ein Inkrafttreten für das Geschäftsjahr 2025 geplant.

 

10 Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart

Gemeinsam mit 39 weiteren Verbänden und Organisationen hat die Caritas „10 Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart“ unterzeichnet. Das breite Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden, Umweltverbänden, Kirchen, Nationaler Armutskonferenz und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren sagt: So kann es nicht mehr weitergehen! Klimawandel, Naturzerstörung und Verlust der Biodiversität sind Existenzkrisen für die Menschheit. Soziale und ökologische Fragen gehören zusammen und brauchen gemeinsame Antworten. Das Bündnis fordert unter anderem eine naturverträgliche und sozial gerechte Energiewende, Maßnahmen gegen Naturzerstörung und für den Erhalt der Biodiversität, eine Teilhabe aller an umweltschonender Mobilität, eine klimaschonende Landwirtschaft und nachhaltige Arbeitsformen. 

 

Die in Kooperation mit der Abteilung Schöpfungsverantwortung des Erzbischöflichen Generalvikariats erstellten Checklisten zum Einsparen von Strom- und Heizenergie geben einen Überblick über mögliche fachspezifische Ansatzpunkte für einzelne Fachbereiche der Caritas und enthalten darüber hinaus eine Liste zum Abhaken und gegebenenfalls zur Wiedervorlage.

  • 29. August 23: Sozial - ökologisch - mobil – 1. KLIMA-FORUM für Wohlfahrt und Kirche

    Fachliches Austauschforum für klimagerechtes, sozial innovatives, nachhaltiges Handeln in Kirche, Wohlfahrt und Gesellschaft in NRW und bundesweit, 9 bis 17 im Maternushaus Köln.
    Mit Keynotes von Prof. Dr. Eckart v. Hirschhausen, Stiftung Gesunde Erde – Gesunde Menschen gGmbH, und Prof. Dr. Andreas Knie - Innovationszentrum für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel, InnoZ, sowie 12 praxisnahen Workshops zu den Zukunftsthemen der Mobilität für Wohlfahrt und Kirche.
    Anmeldung ab 1. Mai 23 unter www.koelner-klimaforum.de  

    Fortbildungsreihe "Energiesparen" des CaritasCampus

    Themenfeld: KITAS

  • Ressourcen einsparen – Kinder für Energie und Einsparung begeistern (Webseminar)
    Nutzen Sie Ihre Chance zum Klimaschutz und zum Energie sparen in Ihrer Kindertagesstätte! Lernen Sie einfache Tricks kennen, die ohne lange Planung und große Investitionen Ressourcen einsparen helfen! Legen Sie Gewohnheiten im Kita-Alltag ab, die den Energieverbrauch unnötig in die Höhe treiben!
    Mehr Infos und Anmeldung: Wiederholung in Planung für Sommer 2023 - Termin folgt  

    Themenfeld: BÜRO-ARBEITSPLATZ 

  • Lernen Sie Energiespar-Potenziale und klimafreundliche Gewohnheiten für den beruflichen Alltag kennen!  (Webseminar)

    16. Juni 2023: Webinar über Zoom
    25.Oktober 2023: Webinar über Zoom


    Themenfeld: ALTENHILFE

  • 10. November 2023 Präsenz-Seminar in Köln: Ihr Umgang mit Energie in Einrichtungen der stationären Altenhilfe. Kurzfristig umsetzbare Anregungen, die Ressourcen und Kosten sparen können!
    Dieses Seminar vermittelt Ihnen auf Basis Ihrer Verbrauchszahlen Anhaltspunkte für eine individuelle Schwachstellenanalyse im Bereich Strom und Wärme. Nutzen Sie Ihre Chance zum Klimaschutz und zum Energie sparen in Ihrer Einrichtung der Altenhilfe. 
    Anmeldung 

ERNÄHRUNG / VERPFLEGUNG

  • 20. April 2023 Catering & Außer-Haus-Verpflegung unter der Lupe, Webinar der B.A.U.M. Consult, Online von 14 bis 17 Uhr https://app.baumev.de/events/5YZr7zleX6 

    6. Juni 2023: Klimaschutz in Küche, Kantine und Catering: Wege zu mehr Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung, Webseminar des CaritasCampus, online von 13 bis 15 Uhr, Ausschreibung in Kürze hier

     

    NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG

    Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Freien Wohlfahrt: Netzwerktreffen CSR und Nachhaltigkeit in Caritas und Diakonie
    20. bis 21. April 2023, Ev. Tagungsstätte Hofgeismar  Anmeldung 

    Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Freien Wohlfahrt: Digitale Veranstaltungsreihe der BAGFW 
    Kostenlose Veranstaltungsreihe zur Vorstellung des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes (DNK) als schlankem Berichtsstandard und des Branchenleitfadens zu seiner Anwendung in der Wohlfahrtspflege.

  • 14. März 2023 von 10 bis 11.30 Uhr Einführung: Der DNK als Instrument für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Freien Wohlfahrt mit Johanna Gary, Leitung Gruppe Nachhaltigkeit Diakonie Deutschland und Carina Uhlen, Geschäftsführerin des CSR-Kompetenzzentrums im Deutschen Caritasverband Anmeldung

  • 16. Mai 2023 von 9:30 bis 13:30 Uhr DNK-Anwender_innen-Workshop mit Samuil Simeonov, cyclos future, DNK-Schulungspartner Anmeldung

  • 26. Juni 2023 von 10 bis 11:30 Uhr Die Sicht des Wirtschaftsprüfers: Gesetzliche Anforderungen und Regulatorik mit Mathias H. Appel, Solidaris Anmeldung 

    KLIMA+KIRCHE GESPRÄCH

    Das Erzbistum Köln bietet eine Reihe von sozial-ökologischen Mittagspausen mit Persönlichkeiten aus Kirche, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Um die Klima- und Umweltkrisen aufzuhalten, benötigen wir eine innere Umkehr. 
    (Einwahldaten unter www.klima-kirche.de/gespraech ) oder zum Nachhören als Video und Podcast. 

    Alle Termine finden Sie hier.  

Unsere Klimatipps

Zahlreiche best practice Beispiele

Diese und viele weitere Tipps finden Sie auch auf der Website des Projekts Stromspar-Check. 

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