Kommunalrichtlinie
Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“, kurz Kommunalrichtlinie, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), können seit 2022 (Antragstellung bis 2027) auch Caritasverbände auf Orts und Diözesanebene sowie Fachverbände und ihre Dienste und Einrichtungen Fördergelder vom BMU beantragen, die dabei helfen, Klimaschutzkonzepte zu starten. Sowohl Personalstellen im Klimaschutzmanagement, als auch Beratung und Investitionen sind förderfähig, z.B. der Austausch von Leuchtmitteln. Die Projektbeschreibung finden Sie hier, spezifische Informationen für Wohlfahrtsverbände in dieser Broschüre.
Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unterstützt bei der Antragstellung, u.a. durch ein Mentoring-Programm für Erstantragstellende. Weitere Informationen gibt es hier-
Ergänzungsförderung Klimaschutz der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
Der Stiftungsrat der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW hat eine Förderung von Klimaschutz- und Hitzeschutzmaßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe beschlossen, die die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ergänzen soll. Das Fördervolumen liegt bei einer Gesamtsumme von 25 Millionen Euro. Eine Förderung durch die BEG EM ist Voraussetzung – und wird durch die Stiftung auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aufgestockt.
Förderfähig sind
• Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,
• Anlagentechnik (außer Heizung),
• Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik),
• Heizungsoptimierung sowie
• Fachplanung und Baubegleitung.
Die Förderung richtet sich ausdrücklich nicht nur an besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe (die früher so genannten „stationären Einrichtungen“), sondern soll auch ambulanten Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie beispielsweise Appartement-Häusern zugutekommen. Es muss sich jedoch um eine Wohnform der Eingliederungshilfe handeln. Zum Eckpunktepapier
EFRE-Förderungen energieeffizienter Sanierungen
Die Mittel aus dem EFRE-Förderprogramm „Energieeffizienz – Senkung von Treibhausgasemissionen“ des NRW-Landesministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sollen nach den Sommerferien im Windhundverfahren vergeben werden. Die Richtlinie ist wegen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der neuen AGVO noch nicht online. Nach der neuen AGVO ist je nach Unternehmensgröße eine Förderung von 60%, 70% oder 80% ohne Beihilfeprobleme möglich. Das Programm fördert - kofinanziert von der Europäischen Union - die Planung und Umsetzung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und mit denen der Primärenergieverbrauch um mindestens die Hälfte gesenkt werden kann. Neubauten werden nicht gefördert. Antragsberechtigt sind auch Träger der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Mittel werden nach dem Windhund-Verfahren vergeben.
Zum Förderprogramm
Im EFRE-Förderprogramm „Wohnviertel im Wandel“ sind zwar nur Kommunen antragsberechtigt, sie können die Fördermittel jedoch an Wohlfahrtsverbände wie die Caritas weiterleiten. Die Förderquote liegt bei rund 80 Prozent. Für caritative Träger ist insbesondere die „Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern“ von Interesse. Förderfähig sind Maßnahmen in benachteiligten Stadtquartieren, die in einem integrierten Handlungskonzept (INSEK) benannt sind. Interessierte Träger sollten auf ihre Kommune zugehen und ihren Bedarf anmelden (z.B. bei der Leitung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik).
Zum Förderprogramm
BAFA-Förderung von Energieberatung und Energieaudits
Energie- oder Gebäudehüllenaudits durch BAFA-zertifizierte Energieberater_innen geben einen Überblick über Verbrauchsdaten in einem Gebäude und Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs. Sie sind daher geeignete Grundlage zur Identifizierung lohnender Klimaschutzmaßnahmen und zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten. Die öffentliche Förderung ist mit 80 % der Kosten erheblich – könnte aber mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes im Jahr 2024 wegfallen, so dass es sich lohnen kann, kurzfristig aktiv zu werden.
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247: Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten für Energieaudits, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599: Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten für Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Zertifizierte Energieberater fassen u.a. die Datenbank der Energie-Effizienz-Experten, die Datenbank des Deutschen Energieberater-Netzwerkes und die Datenbank der gemeinnützigen Agentur co2online zusammen.
Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich gegen die Folgen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen oder Hochwasser zu wappnen. Das Programm hat eine Laufzeit von 2020 bis 2023 und ein Volumen von 150 Millionen Euro. Das zweite Förderfenster wird vom 15. Mai bis zum 15. August geöffnet. Ende April wurde dazu eine gegenüber dem ersten Förderfenster novellierte Förderrichtlinie veröffentlicht. Für den 15. Mai ist eine Infoveranstaltung angekündigt. Weitere Infos zum Programm gibt es hier.
Sozial &Mobil
Die Bundesregierung setzt die Unterstützung der Umstellung von Fahrzeugflotten im Gesundheits- und Sozialwesen auf Elektrofahrzeuge fort. Umgesetzt wird dies mit dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Basis des BMWK-Förderprogramms „Erneuerbar Mobil“. Anträge auf Zuschüsse zum Kauf von Elektrofahrzeugen können unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit bis zum 30.06.2023 über das Förderportal easy-online gestellt werden. Beschaffung und Zulassung müssen bis zum 30.09.2024 erfolgt sein. Bei Kumulierung mit dem BAFA-Umweltbonus müssen die Elektrofahrzeuge aufgrund der aktuellen Förderbedingungen zum Umweltbonus bis zum 01.09.2023 beschafft werden.
Förderung von Elektromobilität über die THG-Quote
Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, ist ein staatliches Förderinstrument, das die Bundesregierung im Jahr 2015 eingeführt hat, um die Treibhausgasemissionen im Verkehr zu senken. Da Halter eines vollelektrischen Elektroautos aktiv dabei helfen, ist jede_r Elektroauto-Halter_in ein potentieller „Inverkehrbringer“ von Ladestrom, was belohnt wird. Diese CO2-Einsparungen können beim Umweltbundesamt (UBA) als Quote beantragt werden, der darauf ausgestellte behördliche Bescheid an quotenpflichtige Unternehmen verkauft werden. Zahlreiche Unternehmen bieten dies als Dienstleistung an. Unter anderem die Caritas Dienstleistungs- und Einkaufsgenossenschaft im Erzbistum Paderborn cdg
rbeitet die Caritas Dienstleistungs- und Einkaufsgenossenschaft im Erzbistum Paderborn eg – cdg an einem entsprechenden Angebot
Die Förderung beträgt 200 bis 300 Euro pro Jahr und E-Auto. Weitere Informationen gibt es hier
Förderdatenbanken zur Gebäudesanierung
Datenbank der gemeinnützigen Klimaschutz-Beratungsagentur co2online: FördermittelCheck: interaktive Fördermittel-Beratung | co2online
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html
Der Förder-Navi der NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz umfasst Förderprogramme des Landes und des Bundes und bietet einen Filter „Gemeinnützige Organisation“: energy4climate.nrw