Kommunalrichtlinie
Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“, kurz Kommunalrichtlinie, des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), können seit 2022 (Antragstellung bis 2027) auch Caritasverbände auf Orts und Diözesanebene sowie Fachverbände und ihre Dienste und Einrichtungen Fördergelder vom BMU beantragen, die dabei helfen, Klimaschutzkonzepte zu starten. Sowohl Personalstellen im Klimaschutzmanagement, als auch Beratung und Investitionen sind förderfähig. Die Projektbeschreibung finden Sie hier, spezifische Informationen für Wohlfahrtsverbände in dieser Broschüre.
Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unterstützt bei der Antragstellung, u.a. durch ein Mentoring-Programm für Erstantragstellende. Weitere Informationen gibt es hier-
EFRE-Förderung energieeffizienter Sanierungen
Das EFRE-Förderprogramm „Energieeffizienz – Senkung von Treibhausgasemissionen“ des NRW-Landesministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie fördert - kofinanziert von der Europäischen Union - die Planung und Umsetzung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und mit denen der Primärenergieverbrauch um mindestens die Hälfte gesenkt werden kann. Neubauten werden nicht gefördert. Antragsberechtigt sind auch Träger der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Mittel werden nach dem Windhund-Verfahren vergeben.
Zum Förderprogramm
Im EFRE-Förderprogramm „Wohnviertel im Wandel“ sind zwar nur Kommunen antragsberechtigt, sie können die Fördermittel jedoch an Wohlfahrtsverbände wie die Caritas weiterleiten. Die Förderquote liegt bei rund 80 Prozent. Für caritative Träger ist insbesondere die „Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern“ von Interesse. Förderfähig sind Maßnahmen in benachteiligten Stadtquartieren, die in einem integrierten Handlungskonzept (INSEK) benannt sind. Interessierte Träger sollten auf ihre Kommune zugehen und ihren Bedarf anmelden (z.B. bei der Leitung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik).
Zum Förderprogramm
BAFA-Förderung von Energieberatung und Energieaudits
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247: Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten für Energieaudits, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599: Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten für Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes im Jahr 2024 könnte diese Förderung wegfallen, so dass es sich lohnt, kurzfristig aktiv zu werden. Zertifizierte Energieberater fasst u.a. die Datenbank der gemeinnützigen Agentur co2online zusammen.
Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich gegen die Folgen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen oder Hochwasser zu wappnen. Das Programm hat eine Laufzeit von 2020 bis 2023 und ein Volumen von 150 Millionen Euro. Aktuell können keine Anträge eingereicht werden, das zweite Förderfenster ist für Frühjahr 2023 angekündigt. Dafür wird im ersten Quartal eine novellierte Förderlinie veröffentlicht, zwischen Veröffentlichung und Öffnung des Förderfensters soll eine „angemessene Frist“ gewahrt werden. Bei Interesse können Sie sich auf der Internetseite der Projektträgerin ZUG gGmbH registrieren, um rechtzeitig informiert zu werden. Weitere Infos zum Programm gibt es hier.
Eine Förderberatung zu möglichen Alternativen bietet das Zentrum für Klimaanpassung
Sozial &Mobil
Die Bundesregierung setzt die Unterstützung der Umstellung von Fahrzeugflotten im Gesundheits- und Sozialwesen auf Elektrofahrzeuge fort. Umgesetzt wird dies mit dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Basis des BMWK-Förderprogramms „Erneuerbar Mobil“. Anträge auf Zuschüsse zum Kauf von Elektrofahrzeugen können unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit bis zum 30.06.2023 über das Förderportal easy-online gestellt werden. Beschaffung und Zulassung müssen bis zum 30.09.2024 erfolgt sein. Bei Kumulierung mit dem BAFA-Umweltbonus müssen die Elektrofahrzeuge aufgrund der aktuellen Förderbedingungen zum Umweltbonus bis zum 01.09.2023 beschafft werden.
Förderung von Elektromobilität über die THG-Quote
Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, ist ein staatliches Förderinstrument, das die Bundesregierung im Jahr 2015 eingeführt hat, um die Treibhausgasemissionen im Verkehr zu senken. Da Halter eines vollelektrischen Elektroautos aktiv dabei helfen, ist jede_r Elektroauto-Halter_in ein potentieller „Inverkehrbringer“ von Ladestrom, was belohnt wird. Diese CO2-Einsparungen können beim Umweltbundesamt (UBA) als Quote beantragt werden, der darauf ausgestellte behördliche Bescheid an quotenpflichtige Unternehmen verkauft werden. Zahlreiche Unternehmen bieten dies als Dienstleistung an. Unter anderem arbeitet die Caritas Dienstleistungs- und Einkaufsgenossenschaft im Erzbistum Paderborn eg – cdg an einem entsprechenden Angebot
Die Förderung beträgt 200 bis 300 Euro pro Jahr und E-Auto. Weitere Informationen gibt es hier
Förderdatenbanken zur Gebäudesanierung
Datenbank der gemeinnützigen Klimaschutz-Beratungsagentur co2online:
FördermittelCheck: interaktive Fördermittel-Beratung | co2online
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html
Förder-Navi
Energy4Climate: Der Förder-Navi der NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz (energy4climate.nrw) umfasst Förderprogramme des Landes und des Bundes umfasst und bietet einen Filter „Gemeinnützige Organisation“.
Datenbank der gemeinnützigen Klimaschutz-Beratungsagentur co2online:FördermittelCheck: interaktive Fördermittel-Beratung | co2online
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union