BAFA-Förderung von Energieberatung und Energieaudits
Energie- oder Gebäudehüllenaudits durch BAFA-zertifizierte Energieberater_innen geben einen Überblick über Verbrauchsdaten in einem Gebäude und Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs. Sie sind daher geeignete Grundlage zur Identifizierung lohnender Klimaschutzmaßnahmen und zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten. Die öffentliche Förderung ist mit 50 % der Kosten erheblich.
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247: Gefördert werden bis zu 50 % der Kosten für Energieaudits, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599: Gefördert werden bis zu 50 % der Kosten für Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Zertifizierte Energieberater fassen u.a. die Datenbank der Energie-Effizienz-Experten, die Datenbank des Deutschen Energieberater-Netzwerkes und die Datenbank der gemeinnützigen Agentur co2online zusammen.
EFRE-Förderungen energieeffizienter Sanierungen
Mit dem EFRE-Förderprogramm Energieeffiziente öffentliche Gebäude fördert das Land NRW kofinanziert von der Europäischen Union – die Planung und Umsetzung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und mit denen der Primärenergieverbrauch um mindestens die Hälfte gesenkt werden kann. Die gesamten förderfähigen Kosten der Sanierungsmaßnahme dürfen 8 Mio. Euro nicht überschreiten. Die Gebäude müssen ohne Berücksichtigung der 1. Wärmeschutzverordnung gebaut worden sein (1.11.1977; der Bau kann später erfolgt sein, wenn Bauantrag ohne Berücksichtigung der Verordnung gestellt worden ist). Die Richtlinie, FAQs und Präsentationen des MWIKE NRW und der Bezirksregierungen zum Programm sind hier veröffentlicht. Eine telefonische Beratung durch die Bezirksregierungen zu dem Förderprogramm ist möglich (Ausnahme: BR Köln/Bonn). Die Ansprechpersonen sind hier aufgeführt. Hier kommen Sie zum Förderprogramm.
Im EFRE-Förderprogramm „Wohnviertel im Wandel“ sind zwar nur Kommunen antragsberechtigt, Projekte können jedoch gemeinsam mit lokalen Trägern wie Wohlfahrtsverbänden umgesetzt werden. Die Förderquote liegt bei 80 Prozent. Für caritative Träger ist insbesondere die „Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern“ von Interesse. Förderfähig sind Maßnahmen in benachteiligten Stadtquartieren, die in einem integrierten Handlungskonzept (INSEK) benannt sind. Interessierte Träger sollten auf ihre Kommune zugehen und ihren Bedarf anmelden (z.B. bei der Leitung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik). Hier kommen Sie zum Förderprogramm.
PROGRES.NRW – Förderprogramme im Bereich „Energie“
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Im Zuge der Novelle des Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Jahr 2024 wurde auch die BEG-Förderung angepasst, um Investitionen in energieeffiziente Einzelmaßnahmen und erneuerbare Heizsysteme zu unterstützen. Für Pflegeheime treffen darin folgende Punkte für Wohngebäude zu (Gebäude nach § 3 Absatz 1 Nummer 33 GEG, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen). Weitere Informationen finden Sie hier.
Hierzu gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime u.ä.:
- einheitliche Grundförderung von 30 %; zusätzlich ggf. ein Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder besonders effizienter Wärmequelle oder ein pauschaler Zuschlag von 2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen.
- Anpassung der max. förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch auf 30.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus.
Gefördert werden in Bestandsgebäuden:
Ergänzungsförderung Klimaschutz der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
Der Stiftungsrat der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW hat eine Förderung von Klimaschutz- und Hitzeschutzmaßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe beschlossen, die die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ergänzen soll. Eine Förderung durch die BEG EM ist Voraussetzung – und wird durch die Stiftung auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aufgestockt.
Förderfähig sind
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik),
- Anlagentechnik (außer Heizung),
- Heizungsoptimierung sowie
- Fachplanung und Baubegleitung.
Die Förderung richtet sich an Einrichtungen der Eingliederungs- und Jugendhilfe (stationäre und offene Einrichtungen) sowie an stationäre Pflegeeinrichtungen. Hier kommen Sie zum Eckpunktepapier.
NKI: Kälte-Klima-Richtlinie
In dieser Förderung werden die Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme und der Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen gefördert. Neu ist zudem die Förderung der „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs. Dabei ist das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein natürliches Kältemittel auszutauschen. Gefördert werden unter anderem gemeinnützige Organisationen, Krankenhäuser und kirchliche Einrichtungen. Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Weitere Informationen finden Sie hier.
PROGRES.NRW – Klimaschutztechnik
Mit dem Förderprogramm werde Investitionen in energieeffiziente Gebäudetechnik sowie in die Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und die Umstellung auf klimafreundliche Wärme‑ und Stromversorgung voranzutreiben. Gefördert werden unter anderem:
- Photovoltaiklösungen (z. B. Fassaden‑PV oder PV‑Carports) sowie vorbereitende Maßnahmen an Gebäuden
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Bestandsgebäuden
- Erdwärmenutzung in Verbindung mit Wärmepumpen
- Wärmeübergabestationen und weitere Maßnahmen zur Einbindung in Wärmenetze
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe je nach Maßnahme und Projekt variiert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Förderung von Energiewende-Projekten
Das Unternehmen „Saubere Energie“ des Grüner Strom Label unterstützt Vereine und Organisationen dabei, klimafreundliche Projekte umzusetzen. Ob Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder E-Mobilität –Energiewende-Projekte können mit einer Projektförderung über das Grüner Strom Label verwirklicht werden. In der Regel werden 20 % der Investitionssumme gefördert. Die Mittel stammen aus den pro Kilowatt zu reinvestierenden Einnahmen des Stromanbieters und sind entsprechend begrenzt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Öffentliches Wohnen NRW 2025
Die Förderrichtlinie unterstützt Maßnahmen, die neben der Schaffung von Wohnraum auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Gebäudeentwicklung leisten. Im Fokus stehen insbesondere Vorhaben, die:
- energetische Modernisierungen bestehender Gebäude umsetzen
- den Energieverbrauch und CO₂‑Ausstoß im Gebäudesektor reduzieren
- klimaschutzorientierte Neubauten fördern
- sowie barrierefreie und langfristig nachhaltige Wohnkonzepte stärken
Die Förderung unterstützt damit gezielt den Ausbau energieeffizienter und klimafreundlicher Wohngebäude. Sie erfolgt in der Regel über zinsgünstige Darlehen und Tilgungsnachlässe, die Investitionen in nachhaltige Bau- und Modernisierungsmaßnahmen erleichtern. Weitere Informationen finden Sie hier.
Umwelt- und Klimaschutz-spezifische Förderungen und Kredite der KFW-Bank
Photovoltaik-Förderprogramme
Hier finden Sie eine Übersicht über Förderprogramme und relevante Datenbanken rund um das Thema Photovoltaik im Erzbistum Köln. Die bereitgestellte Excel-Datei fasst zentrale Informationen kompakt zusammen und unterstützt Sie dabei, passende Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben zu identifizieren. Bitte beachten Sie, dass die Inhalte regelmäßig gepflegt und erweitert werden, um Ihnen einen möglichst aktuellen und umfassenden Überblick zu bieten.