Klimaanpassung.Kommunen.NRW – Frist für Projektskizzen: 29. Januar 2026
Die Landesregierung stockt den Förderaufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ um weitere 34,2 Millionen Euro auf. Förderberechtigt sind neben Kommunen auch Vereine und Stiftungen.
Es gilt ein zweistufiges Verfahren: Antragstellende müssen ihre Betroffenheit von den Folgen des Klimawandels nachweisen und die Wirksamkeit des Vorhabens erläutern. Förderfähig sind insbesondere investive Maßnahmen wie die Entsiegelung befestigter Flächen, das Anlegen von Mulden, Rigolen oder Retentionsflächen sowie Maßnahmen zur Kühlung und Verschattung.
Neu hinzu kommt eine Richtlinienförderung für Projekte unter 200.000 Euro, die nach dem Windhundprinzip erfolgt. Unterstützt werden Maßnahmen, die die Verwundbarkeit gegenüber Hitze, Starkregen oder anderen Klimafolgen verringern und unmittelbar zur lokalen Klimavorsorge beitragen. Weitere Infos hier.
Förderprogramme für Begrünung
Im Förderprogramm „Begrünung“ der Stadt Bonn werden bis zu 10.000 Euro pro Grundstück bezuschusst. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Das Programm umfasst folgende Module:
Im Förderprogramm „GRÜN hoch 3“ der Stadt Köln werden bis zu 20.000 Euro pro Jahr bezuschusst. Je nach Art der Maßnahme liegt die Förderung bei bis zu 60 Prozent. Vor Bewilligung des Zuschusses darf nicht mit den Begrünungsarbeiten begonnen werden. Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung in gepflegtem Zustand gehalten werden. Gefördert werden:
- Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung
- Entsiegelung und der Rückbau von Schottergärten
- Regenwasserspeicherung
Das Förderprogramm „Blau-Grüne Infrastruktur“ der Stadt Pulheim hat zum Ziel das Stadtklima zu verbessern, Starkregenfolgen abzumildern und die Artenvielfalt zu stärken. Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen und Eigentümergemeinschaften. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.000 Euro pro Maßnahme und 5.000 Euro pro Objekt. Das Programm umfasst folgende Bereiche:
- Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung
- Entsiegelung
- Regenwasserspeicher
- Mulden und Rigolenn finden Sie hier.
Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
In der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) werden Konzepte und Maßnahmen zur Anpassung sozialer Einrichtungen an die Folgen der Klimaerhitzung gefördert, insbesondere innovative Modellvorhaben, die Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor systematisch und ganzheitlich umsetzen, insbesondere in Regionen, die besonders von den negativen Auswirkungen der Klimaerhitzung betroffen sind (sog. klimatische Hotspots), und insbesondere naturbasierte Lösungen wie Gründächer, Bepflanzungen, Entsiegelungen oder Wasserflächen, die auch dem Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser oder der Verbesserung der Luftqualität dienen.
Aktuell ist kein Förderfenster geöffnet, eine erneute Förderung ist jedoch in Aussicht gestellt. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Projektträgers ZUG. Hier können Sie sich eintragen, um über die Öffnung neuer Förderfenster informiert zu werden.
EFRE-Förderung - Klimaanpassung.Kommunen.NRW
Das EFRE-Programm Klimaanpassung.Kommunen.NRW fördert Projekte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen. Unterstützt werden u. a. Maßnahmen gegen Hitze, Dürre und Starkregen, wie Begrünung, Entsiegelung oder klimaangepasste Umgestaltungen öffentlicher Flächen. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie weitere öffentliche und gemeinnützige Akteure in NRW. Weitere Informationen finden Sie hier.
MUNV: Förderung für niederschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen in NRW
Gefördert werden Ausgaben für investive Vorhaben, die der Klimafolgenanpassung dienen, wie Flächenentsiegelung, extensive Dachbegrünung, Verschattungselemente und viele weitere. In der Richtlinie werden in Punkt 3d) unter den Zuwendungsempfangenden explizit gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen genannt. Gefördert werden max. 80 % der förderfähigen Ausgaben bei Begünstigten, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (BbK NRW)
Gefördert wird die Beratung von Unternehmen zur betrieblichen Klimaanpassung, welche mit weiteren Betrieben an einem Beratungsprozess teilnehmen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen, die die teilnehmenden Betriebe akquirieren und koordinieren sollen. Die Zuschussquote beträgt bis zu 80%. Interessenten sollten – ggf. im Verbund – auf ihre Kommune zugehen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es auf der Website "Klimaanpassung in NRW" des MNUV NRW, wo weiterführend die Richtlinie vom 10.06.2025, ein Merkblatt und ein Antragsformular zur Anerkennung eines Beratungsprozesses verlinkt sind.