BAFA-Förderung von Energieberatung und Energieaudits
Energie- oder Gebäudehüllenaudits durch BAFA-zertifizierte Energieberater_innen geben einen Überblick über Verbrauchsdaten in einem Gebäude und Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs. Sie sind daher geeignete Grundlage zur Identifizierung lohnender Klimaschutzmaßnahmen und zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten. Die öffentliche Förderung ist mit 50 % der Kosten erheblich.
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247: Gefördert werden bis zu 50 % der Kosten für Energieaudits, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599: Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten für Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Zertifizierte Energieberater fassen u.a. die Datenbank der Energie-Effizienz-Experten, die Datenbank des Deutschen Energieberater-Netzwerkes und die Datenbank der gemeinnützigen Agentur co2online zusammen.
EFRE-Förderungen energieeffizienter Sanierungen
Mit dem EFRE-Förderprogramm Energieeffiziente öffentliche Gebäude fördert das Land NRW kofinanziert von der Europäischen Union – die Planung und Umsetzung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und mit denen der Primärenergieverbrauch um mindestens die Hälfte gesenkt werden kann. Die gesamten förderfähigen Kosten der Sanierungsmaßnahme dürfen 8 Mio. Euro nicht überschreiten. Die Gebäude müssen ohne Berücksichtigung der 1. Wärmeschutzverordnung gebaut worden sein (1.11.1977; der Bau kann später erfolgt sein, wenn Bauantrag ohne Berücksichtigung der Verordnung gestellt worden ist). Die Richtlinie, FAQs und Präsentationen des MWIKE NRW und der Bezirksregierungen zum Programm sind hier veröffentlicht. Eine telefonische Beratung durch die Bezirksregierungen zu dem Förderprogramm ist möglich (Ausnahme: BR Köln/Bonn). Die Ansprechpersonen sind hier aufgeführt. Hier kommen Sie zum Förderprogramm.
Im EFRE-Förderprogramm „Wohnviertel im Wandel“ sind zwar nur Kommunen antragsberechtigt, sie können die Fördermittel jedoch an Wohlfahrtsverbände weiterleiten. Die Förderquote liegt bei rund 80 Prozent. Für caritative Träger ist insbesondere die „Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern“ von Interesse. Förderfähig sind Maßnahmen in benachteiligten Stadtquartieren, die in einem integrierten Handlungskonzept (INSEK) benannt sind. Interessierte Träger sollten auf ihre Kommune zugehen und ihren Bedarf anmelden (z.B. bei der Leitung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik). Hier kommen Sie zum Förderprogramm.
PROGRES.NRW – Förderprogramme im Bereich „Energie“
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von 2024 soll Anreize für Investitionen in Einzelmaßnahmen schaffen, die Energieeffizienz & Anteil erneuerbarer Energien erhöhen und Emissionen senken. Für Pflegeheime treffen darin folgende Punkte für Wohngebäude zu (Gebäude nach § 3 Absatz 1 Nummer 33 GEG, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen). Weitere Informationen finden Sie hier.
Hierzu gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime u.ä.:
- einheitliche Grundförderung von 30 %; zusätzlich ggf. ein Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen oder ein pauschaler Zuschlag von 2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen.
- Anpassung der max. förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch auf 30.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus.
Gefördert werden in Bestandsgebäuden:
Ergänzungsförderung Klimaschutz der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
Der Stiftungsrat der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW hat eine Förderung von Klimaschutz- und Hitzeschutzmaßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe beschlossen, die die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ergänzen soll. Eine Förderung durch die BEG EM ist Voraussetzung – und wird durch die Stiftung auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aufgestockt.
Förderfähig sind
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik),
- Anlagentechnik (außer Heizung),
- Heizungsoptimierung sowie
- Fachplanung und Baubegleitung.
Die Förderung richtet sich an Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Hier kommen Sie zum Eckpunktepapier.
NKI: Kälte-Klima-Richtlinie
In dieser Förderung werden die Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme und der Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen gefördert. Neu ist zudem die Förderung der „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs. Dabei ist das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen. Gefördert werden unter anderem gemeinnützige Organisationen, Krankenhäuser und kirchliche Einrichtungen. Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Weitere Informationen finden Sie hier.
PV-Förderprogramme für KMU in Bonn, Düsseldorf und Köln
Die Kommunen Bonn, Düsseldorf und Köln haben Förderprogramme für die Umsetzung von Photovoltaik-Projekten aufgelegt. Die Programme richten sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen; somit können GmbHs im caritativen Bereich Anträge stellen. In Düsseldorf sind gemeinnützige Organisationsformen explizit antragsberechtigt, in Köln ist eine Förderfähigkeit mündlich in Aussicht gestellt.
Weitere Informationen zu
Solares Bonn
Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf
Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten in Köln