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Qualitätsmanagement

Die  Träger der caritativen Beschäftigungsförderung im Erzbistum Köln  verbessern  kontinuierlich die Qualität ihrer Arbeit.

Seit dem sogenannten „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“, das am 01.04.2012 in Kraft trat, sind sie  - wie alle Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung -  verpflichtet, ihre Eignung durch eine Zertifizierung nachzuweisen.

Die Grundlage dieser Zulassungen ist die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

Nachgewiesen werden müssen unter anderem die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, die verfolgten Ziele, systematische Überprüfungen der laufenden Arbeit, der Einsatz von qualifiziertem Personal und ein System zur Sicherung der Qualität. Eine Zulassung als Träger ist grundsätzlich für fünf Jahre gültig, die Einhaltung aller Kriterien wird jedoch jährlich vor Ort in sogenannten Überwachungsaudits überprüft.

 

 

Um bestimmte Maßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen durchführen zu dürfen, sind diese zusätzlich  einzeln zu zertifizieren. Das können ebenso gezielte Bewerbungstrainings und Orientierungsmaßnahmen sein, wie konkrete Qualifizierungen in verschiedenen beruflichen Feldern, zum Beispiel Handel, Pflege oder in verschiedenen handwerklichen Bereichen. Manche Träger der Beschäftigungsförderung sind freiwillig nach  internationalen Qualitätsmanagement-Normen zusätzlich zertifiziert.

Beratung und Unterstützung

Der Caritasverband für das Erzbistum Köln berät die caritativen Träger im Erzbistum Köln in allen Fragen rund ums Qualitätsmanagement und organisiert bei Bedarf Arbeitstreffen zum Thema und führt Audits zur Vorbereitung der jährlich extern zu überprüfenden Träger- bzw. Maßnahmezertifizierung durch.

Ihre Ansprechpartnerin

Claudia Elschenbroich

Claudia Elschenbroich

Arbeit und Qualitätsmanagement