Unterstützung für belastete Familien

02.02.22, 11:23
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Pia Klinkhammer

Ehe- und Familienfonds des Erzbistums Köln fördert innovative Projekte. Antragstellung bis zum 25. März 2022 möglich

Familie (c) Pixabay

Erzbistum Köln. Katholische Kirchengemeinden, Verbände, Einrichtungen und Dienste im Erzbistum Köln können bis zum 25. März 2022 Förderanträge beim Ehe- und Familienfonds des Erzbistums einreichen. Dieser unterstützt innovative Projekte, die nicht bzw. noch nicht zum finanziell gesicherten, kirchlich-caritativen Angebot zählen. 

Gerade in Zeiten der Pandemie haben die Belastungen für Familien noch einmal stark zugenommen. Der Ehe- und Familienfonds des Erzbistums fördert Maßnahmen und Beratungsaktivitäten katholischer Einrichtungen und Dienste für betroffene Familien. Das reicht von den „Frühen Hilfen“ über Hilfen für Kinder suchtbelasteter und psychisch kranker Eltern bis hin zu Projekten die Alleinerziehende unter die Arme greifen. 

Gefördert werden auch Initialprojekte der Ehe- und Familienpastoral in den Seelsorgebereichen oder Projekte der Zusammenarbeit von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen, die sich im Alltag um Familien kümmern. 

Förderanträge für die Jahre 2022 und 2023 können bis zum 25. März 2022 beim Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln eingereicht werden. Eine Zusage erhalten förderfähige Projekte voraussichtlich im Juni 2022. 

Antragsformulare und weitere Infos finden Sie hier: 
www.ehe-und-familienfonds.de ; Tel.: 0221 20 10 - 147 oder – 236; Fax: 0221 20 10 – 395; E-Mail: eheundfamilienfonds@caritasnet.de 

Anträge können eingereicht werden bei:

Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.,

Geschäftsstelle Ehe- und Familienfonds des Erzbistums Köln - Georgstr. 7, 50676 Köln

oder als unterschriebene PDF-Datei per E-Mail an eheundfamilienfonds@caritasnet.de