Ungleichbehandlung von Geflüchteten endlich stoppen

18.11.22, 09:00
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Pia Klinkhammer

Caritas fordert schnellere Verfahren für alle Migrantinnen und Migranten. „Vielen Menschen werden Rechte verwehrt“

Ungleichbehandlung von Geflüchteten endlich stoppen (c) Hans-Jürgen Bauer / DiCV Köln

Köln. Integrationskurse von Beginn an für alle Menschen, die nach Deutschland kommen, eine Beschleunigung der Asylverfahren und ein rascher Zugang zum Arbeitsmarkt unabhängig vom Herkunftsland fordern der Diözesan-Caritasverband und die Arbeitsgemeinschaft Migration im Erzbistum Köln von der Bundes- und Landesregierung. „Das staatliche System muss durchlässiger werden. Wer aus Kriegs- und Krisenländern zu uns kommt, darf keinesfalls separiert werden. Er braucht von Beginn an Chancen auf Bildung, auf Arbeit, auf Wohnraum – letztlich also auf Integration. Das gilt für Menschen aus der Ukraine genauso wie für Menschen aus anderen Ländern“, betont Diözesan-Caritasdirektor Dr. Frank Johannes Hensel angesichts stark steigender Flüchtlingszahlen und dem weiter andauernden Krieg in der Ukraine.

„Wir haben eine Verpflichtung, eine unterschiedliche Behandlung von Geflüchteten aus der Ukraine und aus afrikanischen und asiatischen Ländern zu stoppen“, unterstreicht auch Dr. Christoph Humburg, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Migration und Direktor des Caritasverbandes Wuppertal / Solingen. „An vielen Stellen bekommen hier lebende Menschen eine Ungleichbehandlung zu spüren, beispielsweise wenn es um die Zuweisung von dringend benötigten Kita-Plätzen geht. Diese sind jedoch unerlässlich - umso mehr, weil oftmals Frauen die Möglichkeit verwehrt wird, an Integrationskursen teilzunehmen, weil die Kinderbetreuung nicht gegeben ist“, so Humburg.

Sichtbar geworden seien viele Versäumnisse mit der Aktivierung der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie für Geflüchtete aus der Ukraine in diesem Frühjahr. Nun sei möglich, was bisher unmöglich schien: ein vorübergehender Schutz in der EU, ohne dafür ein Asylverfahren zu durchlaufen, eine Arbeitserlaubnis sowie Zugang zu Sozialhilfe, medizinischer Versorgung und zum Bildungssystem.

Dagegen dürfe es nicht sein, dass Drittstaatsangehörige, die nicht der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, von zahlreichen Sozialleistungen ausgeschlossen werden, hielt die Arbeitsgemeinschaft Migration fest, die sich hierzu mit dem Kölner Flüchtlingsrat sowie Vertretern aus der Landespolitik und der Wissenschaft austauschte. Humburg: „Vielen Menschen werden Rechte verwehrt. Hier bedarf es dringend einer veränderten politischen Willensbildung, damit die unerträgliche und auch noch durch die Gesetzgebung legitimierte Ungleichbehandlung von geflüchteten Menschen aufhört.“

Für eine gelingende Integration seien aber genauso zügige Schulbesuche, Sprach- und Integrationskurse und die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen unerlässlich.