Köln. Tritt ein Mensch mit Behinderung ein Erbe an, muss dieses mitunter für Pflege- und Betreuungskosten aufgebraucht werden, bevor der Sozialstaat wieder einspringt. Das lässt sich jedoch vermeiden - mit einem Behindertentestament.
Jeder, der seinen Nachlass anders verteilen möchte als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht, sollte frühzeitig ein Testament machen. Für Eltern, die ein Kind mit Behinderungen haben, gilt das ganz besonders. Denn nur so können sie erreichen, dass der Sohn oder die Tochter auch nach dem Tod der Eltern gut versorgt ist.
Das Behindertentestament stellt sicher, dass ein Kind mit Behinderung wirksam und zu seinem Nutzen erben kann, ohne dass das Erbe in kurzer Zeit für die Kosten benötigter Unterstützungsleistungen aufgebraucht wird. Dem Kind soll, besonders nach dem Tod der Eltern, eine über die Sozialhilfe hinausgehende Lebensqualität gesichert werden. Das ist aber nur möglich, wenn Zuwendungen erreicht werden, die nicht vom Sozialhilfeträger beansprucht werden können.
Matthias Weber, Rechtsanwalt, Testamentsvollstrecker und zertifizierter Mediator erklärt in seinem Vortrag
„Das Behindertentestament“ am
Montag, den 15. November 2021, von 15 – 16:30 Uhr.
Er informiert über die testamentarischen Ausgestaltungsmöglichkeiten und gibt Hinweise, wie im Spannungsfeld von Erb- und Sozialrecht konkrete Regelungen zugunsten des Menschen mit Behinderung gefunden werden können.
Die Veranstaltung findet ausschließlich digital statt und ist kostenfrei. Einen Zugangscode und weitere Informationen erhalten Sie nach Anmeldung unter www.caritasstiftung.de
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