Pflegende Kinder erhalten mehr vom Erbe

11.08.22, 16:36
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Pia Klinkhammer

CaritasStiftung im Gespräch informiert zum Thema: „Anrechnung von Pflegeleistungen im Erbfall“

pflegende Angehörige (c) Depositphotos

Köln. Kinder oder Enkel, die ihre Eltern bzw. Großeltern gepflegt haben, können mehr erben als andere Verwandte. Das gilt auch dann, wenn sie neben ihrem Job gepflegt haben.

Viele pflegebedürftige Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben. Ihre Pflege wird oftmals von ihren Angehörigen übernommen. Über Geld wird dabei meist nicht geredet, obwohl das sinnvoll wäre. Denn die Pflege ist anstrengend und kostet viel Zeit. Sie verdient deshalb auch finanzielle Anerkennung.

Möglich ist, dass sich pflegende Angehörige ihre Pflegetätigkeit in Form einer Ausgleichszahlung auf das Erbe anrechnen lassen. Hat ein Pflegebedürftiger mehrere Abkömmlinge, wird aber nur von einem dieser Erbberechtigten zu Hause gepflegt, so hat dieser pflegende Erbe Anspruch auf einen höheren Erbanteil. Es besteht eine sogenannte Ausgleichungspflicht. Kurz gesagt heißt das: Wer pflegt, bekommt im Erbfall mehr! Vorausgesetzt, er beachtet gewisse Regeln.

Matthias Weber, Rechtsanwalt, Testamentsvollstrecker und zertifizierter Mediator informiert in seinem Vortrag zum Thema und stellt sich Ihren Fragen.

„Anrechnung von Pflegeleistungen im Erbfall“ - Dienstag, 16. August 2022 von 17 bis 18.30 Uhr

Die Veranstaltung wendet sich an alle, die sich für das Thema interessieren und sich fachkundig informieren möchten. Sie findet aus-schließlich digital statt und ist kostenfrei.

Einen Zugangscode und weitere Informationen erhalten Sie nach Anmeldung unter www.caritasstiftung.de  

 

Informationen zu den weiteren Veranstaltungen und Themen der CaritasStiftung finden Sie ebenfalls unter: www.caritassstiftung.de