„Natürlich dürfen Bewohnerinnen und Bewohner die Einrichtung verlassen, alles andere wäre ja Freiheitsberaubung.“

12.06.20, 10:00
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Helene Maqua, Leiterin der Abteilung Altenhilfe im Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln, spricht im Interview über den Hygieneaufwand in Altenheimen, geänderte Quarantäneregeln und Spaziergänge außerhalb der Einrichtung. 

Seit vier Wochen dürfen Bewohnerinnen und Bewohner der Altenheime wieder Besuch bekommen. Mit großem Hygieneaufwand wurden Besuchsmöglichkeiten geschaffen – mehrfach gesichert mit Abstandsregeln, Plexiglasscheiben und Schutzmasken. Ist dieser Aufwand noch notwendig?

Maqua: Erforderlich ist eine strenge Einhaltung der Hygienerichtlinien zwar nach wie vor, aber einer Mehrfachsicherung bedarf es nicht mehr.

Es würde also auch reichen, nur auf Abstand zu gehen – ohne Maske und Plexiglaswand?

Maqua: Es kommt darauf an, wo der Besuch stattfindet. Draußen oder in Räumen mit einer sehr guten Durchlüftung braucht es keine Maske. In geschlossenen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz bei Besuchern oder alternativ eine Plexiglasscheibe angebracht.

Dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner Besuch auch auf ihren Zimmern empfangen?

Maqua: Das ist laut der Corona-Schutzverordnung nach wie vor nur in Ausnahmefällen – etwa bei Sterbenden auf ihrem letzten Weg – möglich. Grundsätzlich können natürlich durch Besucherinnen und Besucher Viren in die Einrichtung getragen werden. Wenn diese durch die Einrichtung in das Bewohnerzimmer gehen, erhöht sich das Risiko.

Welche Quarantäneregeln gelten derzeit für die Einrichtungen?

Maqua: Das steht in der so genannten Allgemeinverfügung zur Sicherstellung einer landesweiten Betreuungs- und Untersuchungsstruktur für pflegebedürftige Menschen (Fassung vom 29. April 2020). Danach sind Bewohnerinnen und Bewohner, die infiziert sind oder bei denen eine Infektion nicht ausgeschlossen werden kann, von den anderen Menschen der Einrichtung getrennt unterzubringen. Die Dauer der getrennten Unterbringung ist auf das erforderliche Maß zu beschränken. Die Quarantäne endet – vorbehaltlich einer anderen Entscheidung durch die Gesundheitsbehörde –, wenn nach 48 Stunden keine Symptome aufgetreten sind und der Corona-Test negativ ist. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt müssen Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr in Quarantäne, weil sie ja erst nach einem Negativ-Test entlassen werden dürfen.

Dürfen Altenheime denn ohne Einschränkungen wieder Besucherinnen und Besucher empfangen?

Maqua: Grundsätzlich ja, allerdings kann die Einrichtungsleitung eine zeitliche Begrenzung der Besuche etwa aus organisatorischen Gründen vorgeben.

Wie gehen die Angehörigen mit den Einschränkungen um?

Maqua: Der größte Teil der Angehörigen zeigt großes Verständnis für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen. Durch eine zeitige und gute Kommunikation zwischen Einrichtungsleitungen und Angehörigen haben sich viele Fragen klären können. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, aber das sind Einzelfälle.

Sind Spaziergänge außerhalb der Einrichtungen jederzeit erlaubt?

Maqua: Natürlich dürfen Bewohnerinnen und Bewohner die Einrichtung verlassen, alles andere wäre ja Freiheitsberaubung. Es muss aber auf die allgemeinen Hygieneregeln hingewiesen werden.

Wie haben sich die Infektionszahlen in den Einrichtungen – sofern man das verallgemeinert sagen kann – entwickelt?

Maqua: Die Zahl der infizierten Bewohnerinnen und Bewohner und Mitarbeitenden in den Einrichtungen nimmt stetig ab. Nach über 1.100 infizierten Bewohnern Mitte April lag die Zahl Ende Mai bei rund 220. Zu dieser Zeit waren schon seit drei Wochen Besuche möglich und es ist zum Glück nicht zu einem Anstieg der Infektionszahlen gekommen -- wahrscheinlich auch wegen der allgemeinen Beachtung der Schutzmaßnahmen.

Ist ausreichend Schutzmaterial (Masken, Kittel, Desinfektionsmittel) in den Einrichtungen vorhanden?

Maqua: Ja, soweit wir das beurteilen können, ist nun ausreichend Schutzmaterial vorhanden.

Das Interview führte Markus Harmann.