Köln. Katholische Kirchengemeinden, Verbände, Einrichtungen und Dienste im Erzbistum Köln sind aufgerufen, bis zum 28. März 2025 Förderanträge beim Ehe- und Familienfonds des Erzbistums einzureichen. Unterstützt werden innovative Projekte, die nicht bzw. noch nicht zum finanziell gesicherten kirchlich-caritativen Angebot zählen.
Der Ehe- und Familienfonds fördert Maßnahmen und Beratungsaktivitäten katholischer Einrichtungen und Dienste für Familien in belasteten Situationen – beispielsweise im Bereich der „Frühen Hilfen“ mit sehr kleinen Kindern, bei Hilfen für Kinder suchtbelasteter und psychisch kranker Eltern oder Angebote für alleinerziehende Eltern. Unterstützt werden auch sexualpädagogische Angebote oder Projekte, die der interkulturellen bzw. interreligiösen Begegnung von Familien dienen.
Ebenso können Initialprojekte der Ehe- und Familienpastoral in den Seelsorgebereichen gefördert werden – genauso wie Projekte der Zusammenarbeit von Hauptamtlichen im kirchlichen Dienst mit Ehrenamtlichen, die sich im Alltag um Familien kümmern.
Förderanträge für Projekte ab Sommer 2025 können bis zum 28. März 2025 beim Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln eingereicht werden. Eine Zusage erhalten förderfähige Projekte voraussichtlich Ende Mai 2025.
Aktuelle Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie hier: www.ehe-und-familienfonds.de ; Tel.: 0221 20 10 – 137/- 236 E-Mail: eheundfamilienfonds@caritasnet.de
Anträge können postalisch eingereicht werden beim:
Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.
Geschäftsstelle Ehe- und Familienfonds des Erzbistums Köln
Georgstr. 7, 50676 Köln
Oder als unterschriebene PDF an folgende Adresse: eheundfamilienfonds@caritasnet.de