Köln. Katholische Kirchengemeinden, Verbände, Einrichtungen und Dienste im Erzbistum Köln sind aufgerufen, bis zum 1. März 2019 Förderanträge beim Ehe- und Familienfonds des Erzbistums Köln einzureichen. Zum Zuge kommen innovative Projekte, die nicht bzw. noch nicht zum finanziell gesicherten kirchlich-caritativen Angebot zählen.
Der Ehe- und Familienfonds fördert Maßnahmen und Beratungsaktivitäten – beispielsweise im Bereich „Frühe Hilfen", Hilfen für Familien mit kleinen Kindern, Beratung von besonders belasteten Familien, Modelle von Familienpatenschaften, Hilfen für Kinder suchtbe-lasteter und psychisch kranker Eltern, sexualpädagogische Projekte, Angebote für Alleinerziehende oder auch Projekte der interkulturellen bzw. interreligiösen Begegnung von Familien. Ebenso können Initialprojekte der Ehe- und Familienpastoral in den Seelsor-gebereichen gefördert werden – genauso wie Projekte der Zusam-menarbeit von Hauptamtlichen im kirchlichen Dienst mit Ehrenamtlichen, die sich im Alltag um Familien kümmern.
Förderanträge für die Jahre 2019 und 2020 können bis zum 1. März 2019 eingereicht werden.
Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie hier:
www.ehe-und-familienfonds.de
Tel.: 0221 20 10 - 290 od. – 236
Fax: 0221 20 10 – 395
E-Mail: eheundfamilienfonds@caritasnet.de
Anträge können eingereicht werden bei:
Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.,
- Geschäftsstelle Ehe- und Familienfonds des Erzbistums Köln -
Postfach 10 09 52
50449 Köln