Familien Hoffnung und Zukunft geben

23.01.18, 00:00
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Thomas Schnorr

Anträge für Ehe- und Familienfonds bis 30. März 2018 möglich

Köln. Der Ehe- und Familienfonds des Erzbistums Köln fördert besondere Maßnahmen und Beratungsaktivitäten, die bisher nicht zu den regulären Angeboten zählen. Bis zum 30. März 2018 können beim Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. noch Anträge für 2018 und 2019 eingereicht werden.

Der Ehe- und Familienfonds unterstützt u.a. Maßnahmen der Frühen Hilfen, Treffpunkte für junge Familien, Unterstützung der Erziehungsfähigkeit von Eltern, interreligiöse und interkulturelle Erziehung, Beratung von mehrfach belasteten Familien, Sexualpädagogik und Angebote der Schwangerschaftsberatung. Ebenfalls werden Initialprojekte der Ehe- und Familienpastoral in den Seelsorgebereichen gefördert. Gestärkt wird auch die Zusammenarbeit von hauptamtlichen kirchlichen Diensten mit Ehrenamtlichen, die sich um  Familien im Alltag kümmern.

Bis zum 30. März 2018 können katholische Kirchengemeinden, Verbände, Einrichtungen und Dienste im Erzbistum Köln Anträge  für 2018 und 2019 einreichen.

Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie hier: www.ehe-und-familienfonds.de

Anträge können eingereicht werden bei:

Geschäftsstelle des Ehe- und Familienfonds des Erzbistums Köln, 
c/o Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V., 
Postfach 10 09 52, 50449 Köln, 
Telefon: (0221) 20 10-286 oder -290, 
Fax: (0221) 20 10-395, 
Email: eheundfamilienfonds@caritasnet.de