Düsseldorf. Die Caritas in Nordrhein-Westfalen kritisiert die Finanzierung der Krankenhausreform als „sozial ungerecht“. Für den Umbau der deutschen Krankenhauslandschaft will das Bundesgesundheitsministerium 50 Milliarden Euro aufwenden. 25 Milliarden Euro sollen die Bundesländer zahlen, die anderen 25 Milliarden müssen die gesetzlichen Krankenkassen aufbringen. Private Krankenversicherungen werden bei den Kosten nicht herangezogen, ihre Beitragszahler bleiben von den Kosten verschont.
Die Caritas in NRW hat alle nordrhein-westfälischen Bundestagskandidatinnen und
Bundestagskandidaten angeschrieben und ihnen ihre gesundheitspolitischen Erwartungen
an die neue Bundesregierung mitgeteilt. So sieht die Caritas erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung der Krankenhausreform: „Unsere Sorge gilt der Sicherstellung einer flächendeckenden, qualitätssicheren und patientenzentrierten Gesundheitsversorgung – gerade auch in ländlichen Regionen,“ betont Esther van Bebber,
Diözesan-Caritasdirektorin in Paderborn. Neben der notwendigen Beseitigung der
finanziellen Defizite im System müssen auch verschiedene strukturelle Mängel der Reform
behoben werden.
Ein weiterer Webfehler droht aktuell. Derzeit liegt die Krankenhaus-Transformationsfonds-
Verordnung (KHTFV) zur Anhörung vor. Die Verordnung ist Teil der Krankenhausreform
von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Gesetzlich Versicherte
werden unverhältnismäßig stark belastet“, kritisiert Dr. Frank Johannes Hensel, Diözesan-Caritasdirektor im Erzbistum Köln. „Die Krankenhausreform betrifft alle Versicherten gleichermaßen, deshalb wäre es richtig und gerecht, wenn auch die privaten Krankenversicherer ihren Beitrag zur Reform leisten.“
Insgesamt weise das Finanzierungssystem einen grundlegenden Architekturfehler, einen
echten Solidaritätsbruch auf, sagt Hensel: „Hier wird zum Nachteil von 90 Prozent aller Versicherten ausgerechnet auf Beiträge der Privatversicherten verzichtet, anstatt sie in die Sicherstellung einer gerechten, flächendeckenden Versorgung einzubeziehen.“
Hintergrund: Die Krankenhaus-Transformationsfonds-Verordnung (KHTFV) regelt die Verteilung von bis zu 50 Milliarden Euro zur strukturellen Neuordnung der Krankenhauslandschaft in Deutschland. Ziel ist eine Konzentration und Spezialisierung, was außerhalb von großen Städten zu Versorgungslücken führen dürfte.