Caritas-Stiftungen loben „positive Weichenstellung“

30.09.21, 16:00
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Marco Eschenbach

Reform des Stiftungsrechts begrüßt: „Stiften wird erleichtert“

Elisabeth-Preis.jpg_1082981217 (c) CaritasStiftung im Erzbistum Köln

Köln. Aus Sicht der Caritas-Stiftungen in Deutschland bietet die Reform des Stiftungsrechts neue Chancen und bessere Arbeitsbedingungen für die Stiftungen. Anlässlich des Tags der Stiftungen am 1. Oktober zog der Arbeitskreis Stiftungen des Deutschen Caritasverbandes, in dem alle deutschen Caritas-Stiftungen zusammengefasst sind, ein durchweg positives Resümee. 

Am 5. Juli hatten Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts verabschiedet. Dies wird sich entsprechend auf das kirchliche Stiftungsrecht auswirken, das für die Caritas-Stiftungen maßgeblich ist.

„Was uns besonders freut: Das Stiften wird insgesamt erleichtert“, so Thomas Hoyer, Vorstandsvorsitzender der CaritasStiftung im Erzbistum Köln. „Unser zentrales Anliegen ist es, Frauen und Männer für die Idee zu begeistern, eine sozial tätige Stiftung zu gründen. Dies wird uns nach Einführung der Reform sicher noch leichter fallen.“

Mit der Gesetzesreform regelt der Gesetzgeber das Stiftungsrecht übersichtlicher und verständlicher. Außerdem wurden zahlreiche Streitfragen geklärt und mehr Rechtssicherheit für Stifter, Stiftungen, Mitglieder von Stiftungsorganen und die zuständigen Behörden geschaffen. Thomas Hoyer: „Alles dies begrüßen wir uneingeschränkt. Nach unserer Erfahrung war die Reform die richtige Weichenstellung.“ Aus ihrer Sicht zählt vor allem die bundeseinheitliche Regelung des Stiftungszivilrechts für alle rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts zu den wesentlichen Verbesserungen. Vorstände haben in Zukunft außerdem bei Prognose-Entscheidungen, etwa im Bereich der Vermögensanlage, einen haftungsfreien Ermessensspielraum, die sogenannte „Business Judgement Rule“. Zudem dürfen jetzt Umschichtungsgewinne grundsätzlich auch zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden.

Einen weiteren Vorteil sieht Thomas Hoyer in der Abschaffung der landesspezifischen Regelungen. Diese seien uneinheitlich und vielfach lückenhaft gewesen. Nun würden Regelungen zu Strukturänderungen wie beispielsweise eine Satzungsänderung oder die Auflösung einer Stiftung durch Bundesrecht vereinheitlicht, detaillierter festgehalten und gleichzeitig erleichtert. Darüber hinaus soll ein vom Bundesamt der Justiz geführtes Stiftungsregister für mehr Transparenz sorgen.

 

Caritas-Stiftungen in Deutschland

In Deutschland gibt es zurzeit insgesamt über 50 Stiftungen unter dem Dach der Caritas. Diese verwalten über 350 Stiftungen treuhänderisch. Das Stiftungskapital beträgt gesamthaft rund 350 Millionen Euro. 

CaritasStiftung im Erzbistum Köln

Die CaritasStiftung initiiert und begleitet seit 1999 stifterisches Engagement. Heute betreut sie 35 Stiftungen und 21 Stiftungsfonds mit einem Gesamtvolumen von rund 32,2 Millionen Euro. So konnten wir Menschen in Not – allein 2020 – mit rund 570.000 Euro helfen. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen zeichnete die CaritasStiftung im Erzbistum Köln wiederholt mit dem Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung aus.

 

Auch Sie können Menschen in Not durch Ihre Spende unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.caritasstiftung.de