StSuitbertus_0068 (c) Anette Etges

Stationäre Pflege

In den stationären katholischen Einrichtungen der Altenhilfe wird eine pflegerische Versorgung und Betreuung geleistet, wenn eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist.

Die Nutzer wohnen in einem Einzel- oder Doppelzimmer und können eine Rundum-Versorgung an Hauswirtschaftsleistungen, Beschäftigungsangeboten und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

  • Wohnen in einem Einzel- oder Doppelzimmer
  • Hauswirtschaftsleistungen: Voll-Verpflegung, Reinigung des Zimmers und der Gemeinschaftsbereiche, Waschen der Wäsche
  • Pflegeleistungen: so genannte Grund- und Behandlungspflege entsprechend des Bedarfs und der Bedürfnisse des Nutzers (z.B. Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettengang, Einnehmen der Medikamente, Kontaktaufnahme mit dem Arzt)
  • Soziale Betreuung: Beschäftigungs- und Freizeitangebote aus verschiedenen Bereichen (Religion, Sport, Kunst Kultur, Brauchtum etc.), einschließlich der so genannten zusätzlichen Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI

Die monatlich zu zahlenden Kosten (Heimentgelt genannt) setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen und sind auf der Rechnung ausgewiesen:

  • Unterkunft und Verpflegung (für Wohnen und Hauswirtschaftsleistungen)
  • Pflegevergütung (für Pflegeleistungen und die soziale Betreuung)
  • Investitionskosten (für die Erhaltung des Gebäudes, der Einrichtungsgegenstände und der technischen Anlagen sowie für Miete/ Pacht etc.)
  • Anteil für die Ausbildung von Pflegefachkräften (so genannte Ausbildungsumlage)

Für die Pflegeleistungen zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist unterschiedlich, je nachdem, welcher Pflegegrad beim Betroffenen vorliegt. Außerdem werden die Kosten für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von der Pflegekasse übernommen.

Die Zuschüsse reichen in der Regel nicht aus, um vollständig alle Kosten zu decken. Der übrig bleibende so genannte Eigenanteil muss vom Betroffenen selbst getragen werden. Ist dies dem Betroffenen finanziell nicht möglich, kann in NRW beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Pflegewohngeld gestellt werden.

Nähere Informationen zu den Kosten und Zuschüssen erhalten Sie hier

Besondere Konzepte

In vielen Altenpflegeheimen werden inzwischen zusätzlich zum allgemeinen Angebot auch besondere Konzepte für spezielle Personengruppen umgesetzt, z.B. für Menschen mit dementiellen Veränderungen oder für Menschen im Wachkoma. Oft gibt es in den Einrichtungen gesonderte Wohnbereiche für die Versorgung dieser Personengruppen und/oder spezielle Angebote, z.B. zur Alltagsgestaltung und Pflege.

Ein wichtiges Gesetz, dass die Anforderungen an die Altenpflegeheime (und andere im Gesetz genannte Einrichtungen) und die notwendigen Rahmenbedingungen festlegt, ist das Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW), einschließlich der dazu gehörigen Durchführungsverordnung (WTG DVO NRW).

Das WTG in der derzeit gültigen Fassung finden Sie hier.

Die WTG DVO in der derzeit gültigen Fassung finden Sie hier.

Das WTG wird aktuell überarbeitet. Ein entsprechender Entwurf liegt bereits vor. Die Wohlfahrtsverbände haben im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Novellierung des WTG Stellung genommen. Einige der vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Neuregelungen werden von den Wohlfahrtsverbänden kritisch gesehen.

Projekt OPESA – Optimierung des Psychopharmaka-Einsatzes in der stationären Altenpflege

Von September 2021 bis Ende August 2023 führt der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln gemeinsam mit dem Diözesan-Caritasverband für die Diözese Paderborn ein Praxis-Projekt durch, um den Einsatz von Psychopharmaka bei den Bewohner_innen in ausgewählten Altenpflegeheimen zu untersuchen und möglichst zu verbessern. 

Der Kölner Teil des Projektes wird von der Lotterie GlücksSpirale finanziell gefördert.

Anlass des Projektes war vor allem die Tatsache, dass DiCV-Mitarbeitenden immer wieder einmal Angehörige und gesetzliche Vertreter_innen von Bewohner_innen der uns angeschlossenen Altenpflegeheime auf Probleme beim Psychopharmaka-Einsatz hingewiesen haben, z.B. bezüglich der Mehrfachmedikation mit Psychopharmaka und diversen unerwünschten Wirkungen sowie Neben- und Wechselwirkungen. Entsprechende Mängel sind teilweise auch bei Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst aufgefallen.

Im Projekt soll beispielhaft in den ausgewählten 16 Projekteinrichtungen den ganz konkreten Problemen nachgegangen und insbesondere erreicht werden, dass die Pflegefachkräfte noch gezielter und häufiger als bisher Problemsituationen erkennen und diese rechtzeitig und fachlich fundiert mit den verordnenden Ärzt_innen kommunizieren. Dabei geht es vor allem um die Beobachtung der Wirkung und der Auswirkungen von Neben- und Wechselwirkungen der verordneten Psychopharmaka, eine fachlich angemessene Dokumentation und geeignete Prozesse zur Informationsweitergabe an die Ärzt_innen und Vertrags-Apotheken.

Am 16.11.2021 fand in Schwerte die Auftaktveranstaltung zum Projekt statt, zu der Vertreter_innen der Projekteinrichtungen und die Projektpartner eingeladen waren.

Nach dem Auftakt standen die Vorbereitung und Durchführung der ersten Projekt-Arbeitspakete im Vordergrund. Dies ist im ersten Schritt die Erhebung zur derzeitigen Situation, zum einen als Online-Befragung der Pflegekräfte und zum anderen als Fachgespräche mit den Leitungskräften der Projekteinrichtungen. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich Ende April / Anfang Mai 2022 vorliegen. 

Parallel erfolgt eine Qualifizierung von Pflegefachkräften zu Medikamentenbeauftragten. Hauptziel ist es, vorerst eine Pflegefachkraft pro Projekteinrichtung fachlich auf den aktuellen Stand der pflegerelevanten Aspekte des Psychopharmaka-Einsatzes zu bringen, damit er/sie dann in der eigenen Einrichtung als Multiplikator_in fungieren kann und außerdem eine verbindliche Verantwortlichkeit für das Thema in den Einrichtungen hergestellt wird.

Anschließend werden sogenannte Umsetzungs-Workshops in den einzelnen Projekteinrichtungen durchgeführt. Mit den Leitungskräften, der/dem Medikamentenbeauftragten und den Qualitätsbeauftragten sollen die Ist-Situation reflektiert und Verbesserungspotentiale identifiziert werden. Außerdem soll nach ganz konkreten Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung des internen Medikamentenmanagements und der Zusammenarbeit mit den Ärzt_innen und Apotheken gesucht werden.

 

Weitere Informationen zum Projekt, auch zu den beiden Arbeitspaketen „aufgabenentsprechende Entlohnung der Medikamentenbeauftragten“ und „Umstellung des Hausarztprinzips auf das Heimarztprinzip“, die unabhängig von den Projekteinrichtungen bearbeitet werden sollen, sowie zu beiden Gremien „Projektrat“ und „Projektbegleitgremium“ können der ausführlichen Projektbeschreibung entnommen werden, die Sie hier finden. 

 

Glücksspirale

Projekt STAP – Selbstbestimmt teilhaben in Altenpflegeeinrichtungen

Von Anfang 2017 bis Ende 2019 führte der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln gemeinsam mit der Hochschule Düsseldorf unter dem Titel „STAP – Selbstbestimmt teilhaben in Altenpflegeeinrichtungen“ ein von der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW gefördertes Projekt durch, um systematisch die Rahmenbedingungen von Bewohnerinnen und Bewohnern in Altenpflegeeinrichtungen zu verbessern. Unter anderem sollte herausgefunden werden, welche Teilhabe-Wünsche bei den Bewohnerinnen und Bewohnern vorliegen und wie diese künftig besser erfasst und umgesetzt werden können.

2017 wurden in vier Caritas-Einrichtungen jeweils Interviews mit Mitarbeitenden sowie Bewohnerinnen und Bewohner und Angehörigen geführt. Anschließend fanden teilnehmende Beobachtungen statt. So wurden verschiedene Abläufe und Alltagsprozesse in den Blick genommen und verschiedene Alltagssituationen, Angebote, Ausflüge oder ruhige Momente in den Wohnbereichen beobachtet.

Im nächsten Schritt wurde das Interview- und Beobachtungsmaterial ausgewertet. Dadurch kann das Projekt auf differenzierte Hinweise und Praxisbeispiele zu Möglichkeiten und Grenzen der selbstbestimmte Teilhabe zurückgreifen. Alle Daten wurden im Zuge der Auswertung anonymisiert. Die Ergebnisse wurden den Projekteinrichtungen in Lernworkshops vorgestellt und mit den Leitungsverantwortlichen diskutiert. Außerdem fanden eine trägerübergreifende Gruppendiskussion und eine standardisierte Online-Befragung statt, in der auch andere (freie, öffentliche und private) Träger im Rheinland zur selbstbestimmten Teilhabe in Altenpflegeeinrichtungen befragt wurden.

Auf Basis der Ergebnisse wurde 2019 ein praxistaugliches Musterrahmenkonzept erarbeitet, in einer Einrichtung erprobt und anschließend evaluiert. Ziel ist ein Handlungsmodell für Mitarbeitende und Leitungskräfte zur Förderung einer selbstbestimmten, gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe für die Bewohner_innen, das sich auf Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Einrichtung bezieht.

Nähere Informationen zum Projekt erhalten Sie hier: www.stap-teilhabe.de

Das Musterrahmenkonzept liegt in zwei Versionen vor, nämlich als Leseversion und als Bearbeitungsversion.

Die Leseversion finden Sie hier.

Die Bearbeitungsversion finden Sie hier.

Außerdem wurde ein wissenschaftlicher Bericht zum Projekt verfasst, den Sie hier finden.

Nähere Informationen zum Projekt erhalten Sie hier: www.stap-teilhabe.de

Ihr Ansprechpartner

Henry Kieschnick

Henry Kieschnick

Referent für
stationäre Altenhilfe