Köln. Können Menschen nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen, springt in Deutschland der Staat ein. Unter gewissen Voraussetzungen erhalten Menschen bei Arbeitslosigkeit seit dem 1. Januar 2023 Bürgergeld, ehemals Hartz IV. Ob ein Anspruch besteht, ermittelt ein Online-Rechner der Caritas – ganz einfach, anonym und werbefrei!
Grundlage für die Berechnung sind die Regelsätze des Bürgergeldes – einer alleinstehenden Person stehen jetzt 502 Euro zu. Die Höhe des Bürgergeldes für eine Familie ist abhängig von den Kosten für Kalt- und Warmmiete, dem Alter und der Anzahl der Kinder sowie vom Einkommen der Partnerin oder des Partners.
Zudem werden die jeweiligen Lebensumstände und dadurch entstehende Mehrbedarfe berücksichtig, zum Beispiel bei Alleinerziehenden, Schwangeren, Menschen mit Behinderung oder bei Krankheit.
In Deutschland leben knapp fünf Millionen Menschen von Bürgergeld, in Nordrhein-Westfalen 1,5 Millionen.
„Viele Rechner, die das Internet bisher bereithält, sind kompliziert, verlangen die Eingabe von sensiblen Daten oder sind voller Werbung“, sagt Michaela Hofmann, Referentin für Armutsfragen im Diözesan-Caritasverband. „Wir haben ein seriöses Angebot geschaffen, das betroffenen Menschen eine verlässliche Orientierung gibt.“
Rund um den Online-Rechner finden sich auf der Website viele Fragen und Antworten zum Thema Bürgergeld. Zudem werden wohnortnahe Beratungsstellen der Caritas und ihrer Fachverbände aufgelistet.
Den Bürgergeld-Rechner der Caritas finden Sie unter:
www.caritasnet.de/buergergeldrechner