Themen dieser Ausgabe sind u.a.: Königlicher Zuzug in den Flutgebieten | Start des Beteiligungsprozesses „Armut?! – Das geht uns alle an!“ | Einladung zu „TeilSEIN zwischen Himmel und Erde“

Ausgabe 12 – 2023 | 06. Juli 2023

Mit den DiCVnews möchten wir Ihnen alle zwei Wochen einen Überblick über Veranstaltungen, Positionen, rechtliche Entwicklungen und Aktivitäten im Erzbistum Köln geben. Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt haben und wir hoffen, dass er Ihnen gefällt. Wir freuen uns über Ihr Feedback. Falls Sie die DiCVnews nicht mehr erhalten möchten, finden Sie am Ende des Newsletters eine Abmelde-Funktion

  Aktuell  

Königlicher Zuzug in den Flutgebieten

Königsfiguren erinnern daran, dass die menschliche Würde nie untergehen kann 

Anlässlich des zweiten Jahrestages der Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 werden in betroffenen Gebieten im Erzbistum Köln, u.a. in Wuppertal-Beyenburg, Solingen-Unterburg, Euskirchen, Bad Münstereifel, Düsseldorf-Gerresheim und Heimerzheim Königinnen und Könige des Bonner Diakon Ralf Knoblauch dauerhaft eine neue Heimat finden. 

Geschnitzt aus Fachwerkbalken zerstörter Häuser erinnern sie daran, dass in aller Katastrophe, Not und Verzweiflung die menschliche Würde unzerstörbar ist. „Die menschliche Würde ist unantastbar. Auch wenn alles um einen versinkt, weggerissen und zerstört wird, geht die Würde niemals unter. Daran erinnern die Königsfiguren, an die königliche Würde jedes Menschen“, beschreibt Ralf Knoblauch die Aktion der Caritas-Fluthilfe, die auch ein dauerhaftes Zeichen der Hoffnung für Betroffene und Helfende sein will. Die Gedenkfeierlichkeiten werden an unterschiedlichen Terminen rund um den Jahrestag stattfinden.

Mehr Informationen zur Caritas-Fluthilfe

Zu den Königsskulpturen von Ralf Knoblauch

Armut?! – Das geht uns alle an!

Start des Beteiligungsprozesses zum Armuts- und Reichtumsberichts des Bundes

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lädt im Rahmen der Erstellung des 7. Armuts- und Reichtumsberichts (ARB) zu einem breiten Beteiligungsprozess ein. Dadurch sollen die Sichtweisen von Menschen mit Armutserfahrungen in den 7. ARB einfließen. 

Da die Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrungen mit verschiedenen Herausforderungen verbunden ist, sollen mehrere aufeinander aufbauende Beteiligungsformate genutzt werden. Wir bitten daher um Unterstützung für den Beteiligungsprozess unter dem Motto „Armut?! – Das geht uns alle an!“, der Anfang Juli gestartet ist. Helfen Sie über Ihre Kanäle und Netzwerke mit, den Prozess bekannt zu machen und möglichst viele Menschen mit Armutserfahrung einzubinden. 

Wie können Sie den Beteiligungsprozess unterstützen?

  • Auf der Website finden Sie alle Unterstützungsmöglichkeiten. 
  • Unter #armutgehtunsallean können Sie in den sozialen Medien Teil des Beteiligungsprozesses werden. Folgen Sie den Kanälen des Beteiligungsprozesses (auf Instagram, Facebook und Twitter), teilen diese und machen Sie dadurch auf diese Beteiligungsmöglichkeit aufmerksam.
  • Füllen Sie selbst den Fragebogen für Akteur_innen aus.
  • Laden Sie Menschen mit Armutserfahrung direkt ein, an der Online-Beteiligung mitzumachen und unterstützen Sie Menschen, denen eine solche Beteiligungsform schwerfällt.

Weitere Informationen und Materialien

Teilen stiftet Zukunft

Die neue Broschüre der CaritasStiftung informiert über Möglichkeiten des Stiftens

Der Gestaltungsspielraum sich stifterisch zu engagieren ist groß. Die Broschüre „Teilen stiftet Zukunft“ erklärt potenziellen Stifterinnen und Stiftern, wie sie sich engagieren können. Die Möglichkeiten reichen von der Spende über die Zustiftung und den Stiftungsfonds bis hin zur eigenen Stiftung. Egal ob zu Lebzeiten oder per testamentarischer Verfügung, es gibt viele Wege, sein Herzensanliegen innerhalb der CaritasStiftung zu realisieren.

Zur Broschüre 

Europäischer Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Fortlaufender Aufruf für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027

Das Bundesamt für Asyl und Flüchtlinge (BAMF) ruft weiterhin zur Einreichung von Projektanträgen auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) auf. Für die gesamte Förderperiode 2021 bis 2027 gibt es einen Förderaufruf, auf den sich fortwährend beworben werden kann. Anträge für diese AMIF-Förderperiode können bis spätestens 30. Juni 2027 gestellt werden.

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein europäischer Fonds, der die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Asyl- und Migrationspolitik unterstützt. Die zur Verfügung stehenden Mittel können auch für Projekte zur Aufnahme und Integration der Geflüchteten aus der Ukraine eingesetzt werden. 

Weitere Informationen

  Veranstaltungen  

„TeilSEIN zwischen Himmel und Erde“

Tanzperformance und Vernissage zum Thema Teilhabe

Eine Kirche, drei Tanzende und Musik – mehr braucht es nicht für das Stück „Zwischen Himmel und Erde“, das den Kern der christlichen Botschaft, die Nächstenliebe, in den Mittelpunkt rückt. Dabei will es das Menschsein im Helfen und Handeln, in Teilhabe und in Befähigung erfahrbar machen.

Genau der passende Rahmen also für die Ausstellungseröffnung des Kunstprojekts „TeilSEIN“, die im Anschluss an die Performance großformatige Werke von Menschen mit Armutserfahrung zeigt. Was bedeutet „Teilhabe“ für Menschen in solchen Lebenslagen? Wie beschreiben sie selbst, was „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ für sie ausmacht, was Teilhabe verhindert, und was getan werden müsste, um ihre Teilhabe zu stärken? Initiiert und begleitet wurde das Projekt von Mitarbeitenden des Bereichs Soziale Integration im Diözesan-Caritasverband Köln, gemeinsam mit Fachkräften aus den örtlichen Mitgliedsorganisationen.

Herzliche Einladung zur Aufführung „Zwischen Himmel und Erde“ und Vernissage „TeilSEIN“ am 18. Juli 2023 um 20 Uhr in der Kirche Groß St. Martin in Köln. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, mit den Aufführenden ins Gespräch zu kommen und die Ausstellung „TeilSEIN“ zu besichtigen. Der Eintritt ist frei.

Der Wandkalender „TeilSEIN“ kann gegen eine Spende erworben werden, die in Teilhabe-Projekte fließt. Darüber hinaus geht die Ausstellung auf Reisen und kann an interessierte Verbände und Träger verliehen werden. 

Weitere Informationen und Organisation

Zum Trailer „Zwischen Himmel und Erde“

Zum Kalender

Call for ideas! Kreative und innovative Projekte zur Fachkräftegewinnung gesucht

Caritas in NRW lädt zu Social.Innovation.Now. ein

„Fachkräfte gewinnen, sichern und halten" so lautet das Thema bei Social.Innovation.Now., dem neuen gemeinsamen Format der Diözesan-Caritasverbände Aachen, Essen, Köln, Münster, Paderborn und des Deutschen Caritasverbandes in Kooperation mit dem Katholisch-Sozialen Institut und der Katholischen Hochschule NRW, das vom 26. bis 27. Oktober 2023 im Katholischen Sozialen Institut (KSI) in Siegburg stattfindet

Neben spannenden Vorträgen zu den Themen „Talentscouting“ und  „Resilienzförderung in Teams“ und „Digitalisierung“, gibt es u.a. Barcamp-Sessions, Stand-Up-Comedy. Beim Wettbewerb „Call for ideas" werden kreative und innovative Projekte und Projektideen rund um das Thema Fachkräftegewinnung gesucht.

Hierfür startet jetzt die Bewerbungsfrist. Neben einer Kurzbeschreibung des Projekts sind auch Bewerbungsvideos oder kurze Einspieler willkommen. Aus allen Einsendungen wählen die Verantwortlichen fünf Projekte mit unterschiedlichen Schwerpunkten aus. Diese Projekte dürfen sich in kurzen Pitches am 27. Oktober vor Fachpublikum vorstellen. Im Anschluss gibt es Gelegenheit, gemeinsam mit interessierten Teilnehmenden in Workshops das Projekt näher zu beleuchten, intensiver zu reflektieren oder weiterzuentwickeln.

Das Gewinnerprojekt erhält 1.000 Euro Preisgeld – dazu noch eine kostenlose Erstellung eines professionellen Erklärvideos. Bewerbungsschluss ist der 31. August 2023.

Gesucht werden außerdem noch Angebote für Barcamp-Sessions und Beiträge für den Gallery Walk.

Zur Anmeldung und weiteren Informationen

CaritasCampus

Fort- und Weiterbildungsangebote

„Bildung ist die mächtigste Waffe, um die Welt zu verändern“, erkannte Nelson Mandela. Möglichkeiten, neue Bildungschancen zu nutzen, bietet das CaritasCampus Programm 2023 in Hülle und Fülle. Mehr als 400 Angebote stehen hier in Präsenz, als Web- oder Online-Seminar für Sie bereit, ergänzt durch gemischte Formate, Inhouse- oder Teamschulungen. Auch Angebote zu Bildungsurlauben des Kölner Diözesan-Caritasverbandes finden Sie im aktuellen Programm.

Weitere Informationen und Tickets

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  Klima sucht Schutz  

Mehr Effizienz für Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe

Ergänzungsförderung Klimaschutz der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW

Der Stiftungsrat der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW hat eine Förderung von Klimaschutz- und Hitzeschutzmaßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe beschlossen, die die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ergänzen soll. Das Fördervolumen liegt bei einer Gesamtsumme von 25 Millionen Euro. 

Eine Förderung durch die BEG EM ist Voraussetzung – und wird durch die Stiftung auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aufgestockt. Förderfähig sind:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,
  • Anlagentechnik (außer Heizung),
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik),
  • Heizungsoptimierung sowie
  • Fachplanung und Baubegleitung.

Die Förderung richtet sich ausdrücklich nicht nur an besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe (die früher so genannten „stationären Einrichtungen“), sondern soll auch ambulanten Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie beispielsweise Appartement-Häusern zugutekommen. Es muss sich jedoch um eine Wohnform der Eingliederungshilfe handeln.

Weitere Informationen 

Energieeffiziente öffentliche Gebäude

EFRE-Förderung startet nach den Sommerferien 

Die Mittel aus dem EFRE-Förderprogramm „Energieeffizienz – Senkung von Treibhausgasemissionen“ des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sollen nach den Sommerferien im Windhundverfahren vergeben werden. 

Die Richtlinie ist wegen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der neuen Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) noch nicht online. Nach dieser AGVO ist je nach Unternehmensgröße eine Förderung von 60, 70 oder 80 Prozent ohne Beihilfeprobleme möglich. Das Programm fördert – kofinanziert von der Europäischen Union – die Planung und Umsetzung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und mit denen der Primärenergieverbrauch um mindestens die Hälfte gesenkt werden kann. Neubauten werden nicht gefördert. 

Zum Förderprogramm

  Politik & Positionen  

Für eine gute Mittelausstattung der Jobcenter 

Geplante Kürzungen verhindern die Umsetzung des Bürgergeld-Gesetzes

In die Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2023 wird ein Entschließungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen „Auskömmliche Finanzierung der Jobcenter mit Eingliederungs- und Verwaltungsbudget im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sicherstellen“ eingebracht. Ähnlich wie bereits die gemeinsame Erklärung der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Landkreistag ist dies die zweite Initiative zur Sicherung eines auskömmlichen Eingliederungstitels im nächsten Bundeshaushalt.

Bereits für das laufenden Haushaltsjahr 2023 wurden die Mittel der Jobcenter um 250 Millionen Euro gekürzt. Nun sieht der Haushaltsentwurf 2024 nochmals eine Kürzung um 500 Millionen Euro vor. Zudem soll die Arbeitsförderung von SGB II-Leistungsbeziehenden unter 25 Jahren ab dem Jahr 2025 den Agenturen für Arbeit nach dem SGB III übertragen werden. Damit sollen im Bundeshaushalt weitere SGB II-Mittel in Höhe von 900 Millionen Euro eingespart werden.

Die Kürzungen sind geplant, obwohl

  • die Personalkosten in Folge der hohen Inflation überproportional angestiegen sind,
  • mit dem Bürgergeldgesetz eine Zeitenwende beginnen sollte (mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit) – Voraussetzung sind aber qualitativ und quantitativ ausreichende Beratungsleistungen der Jobcenter und passende Qualifizierungs-/ Integrations-/ und Teilhabeleistungen,
  • das SGB II um neue Instrumente ergänzt wurde (Entfristung §16i SGB II, §16k SGB II),
  • eine Weiterbildungsoffensive, mit dem Ziel fehlende Berufsabschlüsse nachzuholen, geplant ist,
  • die Jobcenter zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes mehrjährige Mittelbindungen eingegangen sind, 
  • geflüchtete Menschen aus der Ukraine einen vorzeitigen Rechtsanspruch im SGB II erhalten haben.

Zum Entschließungsantrag

  Vor Ort  

Teilhabe am Arbeitsmarkt langfristig sichern

Finanzpolitiker der GRÜNEN in NRW bei der Caritas im Rhein-Kreis Neuss

Ende Juni besuchte der GRÜNE NRW-Landtagsabgeordnete Simon Rock den Caritasverband Rhein-Kreis Neuss und informierte sich dort unter anderem über die prekäre Situation von Langzeitarbeitslosen. Am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen wird in Sozialen Betrieben Qualifizierung und Beschäftigung mit professioneller Unterstützung und damit Teilhabe an Arbeit geboten.

Dirk Jünger, Leiter der Sozialen Dienste, machte in dem Gespräch deutlich, dass es beispielsweise für Radstationen und Soziale Kaufhäuser noch immer keinen geregelten rechtlichen und finanziellen Rahmen gibt. Deshalb fordert die Caritas-Kampagne #dauerhafterLockdown langfristige Perspektiven statt Maßnahmen-Hopping und Befristungen, um langzeitarbeitslosen Menschen und ihren Familien mit einem geregelten Einkommen, festen Tagesstrukturen und sozialen Unterstützungsleistungen Stabilität zu geben und eine verlässliche Teilhabe zu ermöglichen. Ein Anliegen, das der Haushalts- und Finanzpolitiker Rock in seine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einbringen will.

Zur Kampagne 

  Medientipps  

Exklusionsrisiken junger Menschen am Übergang Schule – Beruf

Factsheet der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit

Warum bleiben immer mehr junge Menschen ohne Ausbildung? Laut Berufsbildungsbericht 2023 verfügen 17,8 Prozent der 20- bis 34-Jährigen in Deutschland über keinen Berufsabschluss. Diese alarmierende Zahl ist nicht allein durch die häufig angeführten Passungsprobleme zu erklären. Vielmehr deutet sie daraufhin, dass bestimmte junge Menschen am Ausbildungsmarkt strukturell benachteiligt werden.

Welche Zahlen sind in diesem Zusammenhang wichtig? Welche Jugendlichen erfahren Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz? Das Factsheet „Exklusionsrisiken junger Menschen am Übergang Schule – Beruf“ gibt kurz und knapp Antworten auf diese Fragen. Das Projekt „Ausbildung garantiert!?“ von IN VIA Deutschland im Netzwerk der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) hat dafür zentrale Fakten aus einer Vielzahl an Studien in kompakter Form zusammengestellt.

Zum Factsheet

Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument

IAB-Studie zur Umsetzung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ durch die Jobcenter

Seit der Einführung des Teilhabechancengesetzes steht den Jobcentern mit dem Paragrafen 16i SGB II eine Förderung zur Verfügung, die der Kernidee eines Sozialen Arbeitsmarkts nahekommt. Die Jobcenter begrüßen das neue Instrument, in seiner Deutung und Umsetzung zeigen sich jedoch erhebliche Unterschiede. 

Die Zielsetzung der jeweiligen Jobcenter wird von der Arbeitsmarktlage sowie der internen und externen Steuerung beeinflusst. Ihr Grundverständnis des Instruments beeinflusst auch wesentliche Aspekte der Umsetzung: Die Auswahl der Geförderten, die Akquise der Arbeitgebenden sowie das Coaching. Insgesamt ist „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in der Umsetzung je nach Ausrichtung des Jobcenters nicht hauptsächlich an den Prinzipien eines Sozialen Arbeitsmarkts ausgerichtet: In Jobcentern der Variante Arbeitsmarktintegration wird die Förderung - anders als bei Jobcentern der Variante Sozialer Arbeitsmarkt - primär als Integrationsinstrument genutzt.

Zum IAB-Kurzbericht

Gute Arbeit für geflüchteten Menschen

Prüfsteine des Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit

Das Beratungsnetzwerk Gute Arbeit hat für Fachkräfte und Ehrenamtliche, die geflüchtete Menschen bei der Arbeitsaufnahme begleiten, eine Broschüre herausgegeben, um Risiken von Arbeitsausbeutung vorzubeugen. Immer wieder wird in arbeitsrechtlicher Beratung von Zugewanderten deutlich, dass die Wahrung arbeitsrechtlicher Mindeststandards allein in vielen Fällen nicht ausreichend vor ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen schützt. Die Prüfsteine für Gute Arbeit beinhalten Kennzeichen, die nicht nur für Geflüchtete aus der Ukraine wichtig sind, aber aufgrund der besonderen Vulnerabilität relevant sind.

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