Themen dieser Ausgabe sind u.a.: Krieg in der Ukraine: Übersicht zu Hilfs- und Infoangeboten | „Zusammen im Quartier" – Förderaufruf für Sozialplanungsprojekte | Klimaschutz: Fördermittel & Pilotstandorte

Ausgabe 05 – 2022 | 10. März 2022

Mit den DiCVnews möchten wir Ihnen alle zwei Wochen einen Überblick über Veranstaltungen, Positionen, rechtliche Entwicklungen und Aktivitäten im Erzbistum Köln geben. Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt haben und wir hoffen, dass er Ihnen gefällt. Wir freuen uns über Ihr Feedback. Falls Sie die DiCVnews nicht mehr erhalten möchten, finden Sie am Ende des Newsletters eine Abmelde-Funktion

  Aktuell  

Ukraine-Rundbrief der Caritas-Präsidentin

Eva Maria Welskop-Deffaa gibt einen Überblick zu den Hilfs- und Infoangeboten

„Jeden Tag erreichen uns neue Schreckensnachrichten aus der Ukraine. Und nicht nur von dort. Die humanitäre Katastrophe erfasst längst auch die Nachbarländer, in die bereits mehr als eine Million Menschen geflüchtet sind. 

Immer mehr Menschen aus der Ukraine sind auch in Deutschland angekommen. Ich weiß, dass Sie sich auf allen Ebenen und in enger Abstimmung mit unseren Partnern daran beteiligen, die Aufnahme zu unterstützen und wichtige begleitende Angebote zu organisieren – von der psychosozialen Beratung bis zum Corona-Impfangebot. Ich danke Ihnen sehr für diesen Einsatz. 

Der Rechtliche Rahmen ist durch die Aktivierung der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie durch die EU inzwischen verbessert. Caritas Europa hatte die Aktivierung der Richtlinie in einem Statement eindringlich gefordert. 

Die Aktivierung der Richtlinie bedeutet, dass ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die aus der Ukraine in die EU kommen, ohne vorheriges Asylverfahren aufgenommen werden und sofort Schutz für sich und ihre Familie für ein bis zwei Jahre bekommen. Sie sollten einen Zugang zu Sozialleistungen und einen Anspruch auf Krankenversicherungsschutz bekommen und dürfen in der Regel in Deutschland arbeiten. Die konkrete Umsetzung dieser Rechte ist noch in der Ausarbeitung. Wir setzen uns dafür ein, dass die entsprechenden Ministerien schnell klare Anwendungshinweise veröffentlichen. 

Die Regelungen für Drittstaatsangehörige mit einem dauerhaften oder temporären Aufenthaltsstatus in der Ukraine sind komplex und in Teilen noch ungeklärt. Grundsätzlich sollten Personen, die nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können, einen vorübergehenden nationalen oder europäischen Schutz bekommen. Am Ende kommt es auf die konkrete Umsetzung in Deutschland an, die noch in der Ausarbeitung ist. Wir setzen uns für einen weitreichenden Schutz von Drittstaatler_innen ein und werden über aktuelle Entwicklungen informieren. 

In diesem FAQ des Bundesinnenministeriums sind die wesentlichen Punkte erläutert. In der anliegenden Linkliste hat das Referat Migration und Integration relevante und zuverlässige Materialien zum Aufenthalt und zur Einreise von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine zusammengestellt. Das Dokument ist, wie alle zu diesem Thema relevanten Informationen, in unserem CariNet-Infopool zur Nothilfe eingestellt. Zusätzlich zum Infopool im CariNet haben wir inzwischen ein neues Angebot auf caritas.de eingestellt: Unsere Ukraine-Hilfebörse. 

Viele Menschen melden sich bei der Caritas auf allen Ebenen, um Wohnraum, freiwilliges Engagement oder andere Hilfeleistungen anzubieten oder sie suchen im Web nach Möglichkeiten, wie sie den Menschen aus der Ukraine helfen können. Als Service für die hoch motivierten Helferinnen und Helfer haben wir in unserem Ukraine-Schwerpunkt auf caritas.de eine Deutschland-Karte aufgesetzt, in die Sie eintragen können, welche Hilfsangebote Sie selbst anbieten und welche Unterstützung Sie dafür brauchen. 

Die Übersichtskarte zur Caritas-Nothilfe ist für hilfsbereite Menschen und Freiwillige umso nützlicher, je mehr Caritas-Gliederungen Ihre Unterstützungsbedarfe einpflegen und über Ansprechpersonen aktuell halten. Dafür haben die Kollegen im Team Kommunikation und Medien ein Online-Formular entwickelt, das sehr einfach auszufüllen ist.  Ich lade Sie herzlich ein, die Karte der Ukraine-Hilfebörse intensiv zu nutzen, damit die Solidarbereitschaft der Menschen nachhaltig gefördert wird. Die Karte kann so zu einem lebendigen Zeugnis der Breite und Intensität des #dasmachenwirgemeinsam in dieser Krise werden. Auch dafür sage ich Ihnen jetzt schon vielen Dank.“

Krieg in der Ukraine

Unterstützungsangebote im Erzbistum Köln

Die Verbände der Caritas im Erzbistum Köln bereiten sich auf die Aufnahme und Beratung von Geflüchteten aus der Ukraine vor. Sie verweisen dabei auf eine bewährte Infrastruktur mit tausenden Engagierten und Ehrenamtlichen allein unter dem Dach der Aktion Neue Nachbarn.

  • Auf Seiten der Caritas helfen außerdem die Fachdienste für Integration und Migration.
  • Auf der Website des DiCV finden Sie auf einer neuen Unterseite alle wesentlichen Informationen zusammengefasst, darunter auch Links zum Spenden und FAQs zu relevanten Fragen.
  • Wenn sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, Geflüchtete aktiv bei Ihrem Ankommen hier in Deutschland begleiten wollen, dann sind die Integrationsbeauftragten der Aktion Neue Nachbarn die richtigen Ansprechpartner_innen.

 

Ticker zu Hilfsangeboten von Caritas international

Die Caritas-Strukturen in der Ukraine, aber auch in den angrenzenden Ländern arbeiten im Katastrophenmodus und versorgen die ankommenden Kriegsflüchtlinge so gut sie können. Aktuelles zur humanitären Lage in der Ukraine und News zu den Hilfsangeboten von Caritas international finden Sie in diesem Ticker.

 

FAQ zu Flucht, Einreise, Asyl und Gesundheit auf Ukrainisch

Wer aus der Ukraine flüchten muss, hat viele Fragen und braucht Unterstützung. In einer fortlaufend aktualisiertem und auf Ukrainisch verfügbarem FAQ der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung finden ukrainische Staatsangehörige und auch Drittstaatsangehörige aktuelle Antworten. Umfassende und laufend aktualisierte Informationen zu Schutzsuchenden aus der Ukraine finden 

 

Lesen Sie weiter zum Thema Krieg in der Ukraine unter "Alles, was Recht ist" und "Medientipps".

 

„Zusammen im Quartier – Sozialplanung initiieren, weiterentwickeln und stärken“

Förderaufruf des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Mit dem am 24. Februar 2022 veröffentlichten Förderaufruf wird die Initiierung sowie der Ausbau von Sozialplanungsprozessen in Kommunen in Nordrhein-Westfalen vorangetrieben. Um einer fortschreitenden sozialen Segregation in Nordrhein-Westfalen entgegenzuwirken, bedarf es strukturell umfangreicher, differenzierter und integrierter Maßnahmen sowie Handlungsstrategien in mehreren Handlungsfeldern, vor allem der Sozial-, Bildungs-, Arbeits-, Wirtschafts-, Gesundheits-, Umwelt- und Stadtentwicklungspolitik.

Ziel einer kommunalen integrierten und strategischen Sozialplanung ist es, unter Beteiligung der weiteren sozialen Akteure in den einzelnen Stadtteilen und Quartieren gleichwertige Lebensverhältnisse vor Ort herzustellen, Armutsprävention und Armutsfolgenbekämpfung zu unterstützen und die Teilhabechancen für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Über den Projektaufruf „Zusammen im Quartier – Sozialplanung initiieren, weiterentwickeln und stärken“ stellt das MAGS zur Initiierung sowie zum Ausbau integrierter, strategischer Sozialplanungsprozesse für die Jahre 2022 bis 2024 Fördermittel zur Verfügung. 

Schon lange wird von den Orts- und Fachverbänden der Caritas eine integrierte kommunale Sozialplanung gefordert. Diese sollte auch die Verbände und Akteure vor Ort einbeziehen, um zielgerichtete Projekte durchführen und Kooperationen eingehen zu gehen. Leider sind nur Kreise, kreisangehörige Kommunen und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen antragsberechtigt. 

Jedoch heißt es im Förderaufruf „Soziale Akteure vor Ort sollen frühzeitig in die Angebotserhebung, Bedarfsplanung und Entwicklung von Maßnahmen, Befragungen von Zielgruppen, Expertinnen und Experten eingebunden werden, um vertieftes Wissen für eine bedarfs- und partizipationsorientierte Sozialplanung zu gewinnen.“ Von daher fragen Sie nach, ob und wie sich Ihre Kommune, Kreis oder kreisfreie Stadt an dem Förderaufruf beteiligen.

Zu weiteren Informationen und den Antragsunterlagen

  Veranstaltungen  

Fördermittel zum Klimaschutz

Infoveranstaltung für Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen

Am 18. März 2022 findet von 10 bis 12 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung zu den „Fördermöglichkeiten im Klimaschutz und der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden“ statt. Thematisiert werden Fördermöglichkeiten für „Sozial- und Wohlfahrtsverbände, deren Einrichtungen und Untergliederungen“ über die Kommunalrichtlinie („Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“) und von Maßnahmen zur Klimaanpassung.

Oliver Reif-Dietzel vom Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) wird die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie vorstellen und Fragen beantworten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Bereichen Klimaschutzpersonal, Beratungsleistungen und Investitionen in die Energieeffizienz. Mit der Kommunalrichtlinie fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 Klimaschutzprojekte in Kommunen und im kommunalen Umfeld. Seit Beginn des Jahres 2022 haben auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände die Möglichkeit der Förderung. Konkretisiert wird in der Veranstaltung, wer genau antragsberechtigt ist, was konkret gefördert wird und wo es weitere Beratung gibt. 

Welche Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote es für soziale Einrichtungen zur Anpassung an den Klimawandel gibt, wird Philipp Reiß vom Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) vorstellen.

Soziale Einrichtungen sind in besonderem Maße von den fortschreitenden Auswirkungen des Klimawandels, wie beispielsweise Hitze oder Starkregen, betroffen. Auch hier will das BMUV mit konkreter Förderung soziale Einrichtungen und deren kommunale und sonstige Träger, wie beispielsweise Wohlfahrtsverbände, unterstützen.

Zur Anmeldung

  Vor Ort  

Klimaschutz in Caritas und Diakonie

DiCV Köln, Caritas im Kreis Mettmann und IN VIA Köln starten als Pilotstandorte

Der Diözesan-Caritasverband wird Pilotstandort im Projekt „Klimaschutz in Caritas und Diakonie”. 50 Standorte der Caritas und 50 Standorte der Diakonie werden im Rahmen des Projekts bei der Einführung eines Klimamanagements in ihrem Verband unterstützt.

Aus dem Erzbistum Köln sind auch der Caritasverband für die Stadt Mettmann und IN VIA Köln dabei. Die finale Bewilligung des Projektträgers (die Nationalen Klimainitiative des Bundesumweltministeriums) soll im zweiten Quartal erfolgen; der Auftakt des auf drei Jahre angelegten Projekts ist für den Sommer geplant.

Der Diözesan-Caritasverband Köln hat sich mit der Einrichtung der Stelle einer Klimaschutzbeauftragten – Vera Bünnagel – und der Einberufung einer Koordinierungsgruppe Klimaschutz bereits auf den Weg gemacht. Die Gruppe wird ein Konzept zum Klimaschutz im DiCV erarbeiten. Darüber hinaus werden mit den Mitgliedsverbänden Ideen zur Unterstützung und Vernetzung in diesem Themenfeld entwickelt. Mit Aachen, Münster und Paderborn gibt es unter den Diözesan-Caritasverbänden in NRW drei weitere Pilotstandorte.

Diversitätssensibel und interkulturell

Mediationsangebot des Caritasverbandes Köln

Konflikte entstehen immer und überall, wo Menschen miteinander in Kontakt kommen. Spätestens wenn sie zu nervenaufreibenden und kostenintensiven Auseinandersetzungen führen, wäre es an der Zeit über eine Mediation nachzudenken.

Das Ziel von Mediation ist es, eine für alle einvernehmliche Lösung in einem Konflikt zu erarbeiten. Diversitätssensible und interkulturelle Mediation berücksichtigt die Vielfalt der Kommunikationsebenen und der Konfliktverständnisse der Beteiligten. Sie ist gekennzeichnet durch gegenseitiges Verstehen, Zuhören und Kreativität im Lösungsprozess.

Die Integrationsagentur des Caritasverbandes Köln bietet Mediationen an, die diversitätssensibel und interkulturell fokussiert sind.

Weitere Informationen

Ich steh auf Vielfalt

youngcaritas-Socken gegen Hass

Rassismus und Hass verstecken sich an vielen Stellen im Alltag. Um sich dagegen sichtbar auszusprechen, haben wir die Vielfalt-Socke kreiert. Mit dieser Socke setzt Du ein Zeichen und spendest außerdem 1 Euro für Hate Aid, die Beratungsstelle gegen Hass im Netz. Wer diese Socke trägt, steht auf Vielfalt – und traut sich das zu zeigen!

  Alles, was Recht ist  

Geflüchtete aus der Ukraine

Aufenthalts- und sozialrechtliche Grundlagen und Hinweise

Seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sind laut Angaben des UNHCR mittlerweile über zwei Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen. Um eine EU-weite koordinierte Aufnahmepolitik dieser Geflüchteten zu gewährleisten, hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, von der sogenannte Massenzustrom-Richtlinie Gebrauch zu machen. In Deutschland resultiert die Anwendung dieses Mechanismus mit einer zunächst einjährigen Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz, die bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden kann. Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) Münster hat eine gute Übersicht über die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für diese Aufenthaltserlaubnis erstellt. Der deutsche Landkreistag hat festgestellt, dass bereits vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besteht. 

So sieht es auch das Bundesinnenministerium (BMI) vor, dessen Hinweise zur Umsetzung des § 24 Aufenthaltsgesetz hier zu finden sind. Weitere Informationen zum Thema Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Menschen aus der Ukraine finden Sie hier, Am 9. März 2022 trat die vom BMI erlassene „Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ in Kraft, nach der eine Befreiung von der Visumspflicht für mehrere Gruppen gilt. 

  Medientipps  

Bedeutung des Ukraine-Kriegs für Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Analysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Das IAB beschäftigt sich aus dem Blickwinkel der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung mit dem Krieg in der Ukraine. Es stellt sich die Frage, welche Folgen die militärische Eskalation auf Gesamtwirtschaft und Arbeitsmarkt in Deutschland hat. Wirtschaftliche Auswirkungen können sich unter anderem über Handelsverflechtungen, Energieversorgung, Unsicherheit und Migration ergeben. Eine erste Einschätzung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine für Migration und Integration können Sie im IAB-Forschungsbericht 2/2022 nachlesen.