Themen dieser Ausgabe sind u.a.: Caritas-Kampagne „Frieden beginnt bei mir“ gestartet | „Unser Kreuz hat keine Haken“ | Ihre Meinung zur Ausrichtung des Europäischen Sozialfonds

Ausgabe 02 – 2024 | 25. Januar 2024

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  Aktuell  

„Wir verrichten ganz alltägliches Friedenshandwerk“

Caritas-Kampagne „Frieden beginnt bei mir“ startete in Solinger Kita Don Bosco

„Der Frieden von morgen wird in den Kitas und Schulen von heute geschaffen!“, sagte der Kölner Diözesan-Caritasdirektor Dr. Frank Johannes Hensel zum Auftakt der neuen Caritas-Kampagne „Frieden beginnt bei mir“ in der Solinger Kita Don Bosco. „Geographische und soziale Herkünfte sind kaum irgendwo so egal, wie in den Spielgruppen unserer Kindergärten“, so Hensel. „Übernommene und überkommene Vorurteile und Zuschreibungen ohne Ansehen der einzelnen Person, die der gesellschaftlichen Spaltung und der Aufwiegelung dienen, haben hier keinen Platz“, unterstrich Hensel.

Was die 664 katholischen Kitas im Erzbistum besonders auszeichnet, ist, dass sie für „weit mehr als ordentliche Betreuung und Bildung“ stehen. Der Direktor des Caritasverbandes Wuppertal / Solingen, Dr. Christoph Humburg, ergänzte: Die Kita sei der Ort, in dem Kinder Sozialkompetenz lernen. „Frieden ist das Fundament. Frieden beginnt bei mir selbst. Hier spüren, entdecken und lernen Kinder das.“

In der Caritas-Kita Don Bosco betreuen zwölf Fachkräfte insgesamt 84 Kinder – viele von ihnen mit italienischem Hintergrund. Kita-Leiterin Martina Grams-Wilkens sagte: „Wir haben hier allein vier Erzieherinnen, die italienische Muttersprachlerinnen sind.“

Angesichts weltweiter Krisen und Kriege wirkt die Caritas, so Diözesan-Caritasdirektor Hensel, „als Friedensarchitektin konkret auf Frieden und Versöhnung ein“, in dem sie nicht nur in Kindertages- und Begegnungsstätten, sondern auch in ihren Beratungs- und Therapiezentren an einer Ordnung des sozialen Friedens mitbaut.

Toleranz und Vielfalt, miteinander streiten und sich versöhnen – Frieden fängt im Kleinen und bei den Kleinsten an. Wie das geht, zeigt das musikalische Mitmachtheater „Katze und Hund, na und? Von der Superkraft, die Frieden schafft“ mit Fug & Janina (bekannt aus „Der Sendung mit der Maus“ und „Wissen macht Ah!“), das in der Kita Don Bosco seine Premiere feierte und nun in weiteren Kitas im Erzbistum aufgeführt wird.

Zum Friedenstheater der Caritas im Erzbistum Köln

„Unser Kreuz hat keine Haken“

Slogan wird zum Credo christlicher Kirchen gegen rechte Hetze

Mit der Kampagne „Unser Kreuz hat keine Haken" setzt sich der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn gegen Rechtsradikalismus, Antisemitismus und jede Form von Diskriminierung ein. Aktuell, wo Hunderttausende in Deutschland für Demokratie und Vielfalt und gegen rechtsradikale Tendenzen und Parteien auf die Straßen gehen, ist dieser Slogan zu einem Statement der christlichen Kirchen geworden. 

Den Slogan zum Download beispielsweise für Social Media sowie weitere Materialien und Informationen finden Sie auf der Website der Kampagne. Ergänzt wird die Kampagne um einen weiteren Claim im Zusammenhang mit dem Flammenkreuz. Mit dem Slogan „Unser Kreuz hat alle Farben“ bekennt sich die Caritas zu Vielfalt und Toleranz. „Das Zeichen des Regenbogens ist Noah in der Bibel als Symbol der Hoffnung geschenkt: Gott meint es gut mit den Menschen. Für uns ist es ein Zeichen der Hoffnung auf eine vielfältige Gesellschaft, in der Menschenrechte geachtet und Vielfalt als Bereicherung gesehen wird. Setzen Sie sich mit uns ein für eine Vielfalt „Unser Kreuz hat alle Farben“, heißt es auf der Paderborner Kampagnen-Website.

Zur Kampagnen-Website mit Materialien

Ihre Meinung zur Ausrichtung des Europäischen Sozialfonds 

Teilnahme an der Umfrage der BAG Freie Wohlfahrtspflege bis zum 1. Februar möglich

Die EU-Förderung wird alle sieben Jahre völlig neu aufgestellt. Damit EU-Förderprogramme auch in Zukunft für die Verbände gut zu nutzen sind, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) eine digitale Befragung zur zukünftigen Ausrichtung des Europäischen Sozialfonds (ESF) erarbeitet, um die Förderperiode 2028 bis 2034 an den tatsächlichen Bedarfen und Problemstellungen ausrichten zu können. 

Alle Interessierten – auch diejenigen, die bisher keine ESF-Projekte durchgeführt haben – sind herzlich eingeladen, sich bis zum 1. Februar 2024 an der Befragung zu beteiligen, um mit Beiträgen die neue ESF-Förderperiode ab 2028 aktiv mitzugestalten. Gerne können Sie die Umfrage an Interessierte weiterleiten.

Zur Umfrage

ESF Plus-Programm „rückenwind3“ 

Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen ist gestartet

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den vierten Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen für das ESF Plus-Programm „rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft" gestartet. Interessenbekundungen können bis zum 1. März 2024 über das Förderportal Z-EU-S eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören sowie sonstige gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Gefördert werden Modellvorhaben zur Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern in den folgenden fünf Handlungsfeldern:

  • Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation im Kontext einer sich wandelnden Arbeitswelt in sozialen Berufs- und Arbeitsfeldern;
  • Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung sowie Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung;
  • Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien;
  • Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und Personalbindung, u.a. mit Hilfe online-gestützter Angebote und digitaler Kommunikationsformate;
  • Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur.

Die Gesamtausgaben je Vorhaben sollten in der Regel 1,2 Million Euro nicht überschreiten. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei Bildungsmaßnahmen für Beschäftigte mit Behinderung sowie bei mittleren und kleinen Unternehmen kann die Zuschusshöhe auf bis zu 60 bzw. 70 Prozent erhöht werden. Die Dauer der Projekte beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. 

Weitere Informationen zum Programm 

  Veranstaltungen  

„Wer hat denn hier das Sagen?“ – Selbstbestimmt leben im Pflegeheim

Einladung zum Diözesanforum Altenheimseelsorge am 5. März im Maternushaus 

Das eigene Leben möglichst selbstbestimmt gestalten, wer möchte das nicht? Doch gelingt das noch, wenn Menschen hilfe- und pflegebedürftig werden? Oder bestimmen doch standardisierte Abläufe und Expertenstandards das Leben der Bewohnerinnen und Bewohner? Wie können das Leben und die Pflege so gestaltet werden, dass jeder einzelne Bewohner, jede einzelne Bewohnerin mit eigenen Bedürfnissen, Gewohnheiten, Ressourcen und mit dem jeweils eigenen „Rhythmus“ im Blick bleibt? Was ist von den Mitarbeitenden in Altenpflegeeinrichtungen nicht nur wünschenswert, sondern tatsächlich leistbar?

Das 6. Diözesanforum Altenheimseelsorge bietet am 5. März 2024 im Kölner Maternushaus wertvolle Impulse für die fachlich-religiöse Praxis und lädt ein zur Begegnung sowie zum Erfahrungsaustausch. Neben einem Impulsvortrag von Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl, Uni Augsburg, „Selbstbestimmtes Leben im Pflegeheim“ und Darbietungen des Forumtheaters inszene e.V., gibt es die Möglichkeit zu insgesamt drei Workshop-Runden.

Zur Anmeldung und zu weiteren Informationen

Schweigepflicht und Datenschutz in der Kinder- und Jugendhilfe

Online-Seminar des LVR-Landesjugendamtes am 15. Mai

Fachkräften in Jugendämtern und bei freien Trägern der Jugendhilfe werden von ihren Klientinnen und Klienten viele persönliche, teilweise auch sehr intime Dinge bekannt. Der richtige Umgang mit solchen persönlichen Daten und Geheimnissen ist unverzichtbare Grundlage für eine vertrauensvolle Beziehung zwischen allen Beteiligten in der Kinder- und Jugendhilfe. Der Sozialdatenschutz hat an vielen Stellen Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in den Jugendämtern und bei den Trägern der freien Jugendhilfe.

Das Seminar des LVR-Landesjugendamtes am 15. Mai 2024 vermittelt einen praxisnahen Überblick über die Systematik und die für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten Regelungen zu Schweigepflicht und Datenschutz. Es wird erläutert, wann und welche Daten erhoben und gespeichert werden dürfen, was bei der Verwendung der Daten innerhalb des Jugendamtes bzw. des freien Trägers zu beachten ist und unter welchen Voraussetzungen eine Übermittlung an andere erlaubt ist. In dem Seminar sollen Fragen behandelt werden, die sich den in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Fachkräften regelmäßig stellen.

Zur Anmeldung und zu weiteren Informationen

CaritasCampus

Fort- und Weiterbildungsangebote

„Bildung ist die mächtigste Waffe, um die Welt zu verändern“, erkannte Nelson Mandela. Möglichkeiten, neue Bildungschancen zu nutzen, bietet das CaritasCampus Programm 2024 in Hülle und Fülle. Mehr als 400 Angebote stehen hier in Präsenz, als Web- oder Online-Seminar für Sie bereit, ergänzt durch gemischte Formate, Inhouse- oder Teamschulungen. Auch Angebote zu Bildungsurlauben des Kölner Diözesan-Caritasverbandes finden Sie im aktuellen Programm.

Weitere Informationen und Tickets

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  Politik & Positionen  

Frieden, Solidarität & Nachhaltigkeit

Caritas und Deutscher Verein positionieren sich zur Europawahl

Anlässlich der Wahlen zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 hat der Deutsche Caritasverband die Vision einer friedlichen, solidarischen und sozialen Europäischen Union entwickelt und Forderungen für die nächste Legislaturperiode des Europäischen Parlaments aufgestellt. Auch der Deutsche Verein hat aktuelle Empfehlungen für ein soziales Europa vorgelegt.

Das Positionspapier des Deutschen Caritasverbands schlägt in drei Themenfeldern konkrete Maßnahmen vor, die die EU-Institutionen in der nächsten Legislaturperiode 2024 bis 2029 umsetzen sollen. Es geht um 

  • Friedenssicherung in Europa und weltweit, 
  • eine solidarische EU-Politik im Dienst der Menschen und
  • einen sozial und nachhaltig gestalteten EU-Binnenmarkt.

Das Positionspapier kann gerne weiterverbreitet oder für eigene Aktivitäten genutzt werden. Auch der Deutsche Verein hat aktuelle Empfehlungen zur Europawahl veröffentlicht, die hilfreiche Anregungen für die Meinungsbildung und Interessensvertretung enthalten. 

Zum Positionspapier des Deutschen Caritasverbandes

Zum Positionspapier des Deutschen Vereins

  Vor Ort  

Alte Schätzchen und stilvolle Schnäppchen

Caritas-Kaufhaus Wertvoll präsentiert sich jetzt auch online

Ob Kleidung oder Schmuck, Waschmaschinen oder Möbel: Im Sozialkaufhaus Wertvoll in Düsseldorf-Wersten gibt es alles, was man für den eigenen Haushalt braucht. Hier in der Harffstraße 40 kann jedermann und jederfrau in ansprechendem, liebevoll gestaltetem Ambiente günstig einkaufen. Und das ist längst nicht alles, denn das Kaufhaus hat noch viel mehr zu bieten: Von der Schneiderei bis hin zur Schreinerei, vom Hausmeisterservice bis hin zum Druckstudio bietet es eine ganze Reihe an Dienstleistungen an und ermöglicht auf diese Weise langzeitarbeitslosen Menschen neue berufliche Perspektiven. 

Seit Kurzem präsentiert sich das Kaufhaus Wertvoll im neuen Gewand: Alle Informationen rund um das Kaufhaus sind nun auch online zu finden. Besonders interessant für Schnäppchen-Jäger und Second-Hand-Fans: Im Newsbereich finden sich immer wieder aktuelle Rabattaktionen und Angebote!

Die Integrationsunternehmen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung sowie die Qualifizierungs- und Beschäftigungsbetriebe für Langzeitarbeitslose im Erzbistum Köln bieten vielfältige Produkte und Dienstleistungen an. Hier bekommen Menschen eine echte Perspektive, die konventionelle Unternehmen nur selten bieten.

Zum Kaufhaus Wertvoll

Weitere Informationen zu Integrationsunternehmen und Werkstätten im Erzbistum Köln

  Alles, was Recht ist  

Geschlechtsspezifische Gewalt als Fluchtgrund

EuGH trifft Grundsatzentscheidung zu geschlechtsspezifischer Verfolgung

Frauen, die vor geschlechtsspezifischer Gewalt fliehen, wurde in der Vergangenheit häufig die Anerkennung als Flüchtling verweigert. Der Grund: Frauen als solche stellten keine soziale Gruppe dar. Eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird das voraussichtlich ändern.

Hintergrund der Entscheidung des EuGH ist, dass eine Verfolgungshandlung grundsätzlich nur dann zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft führt, wenn sie aufgrund eines der abschließend aufgezählten Verfolgungsgründe erfolgt. Dabei kommt bei geschlechtsspezifischer Verfolgung insbesondere die Verfolgung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, nämlich der sozialen Gruppe der Frauen, in Betracht. § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG regelt, dass eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe auch vorliegen kann, wenn sie allein an das Geschlecht oder die geschlechtliche Identität anknüpft.

Der EuGH hat in seinem Urteil ausgeführt, dass bei der Auslegung der Verfolgungsgründe auch Istanbul Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu berücksichtigen ist. Das Urteil stellt klar, dass Frauen eines Herkunftslandes auch insgesamt und nicht nur als enger eingegrenzte Gruppe eine „bestimmte sozialen Gruppe“ darstellen. Eine „deutlich abgegrenzte Identität“ könne sich auch daraus ergeben, dass Frauen aufgrund geltender sozialer, moralischer oder rechtlicher Normen von der sie umgebenden Gesellschaft anders wahrgenommen werden können. Laut EuGH können Frauen deshalb auch insgesamt als „bestimmte sozialen Gruppe“ angesehen werden, wenn feststeht, dass sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt und häuslicher Gewalt, ausgesetzt sind.

Frauen sind weltweit solcher Gewalt ausgesetzt. Daher ist zu hoffen, dass die hiesige Rechtsprechung dies nunmehr berücksichtigt und Frauen, die vor geschlechtsspezifischer Gewalt fliehen, die Flüchtlingseigenschaft erhalten.

Weitere Informationen

  Medientipps  

Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis

Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes für die Flüchtlingsarbeit und Migrationssozialarbeit

Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine entscheidende Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung der meisten Aufenthaltstitel in Deutschland. Gleich zu Beginn des Aufenthaltsgesetzes ist dies als „allgemeine Erteilungsvoraussetzung“ formuliert, die in der Regel für alle Aufenthaltstitel erfüllt sein muss. Im weiteren Wortlaut des Gesetzes finden sich jedoch zahlreiche Fälle, in denen von dieser Regelvoraussetzung abgesehen werden kann oder muss.

Für Beratungsstellen und Betroffene sind die Details der entsprechenden rechtlichen Regelung von sehr weitreichender Bedeutung und bedürfen einer intensiven Auseinandersetzung. Inflation, steigende Mieten, höhere Regelbedarfe und Freibeträge im Bürgergeld sowie gleichzeitig nicht im selben Maße steigende Gehälter, machen es Betroffenen aktuell immer schwerer, die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung zu erfüllen. Darüber hinaus wird die Konstruktion der ausländerrechtlichen Lebensunterhaltssicherung den individuellen Lebenswirklichkeiten mit befristeten Verträgen, Kindererziehungszeiten, Erkrankungen, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Alter in vielen Fällen nicht gerecht.

Menschen, die – gleich aus welchen Gründen – vorübergehend keine oder keine ausreichende Erwerbsarbeit leisten können, müssen daher oft auch um ihren Aufenthaltstitel bangen. Nicht selten geht mit der wirtschaftlichen und sozialen Existenzangst auch eine ausländerrechtliche Existenzangst einher: Verliere ich nach dem Verlust meiner Arbeitsstelle auch meinen Aufenthaltstitel? Kann ich es mir leisten, ein Kind zu bekommen, wenn ich doch eigentlich Geld verdienen muss? Darf ich krank werden? Kann ich meine_n pflegebedürftige_n Partner_in pflegen, obwohl ich dann meine Stunden reduzieren muss?

Mit der vorliegenden Arbeitshilfe sollen Unsicherheiten aus dem Weg geräumt und Beratungskräften und Betroffenen ein umfassender Überblick über die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung im Aufenthaltsgesetz ermöglicht werden. In einem ersten Teil werden dafür die allgemeinen Regelungen sowie die Vorgaben zur Prüfung der Lebensunterhaltssicherung und der Berechnung dargestellt. Im zweiten Teil folgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Aufenthaltstiteln, für die Besonderheiten bei der Lebensunterhaltssicherung gelten. Am Ende der beiden Teile finden sich darüber hinaus jeweils Übersichtstabellen, in denen die wichtigsten Aspekte in Kürze dargestellt sind.

Zur Arbeitshilfe