Themen dieser Ausgabe sind u.a.: Elisabeth-Preis würdigt vorbildliches soziales Handeln | „TeilSEIN“ – ein Kalender, 24 Kunstwerke und viele Perspektiven | Einrichtung einer Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz

Ausgabe 21 – 2022 | 10. November 2022

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  Aktuell  

„Der moderne Anteil der Kirche“

125 Jahre Deutscher Caritasverband

Am 9. November 1997 gründete eine kleine Gruppe katholischer Sozialreformer den Deutschen Caritasverband. Seitdem kümmert sich die Caritas um Menschen in Not und Benachteiligte. Dieses Jubiläum war der ZDF-„heute“-Sendung eine Nachrichtenminute wert, die unter anderem beim SKM Köln gedreht wurde.

Zum Beitrag

Elisabeth-Preis würdigt vorbildliches soziales Handeln

Preisverleihung am 14. November 2022 in der Kölner Flora

Der Elisabeth-Preis macht engagierte Menschen und beeindruckende Projekte sichtbar und stärkt damit die Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement. Seit über 25 Jahren zeichnet die CaritasStiftung im Erzbistum Köln das Engagement von Menschen aus, die sich den sozialen Herausforderungen unserer Zeit in besonderer Weise zuwenden. Der Sonderpreis „jung + engagiert“ würdigt zusätzlich vorbildliche Initiativen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Zudem wird unter allen Bewerbungen, die von der Jury nicht für einen der ersten Plätze nominiert wurden, ein Publikumspreis verliehen. 

Insgesamt ist der Elisabeth-Preis mit 10.000 Euro dotiert. In den Kategorien „Elisabeth-Preis“ sowie „jung + engagiert“ erhalten die Erstplatzierten ein Preisgeld von je 2.500 Euro. Alle übrigen Nominierten dürfen sich über 1.000 Euro freuen. Die Gewinner des Publikumspreises werden ebenfalls mit 1.000 Euro prämiert. In diesem Jahr haben sich rund 30 Projekte um den Preis beworben.

Die Deutsche-Welle-Moderatorin Daniela Wiesler begleitet die Gäste durch den Abend. Für das künstlerische Rahmenprogramm sorgt das Marcus Bartelt Trio. 

Einnahmen aus der Energiepauschale kommen Menschen in Not zugute

Drei Millionen Euro für bedürftige Einzelpersonen, Familien und Sozialberatungen

Immer mehr Menschen geraten zurzeit aufgrund steigender Energie- und Lebenshaltungskosten in finanzielle Notlagen. Um die Auswirkungen dieser Situation zu lindern, hat das Erzbistum Köln ein Förderpaket geschnürt, das sich auf rund 3 Millionen Euro beläuft. Die Mittel kommen aus den zusätzlichen Kirchensteuereinnahmen durch die Energiepreispauschale und werden dem Erzbischöflichen Hilfsfonds zugeführt. 

Mit 2,2 Millionen Euro steht der Großteil des Geldes zur Unterstützung von finanziell in Not geratenen Familien und Einzelpersonen zur Verfügung. Darüber hinaus werden auch die Beratungsleistungen der Caritas- und Fachverbände für Menschen mit geringem Einkommen ausgebaut und pastorale Initiativen gefördert. 

Bedürftige können die finanzielle Hilfe aus dem Erzbischöflichen Hilfsfonds über die teilnehmenden Beratungsstellen der örtlichen Caritasverbände, des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) oder des Sozialdienstes Katholischer Männer (SKM) beantragen. Auch soziale Einrichtungen, die selbst wegen der steigenden Energiekosten in Not geraten sind, können aus dem Erzbischöflichen Hilfsfonds unterstützt werden. Direkte Energiekostenzuschüsse sollen ebenso an Haushalte gehen, die aus der Ukraine geflüchtete Menschen aufgenommen haben.

Zur Ausweitung der Beratung und Begleitung von Haushalten mit geringem Einkommen werden dem Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln 550.000 Euro zur Verfügung gestellt. Fast alle Anlaufstellen berichten von einer stark ansteigenden Nachfrage. Um diese zu bewältigen, soll unter anderem das Personal in den Beratungsstellen der Caritas sowie der Fachverbände aufgestockt werden. 

Mit weiteren 250.000 Euro werden Kirchengemeinden, Verbände sowie Vereine und kirchliche Gruppen unterstützt, die Initiativen und Aktionen zur Abmilderung vonArmutsfolgen gestalten. Hierzu zählt die Ausweitung von vorhandenen Angeboten, wie beispielsweise Wärmestuben, Essenausgaben oder auch Tauschbörsen. Gleichzeitig werden auch neue Aktionen gefördert.

Weitere Informationen

„Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“

Förderaufruf im ESF-Bundesprogramm geplant

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant die Veröffentlichung der Förderrichtlinien und den Start eines Interessenbekundungsverfahrens für den 20. Dezember 2022. Im Mittelpunkt der Förderung steht die Verbesserung von Lebenssituation und gesellschaftlicher Teilhabe für Familien, die von Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Die Maßnahmen der geförderten Projekte richten sich an 

  • Familien mit Kindern unter 18 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende, sogenannte aufstockende Leistungen) beziehen;
  • Eltern, die Kinderzuschlag erhalten oder hierauf Anspruch haben;
  • Darunter können auch Alleinerziehende und Eltern mit Behinderungen (ggf. auch voll oder teilweise erwerbsgemindert) sein.

Sie sollen Unterstützung zur Aufnahme einer auskömmlichen Beschäftigung und zur Annahme von lokal und regional vorhandenen Hilfeangeboten, einschließlich Sozialleistungen, erhalten. Interessierte Verbände können bereits jetzt mit der Entwicklung einer Projektidee beginnen. 

Weitere Informationen zum Programm 

ESF Plus-Programm „rückenwind3“

Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird voraussichtlich den zweiten Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen für das ESF Plus-Programm „rückenwind3“ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft" am 23. Januar 2023 starten. Interessenbekundungen können bis zum 17. März 2023 über das Förderportal Z-EU-S eingereicht werden. Am 29. Januar 2023 wird von 10 bis 14 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung für interessierte Träger stattfinden.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören sowie sonstige gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Gefördert werden Modellvorhaben zur Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern in den folgenden fünf Handlungsfeldern:

  1. Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation im Kontext einer sich wandelnden Arbeitswelt in sozialen Berufs- und Arbeitsfeldern;
  2. Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung sowie Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung;
  3. Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien;
  4. Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und Personalbindung, u.a. mit Hilfe online-gestützter Angebote und digitaler Kommunikationsformate;
  5. Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur.

Die Gesamtausgaben je Vorhaben sollten in der Regel 1,2 Millionen Euro nicht überschreiten. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei Bildungsmaßnahmen für Beschäftigte mit Behinderung sowie bei mittleren und kleinen Unternehmen kann die Zuschusshöhe auf bis zu 60 bzw. 70 Prozent erhöht werden. Die Eigenmittel des Trägers können durch Freistellungskosten für Beschäftigte, die an Bildungsangeboten teilnehmen, eingebracht werden. Die Dauer der Projekte beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. 

Zum Förderportal

Weitere Informationen zum Programm 

  Veranstaltungen  

„TeilSEIN“ – ein Kalender, 24 Kunstwerke und viele Perspektiven 

Einladung zur Präsentation im Kölner Domforum 

Am 13. November findet der Welttag der Armen statt. Dieser von Papst Franziskus zum 33. Sonntag im Jahreskreis ins Leben gerufene Tag wird in diesem Jahr zum sechsten Mal begangen. Der Arbeitskreis Armut in Verbindung mit dem Bereich Soziale Integration des Diözesan-Caritasverbands Köln hat diesen Tag immer wieder durch Aktionen mitgestaltet.

Dieses Mal wird unter dem Titel „TeilSEIN“ ein Kalender vorgestellt, der von Einrichtungen und Diensten der Caritas gestaltet wurde. Auf 24 Kalenderblättern haben Menschen mit geringem Einkommen und anderen herausfordernden Lebenssituationen künstlerisch dargestellt, was Teilhabe für sie persönlich bedeutet: Dabei wurden unter anderem Bilder gemalt, Skulpturen erstellt und fotografiert, oder auch Gedichte geschrieben.

Entstanden ist ein immerwährender Kalender, der viele unterschiedliche Ausdrucksformen und Perspektiven vereint. Darüber hinaus identifiziert der Kalender gesellschaftliche und politische Handlungsbedarfe für das Jahr 2023.

Am Sonntag findet um 10 Uhr der Gottesdienst im Kölner Dom statt. Ab 11.30 Uhr stellen wir im Domforum den Kalender vor und laden Sie herzlich dazu ein.

Zur Anmeldung

Die Kunstwerke des Kalenders können Sie sich ab dem 13. November online ansehen.

„Wie fülle ich eine Vorsorgevollmacht aus?“

CaritasStiftung im Gespräch bietet kompetente Anleitung

Immer mehr Menschen erkennen die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung. Beides ist wichtig, damit eine Person des Vertrauens stellvertretend  handeln kann, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Trotzdem schieben viele die Beschäftigung mit der eigenen Absicherung im Notfall vor sich her. Zudem ist es anspruchsvoll, diese Dokumente rechtsverbindlich zu formulieren – viele Dinge müssen beachtet werden. 

Heike Drexler, gesetzliche Betreuerin im Betreuungsverein des Caritasverbandes für die Stadt Köln, bietet kompetente Anleitung beim Ausfüllen. Sie berichtet aus ihrer langjährigen Praxis als gesetzliche Betreuerin und stellt sich Ihren Fragen.

Die Präsenzveranstaltung findet am 21. November 2022 von 16.00 bis 17.30 Uhr im Diözesan-Caritasverband in der Georgstraße 7, 50676 Köln statt. Eine Teilnahme ist nur nach Anmeldung bis spätestens 14. November 2022 möglich! Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Zur Anmeldung

CaritasCampus

Fort- und Weiterbildungsangebote

„Bildung ist die mächtigste Waffe, um die Welt zu verändern“, erkannte Nelson Mandela. Möglichkeiten, neue Bildungschancen zu nutzen, bietet das CaritasCampus Programm 2023 in Hülle und Fülle. Mehr als 400 Angebote stehen hier in Präsenz, als Web- oder Online-Seminar für Sie bereit, ergänzt durch gemischte Formate, Inhouse- oder Teamschulungen. Auch Angebote zu Bildungsurlauben des Kölner Diözesan-Caritasverbandes finden Sie im aktuellen Programm.

Weitere Informationen und Tickets

Aktuelle CampusNews lesen

  Politik & Positionen  

Einführung des Bürgergeldes

Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes

Am 10. November 2022 stimmt der Bundestag über das Bürgergeld-Gesetz ab. Als Sachverständiger war der Deutsche Caritasverband zur Anhörung eingeladen. Im Rahmen der Stellungnahme fordert der DCV unter anderem, im Zuge der geplanten Neuorientierung der Grundsicherung, „die längst überfällige Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes“. Darüber hinaus weist der DCV darauf hin, dass der steigende Zuverdienst bzw. die steigenden Freibeträge dazu führen, dass auch die im Aufenthaltsgesetz normierten Anforderungen an die Lebenshaltungssicherungspflicht steigen. Dies führt dazu, dass es für Migrant_innen immer schwieriger wird, dieser Pflicht nachzukommen.

Zur Stellungnahme

  Alles, was Recht ist  

DiCV Köln bekommt AGG-Beschwerdestelle

Einrichtung einer Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz 

Nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) ist jede_r Arbeitgeber_in den Beschäftigten gegenüber verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung bzw. Diskriminierung zu treffen. Dazu gehört die Gewährleistung des Beschwerderechts bei unterschiedlichen, im Gesetz festgelegten, Diskriminierungsvorgängen.

Die Geschäftsleitung im Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln hat sich deshalb entschlossen, eine eigene AGG-Beschwerdestelle einzurichten, die den Prozess bei Vorliegen einer Beschwerde steuert. Ansprechpersonen der AGG-Beschwerdestelle sind: Claudia Nising, Leiterin der Stabsabteilung Personal und Engagementförderung und der Vorsitzende der Mitarbeitendenvertretung Klaus Fengler.

Zur Situation von Frauen in Afghanistan

Factsheet des Informationsverbundes Asyl & Migration

Die Informations- und Beratungsstelle für frauenspezifische und aufenthaltsrechtliche Fragen hat ein neues Factsheet erstellt. Der Fokus liegt hier auf dem Thema frauenspezifische Verfolgung in Afghanistan und richtet sich an Berater_innen. 

Zum Factsheet von Asyl.de

  Medientipps  

Deutliche Mehrheit der Jobcenter für Entfristung des §16i SGB II

IAB-Evaluation zum Teilhabechancengesetz

Die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II ist derzeit noch bis Ende 2024 befristet. Dass sich dies mit dem Bürgergeldgesetz ändern soll, wird von den meisten Jobcentern begrüßt. So könnte die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ fest im Instrumentenkasten der Grundsicherung für Arbeitsuchende verankert werden. Damit stünde dauerhaft ein Instrument zur Verfügung, das sich an besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose richtet. 

Die Geschäftsführungen der Jobcenter begrüßen diesen Schrittmehrheitlich, wie eine Online-Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt. Besonders bemerkenswert: Sie erhoffen sich davon keineswegs nur eine Stärkung der sozialen Teilhabe, sondern auch eine Verbesserung der Arbeitsmarktintegration.

Zum IAB-Forum

Verschwörungserzählungen über den russischen Angriffskrieg

Research Paper vom Center für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS)

In einem neuen Research Paper der CeMAS, einer gemeinnützigen Organisation, die Expertise zu den Themen Verschwörungsideologien, Desinformation, Antisemitismus und Rechtsextremismus bündelt, werden die Ergebnisse einer neuen Befragung vorgestellt. Hier werden die aktuellen Zustimmungswerte zu pro-russischen Verschwörungserzählungen mit den Werten aus der Erhebung im April 2022 verglichen.

Zur Publikation

Orientierungshilfe „Assistenz im Krankenhaus“ 

Aktuelle Übersicht der BAGüS

Ab dem 1. November 2022 können sich Menschen mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe auch durch einen vertrauten Mitarbeitenden eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe begleiten lassen. Zu diesem Anspruch hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) eine Orientierungshilfe erarbeitet. 

Forschung zur Integration Geflüchteter in ländlichen Räumen

Interdisziplinäre Studie sucht Antworten

Wie kann die Integration Geflüchteter und die Entwicklung ländlicher Räume erfolgreich miteinander verknüpft werden? Diese Frage stand am Anfang des Verbundforschungsprojekts „Zukunft für Geflüchtete in ländlichen Regionen Deutschlands." Nun erschien die interdisziplinäre Studie, deren Ergebnisse frei zugänglich hier einsehbar sind.

Zur Studie