Themen dieser Ausgabe sind u.a.: Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021 bis 2027 startet | Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte minderjähriger Geflüchteter | Stiftungsreport 2021 erschienen

Ausgabe 15 – 2022 | 11. August 2022

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  Aktuell  

In drei Schritten zur Kur: Beratung für pflegende Angehörige

Freie Wohlfahrtspflege baut Netzwerk von Kurberatungsstellen in NRW auf

Bundesweit einzigartig: Die Freie Wohlfahrtspflege verfügt in Nordrhein-Westfalen über 125 Kurberatungsstellen für pflegende Angehörige. Möglich gemacht hat dies das Projekt „Zeit und Erholung für mich – Kuren für pflegende Angehörige“, gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. Umgesetzt wurde das Projekt durch den Caritasverband für das Erzbistum Paderborn und die AW Kur und Erholungs GmbH (AWO).

Im Projektverlauf haben die Wohlfahrtsverbände in NRW mit den teilnehmenden Beratungsstellen von Diakonie, DRK, AWO und Caritas bundesweit 31 Kliniken mit Angeboten speziell für pflegende Angehörigen identifiziert und beraten nun, welche Angebote zu wem passen.

Der Bedarf ist immens: Allein in NRW sind es mehr als 900.000 Menschen, die hauptverantwortlich pflegebedürftige Angehörige in der Häuslichkeit betreuen, Tendenz steigend. „Häusliche Pflege ist häufig eine langjährige, kräftezehrende und belastende Aufgabe, die auch krankmachen kann. Wir sehen in den Kliniken, dass die Menschen oft erst wieder lernen müssen, die eigenen Bedürfnisse zu berücksichtigen“, berichtet Andreas Frank von der AWO. „Wir wünschen uns, dass die im Projekt aufgebaute Expertise weiter Früchte trägt und die Beratung pflegender Angehöriger ein wichtiger und unverzichtbarer Zukunftsbaustein der Kurberatungsstellen ist und bleibt“, betont die Projektleiterin und Sprecherin des Fachausschusses Müttergenesung der Freien Wohlfahrtspflege NRW Verena Ising Volmer.

Übersicht der Kurberatungsstellen

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021 bis 2027 startet

AMIF-Förderaufruf veröffentlicht

Im Rahmen des AMIF-Förderaufrufs können seit dem 1. August 2022 Projektanträgen gestellt werden. Für die gesamte Förderperiode 2021 bis 2027 gibt es nur einen Förderaufruf. Dies ermöglicht interessierten Verbänden und Organisationen eine laufende Antragstellung ohne die Beachtung einzelner Fristen.

Gefördert werden Projekte für Drittstaatenangehörige in den Bereichen Asyl, Integration und Rückkehr. Die maximal geförderte Projektdauer beträgt 36 Monate. Die Höhe der aus dem AMIF zu beantragenden Mindestfördersumme beträgt 100.000 Euro pro Jahr. Die Förderung beträgt je nach inhaltlicher Ausrichtung des Projekts bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben. Die Weiterleitung von Fördermitteln an Projektpartner ist möglich.

Zur Beratung von Interessierten aus Nordrhein-Westfalen steht das AMIF-Bewilligungszentrum Düsseldorf zur Verfügung.

Zum Förderaufruf und den Richtlinien

  Veranstaltungen  

Pflegende Kinder erhalten mehr vom Erbe

CaritasStiftung im Gespräch

Die Gründe für ehrenamtliches Engagement sind so vielfältig wie die Menschen. Ob es nun die Viele pflegebedürftige Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben. Ihre Pflege wird oftmals von ihren Angehörigen übernommen. Über Geld wird dabei meist nicht geredet, obwohl das sinnvoll wäre. Denn die Pflege ist anstrengend und kostet viel Zeit. Sie verdient deshalb auch finanzielle Anerkennung.

Möglich ist, dass sich pflegende Angehörige ihre Pflegetätigkeit in Form einer Ausgleichszahlung auf das Erbe anrechnen lassen. Hat ein Pflegebedürftiger mehrere Kinder, wird aber nur von einem dieser Erbberechtigten zu Hause gepflegt, so hat dieser pflegende Erbe Anspruch auf einen höheren Erbanteil. Es besteht eine sogenannte Ausgleichungspflicht. Kurz gesagt heißt das: Wer pflegt, bekommt im Erbfall mehr! Vorausgesetzt, er beachtet gewisse Regeln.

Matthias Weber, Rechtsanwalt, Testamentsvollstrecker und zertifizierter Mediator informiert in seinem Vortrag am 16. August 2022 von 17 bis 18.30 Uhr zum Thema „Anrechnung von Pflegeleistungen im Erbfall“ und stellt sich Ihren Fragen.

Zur Anmeldung

Fachtag Live-In-Care am 31. August

Die so genannte 24-Stunden-Pflege bekommt immer mehr Bedeutung

Live-In-Care, oft als „24-Stunden-Pflege” oder „24-Stunden-Betreuung” bezeichnet, wird immer häufiger in Anspruch genommen, um trotz Pflegebedürftigkeit weiterhin in der eigenen Häuslichkeit leben zu können. Sie ist inzwischen ein wichtiger Teil des Versorgungssystems in Deutschland geworden. Mit der Boomer-Generation werden in den nächsten Jahren so viele Menschen pflegebedürftig, die in den klassischen Pflegesettings angesichts des Personalmangels nicht mehr versorgt werden können. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist eine rechtssichere Grundlage für die 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich geplant.

In diesem Rahmen gilt es, die verschiedenen Möglichkeiten einer häuslichen Versorgung zu betrachten. Für die Altenhilfe geht es um eine zukunftsgerichtete Überlegung zur Entlastung der professionellen Langzeitpflege, ambulant und stationär. Es geht um gute Arbeitsbedingungen und das Einhalten ethischer Standards für faire Migration. Es geht darum, die Bedarfe der Pflegebedürftigen genau wie die der Pflegenden zu sehen und nicht das Ausspielen eines Sektors gegen den anderen.

Der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln und seine Diözesanen Arbeitsgemeinschaften Flucht, Integration und Migration, Altenhilfe und Pflege sowie Soziale und Berufliche Integration laden zum Fachtag „Live-In-Care“ am 31. August 2022 ein.

Zum Programm

Zur Anmeldung

21. Kölner Ehrenamtstag

Oberbürgermeisterin Henriette Reker verleiht den Ehrenamtspreis „KölnEngagiert 2022“

Engagierte vernetzen, Informationen austauschen, freiwilliges Engagement bekannt machen, Ehrenamt würdigen und auszeichnen und Ehrenamtliche gewinnen. Das sind die Ziele des Kölner Ehrenamtstages am 4. September 2022 von 13 bis 17 Uhr.

Hier wird das Ehrenamt in seiner beeindruckenden Vielfalt präsentiert – von der sozialen Arbeit, der Kultur, dem Brand- und Katastrophenschutz und Gesundheit bis zu Selbsthilfe und vielem mehr. Ein Schwerpunkt bildet in diesem Jahr das Thema Umwelt- und Klimaschutz.

Mittelpunkt des Ehrenamtstages ist die Informationsbörse Ehrenamt, auf dem Organisationen, Projekte, Einrichtungen und Initiativen aus ganz Köln ihr Engagement präsentieren und sich austauschen können. Die Besucher_innen erleben hautnah, wie lebendig das Ehrenamt in Köln ist und wie vielfältig es vor Ort aussieht. Kölner_innen, die ehrenamtlich tätig werden möchten, können sich umfassend beraten lassen.

Unter anderem informiert das Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen über seine Arbeit zur nachhaltiger Naturnutzung und handlungsorientiertem Lernen für den verantwortlichen Umgang mit der Umwelt. Die Besucher_innen haben die Möglichkeit, kostenlos Nistkästen und Insektenhotels zu bauen. Zu den Themen Klima und Umwelt informieren außerdem die Koordinationsstelle Klimaschutz der Stadt Köln und der Bund für Umwelt und Naturschutz.

Außerdem erfahren die Besucher_innen aus erster Hand alles über die Vereinsarbeit, die Partnerschaftsprojekte und geplante Vereinsreisen in Kölns 22 internationale Partnerstädte.

Weitere Informationen

Perspektiven der Mitarbeitendenseelsorge

Einladung zum Fachforum in Köln

Welche Seelsorge erwarten heutige Mitarbeitende bzw. erwarten sie überhaupt noch Seelsorge? Die beruflichen Herausforderungen am Arbeitsplatz und die weltanschaulichen Hintergründe der Mitarbeitenden sind vielfältig. So begegnen seelsorglich Tätige in einem zunehmend säkularen und pluralen Umfeld unterschiedlichen Erwartungen, Interessenlagen und Herausforderungen.

Welchen Beitrag leistet sie zur Unternehmenskultur und dem kirchlichen Selbstverständnis caritativer Träger? Braucht es die bisher geübte Mitarbeitendenseelsorge oder welche Form von Mitarbeitendenseelsorge ist künftig gefragt? Was ist ihr Auftrag und wer sind die Seelsorger*innen der Zukunft? Welche Kompetenzen braucht die Mitarbeitendenseelsorge von Morgen und wie werden sie erworben?

Diesen Fragen stellt das Fachforum „Perspektiven der Mitarbeitendenseelsorge“ am 22. September 2022 im Maternushaus Köln.

Gemeinsam mit Professorin Dr. Judith Könemann aus Münster sowie Fachkolleg_innen aus verschiedenen caritativen und pastoralen Bereichen bietet Ihnen das Forum die Möglichkeit, die Herausforderungen der Mitarbeitendenseelsorge aus Sicht der caritativen Träger und der Diözesen zu erörtern. Wo zeigen sich feststellbare und darstellbare Entwicklungslinien? Was ist eine angemessene Seelsorge aus Sicht der Mitarbeitenden, der Träger, der Personalentwicklung, der Betriebsseelsorge oder beispielsweise der Altenhilfe?

Der Tag lädt ein, Fragen zu stellen, die eigenen Erfahrungen in den Diskurs mit kompetenten Kolleginnen und Kollegen zu bringen und sich durch Fachexpertise anregen zu lassen.

Zur Anmeldung

CaritasCampus

Fort- und Weiterbildungsangebote

Haben Sie Interesse an optimalen Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Qualifizierung? Wir bieten Ihnen jährlich nahezu 1.000 Veranstaltungen an über 30 Orten zu allen Arbeitsfeldern der Caritas. Sie können zwischen Präsenz-, Web- und Online-Formaten wählen.

Weitere Informationen und Tickets

Aktuelle CampusNews lesen

  Politik & Positionen  

Kostenbeiträge junger Menschen sollen abgeschafft werden

Gesetzentwurf zur Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe

In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Sie haben bis zu 25 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen. Das Bundeskabinett hat am 13. Juli 2022 den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur vollständigen Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Kostenheranziehung von jungen Menschen abzuschaffen und heißt in ihrer Stellungnahme den hierzu vorgelegten Referentenentwurf gut. Sie mahnt jedoch an, dass junge Menschen in einer geförderten Ausbildung bislang übersehen werden und diese weder an den Verbesserungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes noch der vorgelegten Änderungsvorschläge profitieren. Dies sei eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung.

Zum Gesetzentwurf

Zur Stellungnahme

  Vor Ort  

Deine.ART: Kunst und Kultur für Integration

Projektnetzwerk lädt zum kreativen Finale nach Köln ein

Seit November 2020 fördert das Projekt „Deine.ART: Kunst und Kultur für Integration“ die soziale Teilhabe von Drittstaatsangehörigen. Künstlerische und kreative Angebote an fünf Standorten im Erzbistum Köln stärken die Ressourcen und Potenziale der Teilnehmenden und regen zu eigenem gesellschaftlichen Engagement im Sozialraum an.

Mit einem bunten Programm möchten wir den erfolgreichen Abschluss des Projekts zusammen mit Ihnen feiern. Dazu laden wir – das Projektnetzwerk des Diözesan-Caritasverbands für das Erzbistum Köln, IN VIA Köln, der Sozialdienst katholischer Frauen Rhein-Erft-Kreis, der Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer Mettmann, der Caritasverband für die Stadt Bonn und der Caritasverband Düsseldorf – herzlich ein!

Gemeinsam werden wir auf die zwei Jahre kreativer Arbeit zurückblicken und viele Stimmen aus dem Projekt zu Wort kommen lassen: Wie haben sich die kreativen Angebote auf die teilnehmenden Menschen ausgewirkt? Welche Eindrücke sind besonders im Gedächtnis geblieben? Freuen Sie sich auf einen Tag voller Kunst, Musik, kreativer Angebote zum Ausprobieren und Erfahrungsberichte aus der Projektarbeit.

Zur Anmeldung

  Alles, was Recht ist  

Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte minderjähriger Geflüchteter

Urteile und Stellungnahmen zum Familiennachzug

In zwei Urteilen hat der EuGH kürzlich die Rechte minderjähriger Geflüchteter gestärkt: Im ersten Fall zur Familienzusammenführung urteilte der EuGH, dass die jahrelange deutsche Praxis, den Familiennachzug nur deshalb zu verwehren, weil ein minderjähriges Kind während des laufenden Verfahrens volljährig wurde, gegen EU-Recht verstoße. Zu diesem Urteil finden Sie ergänzend eine Bewertung von Pro Asyl.

Im zweiten Fall urteilte der EuGH, dass der Antrag eines Minderjährigen auf internationalen Schutz nicht mit der Begründung als unzulässig abgelehnt werden kann „dass seine Eltern bereits in einem anderen Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt worden ist.“ Das entsprechende Gerichtsverfahren wurde von Volker Gerloff, Fachanwalt für Sozialrecht betrieben, in dessen Newsletter noch einmal ausführlicher auf die Entscheidung des EuGH eingegangen wird.

Ukrainische Führerscheine

Europäische Union verlängert Gültigkeit

Die Führerscheine von ukrainischen Staatsangehörigen sowie von Angehörigen anderer Staaten, die einen Schutzstatus in der Ukraine hatten, sind bis 24. Februar 2023 in der EU weiterhin gültig.

Zum EU-Amtsblatt.

  Medientipps  

Stiftungsreport 2021 erschienen

Jahresbericht der CaritasStiftung im Erzbistum Köln gibt Einblicke

Ukraine-Krieg, Corona, Klimawandel: Die aktuellen Bedrohungen schwächen vor allem benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Der Stiftungsreport berichtet über engagierte Projekte, gefördert von der CaritasStiftung, ihren Stiftungsfonds und Treuhandstiftungen, die diesen Menschen helfen. Mit insgesamt rund 1,1 Millionen Euro an Fördermitteln konnten viele beeindruckende Maßnahmen unterstützt werden. Mehr über diese umfangreiche Arbeit und über die Stiftergemeinschaft erfahren Sie im Stiftungsreport.

Ankommen. Anerkennen. Arbeiten

Videos zur Arbeitsmarktintegration in arabischer Sprache

Auf dem Youtube-Kanal des „IQ“ Netzwerks Mecklenburg-Vorpommern finden Sie 25 Videos zur „Sprache und Arbeit in Deutschland“. Themen, die dort behandelt werden, sind u.a. Konflikte am Arbeitsplatz oder das Sozialsystem in Deutschland.

Zum Youtube-Kanal

Weitere Informationen

Kürzungen bei den arbeitsmarktpolitischen Hilfen?

Neue Publikationen untermauern die Kritik der Wohlfahrtsverbände

Die Bundesregierung plant im Bundeshaushalt für 2023 drastische Kürzungen bei den sogenannten „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“. Davon wären insbesondere benachteiligte Langzeitarbeitslose im zweiten Sozialgesetzbuch („Hartz IV“) betroffen. Statt gut 4,8 Milliarden Euro könnten im nächsten Jahr nur noch 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen; also rund 600 Millionen Euro weniger, um Menschen mit öffentlich geförderter Beschäftigung, Beratung, Coaching und Qualifizierung dabei zu unterstützen, wieder in Arbeit zu kommen.

Neben ersten öffentlichen Protesten der Wohlfahrtsverbände (siehe hierzu DiCVnews 13 – 2022) gibt es jetzt neue Publikationen, die die Kritik fachlich weiter untermauern. So geht Martin Schludi vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) auf die zu erwartenden sozialen Folgewirkungen der Einsparungen ein und Joana Lehner berichtet in Business Insider ausführlich über den wachsenden Protest auch aus den Reihen der Jobcenter-Geschäftsführungen.

Bezahlung von Basisarbeit

IAB-Studie zu berufsspezifischen Lohnunterschieden und formalen Qualifikationen

Auf dem deutschen Arbeitsmarkt dominieren Tätigkeiten mit mittleren und hohen Qualifikationsanforderungen. Daneben gibt es eine Reihe einfacher Tätigkeiten, die in der Fachsprache der Bundesagentur für Arbeit als „Helfertätigkeiten“ bezeichnet werden. Weil diese Tätigkeiten für Wirtschaft und Gesellschaft oft unverzichtbar sind, sprechen viele (u.a. in der Caritas) inzwischen aber lieber von „Basisarbeit“.

So oder so – einfache Tätigkeiten, für die in der Regel keine formale Qualifikation nötig ist, werden vergleichsweise niedrig entlohnt. Das trifft jedoch nicht für alle Helfertätigkeiten zu, hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) jetzt festgestellt. In bestimmten Konstellationen können ausgebildete Fachkräfte auf Helferniveau höhere Verdienste erzielen als im erlernten Beruf.

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