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Aufruf zur Unterstützung der Tariftreue-Petition
Wer pflegebedürftig ist, Unterstützung eines sozialen Dienstes benötigt oder medizinisch behandelt werden muss, braucht verlässliche Hilfe – und Menschen, die diese Hilfe leisten. Damit diese Unterstützung auch künftig gesichert bleibt, benötigen soziale Dienste, Pflegeeinrichtungen und medizinische Angebote ausreichend qualifizierte Mitarbeitende. Faire Löhne sind eine grundlegende Voraussetzung, um Fachkräfte zu gewinnen, langfristig zu binden und die Qualität der Versorgung sicherzustellen.
Unsere Pflegeeinrichtungen und soziale Dienste müssen ihre Mitarbeitenden tarif- bzw. AVR-konform bezahlen. Die geplanten Reformen der Bundesregierung im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) stellen die vollständige Refinanzierung tariflicher Vergütungen nun infrage. Dadurch geraten insbesondere freigemeinnützige Träger zunehmend in wirtschaftliche Schieflagen.
Die Folgen werden Personalabbau, Einstellungsstopps, ausbleibende Investitionen sowie Einschränkungen im Leistungsangebot bis hin zu Standortschließungen sein. Zudem droht ein Rückzug aus Ausbildung und Qualifizierung von Mitarbeitenden. Die Auswirkungen würden letztlich alle treffen: längere Wartezeiten, weniger Zeit für Pflege und Zuwendung, weniger wohnortnahe Angebote und eine unsichere Versorgung für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Unser gemeinsames Ziel: Die Tariftreue darf durch das Pflegeneuordnungsgesetz nicht gefährdet werden. Tarifliche Vergütungssysteme wie die AVR der Caritas sichern gute Arbeitsbedingungen, stärken die Fachkräftebindung und tragen dazu bei, dass pflegerische, medizinische und soziale Angebote verlässlich erbracht werden können.
Unterstützen Sie unsere Petition „Tariftreue besser machen! Pflege, Medizin und soziale Dienste stärken.“ – für starke Mitarbeitende, stabile Einrichtungen und eine sichere Versorgung für alle.
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NRW-Caritasverbände wollen Einführung von neuem Tarifwerk aussetzen
Die fünf nordrhein-westfälischen Diözesan-Caritasverbände wollen die Einführung des neuen Tarifwerks AVR 2027 aus finanziellen Gründen vorerst zeitlich aussetzen. In einem Brief an die Personalvorständin des Deutschen Caritasverbands, Susanne Pauser, verweist der stellvertretende Kölner Diözesan-Caritasdirektor Matthias Schmitt auf eine „neue Geschäftsgrundlage“ und plädiert für einen Kurswechsel: „Bitte setzen Sie sich auf Dienstgeber- und Dienstnehmerseite dafür ein, dass die derzeitige Beschlusslage überdacht, eine zeitliche Aussetzung der AVR 2027 erwogen und ggf. eine passende Weitung des Notlagenparagraphen erreicht wird.“
Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbands hatte im Oktober 2025 die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas grundlegend neu gefasst. Die Reform tritt nach aktueller Beschlusslage am 1. Januar 2027 in Kraft. Die AVR regeln die Arbeitsverhältnisse aller Mitarbeitenden der Caritasverbände und entsprechen grundsätzlich Tarifverträgen im staatlichen Arbeitsrecht. Mit der Reform der Systematik gehen Gehaltssteigerungen einher.
In dem Brief erläutert Schmitt, dass der Beschluss unter Voraussetzungen gefallen sei, die sich mittlerweile entscheidend verändert hätten: „Seit der Beschlussfassung haben mehrere gesetzgeberische Maßnahmen die wirtschaftliche Lage und Perspektive der Einrichtungen und Dienste deutlich verschlechtert.“ Besonders klar werde das im Krankenhausbereich durch das bereits beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, wodurch Defizite in Millionenhöhe verursacht würden.
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NRW-Arbeitsministerium veröffentlicht arbeitspolitische KI-Erklärung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat eine arbeitspolitische KI-Erklärung veröffentlicht. Sie soll die Diskussion über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Arbeitswelt, Bildung und Gesellschaft fördern und Orientierung für einen verantwortungsvollen Einsatz geben.
Für die Caritas enthält die Erklärung mehrere wichtige Impulse: KI soll Beschäftigte entlasten, Fachkräfte unterstützen und mehr Zeit für die Arbeit mit Menschen schaffen.
Der Aufbau von KI-Kompetenzen wird als zentrale Zukunftsaufgabe hervorgehoben. Zugleich betont das MAGS die Bedeutung von Beteiligung und Mitbestimmung bei der Einführung von KI. Besonders relevant ist zudem, dass die Sozial- und Gesundheitswirtschaft ausdrücklich als Bereich mit besonderen ethischen Anforderungen benannt wird, für den gemeinsam mit den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege tragfähige Lösungen entwickelt werden sollen. Leitprinzipien sind Transparenz, Verantwortung und ein menschenzentrierter Einsatz von KI.
Neue rechtliche Anforderungen werden durch die Erklärung nicht geschaffen. Sie verweist vielmehr auf bestehende Regelungen wie die KI-Verordnung der Europäischen Union, das Arbeitsschutzgesetz und die Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten.
Zur Erklärung des MAGS
Erfolgreiche Erasmus+-Fortbildung zur non-formalen Bildung
Wie kann Bildung Menschen erreichen, die von klassischen Bildungsangeboten oft nicht profitieren? Welche Methoden stärken Teilhabe, Selbstvertrauen und gesellschaftliche Mitwirkung? Mit diesen Fragen beschäftigten sich im Juni 2026 insgesamt 17 Fachkräfte aus fünf europäischen Partnerorganisationen im Rahmen einer gemeinsamen digitalen Fortbildung des Projekts „Non-formale Bildung für benachteiligte Menschen“. Die Maßnahme wurde aus Mitteln des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ finanziert.
Die Teilnehmenden kamen aus Deutschland, Österreich, Italien, Rumänien und Litauen. Vertreten waren die Caritas für das Erzbistum Köln, Caritas Oberösterreich, Caritas Alba Iulia, Caritas Trieste sowie die Karmeliter-Organisation aus Kaunas. Bereits seit September 2024 arbeiten die Partner im Rahmen des Erasmus+-Projekts zusammen und tauschen ihre Erfahrungen in der Bildungsarbeit mit benachteiligten Menschen aus. Die digitale Fortbildung stellte einen weiteren wichtigen Baustein dieser europäischen Zusammenarbeit dar.
Geleitet wurde die Schulung von Dr. Benjamin Haas, Sozialwissenschaftler und Kulturanthropologe aus Köln. Er verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen non-formale Bildung, internationale Zusammenarbeit und soziale Arbeit.
Die Fortbildung umfasste vier Online-Module mit jeweils vier Zeitstunden. Im ersten Modul entwickelten die Teilnehmenden ein gemeinsames Verständnis von non-formaler Bildung und reflektierten ihre eigenen beruflichen Erfahrungen. Dabei wurde deutlich, dass viele Aktivitäten in der sozialen Arbeit bereits wichtige Elemente non-formalen Lernens enthalten – oft ohne, dass diese ausdrücklich so benannt werden.
Im zweiten Modul stand die Qualitätsentwicklung im Mittelpunkt. Die Fachkräfte diskutierten, welche Merkmale erfolgreiche Bildungsangebote für benachteiligte Zielgruppen auszeichnen. Gleichzeitig wurden bewährte Methoden aus den verschiedenen Partnerorganisationen gesammelt und für den Einsatz in unterschiedlichen nationalen Kontexten geprüft.
Das dritte Modul widmete sich den Themen Macht, Vielfalt und Partizipation. Anhand von Praxisbeispielen aus der Arbeit mit Roma-Familien, Geflüchteten und Menschen in schwierigen Lebenslagen reflektierten die Teilnehmenden bestehende Herausforderungen und entwickelten Ansätze für eine noch inklusivere und beteiligungsorientierte Bildungsarbeit.
Im abschließenden Modul ging es um die nachhaltige Verankerung der Projekterfahrungen in den beteiligten Organisationen. Darüber hinaus beschäftigten sich die Teilnehmenden mit einfachen und praxisnahen Methoden zur Dokumentation und Evaluation von Lernprozessen.
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CaritasStiftung im Gespräch über Anrechnung und Ausgleich im Erbrecht
Wer Angehörige pflegt, investiert Zeit, Kraft und oft auch eigenes Geld. Im Erbfall stellt sich dann die Frage, ob und wie dieses Engagement berücksichtigt wird. Pflegeleistungen können im Erbrecht unter bestimmten Voraussetzungen eine Rolle spielen. Dabei geht es vor allem um Anrechnung und Ausgleich.
Matthias Weber, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker und zertifizierter Mediator, erläutert am 8. September von 17 bis 18.30 Uhr in der CaritasStiftung im Erzbistum Köln, wann Pflegeleistungen bei der Verteilung eines Nachlasses berücksichtigt werden können und worauf Betroffene frühzeitig achten sollten.
Eine Teilnahme ist nur nach Anmeldung möglich! Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt, es zählt die Reihenfolge der Anmeldung.
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Save the Date: Social.Innovation.Now. 2027
Im kommenden Jahr geht es im KSI in Siegburg um das Thema „Nah dran trotz Distanz: Soziale Arbeit in urbanen und ländlichen Räumen.“ Diskutiert werden sollen dabei die Herausforderungen, innovative Ansätze und strukturelle Unterschiede zwischen urbanen und ländlichen Sozialräumen.
Besonders spannend: Die Teilnehmenden sollen auf hybride Formen Sozialer Arbeit schauen, die digitale und analoge Angebote klug verbinden, Menschen zusammenbringen und neue Möglichkeiten schaffen, Einsamkeit entgegenzuwirken und Gemeinschaft zu stärken.
Merken Sie sich gerne den 3. und 4. Juni 2027 vor, und freuen Sie sich unter anderem auf
- kurzweilige Keynotes,
- lebendige Diskussionen,
- inspirierende Barcamp-Sessions,
- einen bunten Gallery-Walk
- und spannende Projekte.
Auch dieses Mal gibt es wieder einen Call for Ideas – und mit ein bisschen Glück gewinnen Sie sogar den Social Innovation Preis 2027.
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10 Jahre Fort- und Weiterbildungsangebote
„Bildung ist die mächtigste Waffe, um die Welt zu verändern“, erkannte Nelson Mandela. Möglichkeiten, neue Bildungschancen zu nutzen, bietet das CaritasCampus-Programm in Hülle und Fülle. Mehr als 400 Angebote stehen in Präsenz, als Web- oder Online-Seminar für Sie bereit, ergänzt durch gemischte Formate, Inhouse- oder Teamschulungen. Auch Angebote zu Bildungsurlauben des Kölner Diözesan-Caritasverbandes finden Sie im aktuellen Programm.
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Einladung zum 4. Klima-Forum für Wohlfahrt und Kirche am 6. Oktober in Köln
Willkommen zum fachlichen Austauschforum für klimagerechtes, sozial innovatives und nachhaltiges Handeln in Kirche, Wohlfahrt und Gesellschaft. Perspektiven für zukunftsfähige Beschaffung in Kirche und Wohlfahrt: Das Klima-Forum zeigt, wie wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln zusammengehen kann. Es zeigt Entwicklungen auf, eröffnet Handlungsalternativen und innovative, praxisnahe Umsetzungsimpulse für verantwortliches Handeln in Kirche, Wohlfahrt und Gesellschaft.
Eingeladen sind am 6. Oktober ins Kölner Maternushaus alle, die sich haupt- oder ehrenamtlich mit Klimaschutz & Nachhaltigkeit befassen oder die Beschaffung verantworten, ob im Management oder auf Referentenebene, insbesondere bei Trägern aus Caritas, Diakonie und weiteren Wohlfahrtsverbänden, aus Kirchengemeinden, Landeskirchen und Diözesen, sowie Vertreter*innen aus Politik und Sozialwirtschaft.
Zur Anmeldung und weiteren Informationen
Mitteilung der EU-Kommission und die Kommentare der Caritas
Die EU-Kommission hat am 22. Juli 2026 eine Mitteilung zur Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR) angenommen. Eigentlich war ein Aktionsplan angekündigt worden, da der vorherige Aktionsplan aus 2021 ausgelaufen war. Die Mitteilung bestätigt die Rolle der Europäischen Säule Sozialer Rechte als sozialer Schutzschild und Kompass der Europäischen Union für Fairness in einem Zeitalter des raschen Wandels.
Insbesondere werden drei Bereiche hervorgehoben, die dringend gestärkt werden müssen, um für gerechtere Arbeitsmärkte und stärkere Sozialsysteme zu sorgen:
- Erschwinglichkeit und Lebenshaltungskosten,
- Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) für die Zukunft der Arbeit,
- Abbau von Ungleichheiten, Stärkung von Fairness und Chancengleichheit.
Zur EU-Mitteilung
Im Domradio kommentierte Oliver Müller, DCV-Vorstand für Internationales, dass diesen politischen Prioritäten nun konkrete, überprüfbare Maßnahmen folgen müssen, die bei den Menschen spürbar sind. Insbesondere bezog sich Müller auf die aktuell laufenden Verhandlungen über den Finanzrahmen der EU für die kommenden sieben Jahre und sagte: „Mitgliedstaaten und die EU müssen diese Prioritäten nun mit Leben füllen und mit Finanzmitteln hinterlegen.“
Es sei ein Widerspruch, wenn einerseits ambitionierte Ziele und politische Prioritäten für die Umsetzung der Säule formuliert würden, gleichzeitig jedoch im EU-Haushalt die Finanzierung sozialer Projekte vor Ort im Rahmen der Regionalpolitik in großem Ausmaß zusammengestrichen werde.
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Auch Caritas Europa kritisierte unter anderem, dass aus der Mitteilung keinerlei verbindliche Maßnahmen abzuleiten sind und es sich stattdessen hauptsächlich um eine Zusammenstellung bereits bekannter Initiativen handelt.
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Ein starkes Europa braucht einen starken Europäischen Sozialfonds
Europa steht vor großen Herausforderungen. Gerade jetzt braucht es eine Politik, die den sozialen Zusammenhalt stärkt, nicht schwächt. Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist seit 1957 das zentrale Instrument, das sicherstellt: Europa wächst nicht nur als Wirtschafts- und Währungsunion zusammen. Europa wächst auch als Werteunion, die das Wohlergehen ihrer Völker sicherstellt und soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz fördert.
Der ESF leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, den sozialen Zusammenhalt in und zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) zu stärken. Der ESF ist deshalb so etwas wie „das soziale Gesicht Europas“.
Alle sieben Jahre wird in der EU zur strategischen Planung der gemeinsamen Vorhaben ein „Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR)“ verabschiedet. Er hat weitreichende Bedeutung auch für die Caritas. Denn es geht um die Zukunft von Förderprogrammen.
Noch agieren wir innerhalb des MFR 2021 bis 2027. Doch schon jetzt wird daran gearbeitet, wie es ab 2028 weitergehen soll. Die EU-Kommission plant umfassende Reformen und will die Struktur des gesamten EU-Haushalts fundamental verändern. Die Wohlfahrtsverbände befürchten gravierende Kürzungen, vor allem für den ESF.
Zum Factsheet der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW
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Gemeinsame Hilfsaktion von Caritas, Diakonie, Radio Wuppertal und Sparkasse
Mehr als 300 Kinder sind im Moment auf Ferienfreizeiten, die ohne die Radio-Wuppertal-Hilfsaktion „Kindertal“ zu Hause bleiben müssten. Dazu kommen weitere Freizeiten, bei denen „Kindertal“ anteilig Aktivitäten der Kindergruppen mitfinanziert. Die Hilfsaktion bezahlt zum Beispiel Aktionen vor Ort. Sie kümmert sich auch um Kinder, die in Wuppertal bleiben und trotzdem eine schöne Zeit haben sollen.
So bezahlt „Kindertal“ zum wiederholten Male Ferienausflüge, die zum Beispiel der Caritas-Treff A-Meise auf dem Sedansberg organisiert. Möglich ist das alles nur durch die vielen Spenden der Wuppertalerinnen und Wuppertaler. Und die kommen hundertprozentig an, es gibt keine Verwaltungskosten. „Kindertal“ ist eine gemeinsame Hilfsaktion von Caritas, Diakonie und Sparkasse.
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Das interkulturelle Straßenfest in Altenkirchen
Am 5. September verwandeln sich der Marktplatz und der Schlossplatz in Altenkirchen erneut in einen lebendigen Ort der Begegnung. Unter dem Motto „KULTOPIA – Das interkulturelle Straßenfest“ sind alle Menschen herzlich eingeladen, mitzuwirken, mitzufeiern oder einfach gemeinsam einen schönen Tag zu verbringen. In einer Zeit gesellschaftlicher Spannungen und zunehmender Polarisierung sollen mit diesem Fest Räume geschaffen werden, in denen Menschen miteinander ins Gespräch kommen und einander mit Offenheit und Respekt begegnen.
Besucherinnen und Besucher können sich auf Live-Musik, kulinarische Köstlichkeiten, erfrischende Getränke und spannende Überraschungen freuen. Ein abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt sorgt für beste Unterhaltung. Hauptträger der Veranstaltung KULTOPIA ist der Verein „Westerwälder Initiativen- und Betriebe-Netz“. Kooperationspartner ist der Caritasverband Rhein-Sieg. Doch lebendig wird dieses Fest erst durch engagierte Menschen aus der Region, die ihre Stadt aktiv mitgestalten möchten.
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Großes Medienecho zu den Planungen der Politik und Einschätzungen der Caritas
Die Bundesregierung lotet derzeit Pläne für einen Zivildienst aus, falls die Wehrpflicht wieder eingeführt würde. Sozialverbände weisen in diesem Kontext darauf hin, dass dieser zu Lasten der Freiwilligendienste gehen könnte. „tagesschau“ und Deutschlandfunk interviewten zu diesem Thema auch Diözesan-Caritasdirektor Dr. Frank Joh. Hensel.
Zur Sendung im Deutschlandfunk
Zur „tagesschau“
Zu WDR Aktuell (ab Minute 13.28)
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