Themen dieser Ausgabe sind u.a.: Aktueller Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW| CaritasStiftung im Gespräch | NRW legt Gesetzentwurf zum Kinderschutz vor

Ausgabe 06 – 2022 | 24. März 2022

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  Aktuell  

Caritas mahnt: „Hartz IV-Regelsatz ist verfassungswidrig“

Aktueller Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW

Strom, Benzin oder Nahrungsmittel – die Lebenshaltungskosten steigen und steigen. Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und Mehrausgaben in der Corona-Pandemie verschärfen die Situation enorm. Besonders dramatisch ist die Lage für die vielen Menschen, die von Hartz IV leben müssen. „Regelsätze haben schon vor dem exorbitanten Anstieg der Energiepreise die Haushaltskosten in keiner Weise abgedeckt. Jetzt verschärft sich die Situation zusätzlich“, sagt Dr. Frank Johannes Hensel, Direktor des Kölner Diözesan-Caritasverbandes. Das zeigen auch die Zahlen des Arbeitslosenreports der Freien Wohlfahrtspflege NRW und der Universität Duisburg-Essen. 

Während der Verbraucherpreisindex von Dezember 2020 bis Dezember 2021 um 5,2 Prozent gestiegen ist, wurde der Regelsatz für das Jahr 2022 um lediglich 0,7 Prozent erhöht. „Es ist mehr als offensichtlich, dass das nicht reichen kann. Die Grundsicherung muss das Existenzminimum sicherstellen. Wenn die steigenden Kosten nicht berücksichtigt werden, ist der Regelsatz verfassungswidrig“, so Hensel. 

Nach Berechnungen der Freien Wohlfahrtspflege NRW müsste ein bedarfsgerechter Regelsatz für einen alleinstehenden Menschen klar über 600 Euro pro Monat liegen. Aktuell beträgt er jedoch nur 449 Euro. In Köln beziehen 12,5 Prozent aller Menschen SGB-II-Leistungen, in Düsseldorf 10,7 und in Wuppertal 16,6 Prozent. Besonders kritisch sieht es bei Alleinerziehenden und Kindern im SGB-II-Bezug aus. Allein in Köln ist mit 20,6 Prozent jedes fünfte Kind arm, in Bonn leben 18,2 und in Solingen 17,6 Prozent der Kinder in Armut. 

Hensel: „Diese Entwicklung darf nicht länger hingenommen werden. Wir fordern einen Sofortzuschlag für Kinder, die von Armut betroffen sind, und die Umsetzung der Kindergrundsicherung.“

Zum Arbeitslosenreport NRW

Geflüchtete aus der Ukraine

Aktuelle Zahlen des UNHCR

Durch Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine sind aktuell rund 6,5 Millionen Menschen innerhalb des Landes und zirka 3,56 Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen. Laut dem Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) handelt es sich um die „am schnellsten wachsende Flüchtlingskrise seit dem Zweiten Weltkrieg“. Wohin die Menschen fliehen und welche Folgen der Krieg für die Communities in Deutschland hat, damit hat sich der Mediendienst Integration befasst:

Weitere Informationen

Psychosoziale Unterstützung für geflüchtete Menschen 

Videos von Refugio München für Eltern und Kinder aus der Ukraine

Menschen, die gerade aus der Ukraine vor dem Krieg nach Deutschland geflüchtet sind, haben Schreckliches erlebt. Vor allem die Kinder waren und sind hohen psychischen Belastungen ausgesetzt. Aber Kinder können sehr resilient sein, wenn ihnen sofort geholfen wird. Dazu haben die Expert_innen von Refugio München zwei Videos erstellt, die Eltern und Bezugspersonen erklären, wie sie den Kindern und sich selbst durch diese schwere Zeit helfen können. 

Zu den Videos

 

Materialien der Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer

In der Unterstützung geflüchteter Menschen stellen sich sowohl Fachkräften als auch Ehrenamtliche Fragen und Unsicherheiten zum Umgang mit traumatisierten Menschen. Erste Antworten kann hier der Praxisleitfaden „Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten“ der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) geben.

Zum Praxisleitfaden

ESF+-Programm Werkstattjahr

NRW-Arbeits- und Sozialministerium veröffentlicht Aufruf 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW hat den Förderaufruf für das ESF+-Programm Werkstattjahr veröffentlicht. Das Werkstattjahr ist als niedrigschwelliges Berufsvorbereitungsprogramm in den Übergangsangeboten etabliert und richtet sich an noch nicht ausbildungsreife Jugendliche. Im Werkstattjahr werden berufliche Qualifizierung mit praktischer, produktiver Arbeit und betrieblichen Praxisphasen verbunden. Das Werkstattjahr wird für die Maßnahmejahre 2022/2023 und 2023/2024 sowie zwölf Monate für das Maßnahmejahr 2024/2025 im Rahmen der Optionsziehung fortgeführt.

Zielgruppe des Programms sind insbesondere junge Menschen aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III mit fehlender Ausbildungsreife/Berufseignung und multiplen Problemlagen, die bei Eintritt in das Projekt in der Regel das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Auswahl und Zuweisung der Teilnehmenden erfolgt über die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit sowie die Jobcenter. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.

Die Ausschreibungen des REZ finden Sie unter:

Für eine vorbehaltliche Kofinanzierungszusage des MAGS ist die Zusendung des ausgefüllten Formblatts zum Werkstattjahr ausreichend. Interessierte Träger reichen die Bewerbungsunterlagen bis zum 18. April 2022 beim MAGS ein. 

Weitere Informationen zum Aufruf

DiscoverEU geht in die nächste Runde

35.000 Bahntickets werden ab 7. April verlost

Für junge Menschen, die 18 Jahre alt sind und einen legalen Wohnsitz in einem der EU-Mitgliedstaaten oder in einem mit Erasmus+ assoziierten Drittland ist die nächste Runde für DiscoverEU angekündigt. Europa kann nun weiter von dieser Altersgruppe entdeckt werden, denn es werden 35.000 Tickets verlost.

Ab der ersten Bewerbungsrunde im Jahr 2022 erhalten die ausgewählten Teilnehmer zudem eine DiscoverEU-Ermäßigungskarte mit Ermäßigungen u.a. für kulturelle Besichtigungen, Lernaktivitäten, Sport, Nahverkehr, Unterkunft oder Verpflegung.

Weitere Informationen

Qualifizierung in Kitas

Aufruf im Rahmen der Initiative REACT-EU gestartet

Der Förderaufruf des Landes NRW zielt darauf ab, eine neue praxisintegrierte Qualifizierungsmöglichkeit zur staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. zum staatlich geprüften Kinderpfleger einzuführen und zu finanzieren. Auch den in der Corona-Pandemie eingesetzten Kita-Helferinnen und Kita-Helfern wird angeboten, im Anschluss an das entsprechende Landesprogramm neben anderen Qualifizierungsmöglichkeiten eine Weiterqualifizierung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger in einer Kindertageseinrichtung zu absolvieren. Gefördert werden die Personalausgaben für eine praxisintegrierte Qualifizierung. Bis zu 1.000 interessierten Personen soll mit dem Beginn des nächsten Kitajahres am 1. August 2022 eine solche Qualifikation angeboten werden. Die Förderung wird in Form eines Pauschalbetrags für Personalausgaben in Höhe von 13.040 Euro pro beschäftigter Person (01.08.2022 bis 31.03.2023) gewährt.

Die Mittel werden im Rahmen der Initiative REACT-EU bereitgestellt. Interessierte Träger sind aufgerufen, bis zum 30. April 2022 Anträge einzureichen. 

Zum Aufruf

  Veranstaltungen  

Auf den Ernstfall bestens vorbereitet

CaritasStiftung im Gespräch informiert über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Wie gelingt es rechtzeitig, sich für Situationen vorzubereiten, in denen das gewohnte Leben völlig aus der Bahn gerät? Wichtig ist, darüber schon in „guten Zeiten“ nachzudenken. Schwere Unfälle, ein Schlaganfall oder andere Erkrankungen können von einem Tag auf den anderen alles verändern. Schlimmstenfalls ist man dann nicht mehr in der Lage selbst zu entscheiden, wie die medizinische Versorgung aussehen soll. Aber kann man rechtzeitig für solche Situationen Vorsorge zu treffen? 

Heike Drexler, gesetzliche Betreuerin im Betreuungsverein des Caritasverbandes für die Stadt Köln informiert im Rahmen von „CaritasStiftung im Gespräch“ am 4. April 2022 von 17 bis 18.30 Uhr über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Wie werden die eigenen Wünsche richtig und rechtskräftig formuliert? Wer hilft beim Ausfüllen der Dokumente? Wo sollten sie hinterlegt werden und was kostet dies? Heike Drexler gibt in ihrem digitalen Vortrag Antwort auf diese Fragen.

Zur Anmeldung

  Politik & Positionen  

„Kiko“ stärkt die Kinderpolitik in Deutschland 

Deutscher Bundestag beschließt Einsetzung der Kinderkommission 

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Einsetzung der Kinderkommission beschlossen. Die Mitglieder votierten einstimmig für die erneute Einrichtung einer Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Deutschen Bundestag. Alle Fraktionen unterstützten damit das Anliegen, „die erfolgreiche Arbeit der Kinderkommission auch in der 20. Wahlperiode fortzusetzen“, wie es in dem fraktionsübergreifenden Ausschussantrag heißt. Die sogenannte „Kiko“ habe seit ihrer erstmaligen Einsetzung im Jahr 1988 einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kinderpolitik in Deutschland geleistet.

Kinder und Jugendliche besser vor Gefährdungen schützen

NRW legt Gesetzentwurf zum Kinderschutz vor

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen. Mit dem Gesetzentwurf greift die Landesregierung zentrale politische und fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt – insbesondere in jüngerer Vergangenheit – auf und formuliert konkrete Maßnahmen, die die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern. Das Gesetz soll dabei in Zukunft kontinuierlich weiterentwickelt werden. Folgende Kernpunkte beinhaltet der Gesetzentwurf: 

  • Zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen (§ 8a SGB VIII) sollen in den Jugendämtern fachliche Mindeststandards beachtet werden; 
  • Mit einem Turnus von fünf Jahren soll in jedem Jugendamt ein landesweites Qualitätsentwicklungsverfahren der Kinderschutzpraxis durchgeführt werden;
  • Für das Qualitätsentwicklungsverfahren und zur Qualitätsberatung zur Kinderschutzpraxis in den Jugendämtern wird das Land eine zuständige Stelle einrichten;
  • In allen Jugendamtsbezirken sollen interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz aufgebaut und mit einer Netzwerkkoordinierung ausgestattet werden;
  • Es sollen Leitlinien zu Kinderschutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe etabliert werden;
  • Für das Fachpersonal soll es eine umfassende Qualifizierungsoffensive geben.
  • Kinderschutz und Kinderrechte sind untrennbar miteinander verbunden. Daher ist Basis für einen wirksamen Kinderschutz, den Rechten von Kindern und Jugendlichen auf Gehör und auf Berücksichtigung ihrer Meinung – entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife – zur Geltung zu verhelfen. Dies zieht sich wie ein roter Faden durch den Gesetzentwurf.

Die getroffenen Maßnahmen stellen erstmals in Nordrhein-Westfalen auf gesetzlicher Basis Mittel für den Kinderschutz bereit. 

Zur Pressemitteilung

  Vor Ort  

„Wegen Ukraine-Krieg Russen nicht ausgrenzen“

Appell der Caritas im Kreis Mettmann

„Der Überfall Putins auf die Ukraine darf nicht dazu führen, dass die hier lebenden Russinnen und Russen nun diffamiert oder rassistisch angegangen werden.“ Dies stellt Martin Sahler, Leiter des Fachdienstes für Integration und Migration im Caritasverband für den Kreis Mettmann klar. Darüber hinaus mahnt Sahler, auch die bereits hier lebenden Geflüchteten nicht aus den Augen zu verlieren: Es dürfe keine Klassifizierung von Geflüchteten entstehen.

Zum Appell

#WählsteFürMichMit

youngcaritas lädt am 11. April 2022 zum Poety Slam nach Düsseldorf

Die youngcaritas-Standorte in NRW organisieren zur Landtagswahl im Mai gemeinsam einen Poetry Slam unter dem Hashtag #WählsteFürMichMit. Um Jugendlichen eine Stimme zu geben und auf die Situation junger Menschen während der Pandemie aufmerksam zu machen, steht der Poetry Slam unter der Leitfrage „Was hat Corona mit mir gemacht?“.

Junge Menschen unter 18 Jahren dürfen nicht wählen und haben in den letzten zwei Jahren stark unter politischen Entscheidungen, die über ihren Kopf hinweg beschlossen wurden, gelitten. Bei dem Poetry Slam können Jugendliche und junge Erwachsene ihre (selbst geschriebenen) Texte zum Thema „Was hat Corona mit mir gemacht?“ vortragen, oder einschicken und von jemand anderem vorlesen lassen. Die Eindrücke sollen Wahlberechtigte dazu motivieren, ihre Wahl auch im Sinne derjenigen zu treffen, die aufgrund ihres Alters nicht wählen dürfen.

Beiträge mailen an

  Alles, was Recht ist  

Abschiebungshaft

Urteil des Europäischen Gerichtshofs

In seinem Urteil vom 10. März 2022 (Az.: C-519/20) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Bedingungen erklärt, unter denen Abschiebehäftlinge unterzubringen sind. Einer der zentralen Punkte ist, dass Abschiebehäftlinge nicht in Gefängnis-ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden dürfen. Von diesem Trennungsgebot darf nur in unvorhersehbaren Notlagen abgewichen werden. 

Zur Einordnung des Urteils von Pro Asyl

Zuwanderung und Erwerbstätigkeit

Faktenpapier des Sachverständigenrats für Integration und Migration

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration hat ein Faktenpapier zusammengestellt, in dem wichtige Informationen zur Regelung der Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit dargestellt werden. 

Zum aktualisierten Faktenpapier

  Medientipps  

Gut ausgebildete Russen verlassen ihr Land

Interview mit dem Migrationsforscher Jochen Oltmer

Der Osnabrücker Migrationsforscher Jochen Oltmer sieht Anzeichen für einen neuen Braindrain in Russland. So seien es vor allem gut ausgebildete Menschen, die aktuell das Land verlassen, analysiert der Historiker in einem Gespräch mit der „Wirtschaftswoche“.

Zum Interview

Geduldete Menschen in Ausbildung 

Die Bundesregierung plant Verbesserungen für Geflüchtete und Betriebe

Auszubildende, die in Deutschland nur geduldet sind, müssen zunächst ihre Ausbildung erfolgreich durchlaufen, wenn sie das Risiko einer Abschiebung reduzieren und sich langfristig ein Leben in Deutschland aufbauen möchten. Die Bundesregierung plant, ihnen bereits während der Ausbildung, statt einer Duldung eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren. Zusammen mit weiteren Maßnahmen würde dies für Auszubildende wie Betriebe mehr Rechtssicherheit und bessere Perspektiven schaffen.

Zum IAB-Forum

Beschäftigung von Geflüchteten

Betriebe mit ausländischen Beschäftigten stellen häufiger Geflüchtete ein

Der Fokus der Forschung zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten lag in den ersten Jahren nach dem starken Anstieg der Fluchtmigration nachvollziehbarerweise auf der Entwicklung ihrer Qualifikationen und Beschäftigungsfähigkeit. Die betriebliche Seite der Beschäftigung hat dagegen bisher weniger Beachtung gefunden. In diesem Bericht haben Fachleute des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung daher untersucht, welche betrieblichen Merkmale mit der Beschäftigung von Geflüchteten zusammenhängen. Die Ergebnisse sind interessant.

Zum IAB-Kurzbericht

Mehrsprachige Corona-Infos für Kinder- und Jugendliche 

Altersgerechte HInweise zur Schutzimpfung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ein digitales Informationspaket erstellt, welches minderjährige Kinder altersgerecht über die Corona Schutzimpfung aufklärt. Dieses Informationspaket ist insbesondere für die Zielgruppe der 5- bis 17-Jährigen gedacht und somit – neben dem Einsatz in Grundschulen, offenen Ganztagsschulen und weiterführenden Schulen – sicher auch für Vorschulkinder geeignet.

Mit dem digitalen Paket erhalten pädagogisches Personal, Schulleitungen und Lehrkräfte Informationen, die ausgedruckt, ausgehängt oder an Kinder, Jugendliche und Eltern weitergegeben werden können. Die Materialien sind zum Teil in Leichter Sprache sowie in weiteren Sprachen (Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch) verfügbar. 

Zum digitalen Informationspaket

Kirchliches Arbeitsrecht 

Ein Diskussionsbeitrag 

Die Kirchen haben unter Nutzung des Arbeitsrechts lange Zeit die Identität ihrer Dienste und Einrichtungen über die Abfrage von Loyalitätsobliegenheiten bei ihren Arbeitnehmer_innen abgesichert. Diese Instrumentalisierung entspricht nicht der Aufgabe des Arbeitsrechts. Es fehlt offenbar an einem neuen, gewinnenden Narrativ zur konfessionellen Identitätsentwicklung in der pluralen Gesellschaft. Unter dem Schutz des Arbeitsrechtes haben es die Bischöfe versäumt, die notwendigen Prozesse zum Aufbau einer substanziellen Identifikation von Mitarbeitenden mit dem kirchlichen Auftrag und Selbstverständnis zu entwickeln. Zu fragen ist, braucht es in der katholischen Kirche eine „Grundordnung für den kirchlichen Dienst“ und wer ist sinnvollerweise mit einer neuen Programmatik zu befassen.

Zum Blog-Beitrag

Geschlechtlicher Vielfalt mit Sensibilität und Know-how begegnen

Handlungsempfehlungen des Paritätischen für die Kinder- und Jugendhilfe

Der Paritätische veröffentlicht Handlungsempfehlungen zu inter* und trans*Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und damit das reformierte SGB VIII ist rechtskräftig. Paragraf 9 SGB VIII formuliert nun: Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern. 

Das Interesse und der Beratungsbedarf an und zu inter*- und trans*-Themen nimmt zu, gleichzeitig fehlt es vielen Fachkräften häufig noch an Wissen, Sensibilität und praktischem Know-how, die Themen im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern kompetent zu vermitteln und sie angemessen zu unterstützen. 

Zur Handlungsempfehlung