Themen dieser Ausgabe sind u.a.: Familienzeit NRW – Urlaub für Familien | „Klimaschutz ist Armutsbekämpfung“ | Auswertung von Handydaten im Asylverfahren

Ausgabe 04 – 2023 | 02. März 2023

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  Aktuell  

„Familienzeit NRW“

Förderung pädagogisch begleiteter Gruppenreisen 

Mit dem Förderprogramm wird Familien aus Nordrhein-Westfalen über eine Individualförderung ein Familienerholungsurlaub in einer gemeinnützigen Familienferienstätte ermöglicht. Ergänzend zu dieser Individualförderung fördert das NRW-Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration auch in diesem Jahr im Rahmen seines Förderprogramms „Familienzeit NRW“ pädagogisch begleitete Gruppenreisen der Familienbildung und der Familienberatung für Familien aus Nordrhein-Westfalen. 

Gefördert werden Gruppenreisen mit einem Umfang zwischen drei und sieben zusammenhängenden Übernachtungen für interessierte Familien mit geringem Einkommen sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung in einer gemeinnützigen Übernachtungsstätte, die konzeptionell Urlaubsangebote für Familien ermöglicht. In der Förderung enthalten sind Vollverpflegung, die begleitenden Betreuungs- und Bildungsangebote sowie auch ggf. stattfindende Vor- und Nachbereitungstreffen. 

Die Förderung erfolgt über den Reisedienst des Diakonie Ruhr-Hellweg in Kooperation mit dem AWO-Bezirksverband OWL und dem Caritasverband Düsseldorf.

Weitere Informationen

Protesttag der Aktion Mensch am 5. Mai

Förderung von Aktions- und Projektideen 

Auch in diesem Jahr wird es am 5. Mai wieder einen europaweiten Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung geben. Das Motto 2023 ist „Zukunft barrierefrei gestalten!“ Die Aktion Mensch stellt zu diesem Protesttag das Thema Barrierefreiheit ins Zentrum ihrer Aktivitäten. Im Rahmen dieses Themas soll im Aktionszeitraum vom 22. April bis 7. Mai 2023 die Öffentlichkeit durch gezielte Aktionen sensibilisiert und motiviert werden, sich noch stärker für mehr Barrierefreiheit zu engagieren.

Bis Ende März können für Aktionen und Projektideen hierfür pro Einrichtung bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Eigenmittel sind nicht notwendig. 

Zum Förderantrag

  Veranstaltungen  

JUVENTUS fördert Austausch benachteiligter Jugendlicher

Förderaufruf für ESF-Plus-Programm in Vorbereitung

Das ESF-Plus-Programm JUVENTUS fördert die Durchführung von transnationalen Austauschen mit betrieblichem Praktikum für benachteiligte junge Menschen mit dem Ziel, diese in Arbeit oder Ausbildung zu integrieren. Das Programm baut auf dem erfolgreichen Ansatz des ESF-Programms „IdA – Integration durch Austausch“ (2008–2022) auf.

JUVENTUS ist zudem der deutsche Beitrag zur neuen ALMA-Initiative der Europäischen Union. Durch das Programm können Vorhaben mit Gesamtausgaben von bis zu 2,5 Millionen Euro über zunächst vier Jahre gefördert werden. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent. Für das Programm ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verantwortlich. Eine Kontaktdatenbank für Partnerorganisationen im Ausland wird für interessierte Projektträger bereitgestellt. Zudem wird es eine Vernetzung und Unterstützung auf europäischer Ebene im Rahmen der ALMA-Initiative geben.

Der zweite Förderaufruf für das Programm wird voraussichtlich ab Mitte Mai 2023 veröffentlicht (mit dreimonatiger Bewerbungsfrist). Im Vorfeld wird am 21. März von 10:00-11:30 Uhr eine virtuelle Informationsveranstaltung angeboten, bei der das Programm vorgestellt wird und Fragen beantwortet werden.

Zu weiteren Programminformationen

Zur Anmeldung

CaritasCampus

Fort- und Weiterbildungsangebote

„Bildung ist die mächtigste Waffe, um die Welt zu verändern“, erkannte Nelson Mandela. Möglichkeiten, neue Bildungschancen zu nutzen, bietet das CaritasCampus Programm 2023 in Hülle und Fülle. Mehr als 400 Angebote stehen hier in Präsenz, als Web- oder Online-Seminar für Sie bereit, ergänzt durch gemischte Formate, Inhouse- oder Teamschulungen. Auch Angebote zu Bildungsurlauben des Kölner Diözesan-Caritasverbandes finden Sie im aktuellen Programm.

Weitere Informationen und Tickets

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  Klima sucht Schutz  

„Klimaschutz ist Armutsbekämpfung“

Caritas startet Kampagne für sozial gerechten Klimaschutz

„Die Klimakrise macht Arme noch ärmer, sie macht krank, sie verstärkt die soziale Ungerechtigkeit, in Deutschland und weltweit. Wer die Klimakrise bekämpft, bekämpft auch Armut und deshalb ist der Schutz des Klimas für die Caritas eine Aufgabe, die nicht auf die lange Bank geschoben werden darf. Sie hat verbandlich und politisch Priorität“, erklärt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa zum bundesweiten Start der Caritas-Kampagne „Für Klimaschutz, der allen nutzt“.

„Wir fordern von der Politik, dass sie konsequent und klug Rahmenbedingungen gestaltet, die sozial gerechten Klimaschutz umsetzbar machen“, so die Caritas-Präsidentin weiter. Sozial gerecht heißt: Die, die am meisten zur Klimakrise beitragen, sind gefordert, den größten Einsparbeitrag zu leisten und CO2-Emissionen zu drosseln. Sozial gerecht heißt auch: Alle in Deutschland werden dazu befähigt, das Klima zu schützen. „Die bisherige Klimapolitik hat eine soziale Schieflage. Menschen mit geringem Einkommen haben nichts von Subventionen für E-Autos, weil sie sich kein neues Auto leisten können. Sie profitieren aber sehr wohl von einem gut ausgebauten, günstigen ÖPNV“, so Welskop-Deffaa.

Ein besserer und günstiger barrierefreier ÖPNV ist, neben der energetischen Sanierung von Sozialwohnungen, eine Kernforderung der Caritas-Kampagne. Darüber hinaus setzt sich die Caritas für ein Klimageld ein, also eine Rückzahlung der Einnahmen aus der Besteuerung von CO2, die die Belastungen für die Einkommensärmeren kompensiert. Subventionen, die wie beim Dienstwagenprivileg fossile Energien begünstigen, müssen abgeschafft werden.

Zur Kampagne

Sozial & Mobil

Fördermittel für E-Mobilität

Die Bundesregierung setzt die Unterstützung der Umstellung von Fahrzeugflotten im Gesundheits- und Sozialwesen auf Elektrofahrzeuge fort. Umgesetzt wird dies mit dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Basis des BMWK-Förderprogramms „Erneuerbar Mobil“.

Anträge auf Zuschüsse zum Kauf von Elektrofahrzeugen können unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit bis zum 30. Juni 2023 über das Förderportal easy-online gestellt werden. Beschaffung und Zulassung müssen bis zum 30. September 2024 erfolgt sein. Bei Kumulierung mit dem BAFA-Umweltbonus müssen die Elektrofahrzeuge aufgrund der aktuellen Förderbedingungen zum Umweltbonus bis zum 1. September 2023 beschafft werden.

Zum Förderprogramm

  Politik & Positionen  

Herausforderungen bei Aufnahme und Beratung Geflüchteter aus der Ukraine

Bundesweite Umfrage der BAG Freie Wohlfahrtspflege

Im Oktober 2022 haben insgesamt 635 Berater_innen der Migrationsfachdienste an einer Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Freie Wohlfahrtspflege teilgenommen und somit wichtige Einblicke in die Arbeit vor Ort ermöglicht. Die Ergebnisse zeigen nun, an welchen Stellen Herausforderungen existieren und welche kurzfristigen Handlungsempfehlungen sich hieraus ableiten. Die Ergebnisse gliedern sich in die Bereiche Wohn- und Lebenssituation, Zusammenarbeit mit Behörden, Zugang zu Integrations- und Sprachkursen sowie Aufenthaltsrecht. 

Zu den Umfrageergebnissen

Weiterentwicklung der Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung

Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes 

Am 30. November 2022 beschloss das Bundeskabinett Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung. Durch Änderungen im Bildungs- und Arbeitsmigrationsrecht bzw. durch gesetzliche Erleichterungen soll die Einwanderung unter anderem familienfreundlicher gestaltet werden und die administrativen Verfahren transparenter gestaltet werden. Der Deutsche Caritasverband hat nun die beiden für das Vorhaben zentralen Referentenentwürfe des Bundesinnenministeriums bewertet.

Zur Stellungnahme

  Vor Ort  

Ein Jahr Caritas Ukraine-Hilfe

Vielfältiges Engagement auch im Erzbistum Köln

Anlässlich des Jahrestags der russischen Aggression fand am 22. Februar 2023 eine Pressekonferenz von DCV und Caritas international in Freiburg statt. Irene Porsch, Flüchtlingsbeauftragte der Caritas im Erzbistum Köln, berichtete über konkrete Hilfen für geflüchteter Menschen aus der Ukraine in Deutschland und das von Caritas international unterstützte Projekt „Caritas 4U“. 

Ein besonderes Augenmerk der Caritas-Angebote in Deutschland liegt auf der Begleitung von privaten Gastgeberinnen und Gastgebern und der von ihnen aufgenommenen Menschen. Etwa drei Viertel der eine Million Geflüchteten aus der Ukraine, sind noch privat untergebracht. „Mit der privaten Aufnahme waren und sind die Gastfamilien Ansprechpartner für alle Fragen, etwa bei der Beantragung von Sozialleistungen. Sie dürfen damit aber nicht allein gelassen werden. Die Gastfamilien brauchen selbst fachliche Unterstützung", erklärt Irene Porsch. „Der ohnehin knappe Wohnraum in Deutschland trifft geflüchtete Menschen besonders hart. Für Gastfamilien ist es deshalb beinahe unmöglich, ihren ukrainischen Gästen bei der Suche nach alternativem Wohnraum zu helfen. Sie möchten unterstützen, können es aber nicht – das ist das Dilemma.“

Mit dem Projekt „Caritas4U“ bietet die Caritas deutschlandweit Anlaufstellen für private Gastgeberinnen und Gastgeber, im Erzbistum zurzeit in Wuppertal, Euskirchen, Köln und Bonn. Sie vermitteln bei Konflikten, helfen bei der Wohnungssuche, stellen den Kontakt mit anderen Diensten her und entlasten somit die Aufnehmenden.

Weitere Informationen

  Alles, was Recht ist  

Auswertung von Handydaten im Asylverfahren

Bundesverwaltungsgericht erklärt Praxis des BAMF für rechtswidrig

Zur Feststellung von Herkunft und Identität im Rahmen des Asylverfahrens liest das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2017 die Smartphones Geflüchteter aus, sofern diese keinen Pass vorlegen können. Mit Urteil vom 16. Februar .2023 hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Auswertung von Smartphones Geflüchteter zu Beginn des Asylverfahrens rechtswidrig ist bzw. dass zunächst geprüft werden muss, ob zur Identitätsfeststellung mildere Mittel zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen zum Grundsatzurteil

Zur Pressemitteilung des BVerwG

Mehr Selbstbestimmung und Mitsprache, bessere Qualität und Aufsicht

Informationsmaterialien zur Betreuungsrechts-Reform

Das Bundesministerium der Justiz hat auf zahlreiche Informationen zur Betreuungsrecht-Reform veröffentlicht. Dazu zählen:

  • FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Betreuungsrecht
  • Infopapier zum neuen Betreuungsrecht
  • Auf einen Blick: Die Betreuungsrechtsreform für Betreuungsrichterinnen und -richter
  • Auf einen Blick: Die Betreuungsrechtsreform für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
  • Der richtige Umgang mit rechtlich betreuten Menschen: Dos und Don‘ts für Ärztinnen und Ärzte
  • Der richtige Umgang mit rechtlich betreuten Menschen: Relevante Änderungen im Betreuungsrecht für Sozialleistungsträger

Zu den Materialien

  Medientipps  

Erwerbszuwanderung aus Drittstaaten stärken

Neue Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

In Deutschland droht aus verschiedenen Gründen eine wachsende Fach- und Arbeitskräftelücke. Da weder die Steigerung der inländischen Erwerbsbeteiligung noch die Zuwanderung aus anderen EU-Staaten oder die Erwerbspotenziale hier lebender Geflüchteter ausreichen werden, könnte und sollte mehr Erwerbszuwanderung aus Drittstaaten nach Deutschland dazu beitragen, diese Lücke zu schließen. Um diese Erwerbszuwanderung attraktiver zu machen, müssen die bestehenden Zugangshürden gesenkt werden.

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Über ein Drittel der Erwerbsfähigen ist alleinerziehend 

Studie zu Ukrainerinnen und Ukrainern in der Grundsicherung 

In Deutschland wurden bislang etwa eine Million Geflüchtete aus der Ukraine registriert, rund 96 Prozent sind ukrainische Staatsangehörige. Seit Juni 2022 können Geflüchtete aus der Ukraine bei Hilfebedürftigkeit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen. Insbesondere Altersstruktur und durchschnittliches Qualifikationsniveau, aber auch institutionelle Rahmenbedingungen sprechen dafür, dass ihre Beschäftigungsperspektiven vergleichsweise günstig sind. Eine besondere Bedeutung für die Arbeitsmarktintegration kommt der Kinderbetreuung zu. 

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