Themen dieser Ausgabe sind u.a.: Caritas Jahreskampagne „Für Klimaschutz, der allen nutzt“ | Neue Online-Beratungsplattform des DCV | Migrationsbericht 2021

Ausgabe 02 – 2023 | 02. Februar 2023

Mit den DiCVnews möchten wir Ihnen alle zwei Wochen einen Überblick über Veranstaltungen, Positionen, rechtliche Entwicklungen und Aktivitäten im Erzbistum Köln geben. Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt haben und wir hoffen, dass er Ihnen gefällt. Wir freuen uns über Ihr Feedback. Falls Sie die DiCVnews nicht mehr erhalten möchten, finden Sie am Ende des Newsletters eine Abmelde-Funktion

  Aktuell  

Für Klimaschutz, der allen nutzt

Caritas startet Jahreskampagne 2023

Mit ihrer Jahreskampagne „Für Klimaschutz, der allen nutzt“, die in diesen Tagen beginnt, hat sich die Caritas in Deutschland auf die Fahne geschrieben, mit dem gängigen Narrativ aufzuräumen, wonach Klimaschutz immer nur teuer sein muss. Im Gegenteil: Klimaschutz wird sich langfristig auszahlen und kann auch ein Weg sein, um Armut in Teilen zu lindern und soziale Gerechtigkeit voranzubringen. Die Caritas setzt sich vor allem für die Menschen ein, die sich vor den Folgen des Klimawandels nicht genügend schützen können. Menschen wie Jenny – sie gibt der Kampagne ein Gesicht: eine Frau, Mitte 40, die trotz Arbeit immer schwerer über die Runden kommt. Sie ist eine von vielen ärmeren Menschen, die unter den Folgen fehlenden Klimaschutzes leiden und sie berichtet aus ihrer Sicht, wie Klimaschutz ihr Leben verändern kann. Jenny informiert und sucht den Kontakt zu Politik und Gesellschaft.

Ihre sozialpolitischen Forderungen und weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter www.caritas.de/klimaschutz und regelmäßig unter der DICVnews – Rubrik: KLIMA SUCHT SCHUTZ

Pflegeheim-Träger forderte Energiepauschale von Bewohnenden

Caritas-Tochtergesellschaft aus Erfurt sorgt für Empörung

Für Empörung sorgte die Caritas Trägergesellschaft „St. Elisabeth“ im thüringischen Erfurt. In einem Brief forderte sie Pflegeheimbewohnende dazu auf, ihr die Energiepreispauschale zu überlassen. Betreuer, Krankenkassen und das Bistum Erfurt reagierten überrascht bis verstimmt über dieses Vorgehen. Die Trägergesellschaft ist eine Tochter des Caritasverbandes für das Bistum Erfurt und betreibt neun Pflegeheime mit 720 Bewohnerinnen und Bewohnern. Im dem Brief heißt es: „Die Bundesregierung hat (…) beschlossen, am 15. Dezember allen Rentnerinnen und Rentnern eine Energiepreispauschale von 300 Euro über die Rentenkasse zu gewähren. Da sie ja bei uns im Haus leben und wir auch mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen haben, bitten wir Sie, uns die Pauschale zu überlassen (…)“. Inzwischen soll die Trägergesellschaft das Geld an die Bewohnenden erstattet haben.

Nähere Informationen finden Sie hier

An der Seite der Familien

Ehe- und Familienfonds des Erzbistums Köln fördert innovative Projekte

Auch in der Übergangsphase der Pandemie haben Familien eine Vielzahl von sozialen und wirtschaftlichen Belastungen zu schultern. Zweck des Ehe- und Familienfonds des Erzbistums ist es, Maßnahmen und Beratungsaktivitäten katholischer Einrichtungen und Dienste für betroffene Familien zu fördern. Hierzu zählen die „Frühen Hilfen“ genauso wie Hilfen für Kinder suchtbelasteter und psychisch kranker Eltern, Modelle von Familienpatenschaften und Angebote für Alleinerziehende.

Berücksichtigt werden zudem Initialprojekte der Ehe- und Familienpastoral in den Seelsorgebereichen und Projekte der Zusammenarbeit von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen, die sich im Alltag um Familien kümmern.

Förderanträge für die Jahre 2023 und 2024 können bis zum 24. März 2023 beim Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln eingereicht werden. Eine Zusage erhalten förderfähige Projekte voraussichtlich Ende Mai 2023.

Zu den Antragsformularen

Anträge können dem Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln, Geschäftsstelle Ehe- und Familienfonds des Erzbistums Köln, Georgstr. 7, 50676 Köln auch postalisch zugestellt werden oder als unterschriebene PDF-Datei per E-Mail an: eheundfamilienfonds@caritasnet.de

Zweiter Förderaufruf „rückenwind³“ gestartet

Information der BAGFW

Die BAGFW informiert über das 2. Interessensbekundungsverfahren im ESF Plus Programm „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“. Das Interessensbekundungsverfahren läuft vom 23.01. – 17.03.2023. Weitere Informationen finden Sie hier.

  Veranstaltungen  

Diözesan-Tag Hospiz „In Liebe (los)lassen“ am 3. Mai 2023

CaritasCampus

Eine der wesentlichen Aufgaben der hospizlichen Begleitung besteht darin, Menschen zu ermutigen, zu befähigen, zu begleiten, „loszulassen“ oder auch auszuhalten, dass dies nicht (so) gelingt. Auch für Begleitende selbst ist diese Aufgabe oftmals eine Herausforderung. Es gilt, nicht nur von den zu Begleitenden und deren Zugehörigen, sondern manchmal auch von eigenen Vorstellungen eines „guten Sterbens“ Abschied zu nehmen. In einem Mix aus Vortrags-Impulsen, Erfahrungsberichten und Austausch stehen beim diesjährigen Diözesantag Hospiz die verschiedenen Facetten des „Loslassens“ im Mittelpunkt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Neue Online-Beratungsplattform des DCV

Ein virtueller Rundgang

Aufgrund der großen Nachfrage bietet der Deutsche Caritasverband interessierten Online-Berater_innen bei Trägern, Diensten und Einrichtungen aller Fachrichtungen aus dem Erzbistum Köln erneut die Möglichkeit, bei einem virtuellen Rundgang mit Christoph Langer, Freiburg, die neue Online-Beratungsplattforum des Deutschen Caritasverbands näher kennenzulernen. Ein besonderer Akzent wird auf der Vorstellung der neuen Video-Beratung liegen.

Zur Wahl stehen zwei alternativen Online-Termine: 14.2.2023, 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 24.2.2023, 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr.

Hier geht’s zur Anmeldung.

  Politik & Positionen  

NRW-Stärkungspakt: Gemeinsam gegen Armut

Unterstützungsleistungen für Kommunen in Nordrhein-Westfalen

Mit der Gas- und Strompreisbremse des Bundes werden nicht sämtliche Mehrbelastungen durch Energiepreissteigerungen und Inflation aufgefangen. Viele Menschen - vor allem jene mit geringem Einkommen - sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen.

Mit dem „NRW-Stärkungspakt – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land NRW den Kommunen zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von rd. 150 Mio. Euro bereit, um sicher zu stellen, dass Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur ihre wertvolle und notwendige Arbeit weiterleisten und sogar ausbauen können. Zum anderen soll durch Einzelfallhilfen oder Verfügungsfonds Menschen in existenziellen Notsituationen geholfen werden. Weitere Informationen als Download finden Sie auf der Internetseite des MAGS.

Zusätzlich zum NRW-Stärkungspakt – gemeinsam gegen Armut sind aus der vom Landtag bereitgestellten ersten Tranche des Sondervermögens zur Krisenbewältigung von insgesamt 1,6 Mrd. Euro zur Unterstützung der Kinderbetreuung 60,2 Mio. Euro als einmaliger Aufschlag sowohl auf die Kindpauschalen als auch auf die Kindertagespflegepauschalen für das Kindergartenjahr 2022/23 vorgesehen. So wird der unterschiedliche Energiebedarf je nach Betreuungsangebot abgebildet. Ein entsprechendes Förderprogramm wird über die Landesjugendämter laufen. Weitere Informationen können einem aktuellen Bericht der Familienministerin an den Familienausschuss des Landtags NRW entnommen werden.

  Klima sucht Schutz  

Bedarfsgerechter und günstigerer ÖPNV

Sozialpolitische Forderungen der Caritas-Jahreskampagne

Die Veränderung unserer Mobilität kann in erheblichem Maße dazu beitragen, dass wir unsere Klimaziele erreichen. Viele Menschen fürchten, dass sie durch eine veränderte Mobilität etwas verlieren könnten. Die Caritas weist darauf hin, dass ein Wandel unserer Mobilität, in erster Linie große Vorteile mit sich bringt. Gerade für die Menschen, die besonders stark von Armut betroffen sind, ist die Mobilitätswende wünschenswert. Wer wenig Geld hat, hat meist kein Auto und ist auf Bus und Bahn angewiesen. Jeder Schritt hin zu neuer Mobilität ist damit eine konkrete Verbesserung des Lebensalltages ärmerer Menschen.

Wenn Bus- und Bahnverbindungen ausgebaut werden und die Taktung der Fahrten erhöht wird, kommen besonders jene, die sich kein Auto leisten können, leichter ans Ziel. Gleichzeitig profitieren sie besonders davon, wenn in der Politik entschieden wird, den öffentlichen Personennahverkehr günstiger zu machen, um seine Attraktivität zu steigern. Für alle Menschen, für die wir uns stark machen, bedeutet das eine ganz konkrete Entlastung und damit mehr persönliche Freiheit.

Kampagneninfos zum sozialgerechten Klimaschutz finden Sie hier

  Vor Ort  

Angebote des Fachdienstes für Integration und Migration

Caritasverband Leverkusen

Im ersten Halbjahr 2023 bietet der FIM des Caritasverbandes Leverkusen ein reichhaltiges Programm an Begegnungsmöglichkeiten, Bildungsveranstaltungen, Aktionen und Projekten. Zielgruppen sind sowohl ehrenamtlich als auch hauptamtlich Engagierte bzw. pädagogische Fachkräfte.

Hier geht’s zum Programm

  Alles, was Recht ist  

EU-Beihilfenrecht für die Praxis

Orientierung und Weiterentwicklung

Als Teil des europäischen Wettbewerbsrechts will das EU-Beihilfenrecht zu einem fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt beitragen. Es soll verhindern, dass Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat gegenüber Unternehmen anderer Mitgliedstaaten durch staatliche Unterstützung einen übermäßigen Vorteil genießen. Für alle, die den Überblick über den Anwendungsbereich des EU-Beihilfenrechts behalten wollen, hat die EU-Vertretung des Deutschen Caritasverbands eine Orientierungshilfe veröffentlicht. Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) macht der DCV zudem in einer Stellungnahme deutlich, worauf es bei der anstehenden Weiterentwicklung des EU-Beihilfenrechts ankommt.

So möchte er frühzeitig und konstruktiv zum Novellierungsprozess der geltenden De-Minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) beitragen. Eine konkrete Forderung ist beispielsweise, dass bei Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse der Schwellenwert von derzeit 500.000 EUR auf 1,5 Mio. EUR in drei Steuerjahren angehoben wird. Das würde einen größeren Anwendungsspielraum und eine bessere Praxistauglichkeit ermöglichen, ohne den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.

Schutzstatus für Wehrdienstverweigerer aus Syrien

Aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Ist syrischen Geflüchteten, die sich im Herkunftsland dem Wehrdienst entzogen haben und in Deutschland Asyl beantragen, die Flüchtlingsanerkennung oder der subsidiäre Schutz zuzuerkennen? Diese Frage wurde von deutschen (Ober-)Verwaltungsgerichten in der Vergangenheit unterschiedlich beantwortet. Im Kontext eines Urteils des EuGH hatte das OVG Berlin-Brandenburg seine Rechtsprechung geändert. Diese Urteile des OVG wurden nun durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.

Weiter Informationen finden Sie hier.

  Medientipps  

Migrationsbericht 2021 und Kurzstudie

Aktuelle Publikationen des BAMF

Zum Jahreswechsel veröffentlichte das BAMF mehrere interessante Kurzanalysen bzw. Studien. Anfang 2023 wurde der Migrationsbericht 2021 vorgestellt, seine zentralen Ergebnisse finden Sie hier. Darüber hinaus veröffentlichte die Bundesoberbehörde eine Kurzstudie zu Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland.

Effektive Interessensvertretung

Paritätische Arbeitshilfe zur kommunalen Lobbyarbeit

Für soziale Organisationen sind kommunale Verwaltung, Politik und Medien die relevanten Ansprechpartner, um Gehör für die Anliegen der Menschen vor Ort zu finden und die Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Lebensqualität zu verbessern. Der Paritätische hat eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die Initiativen und Einrichtungen vor Ort unterstützen möchte, aus ihren Angeboten und alltäglichen Tätigkeiten Lobbyaktivitäten zu entwickeln und umzusetzen.

Zur Arbeitshilfe

Betriebe zögerlich bei Weiterbildungsförderung für Beschäftigte

IAB-Forschungsprojekt führt Befragung durch

Mit dem Qualifizierungschancengesetz und dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ stehen Betrieben verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung für ihre Beschäftigten zur Verfügung. Bislang werden diese aber eher wenig in Anspruch genommen. In einem qualitativen IAB-Forschungsprojekt wurden Betriebe sowie Fach- und Führungskräfte aus dem Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit zu möglichen Gründen befragt. Dabei zeigt sich: Insbesondere eine bessere Information der Betriebe und der Abbau administrativer Hürden könnten die Inanspruchnahme steigern.

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