Beratung (c) Anette Etges

Beratung

Die Arbeit mit und für Menschen mit Behinderungen stellt immer wieder neue Herausforderungen an die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe. Gleichzeitig ändern sich die Rahmenbedingungen in der sozialen Arbeit stetig. Durch die derzeit anstehende Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wird sich das bisherige Hilfesystem der Eingliederungshilfe umfassend wandeln.

Die Abteilung Alten- und Behindertenhilfe berät ihre Träger zu gesetzlichen Bestimmungen, Rahmenbedingungen, Förderrichtlinien sowie aktuellen fachlichen Entwicklungen. Bei betreffenden Themen, werden einzelne Abteilungen wie z. B. der Bereich Wirtschaft und Statistik oder die Stabsbteilung Recht in das Beratungssetting mit eingebunden.

Die Abteilung Alten- und Behindertenhilfe hat vielfältige Erfahrungen in der Beratung und Umsetzung von Konzeptentwicklung in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Diensten im Erzbistum Köln. Zusätzlich wird die finanzielle Abwicklung durch den Bereich Wirtschaft und Statistik unterstützt.

Die Abteilung Behindertenhilfe berät ihre Träger zu Förderanträgen. Die Abteilung hat einen Überblick über die unterschiedlichen Rahmenbedingungen einzelner Stiftungen sowie der rechtlichen Vorgaben und kann somit eine umfassende Beratung anbieten.

Die Arbeit mit und für Menschen mit Behinderungen stellt immer wieder neue Herausforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe. Die Veränderungen können von den Mitarbeitenden bewältigt werden, wenn sie sich kontinuierlich qualifizieren und ihre Kompetenzen erweitern. Mit dem Fortbildungsprogramm stellen wir für die Träger, Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe einen fachlich fundierten Rahmen für die Personalentwicklung bereit.

Einen Überblick der Fortbildungsangebote im Themenbereich „Behindertenhilfe“ finden Sie hier.

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