Informationen rund um das Thema Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben.
Sowohl für die Erstbewilligung von Wohngeld als auch für die Weiterbewilligung von Wohngeld ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Anspruch auf Wohngeld ist einkommens-abhängig und von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und deren Einkommen.
Personen, die Leistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, haben keinen Anspruch auf Wohngeld, da die Kosten für Unterkunft und Heizung schon über das Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden.
Die häufigsten Fragen zum Wohngeld
Um Wohngeld zu erhalten,
Wohngeldberechtigt sind:
Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum sind:
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach:
Berechnen Sie Ihren Anspruch
Über den Wohngeld-Rechner NRW finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein.
Ab dem 27. April 2021 steht im Rahmen eines Pilotprojektes für die Antragsstellung in Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Gütersloh, Troisdorf und Wuppertal ein neuer digitaler Antrag zur Verfügung.
Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag bei der Wohngeldbehörde der zuständigen Stadt oder Gemeinde, in der die Wohnung liegt, stellen und Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen.