Ein Service des Kölner Diözesan-Caritasverbandes
Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.
Können Menschen in Deutschland nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen, springt der Staat ein. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn sie arbeitslos sind, haben Menschen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV.
Der Diözesan-Caritasverband möchte Sie dabei unterstützen, Leistungen, die Ihnen zustehen, zu beantragen.
Auf dieser Seite finden Sie deshalb Informationen, hilfreiche Links, Adressen von Beratungsstellen und eine Verknüpfung zur Onlineberatung der Caritas.
Mit dem ALG-II-Rechner erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf ALG II oder andere Leistungen wie Wohngeld oder Kindergeldzuschlag haben.
Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse des Rechners nicht rechtsverbindlich sind. Sie geben lediglich Hinweise auf mögliche Ansprüche. Die Berechnungen der tatsächlichen Leistungen hängen von vielen Faktoren ab, die in der Komplexität hier nicht abgebildet werden können.
ALG II:
Abkürzung für Arbeitslosengeld II. Das Arbeitslosengeld II ist eine staatliche Leistung, die den Lebensunterhalt sichern und zur Eingliederung in Arbeit verhelfen soll. Sie wurde 2005 eingeführt.
Hartz IV:
Umgangssprachliche Bezeichnung für das Arbeitslosengeld II. Der Begriff geht auf einen Manager mit dem Namen Peter Hartz zurück, der maßgeblich an diesem Gesetz mitgearbeitet hat. Die so genannte Hartz-Kommission hat die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe durch das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt konzeptionell entwickelt.
Sozialgeld:
Die Leistungen, die einem nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zustehen. Dieser muss mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Das Sozialgeld unterscheidet sich in den Leistungen nicht von denen des ALG II.
SGB II:
Das SGB II ist die rechtliche Grundlage für die Grundsicherung für Arbeitssuchende und die Abkürzung für das Sozialgesetzbuch II. Insgesamt gibt es zwölf Sozialgesetzbücher.
Können Menschen nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen, weil sie arbeitslos oder krank sind, weil sie kein Vermögen haben nicht von Angehörigen unterstützt werden, erhalten sie Leistungen vom Staat.
Dies ist im Grundgesetz festgeschrieben und steht allen Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen zu. Geprüft wird dies entweder vom Jobcenter oder von den Sozialämtern vor Ort.
Für Erwerbsfähige und deren Angehörige ist das Jobcenter zuständig, für Erwerbsunfähige oder Rentner das Sozialamt.
Erwerbsfähig:
Als erwerbsfähig gilt, wer aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes in der Lage ist, drei Stunden am Tag zu arbeiten. Wer eine gesundheitliche Einschränkung hat, die innerhalb von sechs Monaten das Leistungsvermögen nicht mehr beeinträchtigen wird, gilt ebenfalls als erwerbsfähig.
Erwerbsunfähig:
Als erwerbsunfähig gilt, wer noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet hat, noch keinen Rentenanspruch hat und weniger als drei Stunden aufgrund einer Krankheit oder Behinderung arbeiten kann.
Die folgenden Seiten geben Auskunft über die Leistungsansprüche nach dem SGB II und damit über das Arbeitslosengeld II.
Wer Fragen zur Grundsicherung im Alter oder zur Sozialhilfe hat, sollte sich mit dem zuständigen Sozialamt oder den Seniorenberatungsstellen in Verbindung setzen.
Vielen, vielen Dank, dass Sie ihren SGB II-Rechner veröffentlicht haben. Ich erhalte viele begeisterte Rückmeldungen von Beraterinnen und Beratern und auch von Ortsverbandsgeschäftsführern."
Einen ALG II-Antrag auszufüllen, ist selbst für mich als Bürokaufmann nicht einfach... Die Caritas hat mich mit professioneller und freundlicher Beratung dabei unterstützt."
Einen ALG II-Antrag auszufüllen ist selbst für mich als Berater nicht einfach… Der Rechner ist leicht zu bedienen und dadurch komme ich viel schneller ans Ziel."
Dieses Video gibt einen Einblick in den Bewilligungsbescheid zum Arbeitslosengeld II und seine einzelnen Bestandteile. Es wird erläutert, wie sich die Leistungen im Einzelnen zusammensetzen, wie Einkommen angerechnet wird und wie der monatliche Auszahlungsbetrag zustande kommt.