Themen dieser Ausgabe sind u.a.: Bewerbung für den NRW-Inklusionspreis 2022 | CaritasStiftung im Gespräch über Testamentsvollstreckung | „Willkommensgeld NRW“ für ausländische Pflegefachkräfte

Ausgabe 09 – 2022 | 05. Mai 2022

Mit den DiCVnews möchten wir Ihnen alle zwei Wochen einen Überblick über Veranstaltungen, Positionen, rechtliche Entwicklungen und Aktivitäten im Erzbistum Köln geben. Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt haben und wir hoffen, dass er Ihnen gefällt. Wir freuen uns über Ihr Feedback. Falls Sie die DiCVnews nicht mehr erhalten möchten, finden Sie am Ende des Newsletters eine Abmelde-Funktion

  Aktuell  

Gelungene Inklusion belohnen

Bewerben Sie sich für den NRW-Inklusionspreis 2022 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales lobt auch 2022 den Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen aus. Schwerpunktthema und Hauptkategorie des Inklusionspreises 2022 ist „Sport“. Denn Sport steht in besonderem Maße für den Inklusionsgedanken. Der Preis wird in verschiedenen Kategorien vergeben und zeichnet Praxisbeispiele aus, die das gelungene inklusive Zusammenleben sowie die Umsetzung der Inklusion im Bewusstsein der Menschen mit und ohne Behinderungen fördern.

Zur Ausschreibung und Bewerbung

Integration im Zufluchtsland NRW gestalten

15 Jahre Integrationsagenturen und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit

Seit 15 Jahren wirken die Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege NRW in ihren Sozialräumen, bringen Menschen zusammen, fördern Zugänge von Migrant_innen zu sozialen Institutionen und sensibilisieren für Diskriminierung. Um vor den NRW-Landtagswahlen auf ihre wichtige Arbeit aufmerksam zu machen und für eine auskömmliche Finanzierung der Arbeit zu werben, finden vom 2. bis 15. Mai 2022 unter dem Motto #IntegrationEinfachMachen landesweite Aktionstage an den Standorten der 172 Integrationsagenturen und 42 Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit in Nordrhein-Westfalen statt.

Zum Angebot der Integrationsagenturen und zur Arbeit der Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit

„Ich kann Computer!“ – mit Lernvideos

Projekt der Aktion Neue Nachbarn erfolgreich abgeschlossen

Wie schreibt man Briefe und E-Mails mit dem Computer? Wie kann man diese Briefe ausdrucken und verschicken? Und wie kann man eine E-Mail-Adresse einrichten und E-Mails schreiben, zum Beispiel an das Jobcenter oder an die Caritas-Beratungsstelle? Mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigten sich die Teilnehmende des Projekts „Ich kann Computer!“, das vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2022 im Rahmen der Aktion Neue Nachbarn durchgeführt wurde.

Die kostenlosen Online-Kurse richteten sich an Anfänger_innen ab dem Sprachniveau A2. In drei verschiedenen Modulen erlernten die Teilnehmenden grundlegende digitale Kompetenzen, welche auch für die Integration in Arbeit und Ausbildung eine wichtige Rolle spielen. Pro Modul nahmen zwischen vier und zehn Ratsuchende an den Online-Kursen teil und machten einen „PC-Führerschein“.

An dem niedrigschwelligen Bildungsangebot für Arbeitssuchende mit und ohne Fluchterfahrung konnten Menschen sowohl vom eigenen Computer aus, als auch in sechs Arbeitslosentreffs im Erzbistum Köln teilnehmen. Bei diesen Arbeitslosentreffs handelte es sich um Standorte des Projekts „SinA – Stark in Arbeit und Ausbildung“, welches die Integration in den Arbeitsmarkt durch individuelle Beratung und integrative Bildungsangebote fördert. Nach Ende der Online-Kurse können alle Interessierten nun mit zwölf Videos weiterhin mehr zur Arbeit mit dem Computer lernen. 

Zu den Lernvideos

Gesundheitsförderung mit Geflüchteten – jetzt!

Hinweise und Handreichung zur Situation der Geflüchteten aus der Ukraine

Der Krieg in der Ukraine treibt Millionen Menschen in die Flucht, in großer Zahl auch nach Deutschland. Die Geflüchteten müssen traumatische Erlebnisse durch Krieg und Flucht bewältigen. Sie fürchten um ihre Heimat und die dort Zurückgebliebenen. Nun stehen sie vor den Herausforderungen einer fremden Umgebung, Sprache und Kultur. Ihre Widerstandskräfte sind damit stark strapaziert, sie sind einem erhöhten gesundheitlichen Risiko ausgesetzt.

Es ist daher eine vordringliche Aufgabe, die gesundheitlichen Ressourcen der Geflüchteten schnellstmöglich und fachgerecht zu stärken sowie Einrichtungen, Netzwerke und private Helfer_innen darin zu unterstützen, Geflüchtete zu begleiten und zu beraten. 

Die 2021 veröffentlichte Handreichung „Gesundheitsförderung mit Geflüchteten“ bietet dabei Anregungen und Unterstützung. Sie erläutert den Zusammenhang von Fluchtmigration und Gesundheit. Sie gibt Orientierung, wie eine soziokulturell sensible, „zielgruppengerechte“ Gesundheitsförderung mit den Geflüchteten zusammen geplant und umgesetzt werden kann und benennt Kriterien und Beispiele guter Praxis. Die Handreichung baut auf Erfahrungen vorausgehender Fluchtbewegungen auf und ist in ihren konzeptuellen Teilen auch für die aktuelle Situation relevant.

Zur Handreichung

„Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag“

Informationen für Antragsteller zum ESF-Bundesprogramm

Ein guter Ganztag ist dann gegeben, wenn sich Kinder wohl fühlen. Deswegen wird das ESF-Bundesprogramm „Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag“ gestartet, das pädagogische Fach- und Lehrkräfte an Grundschulen in einem gemeinsamen Prozess bei der Weiterentwicklung und Erprobung eines Partizipationskonzepts als Teil ihres Ganztagsschulkonzepts unterstützt. Die Förderung wird nach dem Windhund-Verfahren vergeben. Die Förderrichtlinie und die Projektauswahlkriterien wurden nun auf der Homepage der Bundesregierung veröffentlicht. Die Umsetzung des ESF Plus-Programms erfolgt in einer Modellphase (1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2024) und in einer Implementierungsphase (bis Ende 2027).

Für Projekte in Nordrhein-Westfalen beträgt die Förderhöhe 40 Prozent der Projektkosten. Die maximale Zuschusshöhe pro Vorhaben beträgt 115.000 Euro. Antragsberechtigt für eine Förderung sind Schulträger, Träger der freien Jugendhilfe oder Träger der öffentlichen Jugendhilfe, welche im Rahmen ihrer Trägerschaft die schulische Betreuung an Grundschulen sicherstellen. Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein einstufiges Antragsverfahren. Nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinie beginnt die Antragphase im Laufe des Monats Mai 2022. Anträge können bis zum 31. August 2022 gestellt werden. 

Zu weiteren Informationen

„ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“

Informationen für Antragsteller zum ESF-Plus-Programm

Das ESF Plus-Programm „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“ will gezielt Familien in besonderen Lebenslagen unterstützen, die bei der Erziehung und Bildung ihrer Kinder Hilfe brauchen. In dem Programm sollen deshalb vor Ort Bausteine gelingender Elternzusammenarbeit/-begleitung in der (frühen) Kindheit konzipiert und unter Einbezug von sozialen Einrichtungen in der Region umgesetzt werden. Gefördert wird die Einrichtung einer Koordinationsstelle für die (Weiter)Entwicklung von Netzwerken der Elternbegleitung. Zudem werden die Entstehung und Durchführung von Angeboten sowie Instrumenten der Elternbegleitung unterstützt. Die Koordinationsstellen sollen sozialraumbezogen erproben, wie unter Beachtung unterschiedlicher Bedarfslagen der Zielgruppen passgenaue Maßnahmen der Elternbegleitung vor Ort umgesetzt werden können. 

Die Förderrichtlinie und die Projektauswahlkriterien wurden nun auf der Website der Bundesregierung veröffentlicht. Antragsberechtigt für eine Förderung nach dieser Richtlinie sind Kommunen und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Das Modellprogramm hat eine Laufzeit vom 1. Juni 2022 bis 31. Mai 2028 und wird in zwei Förderphasen unterteilt. Die erste Förderphase umfasst den Zeitraum bis Ende Mai 2025. Die zweite Förderphase umfasst den Zeitraum bis Ende Mai 2028.

Die Förderquote pro Projekt beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, gedeckelt auf einen Förderbetrag je Projekt von bis zu 110.000 Euro pro Haushaltsjahr. Entsprechend beträgt der aufzubringende Eigenanteil mindestens zehn Prozent. Der Eigenanteil kann in Form von Geldleistungen (Eigenmittel) oder durch Gestellung von Personal des Zuwendungsempfängers oder eines Teilprojektträgers erbracht werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Die Frist zur Einreichung einer Interessenbekundung wird noch gesondert bekannt gegeben.

Zu weiteren Informationen

  Veranstaltungen  

Mein Wille geschehe

CaritasStiftung im Gespräch über Testamentsvollstreckung

Ein Testament zu machen, ist das eine. Doch wie kann ich mir sicher sein, dass mein letzter Wille auch tatsächlich durchgesetzt wird? Was ist, wenn meine Erben sich nicht an das halten, was ich im Testament verfügt habe? Die Lösung kann die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sein. Diese hat zur Aufgabe, den letzten Willen des verstorbenen Menschen zu erfüllen. Aber wie funktioniert das in der Praxis? Auf was muss man achten? Gibt es Fristen, die zu berücksichtigen sind? Kann eine Testamentsvollstreckung von Privatpersonen vollzogen werden?

CaritasStiftung im Gespräch findet digital am 9. Mai 2022 von 17 bis 18.30 Uhr statt

Zur Anmeldung

Einführung in das Zuwendungsrecht und die Zuwendungspraxis

Zweitägiges Seminar hat noch Plätze frei

Wir möchten Sie gerne auf unsere zweitägige Fortbildung am 24. und 25. Mai 2022 hinweisen, die insbesondere für die caritativen Verbände von Interesse sein dürfte, die öffentliche Fördermittel für die Durchführung von Projekten erhalten. Dabei werden zunächst die rechtlichen Grundlagen sowie Umfang und Bedeutung der Förderung durch Zuwendungen dargestellt. Anschließend werden die Themen Antragstellung, Bewilligung, Verwendung der Fördermittel, Nachweisverfahren sowie Rückforderung anhand von Beispielen aus der Förderpraxis behandelt. Ausführungen zur Reform der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen und zur Digitalisierung der Förderverfahren runden die Veranstaltung ab. 

Die Teilnahmegebühr beträgt 180 Euro. Referent ist Gerhard Vogt, der ehemalige Direktor beim Landesrechnungshof NRW. Diese Fortbildung richtet sich exklusiv an Mitarbeitende aus caritativen Diensten und aus Einrichtungen im Erzbistum Köln.

Zur Anmeldung

  Politik & Positionen  

Jugend braucht Chancen!

Fünf zentrale Forderungen der LAG Freie Wohlfahrtspflege zur NRW-Landtagswahl 2022

Im Vorfeld der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW ein neues Positionspapier publiziert: „Jugend braucht Chancen!“. 

Im Mittelpunkt der Positionierung stehen Themen der Jugendberufshilfe, etwa die Begleitung benachteiligter Jugendlicher beim Übergang von der Schule in den Beruf, die Umsetzung von Paragraf 16h SGB II, die Förderung der Ausbildung geflüchteter Jugendlicher und das Jugendwohnen. Die Thesen und Forderungen wurden unter anderem am 27. April bei einer zentralen Veranstaltung der LAG FW mit Kandidierenden für den neuen NRW-Landtag diskutiert. Das Papier kann gerne auch für die politische Interessenvertretungsarbeit vor Ort genutzt werden.

Zu den Forderungen

„Willkommensgeld NRW“

Die Landesregierung beschießt Zuschüsse für ausländische Pflegefachkräfte

Um dem im Gesundheitsbereich bestehenden akuten Fachkräftemangel zu begegnen, sollen unter anderem Pflegekräfte aus nicht EU-Staaten für die Pflege in Deutschland gewonnen werden. Um hierfür Anreize zu schaffen und die entsprechenden Fachkräfte für den nordrheinwestfälischen Arbeitsmarkt zu gewinnen bzw. zu integrieren, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung beschlossen, ausländischen Pflegekräften ein „Willkommensgeld NRW“ in Höhe von 3.000 Euro in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zur Verfügung zu stellen. 

Zur weiteren Informationen 

  Vor Ort  

„Mein Gott, Lennep!“

Lotsenpunkt Lennep vom „Andere Zeiten“ e.V. ausgezeichnet

Alljährlich ruft der ökumenisch ausgerichtete Hamburger Verein „Andere Zeiten“ zum bundesweiten Wettbewerb um den Missionspreis auf. Gesucht werden Projekte im kirchlichen Kontext, die den christlichen Glauben auf innovative Weise auch in kirchenferne Kreise mal ganz anders reflektieren. 

Mit dem im Jakobsjahr 2021 durchgeführten Projekt „Mein Gott, Lennep!“ wurde der Lotsenpunkt Lennep in der Pfarrei St. Bonaventura und Heilig Kreuz als einer von drei Preisträgern von der Jury für den Missionspreis 2022 ausgewählt. Das ausgelobte Preisgeld von 15.000 Euro wird auf die drei Gewinner aufgeteilt. Als engen Kooperationspartnern des Projekts gilt die Ehrung auch der Augusta-Hardt-Horizonte gGmbH und dem Caritasverband Remscheid e.V.

„Da hat Integration wirklich stattgefunden“

Wie ein Fußballteam in Euskirchen Geflüchtete und Einheimische verbindet

Mannschaftssport ist gut für den Körper und fördert Kontakte und Freundschaften. Und auch in der Verständigung zwischen Menschen unterschiedlichster Nationen leistet er Hervorragendes. Das beweist eine Euskirchener Fußballmannschaft. Im Jahr 2018 hatte Lydia Honecker von der Integrationsagentur der Caritas im Rahmen der Aktion Neue Nachbarn die Idee, ein Fußballteam aus Geflüchteten auf die Beine zu stellen. Im Interview mit dem Domradio berichtete sie darüber, was der Mannschaftssport in der Verständigung zwischen Menschen unterschiedlicher Nationen leistet.

Zum Interview

  Alles, was Recht ist  

Neue Präventionsordnung 

Regelwerk zum 1. Mai 2022 in Kraft getreten

Zum 1. Mai 2022 ist die neue „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (Präventionsordnung – PrävO)“ in Kraft getreten. Wie bisher dient diese Ordnung dazu, schutz- oder hilfebedürftige Personen in kirchlichen Einrichtungen präventiv vor Gewalt, insbesondere vor sexualisierter Gewalt, zu schützen und durch die Einführung und Umsetzung eines wirksamen Schutzkonzeptes eine Kultur des achtsamen Miteinanders zu praktizieren und weiterzuentwickeln. 

Rechtsträger, die nicht der bischöflichen Gesetzgebungsgewalt unterliegen, sind aufgefordert, die Präventionsordnung in ihr Statut verbindlich zu übernehmen. In § 15 ist außerdem vorgesehen, dass kirchliche Rechtsträger, die nicht der bischöflichen Gesetzgebungsgewalt unterliegen, und die diese Präventionsordnung nicht zur Anwendung bringen und auch kein eigenes, von der diözesanen Koordinationsstelle als gleichwertig anerkanntes Regelwerk haben, bei der Vergabe diözesaner Zuschüsse nicht berücksichtigt werden.

Die Stabstelle Prävention im Erzbistum Köln bietet drei digitale Informationsveranstaltungen zur Umsetzung der neues Präventionsordnung an. Für rechtliche Fragen stehen Ihnen Ursula Abbate, für weitere Informationen sowie inhaltliche Fragen Dr. Andrea Schaeffer gerne zur Verfügung.

Kindergeldanspruch für ukrainische Geflüchtete 

Informationen der Familienkasse NRW 

Die Familienkasse NRW hat Informationen zum Kindergeldanspruch für Flüchtlinge aus der Ukraine veröffentlicht. Die Verlängerung der Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels bis zum 31. August 2022 ist jedoch noch nicht berücksichtigt. 

Zum Informationsblatt und zum Schaubild

Aufenthalt von geflüchteten Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine

Informationsverbund Asyl und Migration beantwortet die wichtigsten Fragen

Nicht-ukrainische Staatsangehörige, die sich zum Beginn des Krieges in der Ukraine aufgehalten haben, müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um in Deutschland vorrübergehenden Schutz zu erhalten. In Form von „Fragen und Antworten veröffentlicht asyl.net umfangreiche Informationen zu den Aufenthaltsperspektiven geflüchteter nicht-ukrainischer Personen.

Zur Website

  Medientipps  

Hauptschülerinnen und Hauptschüler am Ausbildungsmarkt 

Aktuelle Analyse der Bundesagentur für Arbeit 

Die Zahl der gemeldeten betrieblichen Ausbildungsstellen, die für Hauptschülerinnen und Hauptschüler angeboten werden, hatte von den Jahren 2015/16 bis 2018/19 deutlich zugenommen. Verursacht durch die Corona-Pandemie, ging die Stellenzahl aber 2019/20 wieder zurück. Das zeigt eine aktuelle Analyse der Bundesagentur für Arbeit.

Zur Analyse

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für Flüchtlingsveranstaltungen

Informationsbroschüre des Flüchtlingsrats NRW

In dieser aktualisierten Broschüre werden verschiedene Institutionen vorgestellt, die für eine materielle Unterstützung von Projektvorhaben zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können. Der Schwerpunkt liegt hier auf Fördermöglichkeiten für kleinere Projekte doch auch für größere Projekte werden Optionen aufgezeigt. 

Zur Broschüre