Informationen rund um das Thema Kinderzuschlag
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten.
Der Antrag auf Kinderzuschlag muss gesondert bei der Familienkasse gestellt werden. In der Regel erhalten Sie Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie den Kinderzuschlag neu beantragen
Ob Ihre Familie Anspruch auf Kinderzuschlag hat, können Sie mit Hilfe des KiZ-Lotsen direkt online ermitteln.
Die häufigsten Fragen zum Kindergeldzuschlag
Folgende Vorraussetzungen gelten für den Kinderzuschlag:
Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet.
Sie erhalten monatlich höchstens 205 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.
Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, haben Sie zusätzlich Anspruch auf weitere finanzielle Unterstützung.
Sie können zum Beispiel für Ihre Familie Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie die Befreiung von Kita-Gebühren beantragen.
Ebenfalls sollten Sie prüfen, ob Sie Wohngeldberechtigt sind.
Berechnen Sie Ihren Anspruch
Herauszufinden, ob einem ein Kinderzuschlag zusteht und wie hoch der Zuschlag sein könnte, ist nicht immer einfach. Der KiZ-Lotse der Agentur für Arbeit steht für Berechnungen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass der Rechner nicht geeignet ist, einen ganz genauen Anspruch festzustellen. Bitte nutzen Sie deshalb auch die Möglichkeit sich bei der Familienkasse beraten zu lassen oder stellen Sie einen Antrag.