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Informationen rund um das Thema Kindergeld

Entgegen der weit verbreiteten Meinung handelt es sich beim Kindergeld um keine Sozialleistung.

Zwar wird es i. d. R. von den Familienkassen ausgezahlt, ist im Endeffekt aber eine steuerliche Ausgleichszahlung. Das Kindergeld soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes absichern und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder vom Geburtsmonat an. Dabei entsteht der Anspruch automatisch, setzt aber einen schriftlichen Antrag voraus.

FAQ's

Die häufigsten Fragen zum Kindergeld

Generell besteht in Deutschland für jedes minderjährige Kind Anspruch auf Kindergeld, dessen Eltern in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Dies gilt für leibliche Kinder und im ersten Grad verwandte Kinder (auch Adoptivkinder), Stiefkinder und Enkelkinder, die vom Antragsteller in seinem Haushalt aufgenommen wurden sowie Pflegekinder, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Gezahlt wird das Kindergeld an denjenigen, der sorgeberechtigt ist und bei dem das Kind lebt.

Grundsätzlich wird das Kindergeld ohne weitere Voraussetzungen bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt.

Über den 18. Geburtstag hinaus kann Anspruch bestehen, wenn das Kind noch keine abgeschlossene Berufsausbildung/ Studium vorzuweisen hat. Befindet sich das Kind nach Abschluss der ersten Berufsausbildung in einer zweiten Ausbildung, kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, sofern die Erwerbstätigkeit des Kindes als unschädlich zu bezeichnen ist. Dies gilt, wenn es sich um Einkommen aus einem Ausbildungsverhältnis, einem Minijob oder einer Beschäftigung mit weniger als 20 Stunden wöchentliche Arbeitszeit handelt. Der Anspruch auf Kindergeld entfällt spätestens mit dem 25. Geburtstag des Kindes.

Das Kindergeld beträgt im Jahr 2021 219 Euro monatlich für das erste und zweite Kind.

Ab dem dritten Kind erhöht sich der Betrag auf 225 Euro und ab vier oder mehr Kindern auf 250 Euro pro Kind im Monat.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschäftigung im Ausland oder ausländischen Staatsangehörigen von Drittstaaten oder der EU/EWR oder Schweiz können ebenfalls Kindergeld erhalten. Bitte entnehmen Sie die Bedingungen dem Merkblatt Kindergeld.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Bitte informieren Sie so früh wie möglich die Kindergeldkasse, wie es für Ihr Kind nach der Schule weitergeht.

Damit vermeiden Sie, dass die Zahlung des Kindergelds unterbrochen wird– weil zum Beispiel notwendige Nachweise fehlen oder Kindergeld zurückgezahlt werden muss.

Beginnt Ihr Kind nach dem Schulabschluss eine Berufsausbildung oder ein Studium, haben Sie in der Regel weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt auch für eine Übergangszeit zwischen Schule und Studium oder Ausbildung von bis zu 4 Kalendermonaten.

Auch während eines Freiwilligendienstes wird Kindergeld gezahlt. Hier ist die Voraussetzung, dass der Träger zugelassen und anerkannt ist. 

Das steht Dir zu!

Wie hoch ist der Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld seit dem 1. Januar 2021

  • für das 1. Kind: 219,00 Euro
  • für das 2. Kind: 219,00 Euro
  • für das 3. Kind: 225,00 Euro
  • ab dem 4. Kind: 250,00 Euro

Ihr Kontakt zu uns

Forster_2023 (c) DiCV/Karski

Daniela Forster

Referentin im Bereich Kinder, Jugend und Familie

Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.
Georgstraße 7
50676 Köln