Informationen rund um das Thema Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde eingeführt und mehrfach verändert, um Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit geringem Einkommen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Dazu gehört u.a. die finanzielle Unterstützung bei Ausflügen und Ferienfreizeiten, die Teilnahme an Sport- und Musikangeboten, Nachhilfe oder die Bereitstellung von Essensgeldbeiträgen für das gemeinsame Mittagessen in Schule, Kita oder bei der Kindertagespflege.
Anspruchsberechtigt sind alle Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, die Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Anträge sind zu stellen, beim Jobcenter, dem Sozialamt oder der Familienkasse.
Die häufigsten Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Ausnahme sind die Leistungen zur Teilhabe in Kultur, Sport und Freizeit, diese Leistungen können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, Bezieher*innen mit:
Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:
Wo Sie den Antrag stellen können, hängt davon ab, welche Leistungen Sie oder Ihr Kind bekommen:
Hinweis: Antragsformulare erhalten Sie vor Ort bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner oder auf der Website Ihrer zuständigen Anlaufstelle, bei der Sie die Leistungen beantragen.